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5.2.1 FLEDERMÄUSE

Artenspektrum

Die nächtlichen Detektorerfassungen im Zeitraum von Juni bis August 2019 erbrachten Nachweise von mindes-tens zwei Fledermausarten, die das UG als Nahrungshabitat bzw. für Transferflüge zwischen den Teillebens-räumen nutzen.

Sicher bestimmt wurden die Arten Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, RLH 3) und Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus, RLH 2).

Es wurden zudem Rufe im UG verortet, die aufgrund unzureichender Qualität bzw. unvollständiger Aufnahmen nicht eindeutig auf Gattungs- bzw. Artniveau bestimmt werden konnten. Diese wurden zu Rufgruppen zusam-mengefasst, die mehrere Arten mit ähnlichen Rufcharakteristika beinhalten:

Nyctaloid (Nyc): Abendsegler (Nyctalus noctula), Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Breitflügelfle-dermaus (Eptesicus serotinus), NordfleBreitflügelfle-dermaus (Eptesicus nilssonii), ZweifarbfleBreitflügelfle-dermaus (Vespertilio murinus)

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Mittlerer Nyctaloid (Nycmi): Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Breitflügelfledermaus (Eptesicus se-rotinus), Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii), Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)

Myotis: Mausohr (Myotis myotis), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), Bart- und Brandtfledermaus (Myotis mystacinus /brandtii), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Detektorbegehungen

Bezogen auf die Erhebungen durch Detektorbegehungen wurden in drei Erfassungsnächten zwischen Juni und August 2019 insgesamt 34 Aufnahmen von Fledermäusen registriert. Hierbei wird der gesamte Anteil von der synanthrop lebenden Zwergfledermaus gestellt. Als häufigste Fledermausart Deutschlands ist sie in nahezu allen Landschaftsstrukturen anzutreffen.

Die Aktivitäten der Zwergfledermaus konzentrierten sich an allen Begehungsterminen auf die entwickelte Ru-deralvegetation südlich des Sportplatzes und die östlich angrenzende Baumreihe, wo jagende Tiere regelmäßig beim Beuteflug beobachtet wurden. An zwei Begehungsnächten wurde je ein Tier auf der Grünfläche zwischen dem Spotplatz und der Turnhalle angetroffen.

Horchboxenerfassung

Im Rahmen der stationären Aktivitätsbestimmung wurde an dem Horchboxstandort in sämtlichen Erfassungs-nächten Fledermausrufe dokumentiert. Insgesamt wurden 535 Rufsequenzen aufgezeichnet, wobei die festge-stellte Fledermausaktivität des gesamten Gebiets mit durchschnittlich 3,46 K/h als gering einzustufen ist (vgl.

DÜRR &PETRICK 2005).

Es zeigt sich, dass die Zwergfledermaus mit einer Aktivität von 3,32 K/h und 520 aufgezeichneten Rufsequenzen 95,8 % der Gesamtaktivität ausmacht und gegenüber den anderen Arten deutlich dominiert. Sie nutzt insbe-sondere die Gehölzstrukturen im Plangebiet zur Jagd bzw. für Transferflüge.

Der geringe Anteil von 4,2 % der Gesamtaktivität verteilt sich auf die Breitflügelfledermaus mit 0,01 K/h sowie auf die Rufgruppen Nyctaloid, Mitteler Nyctaloid und Myotis, welche das UG mit einer geringen Kontinuität aufsuchten. Die Rufsequenzen der Nyctaloid-Arten können einerseits der sicher nachgewiesenen Breitflügelfle-dermaus zugeschrieben werden, ein Vorkommen des Kleinabendsegler oder Abendseglers ist aber nicht auszu-schließen. Die ebenfalls zu den „Nyctaloiden“ zählenden Zweifarbfledermaus zählt zu den seltensten Fleder-mausarten in Hessen (DIETZ &SIMON 2003), sodass ein Vorkommen im Planungsraum als unwahrscheinlich an-gesehen werden kann.

Ein direkter Artnachweis der Rufgruppe Myotis erfolgte nicht. Die Rufgruppe trat mit einer Aufnahme im UG auf. Da mithilfe von Horchboxen nur eine kleinräumige Erfassung durchgeführt werden kann, ist von einer etwas höheren Aktivität auszugehen. Mit einem kontinuierlichen Auftreten ist wiederum nicht zu rechnen.

Tab. 5: Verteilung der absoluten Anzahl nachgewiesener Fledermauskontakte und der Kontakte pro Erfassungsstunde an dem Horch-box-Standort H1 auf Grundlage von 9 Erfassungsnächten.

Deutscher Name H1

Breitflügelfledermaus 1

Zwergfledermaus 520

Nyctaloid 11

Mittelerer Nyctlaoid 2

Myotis 1

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Deutscher Name H1

Artenzahl 4

Kontakte/Std. 3,46

Abb. 5: Nächtliche Verteilung der Fledermausaktivität am Horchbox-Standort in Kontakten/Minute (1 Minutenklassen).

Jagdhabitate, Flugrouten, Quartiere

Auf Basis der Untersuchungsergebnisse erweist sich das Plangebiet als regelmäßig genutztes Transfer- und Jagdgebiet für die oben genannten Fledermausarten. Die Zwergfledermaus patrouilliert vorzugsweise entlang von Leitlinien wie Hecken und Alleen und nutzt daher die entwickelte Ruderalvegetation südlich des Sportplat-zes sowie die angrenzende Baumreihe östlich im UG für ihre Flugrouten. Bei Betrachtung der nächtlichen Akti-vität lässt sich festhalten, dass das Plangebiet mit einzelnen AktiAkti-vitätspeaks über die gesamte Nacht genutzt wird.

29.10.2019 19 Gebäudekontrolle

Die Kontrolle des Vereinsgebäudes nördlich des kleinen Ascheplatzes ergab, dass sich im Giebelbereich und unterhalb der Dachrinnen Beschädigungen befinden, in die Fledermäuse eindringen können. Die Möglichkeit von Quartieren im Dachbereich kann deshalb nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Das daneben befindli-che Gebäude mit den Umkleidekabinen und Dusbefindli-chen ist hingegen von außen hermetisch verschlossen, so dass die Anwesenheit von Fledermäusen möglich ist.

5.2.2 SONSTIGE SÄUGER

Mit Ausnahme von einigen schädlichen Nagetieren (Haus- und Wanderratte, Haus- und Rötelmaus, Bisam, Scher-, Feld-, und Erdmaus, Nutria) sowie einigen Arten, die gemäß § 2 Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unter-liegen sind nach BArtSchV vom 18. März 2005 alle heimischen Säugerarten zumindest „besonders geschützt“.

5.2.3 VÖGEL

Nach BNatSchG § 7, Abs. 2, Nr. 13 im Zusammenhang mit § 44 sind alle europäischen Vogelarten „besonders geschützt“; der Schutz bezieht sich auf alle Entwicklungsformen sowie auf die Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mau-ser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Die EU-Vogelschutzrichtlinie schützt alle einheimischen Vogelar-ten; der Schutz bezieht sich auf ihre Eier, Nester und Lebensräume.

Bei den drei ornithologischen Geländebegehungen wurden insgesamt 9 Brutvögel und 4 Nahrungsgäste festge-stellt. Es handelt sich um Arten, die weit verbreitet und sehr regelmäßig in menschlichen Siedlungen anzutref-fen sind. Am häufigsten ist die Mönchsgrasmücke mit drei Revieren. Sie baut ihr Nest, wie auch die anderen Offenbrüter des Untersuchungsgebietes, wie Amsel, Grünfink, Nachtigall, Ringeltaube, Stieglitz und Türkentau-be, in den dort vorhandenen Bäumen und Sträuchern. Als Kleinhöhlenbrüter tritt die Kohlmeise mit zwei Revie-ren auf, die ihre Brutplätze vermutlich in Vogelnistkästen in den angRevie-renzenden Gärten hat. Zu den Gebäude-brütern zählen Hausrotschwanz und Haussperling, wobei der Hausrotschwanz ein Revier an der Sporthalle nördlich des Sportplatzes besetzt und der Haussperling lediglich als Nahrungsgast auftritt. Er brütet an Häusern im Umfeld des Eingriffsbereiches. Weitere Nahrungsgäste sind Mauersegler, Mehlschwalbe und Elster, die im Luftraum über dem Sportplatz nach Insekten jagen bzw. auf dem Sportplatz auf Nahrungssuche gehen (Elster).

Einige der nachgewiesenen Arten befinden sich in einem „ungünstigen Erhaltungszustand“, obwohl sie relativ häufig sind. Dies ist auf die starken Bestandrückgänge während der letzten Jahre zurückzuführen. Zu diesen Arten zählen: Haussperling (RL-D V, RL-HE V), Mauersegler, Mehlschwalbe (RL-D 3, RL-HE 3), Stieglitz (RL-HE V) und Türkentaube.

Baumhöhlen und Horste wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Die Beschädigungen im Giebel-bereich des Vereinsgebäudes nördlich des kleinen Ascheplatzes bieten potenzielle Brutplätze für Hausrot-schwanz und Haussperling. Allerdings wurde während der ornithologischen Erhebungen kein Brutnachweis erbracht.

Weitere Arten, die im Eingriffsbereich vorkommen könnten, sind Bachstelze, Bluthänfling (RL-D 3, RL-HE 3, Erhaltungszustand „schlecht“), Buchfink, Girlitz (Erhaltungszustand „ungünstig“), Rotkehlchen, Zaunkönig und Zilpzalp. Ein Nachweis dieser Arten wäre trotz der späten Erhebungstermine gelungen, wenn sie tatsächlich anwesend gewesen wären.

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5.2.4 REPTILIEN

Nach Anlage 1 der BArtSchV vom 18. März 2005 sind alle europäischen Reptilien zumindest besonders ge-schützt.

Trotz des Einsatzes von 15 Reptilienverstecken und viermaliger Suche wurden keine Reptilien nachgewiesen.

Vermutlich sind die Habitatstrukturen, die nach der Nutzungsaufgabe des Sportplatzes entstanden sind und mittlerweile als geeigneter Lebensraum erscheinen zu jung und zu weit entfernt vom nächsten Vorkommen.

Die stark befahrene Schwarzwaldstraße ist zudem eine starke Barriere, die von Individuen, die ggf. in der west-lich angrenzenden Bahntrasse leben, nur schwer überwunden werden kann.