• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers an die Anteilinhaber der Magna Umbrella Fund plc (Fortsetzung)

Weiterführende Informationen finden sich in Erläuterung 2 (Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze) und Erläuterung 11 (Risiken aus Finanzinstrumenten der Teilfonds) im Anhang zum Abschluss.

Wesentlicher Prüfungssachverhalt In Bezug auf den wesentlichen Prüfungssachverhalt durchgeführte Prüfungshandlungen

Bewertung von Wertpapieren und Finanzderivaten

Die Wertpapiere und Finanzderivate der Gesellschaft machen über 97 % des Gesamtnettovermögens der Gesellschaft aus und gelten als Hauptfaktor für die Performance der Gesellschaft.

Die Art der gehaltenen Wertpapiere und Finanzderivate erfordert kein erhebliches Maß an Einschätzungen, da sie hauptsächlich aus liquiden, börsennotierten Wertpapieren und Finanzderivaten bestehen.

Aufgrund ihrer Bedeutung im Zusammenhang mit dem Abschluss als Ganzes wurde die Bewertung von Wertpapieren und Finanzderivaten jedoch als der Sachverhalt identifiziert, der die größte Auswirkung auf unsere Prüfungsstrategie und auf den Ressourceneinsatz bei der Planung und Durchführung der Prüfung hatte.

Um die Bewertung der Wertpapiere und Finanzderivate der Gesellschaft zu prüfen, haben wir unter anderem folgende Verfahren angewandt:

• Dokumentation der bestehenden Verfahren zur Erfassung der Anlagegeschäfte und zur Bewertung des Portfolios sowie Evaluierung der Kontrollmechanismen für den

Bewertungsprozess und deren Umsetzung;

• Unabhängige Neubewertung der Preise aller Anlagen der Gesellschaft und Feststellung der Angemessenheit der Preisspanne.

• Wir haben die Bestätigung der Verwahrstelle über die am Jahresende gehaltenen Anlagen erhalten. Wir haben die erhaltene Bestätigung mit den Unterlagen der Gesellschaft verglichen und konnten alle Abweichungen nachvollziehen.

Bei unserer Prüfung wurden keine wesentlichen Fehldarstellungen festgestellt.

Die Wesentlichkeitsgrenze für den Abschluss der Gesellschaft wurde auf EUR 12,38 Mio. festgelegt (2018: EUR 9,49 Mio.). Diese entspricht 1 % der zur Berechnung herangezogenen Bezugsgröße, nämlich der Summe der Aktiva der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019. Wir halten die Summe der Aktiva für einen der wichtigsten Erwägungspunkte für Anteilinhaber bei der Beurteilung der Performance der Gesellschaft.

Wir melden dem Prüfungsausschuss alle im Rahmen unserer Prüfung festgestellten, berichtigten und nicht berichtigten Fehldarstellungen, die die Wesentlichkeitsgrenze der Gesellschaft um 5 % überschreiten, sowie alle Fehldarstellungen unterhalb dieses Betrags, falls diese nach unserer Überzeugung aus qualitativen Gründen eine Meldung erfordern.

Außerdem melden wir dem Prüfungsausschuss alle im Rahmen unserer Prüfung festgestellten, berichtigten und nicht berichtigten Fehldarstellungen in Bezug auf die Bewertung der Anlagen, wenn sie mehr als 0,5% des Nettovermögens der Teilfonds ausmachen. Dieser Grenzwert für eine Meldung an den Prüfungsausschuss wurde seit dem Vorjahr angepasst, um den Branchenerwartungen Rechnung zu tragen.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses der Teilfonds unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Wesentlichkeitsgrenze durchgeführt und alle Prüfungshandlungen wurden von unserem zuständigen Team in Dublin durchgeführt.

Wir haben im Hinblick auf die Unternehmensfortführung nichts zu berichten

Wir müssen Ihnen Bericht erstatten, wenn wir zum Schluss kommen, dass es nicht angemessen ist, die Rechnungslegung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung vorzunehmen, oder dass nicht offengelegte wesentliche Unsicherheitsfaktoren vorhanden sind, die erhebliche Zweifel aufwerfen, ob die Gesellschaft während mindestens zwölf Monaten ab der Genehmigung des Abschlusses die Anwendung dieses Grundsatzes garantieren kann. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Sonstige Informationen

Für die sonstigen Informationen im Jahresbericht und Abschluss sind die Mitglieder des Verwaltungsrats verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Bericht des Verwaltungsrats und in den Erklärungen nicht finanzieller Art auf der Website der Gesellschaft (https://uk.fieracapital.com) enthaltenen Informationen sowie das Inhaltsverzeichnis und die Abschnitte Allgemeine Informationen, Management und Verwaltung, die Berichte des Anlageverwalters, den Bericht der Verwahrstelle an die Anteilinhaber, den Bericht des Verwaltungsrats, die Anlagenbestände, die Zusätzlichen Informationen (ungeprüft), die Portfolioveränderungen (ungeprüft) und den Anhang 1 – Vergütungspolitik gemäß OGAW-V-Richtlinie (ungeprüft).

Der Abschluss und unser Prüfbericht über den Abschluss sind nicht Teil der sonstigen Informationen. Unser Prüfungsurteil zum Abschluss bezieht sich nicht auf die sonstigen Informationen, zu denen wir kein Urteil abgeben und für die wir auch keine Gewähr bieten, sofern in diesem Prüfbericht keine ausdrückliche anderslautende Erklärung abgegeben wird.

Es liegt in unserer Verantwortung, im Rahmen unserer Abschlussprüfung auch die sonstigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob diese wesentliche Widersprüche zum Abschluss oder zu den von uns im Laufe der Abschlussprüfung erlangten Erkenntnissen oder sonstige wesentliche Fehldarstellungen enthalten. Wir konnten bei der Durchsicht der sonstigen Informationen keine wesentlichen Fehldarstellungen feststellen.

Magna Umbrella Fund plc Jahresbericht und Abschluss für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers an die Anteilinhaber der Magna Umbrella Fund plc (Fortsetzung)

Sonstige Informationen (Fortsetzung)

Gestützt auf diese Durchsicht können wir in Bezug auf die uns zur Begutachtung vorgelegten Teile des Berichts des Verwaltungsrats berichten, dass:

• wir keine wesentlichen Fehldarstellungen im Bericht des Verwaltungsrats gefunden haben;

• die im Bericht des Verwaltungsrats gemachten Angaben unserer Ansicht nach mit dem Abschluss übereinstimmen;

• unserer Ansicht nach der Bericht des Verwaltungsrats gemäß dem Companies Act von 2014 erstellt wurde.

Sonstige Angaben zur Corporate Governance

Außerdem haben wir bezüglich der Corporate-Governance-Erklärung auf den Seiten 21 bis 24 Folgendes zu berichten:

• Basierend auf den Erkenntnissen über die Gesellschaft und deren Geschäftsumfeld, die wir im Laufe unserer Prüfung erlangt haben, haben wir in den oben aufgeführten Angaben keine wesentlichen Fehldarstellungen festgestellt; und

• aus unserer Prüfungsarbeit schließen wir, dass:

- die Beschreibung der Hauptmerkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf die Erstellung des Jahresabschlusses mit dem Abschluss übereinstimmt und den Bestimmungen des Companies Act von 2014 entspricht;

- die Gesellschaft nicht der irischen Durchführungsverordnung European Communities (Takeover Bids (Directive 2004/25/EC)) Regulations 2006 unterliegt und daher nicht verpflichtet ist, in der Corporate-Governance-Erklärung Informationen zu Stimmrechten und anderen Sachverhalten, die in dieser Verordnung vorgeschrieben und im Companies Act von 2014 angegeben sind, vorzulegen;

- die Corporate-Governance-Erklärung alle gemäß dem Companies Act von 2014 vorgeschriebenen Informationen enthält; und - die Corporate-Governance-Erklärung alle Informationen gemäß der irischen Durchführungsverordnung European Union (Disclosure

of Non-Financial and Diversity Information by certain large undertakings and groups) Regulations 2017 betreffend die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen enthält.

Unser Urteil über andere, im Companies Act von 2014 vorgeschriebene Sachverhalte bleibt unverändert

Wir haben alle Informationen und Erläuterungen erhalten, die wir zum Zweck unserer Prüfung für notwendig erachten.

Unseres Erachtens lassen die Geschäftsbücher der Gesellschaft ohne Weiteres eine ordnungsgemäße Prüfung des Abschlusses zu und der Abschluss stimmt mit den Geschäftsbüchern überein.

Wir haben im Hinblick auf die Sachverhalte, über die wir ausnahmsweise zu berichten haben, nichts anzumerken

Gemäß dem Companies Act von 2014 haben wir Ihnen außerdem darüber zu berichten, wenn unseres Erachtens die in den Sections 305 bis 312 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Angaben zu den Vergütungen und Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder fehlen.

Pflichten und Verwendungszweck Pflichten des Verwaltungsrats

Wie im Bericht des Verwaltungsrats auf Seite 20 ausführlicher erläutert, ist der Verwaltungsrat verantwortlich für die Erstellung des Abschlusses, wobei er sich davon zu überzeugen hat, dass dieser den tatsächlichen Verhältnissen entspricht; für die von ihm für notwendig erachteten internen Kontrollen zur Erstellung eines Abschlusses, der frei von wesentlichen Fehldarstellungen aufgrund von Betrug oder Irrtümern ist; für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, wobei er gegebenenfalls die Unternehmensfortführung betreffende Angelegenheiten offenzulegen hat;

für die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung, es sei denn, er hat die Absicht, die Gesellschaft zu liquidieren oder die Geschäftstätigkeit einzustellen, oder er verfügt über keine realistische Alternative zu diesem Vorgehen.

Pflichten des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob der Jahresabschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist – unabhängig davon, ob diese in betrügerischer Absicht oder aufgrund von Irrtümern entstanden sind – und einen unser Prüfungsurteil enthaltenden Prüfbericht zu erstellen.

Hinreichende Sicherheit bedeutet zwar einen hohen Grad an Sicherheit, jedoch keine Garantie dafür, dass eine gemäß den irischen ISA-Standards durchgeführte Abschlussprüfung eine vorhandene wesentliche Fehldarstellung in jedem Fall aufdeckt.

Fehldarstellungen können durch Betrug, andere Unregelmäßigkeiten oder Irrtum entstehen und gelten als wesentlich, wenn davon auszugehen ist, dass sie einzeln oder zusammen die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Abschlussadressaten beeinflussen.

Das Risiko, eine durch Betrug oder andere Unregelmäßigkeiten verursachte Fehldarstellung nicht aufzudecken, ist grösser als das Risiko, eine auf Irrtümer zurückzuführende Fehldarstellung zu übersehen, denn bei Betrug oder anderen Unregelmäßigkeiten sind möglicherweise auch Verdunkelung, Urkundenfälschung, vorsätzliche Unterlassung, Falschdarstellung und die Umgehung interner Kontrollen im Spiel und es können dabei auch Rechts- und Regulierungsbereiche betroffen sein, die den Abschluss nicht direkt berühren.

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers an die Anteilinhaber der Magna Umbrella Fund plc (Fortsetzung)

Pflichten des Abschlussprüfers (Fortsetzung)

Eine nähere Beschreibung unserer Pflichten in Bezug auf die Prüfung des Abschlusses kann auf der Website der IAASA eingesehen werden:

https://www.iaasa.ie/getmedia/b2389013-1cf6-458b-9b8f-a98202dc9c3a/Description_of_auditors_responsiblities_for_audit.pdf.

Zweck unseres Prüfauftrags und wem gegenüber wir verantwortlich sind

Dieser Bericht wird ausschließlich für die Gemeinschaft der Anteilinhaber der Gesellschaft in Übereinstimmung mit Section 391 des Companies Act von 2014 verfasst. Unsere Prüfung wurde so durchgeführt, dass wir den Anteilinhabern der Gesellschaft über jene Angelegenheiten Bericht erstatten können, die in einem Prüfbericht enthalten sein müssen, und zu keinem anderen Zweck. Im gesetzlich zulässigen Ausmaß lehnen wir jede Verantwortung für unsere Prüfungshandlungen, für diesen Bericht oder für die von uns abgegebenen Prüfungsurteile gegenüber jemand anderem als der Gesellschaft und der Gemeinschaft ihrer Mitglieder ab.

James Casey 23. März 2020

für und im Namen von KPMG

Chartered Accountants, Statutory Audit Firm 1 Harbourmaster Place

IFSC, Dublin 1 Irland

Magna Umbrella Fund plc Jahresbericht und Abschluss für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Die Erläuterungen im Anhang bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Abschlusses.