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Berufsbildungswege und Berufsbildungsgänge in personenbezogenen Sozialen und gesundheitlichen Berufsbereichen – Unübersichtlichkeiten der nichtakademischen und

akademischen Entwicklungen

Vermehrt in den letzten rund fünfzehn Jahren gibt es eine Vielzahl Initiativen, um Sozial- und Gesundheitsberufe zu akademisieren und entsprechende Studiengänge auf-, auszubauen und in Akkreditierungsprozessen national und auch international anerkennbar zu machen. Daher ist es sinnvoll, den berufspädagogischen Rahmen und die berufspädagogischen Reflexionen der Konstitutionsprozesse auch im Hinblick auf den Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu illustrieren und nachvollziehbar zu machen.

Örtlich und berufsbereichsbezogen gibt es so viele Varianten von Sozialer Arbeit, Kindheitspädagogik, Pflege- bis Gesundheits – und Heilberufen und ihren jeweiligen bundeslandspezifischen Ausbildungen, dass die Erarbeitung einer Übersicht dringend geboten ist.

Der Fachkräftemangel in Sozialen, Pflege - und Gesundheitsberufen ist Ende 2019/ Anfang 2020 eine anerkannte und, empirisch belegte Tatsache. Damit wird jedoch in höchst unterschiedlicher Weise umgegangen:

- zum einen gibt es Initiativen, existierende Niveaus der Berufsbildung zu unterschreiten mit Kurzausbildungen und Seiteneinstiegen, einschließlich kritischer Stimmen hierzu,

- zum anderen wird der Weg der Akademisierung forciert, um zu fachlich- wissenschaftlich fundierter Aufwertung der Berufe beizutragen.

Beide Tendenzen tragen derzeit in der schon ohnehin unübersichtlichen Landschaft dazu bei, dass die Berufs(aus-)bildungswege noch intransparenter und unübersichtlicher werden. Geforderte und gewünschte Durchlässigkeiten werden unwahrscheinlicher und die Berufe verlieren an Attraktivität für zukünftige Absolvent*innen und an Transparenz bezogen auf die Berufskompetenzen für zukünftige Arbeitgeber*innen.

Daher ist die Übersicht dringend notwendig. Gleichzeitig ist zu erarbeiten, wie sich die Organisations-, Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen darstellen, um die Basis für die Entwicklung eines Ausbildungssystems zu schaffen, welches Berufsabschlüsse mit entsprechenden Kompetenzen der Sozialen Berufe garantiert, so dass deren Absolvent*innen in der Lage sind, verantwortlich das Soziale unserer Gesellschaft mitzugestalten und gleichzeitig den Auszubildenden attraktive verlässliche Ausbildungsbedingungen bieten.

Genauso notwendig ist es, eine Dauerbeachtung zu entwickeln und zu etablieren, die eine systematische Beobachtung der Sozialen Berufsausbildungen als auch systematische Berufsbildungsforschung für diesen Bereich ermöglicht.

In der Fachöffentlichkeit werden diesen Themen diskutiert. So werden z.B. die Hochschultage Berufliche Bildung 2021 in Bamberg zum Thema: Fachkräftesicherung - Berufliche Bildung sichert zukunftsweisende Qualifizierung, gesellschaftliche Teilhabe und Integration stattfinden.

Es ist jedoch geboten, dass die Sozialen (Frauen-)Berufe endlich auch zu dem politischen Thema werden, welches ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung gerecht wird.

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S. 119–135.

33 6 Anhang

1. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) – sog. Gute-KiTa-Gesetz

„Zusätzliche Mittel des Landes NRW

Eins der zentralen Ziele der Landesregierung ist es, allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – bessere Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen. Neben den Mitteln des Bundes investieren Land und Kommunen daher ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 rund 750

Millionen Euro jährlich zusätzlich für mehr Finanzierungssicherheit und Verbesserungen der Qualität. Zudem gibt das Land den Kommunen eine Platzausbaugarantie und stellt hierfür mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit alle Beteiligten

Planungssicherheit bekommen, wird das komplette Kita-Finanzierungssystem nach einem Index dynamisiert. Das bedeutet: Steigen die Personal- und Sachkosten, steigen auch die finanziellen Mittel. Von diesem Paket profitieren alle Kinder, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagepflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern in Nordrhein-Westfalen.

Überblick zu den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Nordrhein-Westfalen – vorbehaltlich der Zustimmung des

Landesgesetzgebers – vor allem in folgende Handlungsfelder: Qualifizierte Fachkräfte.

Träger, die in ihren Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher praxisintegriert ausbilden, bekommen einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Der jährliche Zuschuss für die Fortbildung von Fachkräften wird in Nordrhein-Westfalen von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro verdoppelt. Starke Kitaleitung. Im Kindergartenjahr 2019/20 wird die Finanzierung von Leitungsstunden in einem Umfang von insgesamt rund 107 Mio. Euro ermöglicht.

Sprachliche Bildung. Die Zuschüsse zur Sprachförderung und für die Förderung von plusKITAs werden zusammengefasst von 70 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro erhöht. Starke Kindertagespflege. Die Pauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen für jedes in der

Kindertagespflege betreute Kind werden zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 um rund 30 Prozent erhöht. Außerdem soll die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen

verbessert werden. Vielfältige pädagogische Arbeit. Um die Familienzentren qualitativ

weiterzuentwickeln, wird für jedes Familienzentrum der jährliche Zuschuss an das Jugendamt auf 20.000 Euro erhöht. Weniger Gebühren. Zusätzlich zum beitragsfreien letzten

Kindergartenjahr vor der Einschulung wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 auch das vorletzte Jahr beitragsfrei sein. Bedarfsgerechte Angebote. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Mittel für mehr Flexibilität und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung, beispielsweise für Randzeitenbetreuung oder ergänzende

Kindertagespflege. Daran beteiligen sich auch die Kommunen. Sie kennen die Bedarfe vor Ort und entscheiden über den Einsatz der Mittel. (Die Mittel kommen zunächst aufwachsend bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz und von den Kommunen.)

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

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Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn

Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.“

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

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2. Geplante Einführung der Ausbildung „Staatlich geprüfter Fachassistent für frühe Bildung und Erziehung“ bzw. „Staatlich geprüfte Fachassistentin für frühe Bildung und Erziehung“ (KMK)

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Obschon eine Entscheidung noch aussteht und für Anfang 2020 erwartet wird, haben maßgebliche gesellschaftlich relevante Gruppen hierzu bereits eine abgestimmte differenzierte und kritische Positionierung vorgelegt.

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Ganz ähnlich, aber zusätzlich unter Einbezug der lehrenden Positionen und Funktionen, ist folgende Stellungnahme zu lesen:

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48 In die gleiche Richtung geht die folgende Stellungnahme:

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Gut zusammengefasst mit einem Überblick über alle Stellungnahmen ist der Diskurs in dem Blog von Jan Martin Wiarda „Bildung und Politik“ vom 25. November 2019

Erst beschleunigt, dann gestoppt

In den Kultusministerien der Länder wurde über Monate eine Schmalspur-Ausbildung zur Kita-Fachkraft vorbereitet. Bis die Szene doch noch Wind davon bekam

UNGEWÖHNLICH SCHNELL sollte es gehen. Im Herbst 2018 hatte die Kultusministerkonferenz eine "ad-hoc"-Arbeitsgruppe vom Ministerialbeamten eingerichtet, Ziel: die Reform der

ErzieherInnenausbildung. Und noch vor Ende dieses Jahres, in ihrer Dezembersitzung, sollten die Kultusminister die Pläne absegnen, in einem sogenannten beschleunigten Verfahren. Bis Arbeitgeber, Berufsverbände und Gewerkschaften Wind von dem bekamen, was die Ministerien ihren Chefs da zum Beschluss vorlegen wollten. Seitdem rollte eine in ihrer Einhelligkeit seltene Protestwelle.

Es geht um eines der bildungspolitisch ganz heißen Themen: Die Personalnot in den Kitas ist gewaltig.

Laut Zahlen der Bertelsmann-Stiftung fehlen schon jetzt rund 106.500 Fachkräfte-Vollzeitstellen für eine kindgerechte Betreuung. Und die Lücke dürfte weiter wachsen, weil 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler kommen soll. Erst neulich ergab eine repräsentative Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), dass fast drei Viertel der Grundschulkinder eine Betreuung am Nachmittag brauchen, aber nur knapp die Hälfte einen Platz in Hort oder Ganztagsschule findet.

Die Politik steht unter enormen Druck, und die vom KMK-Ausschuss für berufliche Bildung beauftragte Arbeitsgruppe aus Ministerialbeamten sollte nach Lösungen suchen, mehr noch: nach einem "Gesamtkonzept".

Ein Sparabschluss sollte es richten

Umso brisanter ist das, was die Arbeitsgruppe dem Ausschuss im Frühherbst vorgeschlagen

hatte. Eine neue Berufsausbildung, Name: "Staatlich geprüfter Fachassistent/in für frühe Bildung und Erziehung", die "zu einer Tätigkeit als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen" befähige, so stand es in der Beschlussvorlage. Brisant ist der Vorschlag deshalb, weil er mit so ziemlich jeder

bildungspolitischen Rhetorik bricht, mit der die Bildungsminister bei jeder sich bietenden Gelegenheit die wachsende Bedeutung von Kitas als Bildungseinrichtung rühmen. Tatsächlich würde es sich nämlich um einen Spar-Abschluss handeln, der nicht zu mehr Qualifikation der ErzieherInnen führt, sondern zu weniger.

In nur drei Jahren würden die AbsolventInnen die Ausbildung durchlaufen anstatt bislang in mindestens vier Jahren. Und sie würden danach nur auf dem Level 4 liegen in der Klassifikation der deutschen Bildungsabschlüsse – gleich zwei Stufen unter dem Level 6, auf dem die bisherige

"staatlich anerkannten Erzieher/in" liegt. Ein enormer Unterschied: Level 6 entspricht vom Qualifikationsniveau dem Hochschulbachelor, Level 4 dagegen lediglich einfacheren Tätigkeitsprofilen wie den bereits vorhandenen Kinderpflegern, Sozialassistenten oder

Sozialpädagogischen Assistenten. Letztere wiederum sind übrigens die übliche Zwischenstufe nach zwei Jahren Ausbildung an den Pädagogik-Berufsfachschulen, bevor die künftigen Fachkräfte an den sogenannten Fachschulen in zwei weiteren Jahren zur ErzieherInnen geschult werden.

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Man kann es auch plakativer formulieren: Die Ministerialbeamten wollten dem ohnehin schon reichlich zerfledderten Berufsfeld eine weitere Ausbildung hinzufügen, die dann jedoch den Kitas als angemessene Alternative für die staatlich anerkannten ErzieherInnen verkauft werden soll. Eine Mogelpackung. Eine Billigheimer-Lösung.

Ein ehemaliger KMK-Präsident appelliert an seinen Nachfolger

Das beschleunigte Verfahren sah noch dazu vor, sie zu beschließen, ohne vorher in die Praxis

hineinzuhorchen. Insofern ist es folgerichtig, aber auch irgendwie skurril, dass ganz vorn bei der sehr spät einsetzenden Protestwelle ein ehemaliger KMK-Präsident dabei war. Es war Ende Oktober, als Thüringens Bildungs- und Jugendminister Helmut Holter (Linke) ein Schreiben an Hessens CDU-Kultusminister Alexander Lorz aufsetzte. Lorz steht dieses Jahr der CDU-Kultusministerkonferenz vor.

"Sehr geehrter Herr Präsident", schrieb Holter an Lorz – seinen direkten Nachfolger im KMK-Spitzenjob, und es folgten fast schon belehrende Sätze: Vor einem Beschluss "wäre allerdings

sinnvollerweise die Abnehmerseite beteiligen, d.h. die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Träger von Kindertageseinrichtungen sind" – sowie seitens der Länder "zumindest"

noch die Jugend- und Familienministerkonferenz. Letzterer steht Holter nämlich in diesem Jahr vor.

Wenige Tage später meldeten sich dann weitere Vertreter der Abnehmerseite direkt zu Wort: elf Verbände, darunter die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Arbeiterwohlfahrt und die Diakonie Deutschland. In einem Brandbrief an die KMK warnten sie vor "berufsbiographischen

Einbahnstraßenausbildungsgängen", es drohe eine Absenkung der Ausbildungsqualität des Personals und damit der Bildungs- und Betreuungsarbeit in den Kitas. Am selben Tag, aber in einem eigenen Schreiben sekundierte die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): Die Pläne blendeten "Forderungen nach Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung aus" und widersprächen "dem veränderten Verständnis frühkindlicher Bildung von einem Betreuungsangebot hin zu einem integralen Bestandteil des Bildungswesens."

Vergangene Woche schließlich wandten sich in einem weiteren beispiellosen Schritt die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusammen mit Verdi an KMK-Präsident Lorz, der Schlüsselsatz: "Das vorgelegte Modell ist aus unserer Sicht ungeeignet, die Antwort auf die Entwicklungen im Bereich der Kindesbetreuung zu geben."

Man ahnt, weswegen die "ad-hoc"-Arbeitsgruppe der KMK das beschleunigte Verfahren durchziehen wollte. Gleichzeitig scheint es so, als seien die Proteste noch zur rechten Zeit gekommen. Der

Ausschuss für berufliche Bildung beschloss in einer nach Teilnahmerangaben kontroversen Sitzung, den KMK-Amtschefs, den höchsten Beamten der Kultusminsterien, eine Verschiebung der Beschlüsse ins neue Jahr vorzuschlagen. Die Amtschefs wiederum verwiesen die Thematik am 7.

November zurück in die "ad-hoc"-Arbeitsgruppe, Anweisung: bitte überarbeiten. Auch sollen jetzt – wie von Holter gefordert – die Jugend- und Familienminister, das zuständige Bundesministerium und die Fach- und Trägerverbände über den Entwurf "in geeigneter Form informiert" werden, ihnen soll

November zurück in die "ad-hoc"-Arbeitsgruppe, Anweisung: bitte überarbeiten. Auch sollen jetzt – wie von Holter gefordert – die Jugend- und Familienminister, das zuständige Bundesministerium und die Fach- und Trägerverbände über den Entwurf "in geeigneter Form informiert" werden, ihnen soll