• Keine Ergebnisse gefunden

Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit"

4 Lernerfolgsüberprüfungen 4.1 Grundsätze

4.3 Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit"

94

− Eingrenzung des Themas und Entwicklung einer zentralen Fragestellung

− gegebenenfalls Umfang und Gründlichkeit der Materialrecherche

− Differenziertheit und Strukturiertheit der inhaltlichen Auseinandersetzung

− Kreativität und Originalität des Lösungsweges

− angemessene Mathematisierung

− Methodendiskussion und kritische Reflexion

• unter sprachlichem Aspekt

− verständliche Darstellung von Begründungszusammenhängen

− sinnvolle Einbindung von Zitaten und Materialien in den Text

− korrekte Anwendung der Grammatik, der Rechtschreibung und der Zeichen-setzung

• unter formalem Aspekt

− äußere Form und Aufbau der Arbeit (vgl. Kapitel 3.2.2)

− Vollständigkeit der Arbeit

− Literaturverzeichnis.

Bei Gruppenarbeiten muss sichergestellt werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler in jeder Arbeitsphase Beiträge leistet, die in ihrer Gesamtheit den Ansprü-chen an eine Einzelarbeit entspreAnsprü-chen. Das heißt, dass alle dort Lernenden einen gekennzeichneten, schriftlichen Beitrag zur Facharbeit leisten. Darüber hinaus kann zur Vergabe individueller Noten auch der Arbeitsprozessbericht herangezo-gen werden.

Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer korrigiert die Facharbeit entsprechend den für Klausuren geltenden Regeln vor dem Ende des jeweiligen Halbjahres, bewertet sie mit einem Gutachten unter Berücksichtigung der o. a. weiteren Kriterien, erteilt eine Leistungsnote und gibt die Arbeit zurück.

Die folgenden Abschnitte beschreiben die angegebenen Formen und zeigen deren Bedeutung im Rahmen kontinuierlicher Lernerfolgsüberprüfungen auf.

4.3.2 Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“

Beiträge zum Unterrichtsgespräch

Beiträge zur mündlichen Schülerleistung sollten nicht punktuell benotet, sondern über einen längeren Zeitraum beobachtet und bewertet werden. Dazu gehören:

• Wiedergabe von chemischem Basiswissen

• Reorganisation von bekannten Inhalten, Ergebnissen und Methoden

• Transferleistungen

• Finden und Formulieren der sich aus dem Sachverhalt ergebenden neuen Fra-gestellungen

• Darstellung von sachlogischen Zusammenhängen

• Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen

• Aufgreifen von Fremdbeiträgen

• sachliches Argumentieren

• Gebrauch der Fachsprache und sprachliche Verständlichkeit

• Präsentation von Partner- und Gruppenarbeitsergebnissen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben (vgl. Kapitel 3.2.2) werden im Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit“

bewertet. Eine regelmäßige Kontrolle ist notwendig. Diese dient der Berichtigung von Fehlern, der Bestätigung konkreter Lösungen sowie der gebührenden Aner-kennung eigenständiger Schülerleistungen.

Versuchsvorbereitung, Versuchsdurchführung, Versuchsprotokoll

Da für die Chemie als Naturwissenschaft das Experiment konstitutiv ist, müssen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Experimenten auch einen hohen Stellenwert im Unterrichtsgeschehen einnehmen. Dabei ist neben der Überprüfung fachlicher und methodischer Kenntnisse ebenso die Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit zu bewerten. Eine Beurteilung ist auch dann möglich, wenn kleine Schüler-gruppen (2 bis 3 Personen) Versuche außerhalb des Unterrichts planen, vorberten und durchführen. Dies gilt insbesondere für Experimente, die im Unterricht ei-nen zu großen Zeitraum einnehmen würden:

• Aufbau von umfangreichen Apparaturen

• Darstellung von Substanzen, die als Ausgangsmaterialien für Untersuchungen im Unterricht dienen (z. B. Farbstoffe für Färbeversuche)

• Vorbereitung von Materialien (z. B. Einstellung von Lösungen für titrimetrische Bestimmungen)

96

• Bereitstellen von experimentellen Ergebnissen und Messwerten (z. B. Chroma-togramme, Messwerte von potentiometrischen und konduktometrischen Titratio-nen, Absorptionsspektren, gegebenenfalls Eichkurven für fotometrische Bestim-mungen)

• Einsatz des Computers zur Messwerterfassung und Auswertung.

Die Schülerinnen und Schüler berichten im Kursunterricht über die experimentellen Ergebnisse, damit ein einheitlicher Kenntnisstand der Kursteilnehmer gesichert und die Leistung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers beurteilt werden kann. In diesem Zusammenhang sei auf das Abfassen von Versuchsprotokollen hingewiesen, welche eine Sonderform der Protokolle darstellen (s. Kapitel 3.2.2).

Referat

Das Thema eines Referates muss aus dem Unterricht erwachsen, eindeutig formu-liert und so begrenzt sein, dass es in der vorgesehenen Vorbereitungs- und Vor-tragszeit bewältigt werden kann. Bei der Vergabe des Referatthemas müssen die Lernenden mit den in Kapitel 3.2.2 vorgestellten Kriterien vertraut sein bzw. ver-traut gemacht werden. Für die Anfertigung des Referats sollte ein Zeitraum von zwei Wochen ausreichend sein. Die Vortragszeit sollte in der Regel nicht mehr als 10 bis 15 Minuten betragen. Grundlage für die Benotung ist der gehaltene Vortrag.

Protokolle

Das Anfertigen von Protokollen gehört zum Erlernen studienvorbereitender Arbeits-techniken. Die für den Unterricht in Frage kommenden Protokolltypen sind in Kapi-tel 3.2.2 beschrieben. Protokolle werden schriftlich angefertigt und können benotet werden.

Schriftliche Übungen

Eine Form der „Sonstigen Mitarbeit“ ist die schriftliche Übung, die benotet wird. Die Aufgabenstellung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben. Sie muss so begrenzt sein, dass für ihre Bearbeitung in der Regel 30 Minuten, bei der Vorlage von Arbeitsmaterialien höchstens 45 Minuten erforderlich sind.

Während die Klausuren den Lernerfolg eines Kursabschnittes überprüfen, bezieht sich die Rückgriffsmöglichkeit der schriftlichen Übungen auf den unmittelbar vo-rausgegangenen Unterricht. Der Rückgriff sollte in der Regel sechs Unterrichts-stunden nicht überschreiten. Die Fragestellung bezieht sich auf einen den Schüle-rinnen und Schülern bekannten Aspekt.

Schriftliche Übungen können in Kursen mit und ohne Klausuren geschrieben wer-den. Das heißt, dass auch Schülerinnen und Schüler, die in einem Kurs Klausuren schreiben, nicht von einer angesetzten schriftlichen Übung befreit sind.

Im Chemieunterricht können z. B. folgende Aufgabenstellungen Gegenstand einer schriftlichen Übung sein:

• Wiedergabe von zusammenhängenden Fachinhalten und -methoden

• Bearbeitung von überschaubaren, materialgebunden Aufgaben (Auswertung von Diagrammen, Aufstellen von Reaktionsgleichungen, Erklärung für den Ablauf ei-ner chemischen Reaktion, Berechnung von Größen)

• Darstellung und Auswertung eines chemischen Experimentes, gegebenenfalls Begründung des Vorgehens.

Somit werden durch schriftliche Übungen auch Arbeitstechniken und Qualifikati-onen eingeübt, die im ersten Teil der mündlichen Abiturprüfung gefordert werden.

Mitarbeit in Projekten

Die Mitarbeit in Projekten ist in besonderer Weise dazu geeignet, Lernprozesse selbstständig zu planen, zu organisieren und zu steuern (vgl. Kapitel 3.2.3). Dabei ist der Anteil einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers am Arbeitsprozess und am Produkt zu bewerten. Um die individuelle Schülerleistung transparent zu machen, eignen sich Arbeitsprozessberichte. Ferner werden die Beobachtungen der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers während der Betreuung der Arbeit und gegebenenfalls auch im Kolloquium mit der einzelnen Schülerin, dem einzelnen Schüler relevant.

Kriterien für die Benotung sind:

• Beiträge zum Finden und Formulieren von Projektthemen / von Fragestellungen

• Eigenständige Planung und Organisation von Lösungsstrategien und Lösungs-schritten

• Eigeninitiative und Vielfältigkeit in der Informationsbeschaffung

• Finden und Anwenden von geeigneten Kriterien, die für die Auswertung geeig-net sind

• Dokumentation der Vorgehensweise und der Ergebnisse

• Zusammenarbeit in der Gruppe während des Arbeitsprozesses.

98

5 Die Abiturprüfung