Sonstige Erläuterungen
71. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unter
nehmen, die von der VW FS AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die VW FS AG ausüben kön
nen oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der VW FS AG stehen.
Die Volkswagen AG, Wolfsburg, ist alleinige Gesellschafterin der VW FS AG. Weiterhin hielt die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, zum Bilanzstichtag die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die
Porsche SE über die Hauptversammlung nicht alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Volkswagen AG wählen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15% der Stammaktien gehören. Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwir
ken, und gilt damit als nahestehendes Unternehmen im Sinne des IAS 24. Das Land Niedersachsen und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH, Hannover, verfügen gemäß Mitteilung vom 4. Januar 2022 am 31. Dezember 2021 über 20,00% der Stimmrechte an der Volkswagen AG und haben somit mittelbaren maßgeblichen Einfluss auf den Konzern der VW FS AG. Darüber hinaus wurde – wie oben darge
stellt – von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 beschlossen, dass das Land Nie
dersachsen zwei Mitglieder des Aufsichtsrats bestellen darf (Entsendungsrecht). Zwischen der Alleinaktionärin Volkswagen AG und der VW FS AG besteht ein Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag.
Konzernabschluss Anhang 175
Die Volkswagen AG sowie sonstige im Konzernverbund der Volkswagen AG nahestehende Unternehmen stellen den Gesellschaften des Konzerns der VW FS AG Refinanzierungsmittel zu marktüblichen Konditionen zur Ver
fügung. Im Rahmen von Finanzierungsgeschäften wurden von der Volkswagen AG sowie sonstigen im Kon
zernverbund der Volkswagen AG nahestehenden Unternehmen Fahrzeuge an die Gesellschaften des Konzerns der VW FS AG zu marktüblichen Konditionen veräußert. Diese Geschäftsbeziehung ist in der Zeile „Erhaltene Lieferungen und Leistungen“ dargestellt. Weiterhin wurden von der Volkswagen AG sowie deren Tochtergesell
schaften Sicherheiten zugunsten der VW FS AG im Rahmen des operativen Geschäfts gestellt.
In der Zeile „Erbrachte Lieferungen und Leistungen“ sind im Wesentlichen Erträge aus Leasinggeschäften enthalten.
Die Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen der VW FS AG beziehen sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung von Refi
nanzierungsmitteln und die Erbringung von Dienstleistungen. Als Maßstab für diese Geschäftsbeziehungen werden grundsätzlich marktübliche Konditionen, z.B. im Rahmen von Kostenaufschlagsverfahren für die Er
bringung von Dienstleistungen, angewendet.
Die Geschäfte mit nahestehenden Personen sind in den folgenden beiden Tabellen dargestellt. In den Tabellen kommen für Aktiv und Passivposten Bilanzstichtagskurse, für die Posten der Gewinn und Verlustrechnung gewichtete Jahresdurchschnittskurse zur Anwendung.
G E S C H Ä F T S J A H R 2 0 2 1
Mio. € Aufsichtsrat Vorstand
Volkswagen
AG Porsche SE
Sonstige im Konzernver
bund nahe stehende Personen
Nicht konso
lidierte Tochter
gesell
schaften
Gemein
schafts
unter nehmen
Assoziierte Unternehmen
Forderungen – – 2.768 1 7.553 241 6.860 –
Wertberichtigungen auf
wertgeminderte Forderungen – – – – – – – –
davon Zuführung laufendes Jahr – – – – – – – –
Verpflichtungen – – 7.282 – 13.733 159 102 0
Zinserträge – – 2 – 70 4 90 –
Zinsaufwendungen – – –32 – –162 –6 – –
Erbrachte Lieferungen und Leistungen – – 817 0 3.472 50 476 1
Erhaltene Lieferungen und Leistungen – – 9.018 – 7.095 35 552 1
Anhang
176 Konzernabschluss
G E S C H Ä F T S J A H R 2 0 2 0
Mio. € Aufsichtsrat Vorstand
Volkswagen
AG Porsche SE
Sonstige im Konzernver
bund nahestehende Personen1
Nicht konsolidierte Tochter
gesellschaften
Gemein
schafts
unter
nehmen1
Assoziierte Unternehmen
Forderungen – – 3.642 – 6.429 293 6.568 0
Wertberichtigungen auf
wertgeminderte Forderungen – – – – – – – –
davon Zuführung laufendes Jahr – – – – – – – –
Verpflichtungen – – 11.034 0 11.199 251 121 –
Zinserträge – – 2 – 69 7 59 –
Zinsaufwendungen – – –102 – –199 –2 – –
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 0 – 1.158 0 3.677 33 437 1
Erhaltene Lieferungen und Leistungen – – 9.146 – 7.894 46 512 –
1 Anpassung des Vorjahres gemäß den Erläuterungen im Unterabschnitt "Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen" des Abschnitts
"Änderungen von Vorjahreswerten"
In der Spalte „Sonstige im Konzernverbund nahestehende Personen“ sind neben den Schwestergesellschaften auch Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen enthalten, die im Konzernverbund der Volkswagen AG nahestehend sind, aber nicht direkt der VW FS AG zugehörig sind. Die Leistungsbeziehungen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand umfassen die entsprechenden Personenkreise der VW FS AG sowie der Kon
zernmutter Volkswagen AG. Die Beziehungen zu Versorgungsplänen sowie zum Land Niedersachsen waren wie im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung.
Die VW FS AG hat im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keine Kapitaleinlagen von der Volkswagen AG erhalten. Fer
ner haben die VW FS AG sowie ihre Tochtergesellschaften Kapitaleinlagen in Höhe von 270 Mio.€ (Vorjahr:
75 Mio.€) bei nahestehenden Personen erbracht.
Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der VW FS AG sind Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten von anderen Unternehmen des Volkswagen Konzerns, mit denen die VW FS AG zum Teil im Rahmen der ge
wöhnlichen Geschäftstätigkeit Geschäfte abwickelt. Alle Geschäfte mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind.
Im Verlauf des Geschäftsjahres sind an nahestehende Personen im Rahmen der Händlerfinanzierung bank
übliche kurzfristige Kredite in Höhe von durchschnittlich 142 Mio.€ (Vorjahr: 179 Mio.€) gewährt worden.
V E R G Ü T U N G E N D E S VO R STA N D S N A C H I A S 2 4
Mio. € 2021 2020
Kurzfristig fällige Leistungen 5 3
Leistungen auf Basis von Performance Shares 1 2
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – –
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses –3 1
Konzernabschluss Anhang 177
Im laufenden Geschäftsjahr betrugen die Gesamtvergütung des Vorstands nach HGB 5 Mio.€ (Vorjahr: 5 Mio.€), die Anzahl der im Geschäftsjahr gewährten Performance Shares 10.824 Stück (Vorjahr: 9.195 Stück) sowie der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt 2 Mio.€ (Vorjahr: 2 Mio.€).
Die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des PerformanceSharePlans gewährten Vorschüsse belau
fen sich zum 31. Dezember 2021 auf 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€). Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine der den Vorstandsmitgliedern gezahlten Vorschüsse mit der Auszahlung des PerformanceSharePlans verrechnet.
Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 0,8 Mio.€ (Vorjahr: 0,8 Mio.€), die für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen belaufen sich auf 20 Mio.€ (Vorjahr: 13 Mio.€).
B E Z Ü G E D E S A U F S I C H T S R AT S
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats steht gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung grundsätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung zu. Diese ist unabhängig von dem Erfolg der Gesellschaft sowie der ausgeüb
ten Funktion im Aufsichtsrat. Verschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats sind darüber hinaus Mitglieder in weiteren Aufsichtsräten von Tochterunternehmen der Volkswagen AG. Die für diese Funktionen bezogenen Beträge werden auf den Anspruch auf die Aufwandsentschädigung durch die VW FS AG angerechnet. Im Ge
schäftsjahr 2021 wurde daher ein Gesamtbetrag von 0,04 Mio.€ (Vorjahr: 0,04 Mio.€) an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgezahlt.
Den bei der VW FS AG angestellten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich an den Vorschriften des Betriebsverfassungs
gesetzes und entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Dies gilt entsprechend für den Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat.
Anhang
178 Konzernabschluss