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Beschluss- Beschluss-drucksache

Im Dokument Landeshauptstadt Hannover Datum (Seite 30-37)

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In den Stadtbezirksrat Mitte

In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

2179/2009 0

Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Benno-Ohnesorg-Brücke

Antrag,

einer Kostenerhöhung der Baumaßnahme von 7,3 auf 8,66 Mio. Euro, der Mittelfreigabe und der Fortsetzung der Maßnahme, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt 2009:

Haushaltsmanagementkontierung: 6040.006-950100

Bezeichnung: Benno-Ohnesorg-Brücke

Ansatz Vorjahre: 3.000.000 €

Ansatz 2009: 3.100.000 €

Verpflichtungsermächtigung z. L. 2010: 1.200.000 €

MifriFi-Plan 2010: 1.200.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung werden genderspezifische Belange beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahmen werden Fragen der sozialen Sicherheit, der

Gestaltung von Wegebeziehungen sowie die behindertengerechte Gestaltung berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen: (HMK = Haushaltsmanagementkontierung)

Investitionen in € bei HMK

(Deckungsring)/

In der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung war die Teilmaßnahme

„Benno-Ohnesorg-Brücke“ mit einem Gesamtvolumen von 7,3 Mio. € berücksichtigt. Nach der aktuellen Kostenhochrechnung werden insgesamt Kosten in Höhe von 8,66 Mio. € entstehen, dem stehen Einnahmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (alt: GVFG) entgegen.

Unter Berücksichtigung der bekannten Zahlungsziele der beauftragten Firmen und der bisher veranschlagten Mittel wird die Verwaltung im Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2010 ff die notwendigen Anpassungen wie folgt vorsehen:

Ansätze 2007 500.000 €

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 1242/2006 wurde die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Hannover beschlossen. Der Baubeginn der Teilmaßnahme Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke wurde mit der Drucksache 2608/2007 beschlossen, mit den Arbeiten wurde 2008 begonnen. Die erste Brückenhälfte ist abgebrochen worden und wird bereits wieder neu aufgebaut. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Abriss und Neubau der ersten Brückenhälfte wurde eine Kostenhochrechnung für die gesamte Maßnahme Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke durchgeführt. Die Hochrechnung endet mit 8,66 Mio. Euro für den Brückenbau, statt der bisher im Haushalt veranschlagten 7,3 Mio. Euro.

Die Mehrkosten begründen sich in den zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe generell hohen Baupreisen. Hierbei hat der Stahlpreis mit seinem zur Auftragsvergabe verhältnismäßig hohen Stand einen nicht unerheblichen Anteil. Im Bauvertrag ist eine Stahlpreisgleitklausel vereinbart worden, nach der bei Beendigung der Maßnahme abgerechnet wird. Weiterhin waren aufwändigere Ingenieurleistungen erforderlich als veranschlagt. Durch die vom Verwaltungsentwurf abweichende architektonische Gestaltung der Brücke ergaben sich Mehraufwendungen für die Ausführungsplanung und Konstruktion der Brücke.

Die Lage der Brücke im Stadtgebiet mit den beengten räumlichen Verhältnissen am Schwarzen Bär und der Nutzung der Brücke durch alle Verkehrsarten, einschließlich Stadtbahn- und Busverkehr, hat zu erhöhten Verkehrssicherungsmaßnahmen geführt.

Die Verkehrsregelungen mussten, wie auch in der Presse regelmäßig berichtet wurde, kontinuierlich an den vorhandenen Verkehrsablauf angepasst werden. Die dichte Folge von signalgeregelten Knotenpunkten an der Humboldtstraße, Blumenauer Straße und Falkenstraße stellt ein kompliziertes Verkehrssystem dar, für das die Verkehrsführung jeweils als Ganzes angepasst werden muss.

Im Bauablauf selbst ergaben sich unerwartete Hindernisse im Untergrund unter dem alten Brückenbauwerk, die auch bei sorgfältiger Voruntersuchung nicht erkannt werden konnten.

Im Boden verbliebene Spundbohlen vom Brückenbau von ca. 1910 stellten Hindernisse bei der Gründung dar und mussten aufwändig beseitigt werden. Weiterhin wurde ein Rückbau eines Mischwasserkanals erforderlich, was zu Beginn der Baumaßnahme nicht bekannt war.

Die aktuell kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 8,66 Mio. Euro Kosten basieren auf einer Kostenhochrechnung und werden im laufenden Haushaltsplanverfahren angepasst.

Die neuen Gesamtkosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen belaufen sich, wie bereits in der Drucksache 1083/2009 dargestellt, jetzt auf insgesamt 30,06 Mio. Euro.

66.3

Hannover / 13.10.2009

Landeshauptstadt

Beschluss-drucksache

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In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer In den Jugendhilfeausschuss

In den Verwaltungsausschuss

Nr.

Anzahl der Anlagen Zu TOP

2244/2009 0

Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte St.

Vinzenz im Allerweg Antrag,

zu beschließen, 1.

eine Kindergartengruppe mit 18 Plätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration umzustrukturieren und

2.

dem Caritasverband Hannover für die Kindertagesstätte St.Vinzenz ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr.

2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter,

insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von

Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte St. Vinzenz in Trägerschaft des Caritasverbands Hannover im

Allerweg 7 betreut in zwei Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen insgesamt 72 Kinder.

Die Einrichtung ist ganztägig geöffnet.

Bei einem bereits betreuten Kind in der Kindergartengruppe mit insgesamt 18 Plätzen wurde aktuell ein heilpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Um dieses Kind mit Behinderung in der Gruppe weiter betreuen und fördern zu können, hat der Caritasverband Hannover einen Antrag zur Durchführung einer Einzelintegrationsmaßnahme eingereicht. In der

Kindertagesstätte arbeitet bereits eine heilpädagogische Fachkraft, so dass die notwendigen Rahmenbedingungen zur Betreuung eines Kindes mit Behinderung in der Kindertagesstätte erfüllt sind.

Die Eingliederung des Kindes wird sowohl von den Eltern, als auch von der Mitarbeiterschaft der Einrichtung gewünscht. Bei der Umsetzung der Einzelintegrationsmaßnahme geht kein rechtsanspruchsrelevanter Platz verloren. Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis vom Nds.

Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - wurde bereits erteilt.

51.41

Hannover / 21.10.2009

Landeshauptstadt

Beschluss-drucksache

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In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss

Nr.

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2382/2009 2

Öffentlich-rechtlicher Vertrag Denkmalschutz Hanomagstr. 3 und 7 sowie Göttinger Str. 14 Antrag,

dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der DIBAG Industriebau AG für das in der Anlage 1 umrandete Gebiet zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch eine weitere Entwicklung des nordöstlichen Bereiches des ehemaligen Hanomag-Areals ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugung oder Benachteiligung bzgl. des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten ist.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Begründung des Antrages

Zum DIBAG-Areal des ehemaligen Hanomag-Geländes gehören auch die im Lageplan (Anlage 1) umrandeten Grundstücke Hanomagstr. 3 und 7 sowie Göttinger Straße 14 (nordöstlicher Bereich des ehemaligen Hanomag-Geländes zwischen Hanomagstraße, Deisterplatz und Göttinger Straße).

Auf diesen Grundstücken befinden sich noch ein Großteil historischer Bauten aus der Zeit des beginnenden 20. Jahrhunderts und der dreißiger Jahre. Zu diesen gehören das ehemalige Beamtenwohnhaus, die Halle 9, die Halle 96 am Deisterplatz und der

Gebäudekomplex 8 (a – c) an der Göttinger Straße mit der historischen Torsituation, dem Ernst-Winter-Saal sowie dem Arbeiterdenkmal. Alle diese Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz und weisen eine gesamte Geschossflächenzahl von ca. 39.000 m² auf.

Zur Entwicklung dieses Areals haben agsta-Architekten Hannover im Auftrag der DIBAG Industriebau AG unter den Kriterien baulicher Zustand und Sanierungsfähigkeit,

Wirtschaftlichkeit und Nutzernachfrage ein Umnutzungs- und Bürokonzept entwickelt (s.

Anlage 2). Diese Konzept will die DIBAG Industriebau AG Zug um Zug in seinen wesentlichen Grundzügen umsetzen. Dabei muss im Interesse der Erhaltung und Entwicklung des Gesamtareals (insbes. Halle 96) auf den Erhalt der Halle 9 verzichtet werden.

Für das Gebäude 8a mit ca. 11.000m² konnte bereits ein Mietvertrag unterzeichnet werden.

Mit den Sanierungsarbeiten wurde begonnen. Ebenso konnte für einen ersten

Nutzungsabschnitt der Halle 96 ein weiterer Mietvertrag abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um ca. 3.500 m² Geschossfläche inklusive eines neu zu erstellenden Anbaus. Die Vermietung erfolgte unter der Voraussetzung natürlicher Belichtung und Adressen bildender Zugänglichkeiten von der Hofseite her.

Der mit der DIBAG Industriebau AG ausgehandelte öffentlich-rechtliche Vertrag regelt hierzu im Wesentlichen Folgendes:

● Im Zuge der Umsetzung des Umnutzungs-und Bürokonzeptes (Anlage 2) verpflichtet sich die DIBAG Industriebau AG zur denkmalgerechten Sanierung der tragenden Stahlkonstruktion der Halle 96 samt den straßenseitigen Fassaden zur Göttinger Straße, am Deisterplatz und entlang der Hanomagstraße. Dabei müssen diese Gebäudestrukturen substanziell und entsprechend ihrem historischen

Erscheinungsbild erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Nutzungsbedingte Veränderungen sind im Rahmen des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens abzustimmen. Unter diesen Bedingungen könnte die Stadt dem Abbruch der Halle 9 aus denkmalschutzrechtlicher Sicht zustimmen.

● Für den weiteren Verlauf der Entwicklung des Vertragsgebietes verzichtet die DIBAG Industriebau AG darauf, einen Antrags nach § 7 NDSchG (wirtschaftliche

Unzumutbarkeit der Erhaltung) zu stellen.

● In Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde wird im

Rahmen der Ausführungsplanung zum Umnutzungskonzept festgelegt, inwieweit einzelne Rahmen der Hallenkonstruktion der Halle 9 nach der Entfernung der kontaminierten Beton- und Mauerwerksteile als offene Stahlkonstruktion (z.B. als Platzüberdachung) in die Neukonzeption einbezogen werden können.

Neben den oben genannten Punkten enthält der Vertrag noch die erforderlichen

allgemeinen Regelungen (insbesondere städtebauliche Grundlagen, Bestimmungen für den Fall der Veräußerung/Rechtsnachfolge, allgemeine Bestimmungen zu Vertragsänderungen, Wirksamwerden).

61.16

Hannover / 28.10.2009

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Im Dokument Landeshauptstadt Hannover Datum (Seite 30-37)