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Das Plangebiet zur Größe von rund 1,6 ha umfasst den Standort der großflächigen Lebens-mittel-Märkte (Vollsortimenter und Discountmarkt) nebst Erweiterungsflächen im Ortsteil Wis-singen an der „Mindener Straße“ (L90). Beide Märkte sind freistehend und eingeschossig mit Satteldach errichtet. Die Haupteingänge befinden sich im Süden.

Die Stellplätze für Kunden befinden sich überwiegend an der „Mindener Straße“. Die Anliefe-rung durch Lkw erfolgt im nördlichen Bereich der Märkte.

Nördlich des Lebensmittel-Vollsortimenters befindet sich ein offenes, eingegrüntes Regen-rückhaltebecken.

Im näheren Umfeld des Plangebiets liegt eine Nutzungsmischung aus Agrarhandel nebst Tankstelle an der „Bahnhofstraße“, Gewerbebetrieben an der „Raiffeisenstraße“ sowie Wohn-bebauung nebst Kreditinstitut an der „Mindener Straße“ vor.

Die Erweiterungsflächen östlich des Lebensmittel-Vollsortimenters werden derzeit landwirt-schaftlich als Intensivgrünland genutzt.

4 Bauplanungsrechtliche Ausgangssituation

4.1 Regionales Raumordnungsprogramm

Der Gemeinde Bissendorf ist nach dem rechtskräftigen Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004 (RROP 2004) die zentralörtliche Funktion eines „Grund-zentrums“ zugewiesen. Hiernach hat die Gemeinde „zentrale Einrichtungen zur Deckung des allgemeinen, täglichen Bedarfs bereitzustellen“ (vgl. RROP 2004, Abschnitt D 1.6 - 01, S. 31).

Die im Zusammenhang bebaute Siedlungseinheit des Ortsteils Wissingen ist als herausgeho-bener Nahversorgungsbereich festgelegt.

Gemeinde Bissendorf Flächennutzungsplan, 46. Änderung 5 / 10

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Das Plangebiet ist in der Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms als Vorrang-gebiet für Siedlungsentwicklung und überlagernd aufgrund der Lage am Rande der Siedlungs-einheit des Ortsteiles Wissingen als solitär gelegener Einzelhandelsstandort ausgewiesen (Standort Nr. 7.3 „EKZ Wissingen“).

Die maximal raumordnerisch verträgliche Gesamtverkaufsfläche ist in der Teilfortschreibung Einzelhandel 2010 mit 3.200 m² festgesetzt. Im Rahmen des Bestandsschutzes sind Verän-derungen innerhalb der vorhandenen zentren-, nicht-zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente raumordnerisch verträglich und planerisch abgesichert. Bedingt durch die Aufgabe von 805 m² VKF im zentrenrelevanten Sortimentsbereich – Getränkemarkt mit 500 m² VKF und der Textil-Discounter mit 305 m² VKF bestehen nicht mehr – wird an diesem Standort Erweiterungsspielraum für die Lebensmittelmärkte frei.

In der Teilfortschreibung Einzelhandel 2010 ist unter Ziffer 05, Satz 4 und 5 geregelt, dass eine bestandsorientierte Erweiterung der raumordnerisch verträglichen Gesamtverkaufsfläche um maximal 10 % ausnahmsweise möglich ist. Die abverlangten Nebenbestimmungen – keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungskerns des Zentralen Ortes und Funk-tionsfähigkeit anderer Zentraler Orte – werden gutachterlich im Rahmen der Standort-, Markt- und Wirkungsanalyse abgearbeitet bzw. nachgewiesen (s. Anlage).

Vor diesem Hintergrund hat die Untere Landesplanungsbehörde beim Landkreis Osnabrück – unter Bezugnahme auf die Standort-, Markt- und Wirkungsanalyse zur Erweiterung der groß-flächigen Lebensmittelmärkte – folgendes Ergebnis des Verfahrens zur Beurteilung der raum-ordnerischen Verträglichkeit der großflächigen Einzelhandelserweiterungen mit Schreiben vom 25.10.2019 festgestellt:

„Die geplante Erweiterung des Aldimarktes sowie des Edekamarktes in der angedachten Grö-ßenordnung entspricht unter Zugrundelegung des RROP 2004 - Teilfortschreibung Einzelhan-del 2010 den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.“

4.2 Flächennutzungsplan

In der wirksamen Flächennutzungsplandarstellung der Gemeinde Bissendorf wird der beste-hende Standort der Lebensmittelmärkte als Sonderbaufläche „Einzelhandel“ ausgewiesen.

Die östliche Erweiterungsfläche wird als gewerbliche Baufläche dargestellt. Da im hier anste-henden Bebauungsplan die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets für großflächige Ein-zelhandelsbetriebe vorgesehen ist, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geän-dert.

4.3 Bebauungspläne

Für die Baugrundstücke nördlich der „Mindener Straße“, östlich der Bahnhofstraße“ und süd-lich der Straße „Niederberger Mark“ liegt der rechtsverbindsüd-liche Bebauungsplan Nr. 139 „Ge-werbegebiet Wissingen“ (Ursprungsplan), der durch Bekanntmachung im Juli 2003 in Kraft getreten ist.

Der bestehende Standort der Lebensmittelmärkte ist als Sonstiges Sondergebiet mit Ausnut-zungsziffern von 0,8 (Grundflächenzahl) und 5,0 (Baumassenzahl) festgesetzt. Die erforderli-chen Stellplätze für Kunden befinden sich überwiegend an der „Mindener Straße“.

Die Erweiterungsfläche im Osten ist ebenso wie die übrigen Baugebiete als eingeschränktes Gewerbegebiet mit Ausnutzungsziffern von 0,8 (Grundflächenzahl) und 5,0 (Baumassenzahl) festgesetzt. Die Einschränkung ergibt sich aus den immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegeln.

5 Planungserfordernis / Städtebauliche Planungsziele

Wesentliches städtebauliches Planungsziel der Gemeinde Bissendorf ist, die Nahversorgung im Ortsteil Wissingen durch eine Erweiterung der Verkaufsfläche für die großflächigen Lebens-mittelmärkte an der „Mindener Straße“ zu stärken und langfristig zu sichern.

Der Kundeneinzugsradius der Märkte beschränkt sich allerdings nicht nur auf den Ortsteil Wis-singen, sondern umfasst darüber hinaus weitere Teile des Gemeindegebietes. Dies ist vor allem aus dem Grunde von Bedeutung, dass Einzelhandelsbetriebe ähnlicher Größenordnung in den anderen Ortsteilen der Gemeinde Bissendorf nicht vorhanden sind. Die Planung dient somit auch der Sicherung bestehender Versorgungsstrukturen im Gemeindegebiet und soll dazu beitragen, einem weiteren Abfluss von Kaufkraftströmen in die Nachbarkommunen ent-gegenzuwirken.

Die Erweiterung der Verkaufsfläche ist bei beiden Märkten erforderlich, um eine zeitgemäße, den Kundenwünschen entsprechende Warenpräsentation mit größeren Bewegungsräumen umsetzen zu können. Auch aus betrieblicher Sicht ist eine Expansion notwendig, um in Kon-kurrenz zu anderen Anbietern zukünftig am Markt bestehen zu können.

Nach den konkreten Bauabsichten sollen die bestehenden Märkt abgebrochen und im Norden als bauliche Einheit neu errichtet werden. Die Planungen sehen vor, die Verkaufsfläche des Lebensmittel-Vollsortimenters von derzeit 1.470 m² auf 2.470 m² und des Lebensmittel-Disco-unters von derzeit 900 m² auf 1.050 m² zu erweitern. Wesentlicher Erweiterungsspielraum für die Lebensmittelmärkte wird an diesem Standort durch die zwischenzeitliche Aufgabe eines Getränkemarkts mit 500 m² VKF und eines Bekleidungsgeschäfts mit 305 m² VKF frei.

Die Anlieferung der Märkte verbleibt im Norden und erfolgt künftig ausschließlich über die

„Raiffeisenstraße“. Die Stellplätze für Kunden verbleiben an der „Mindener Straße“, wobei durch die Verlegung der Märkte nach Norden ausreichend Fläche für die zusätzlich erforderli-chen Stellplätze zur Verfügung steht.

Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, da die konkreten Bauabsichten nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans hinsichtlich der Verkaufsflächen-obergrenze und der überbaubaren Grundstücksflächen nicht genehmigungsfähig sind.

Gemeinde Bissendorf Flächennutzungsplan, 46. Änderung 7 / 10

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Da die östlichen Erweiterungsflächen in der wirksamen Darstellung des Flächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche dargestellt sind, ist zudem eine Änderung des Flächennutzungs-plans erforderlich.

Aus Sicht der Gemeinde Bissendorf spielen bei der Erweiterung der großflächigen Lebensmit-telmärkte noch weitere gewichtige Aspekte des Allgemeinwohls eine Rolle, wie z.B. die Siche-rung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Vermeidung von Leerständen.

6 Standortbegründung / Innenentwicklung

Die großflächigen Lebensmittelmärkte sollen am etablierten und verkehrlich günstig gelege-nen Standort an der „Mindener Straße“ erweitert werden, da die Flächen einschließlich der östlichen Arrondierung regionalplanerisch als Standort für großflächigen Einzelhandel festge-legt sind, für eine Einzelhandelsentwicklung zur Verfügung stehen und innerhalb der Sied-lungseinheit des Ortsteiles Wissingen keine Flächen in geeigneter Größe bestehen.

Die nachhaltige Standortsicherung der großflächigen Lebensmittelmärkte in günstiger Zuord-nung zu den bestehenden Siedlungsgebieten des Ortsteils Wissingen und die damit verbun-dene Stärkung der Versorgungsfunktion sind als Maßnahme der Innenentwicklung zu qualifi-zieren. Dem Grundsatz der Innenentwicklung wird damit vollumfänglich Rechnung getragen.

7 Klimaschutz

Durch die hier anstehende Planung ändern sich die Rahmenbedingungen für die Klimaschutz-ziele nicht.

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