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Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Einrichtung

2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Hochschule und mittelfristiger Ausblick insge-samt

Am 02.02.2021 hat die HCU den Hamburger Zukunftsvertrag des Senats der FHH über die Entwicklung in den Jahren 2021-2027 unterzeichnet. Der Zukunftsvertrag sieht nunmehr vor, dass die HCU eine jährliche Globalzuweisung von 23.350 TEURO erhalten wird; Strukturhilfe und Koalitionszusage sind damit ab 2021 verstetigt und nehmen am jährlichen Aufwuchs teil.

Die Bereitstellung der Mittel steht noch unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft der FHH, die gegenwärtig noch nicht vorliegen (vgl. Kap. 3). Diese Entwicklung lässt jedoch erwarten, dass das im Lagebericht 2019 erläuterte erste Szenario zum Tragen kommt.

2.2. Entwicklung des Personalbestandes

Nach aktuellem Stand kann sich die HCU entsprechend des Zukunftskonzeptes (StEP 2021-2027) wei-terentwickeln, so dass mit einem stabilen und leichten Zuwachs im Personalbestand zu rechnen ist.

2.3. Entwicklung des Ressourcenbestandes

2.3.1. Entwicklung im Bereich des Betriebshaushaltes Die HCU geht von folgenden Planwerten für das Jahr 2021 aus:

Erträge aus Zuweisungen der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes: TEUR 20.005 Erträge aus Strukturhilfe (ab 2021 verstetigt): TEUR 3.057

Bauunterhaltung und Zentralbudgets: TEUR 732

Zuweisungen Sondermittel BWFGB (HSP und ZVSL): TEUR 4.237

Innovationsmittel: TEUR 1.000

Eigene/vorhandene Mittel: TEUR 5.313

gesamt Erträge ohne Drittmittel: TEUR 34.344

Die kalkulierten Aufwendungen und Kosten (ebenfalls ohne Drittmittel) in 2021 sehen einen ausgegli-chenen Haushalt vor.

Die Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes setzt ein nach wie vor aktives Management mit entsprechender Haushaltsdisziplin und klarer Prioritätensetzung voraus.

Anlage 4

28 -Durch die in 2021 erfolgte Verstetigung der Strukturhilfe und Koalitionszusage in Höhe von insgesamt TEUR 3.000 verbessert sich die Planbarkeit für die HCU deutlich. Mit der Zusage von Innovationsmitteln in der Höhe von zusätzlich TEUR 1.000 kann ein Teil der Maßnahmen aus dem neuen StEP 2021 bis 2027 abgedeckt werden. Eine entsprechende Überarbeitung des eingereichten StEP-Entwurfes aus 2020 auf Basis der finalen Finanzierung steht derzeit noch aus.

2.3.2. Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit

Die Investitionstätigkeit in 2020 war im Wesentlichen durch Entscheidungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie geprägt. Neben den im Frühjahr 2020 getroffenen Entscheidungen zur Umsetzung der digitalen Lehre, die deutliche Investitionen im Bereich IT, hier insb. Hard- und Software, aber auch eine deutliche Ausweitung des Bibliotheksangebotes beinhaltete, wurde in der 2. Jahreshälfte im Be-reich der Gebäudeinfrastruktur, hier speziell in Luftfilteranlagen investiert. Zum Berichtsjahresende konnte sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten, bei denen es die Tätigkeiten ermöglichen, über eine IT-Ausstattung verfügen, die den seit Anfang 2021 geltenden Anforderungen des Arbeitsschutzes zum Homeoffice Rechnung tragen.

2.4. Wesentliche Risiken, Ungewissheiten und Chancen

Die HCU verfügt als staatliche Universität nur über eine sehr geringe Größe. Hieraus erwachsen eine Reihe von wirtschaftlichen, strategischen und strukturellen Risiken.

- Die finanzielle Ausstattung ist trotz der noch unter dem Vorbehalt des Senates stehenden Ent-scheidungen zu den neuen Zukunftsverträgen 2021 bis 2027 in Teilen noch unsicher, da es im Hinblick auf die zukünftige Vergabe der Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL) , dem Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes (HSP) noch Unklarheiten im Hinblick auf die Vergabemodalitäten gibt.

- Das Zukunftskonzept in Form des StEP 2021-2027 ist nunmehr und nach den Entscheidungen zum Zukunftsvertrag 2021 bis 2027 zu überarbeiten, da nicht alle Inhalte umgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere für die Schaffung zusätzlicher Ressourcen im administrativen Bereich. Es steht entsprechend noch der Beschluss des überarbeiteten StEP durch den Hoch-schulsenat und den Hochschulrat aus. Auch wenn das Gremium dem Entwurf des StEP grund-sätzlich zugestimmt hat, kann nicht vorhergesehen werden, ob es zu einem entsprechenden Beschluss eines ausfinanzierten StEP kommen wird. Auch viele der im StEP skizzierten Maß-nahmen (z.B. Reform der Binnenstrukturen, Einführung eines Weiterbildungsstudiengangs) können nur mit Zustimmung der akademischen Selbstverwaltung umgesetzt werden.

- 2018 gab es im Gebäude der HCU einen erheblichen Dieselschaden. Es traten große Mengen an Diesel aus und sickerten durch die Geschossdecken und Betonwände des 4. und 5. Stock-werks im Bauteil Nord. Die Entkernung und Abschottung wurden umgesetzt. Da die Funktion der Netzersatzanlage nach wir vor eingeschränkt ist, muss diese während der Gebäudeöff-nungszeiten dauerhaft überwacht werden.

Anlage 4

29 -Der HCU bieten sich die folgenden wesentlichen Chancen:

- Die HCU besitzt – unabhängig von ihrer finanziellen Ausstattung in der Forschung – als eine Universität mit einem thematisch fokussierten interdisziplinär aufgestellten Zuschnitt, einer ausgesprochen flachen Hierarchie und vielen Freiheitsgraden und Entwicklungsmöglichkeiten eine hohe Attraktivität für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Studierende.

- Die HCU hat sich in der Wissenschaftslandschaft und im Hochschulsystem als eine missionso-rientierte Universität mit einem inter- bzw. transdisziplinären Leitbild profiliert und ist durch ihren thematischen Zuschnitt und ihrer inter- und transdisziplinären Fokussierung ein attrak-tiver internationaler Partner für (auch deutlich größere) exzellente Universitäten geworden.

- Die HCU hat sich in den vergangenen Jahren zu einem respektierten Partner für Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit in der Metropolregion Hamburg und darüber hinaus entwickelt. Es besteht daher die Chance für die HCU, den Wissens- und Technologietransfer neben Forschung und Lehre als dritte Säule zu entwickeln und institutionell zu verankern. Dies wurde durch die in 2020 angestoßene Kooperation mit dem Wuppertal-Institut, eingeworbe-nen Drittmittelprojekten (z.B. HAWICC) und abgeschlosseeingeworbe-nen Verträge (z.B. UNITAC) nachhal-tig bewiesen.

- Die HCU übt eine hohe Anziehungskraft auf Studienbewerberinnen und Studienbewerber überregional aus. Die HCU kann und möchte deshalb als technische Universität mehr Studie-rende ausbilden, um ihren Beitrag an der Linderung des Fachkräftemangels zu leisten.

- Flexible neue Studienmodelle und Inhalte, ausgerichtet auf die Bedürfnisse und Notwendig-keiten der Arbeitsmärkte gewinnen an Bedeutung. Die HCU geht hier erste Schritte und hat mit Schleswig-Holstein und Hamburg kooperative Modelle des dualen Studiums in Verbindung mit dem Studiengang „Geodäsie und Geoinformatik (B.Sc.)“ etabliert.

- Die HCU legt mit ihrem StEP 2021-2027 ein Zukunftskonzept vor, welches durch die deutliche Profilierung (Digitalisierung und Klima) die beiden Zukunftsthemen adressiert und dabei alle Fachbereiche einbindet.

2.4.1. Ertrags- und Ergebnisrisiken

Aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 06.06.2019 über das Nachfolge-programm zum Hochschulpakt (Zukunftsvertag Studium und Lehre stärken - ZSL) geht hervor, dass die Bundesmittel verstärkt anhand von Outputindikatoren (z.B. Zahl der Absolventinnen und Absolventen, Studierende innerhalb der Regelstudienzeit) vergeben werden. Da die Zahl der Absolventinnen und Absolventen im Vergleich zum Vorjahr zurückgeht (vgl. Kap. 1.4.1), besteht die Sorge, dass es zu einer Mittelallokation zu Ungunsten der HCU kommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Dieselschaden sind für den Haushalt der HCU enorme zusätzliche Belas-tungen entstanden. Eine Zusage der Übernahme dieser Kosten durch die BWFGB als Eigentümerin des Gebäudes liegt gegenwärtig nicht vor.

Anlage 4

30 -Es ist ersichtlich, dass die Bauqualität in Teilen (z.B. Fußböden, Fahrstühle) nicht den Beanspruchungen eines intensiven Hochschulbetriebs entspricht, so dass sich hierdurch Mehrkosten im laufenden Be-trieb durch Wartung, Instandhaltung und Reinigung ergeben. Es ist erkennbar, dass die Haltbarkeit/

Lebensdauer aufgrund der täglichen Belastungen in einigen Bereichen (z.B. Fahrstühle) deutlich redu-ziert ist und mit entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen ist. Die Entwicklung bedarf der weiteren intensiven Beobachtung.

2.4.2. Risiken im Personalbereich

Diese betreffen heute im Wesentlichen den professoralen Bereich. Auch vierzehn Jahre nach Grün-dung der HCU in 2006 ist die personelle Erneuerung sowohl fachlich-inhaltlich, als auch demographisch immer noch nicht abgeschlossen. Die Fluktuation in diesem Bereich findet nahezu ausschließlich durch Eintritt der Professuren in den Ruhestand statt. Lediglich zwei Professuren sind seit 2014 nicht alters-bedingt ausgeschieden.

Inhaltliche und quantitative Anpassungsmöglichkeiten bestehen damit lediglich im Bereich der alters-bedingten Fluktuation. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass die natürliche Fluktuation selten mit den Modernisierungs- und den angeforderten Konsolidierungserfordernissen, aber insbesondere auch den strategischen Erfordernissen und inhaltlichen Entwicklungszielen, wie sie sich aus der Gründungs-drucksache, dem darauf aufbauenden Struktur- und Entwicklungsplan und nicht zuletzt aus dem Gut-achten der Expertenkommission ergeben, deckungsgleich sind.

Nachdem jedoch nunmehr in der Hochschulvereinbarung ab 2021 die Verstetigung der Strukturhilfe nebst Koalitionszusage erfolgt ist, können die notwendigen Berufungsverfahren entweder weiterge-führt bzw. angestoßen werden. Dies ist insb. in den Bereichen Architektur und Kultur der Metropole von Bedeutung.

2.4.3. Haftungsrisiken

Diese ergeben sich aus der vorhandenen Richtlinie innerhalb der FHH, wonach Risiken nicht durch Ver-sicherungen abgedeckt werden (z.B. Veranstalter-Haftpflicht, PKW-Versicherung, Diebstähle, Einbrü-che und Weitere).

Bei Drittmittelprojekten werden vor Abschluss der jeweiligen Verträge die Vertragsbedingungen de-tailliert geprüft und die Haftung auf den gesetzlich nicht auszuschließenden Rahmen und den jeweili-gen Auftragswert begrenzt.

2.4.4. Finanzierungsrisiken

Der im Februar 2021 abgeschlossene Zukunftsvertrag 2021 bis 2027 bildet den Finanzierungsrahmen für die kommenden Jahre und bedingt nun die Anpassung des StEP 2021 bis 2027 zur Synchronisation und Anpassung auf die Ausfinanzierung.

Anlage 4

31 -2.4.5. Sonstige Geschäftsrisiken

Aufgrund der nach wie vor eingeschränkten Funktionsfähigkeit des Notstromaggregates auf dem Dach des Gebäudes der HCU am Henning-Voscherau-Platz 1 bestehen weiterhin Betriebsrisiken.

Dataport sowie weitere größere städtische Dienstleister, so auch das ZPD, haben angekündigt, die Kos-ten für ihre Leistungen erheblich erhöhen zu müssen. Strukturelle Veränderungen in der Abwicklung, wie z.B. die Umstellung der Beihilfeabrechnung auf pauschalierte Werte und die direkte Abrechnung der Landesunfallkasse mit den Hochschulen und nicht mehr über die Finanzbehörde bzw. BWFGB zei-gen ebenfalls deutliche Mehrkosten auf. Gleiches gilt für die offene Frage der Deckelung der Zuwei-sung der Versorgungszuschläge unterhalb des tatsächlichen Bedarfes der HCU und die hieraus derzeit stehende Anforderung, das Defizit aus dem Globalbudget zu decken.

Anlage 4

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