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BERICHT DER KIRCHENLEITUNG

Im Dokument 2014/Komplett Tagung 11 -30MB- (Seite 36-67)

über die Ausführung von Synodalbeschlüssen

der 10. Tagung der Elften Kirchensynode:

Beschluss Nr. 6: - Beschluss zum Entwurf eines Kirchengesetzes zur ge-schlechtergerechten Besetzung von Gremien in der EKHN (Drs. 14/14)

Beschluss Nr. 11: - Beschlüsse zum Kirchengesetz über den gemeindepä-dagogischen Dienst (Drs. 20/14)

Beschluss Nr. 13: - Beschluss zur Zukunft des Medienkommunikationskon-zeptes

Beschluss Nr. 15: - Beschluss zur Projektskizze zur weiteren Gestaltung der Reformationsdekade in der EKHN (Drs. 22/14)

Beschluss Nr. 26: - Beschluss zum Projekt „DRIN“ (Drs. 36/14)

Beschluss Nr. 27: - Beschluss zur Neubildung der Propsteibereiche (Drs.

37/14) – siehe Drucksache Nr. 75/14

hier: Beschluss Nr. 6 der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

3525 (Ci, Pra)

Beschluss der Kirchensynode:

Das Kirchengesetz zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien in der EKHN (Drs. 14/14) wird nicht weiter beraten, sondern die Kirchenleitung gebeten, die Ziele der Vorlage in eine Selbstverpflichtung, Richtlinie o. ä. zu fassen und der Kirchensynode zur Beschlussfassung in der Herbstsynode vorzulegen.

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Die Kirchenleitung hat eine Arbeitsgruppe zur Bearbeitung des Beschlusses der Kirchensynode hinsichtlich der geschlechtergerechten Besetzung von Gremien in der EKHN gebildet. Sie besteht aus folgenden Personen:

Ltd. OKR Herr Striegler, Mitglied der Kirchenleitung Frau Dr. Durst, Mitglied des Kirchensynodal-vorstandes Herr Prawitz, Vorsitzender des Benennungsausschusses Herr Busch, Vorsitzender des Rechtsausschusses Herr Harder, Mitglied des Rechtsausschusses Frau Streck-Spahlinger, Synodale Frau Wendel, Jugendsynodaler Herr Hild, Dekanin Frau Schlegel sowie KRin Frau Cir-kel und Beauftragte für Chancengleichheit Frau Prasse.

Die Arbeitsgruppe hat am 09.10.2014 erstmals getagt und wird der Kirchensynode in der Früh-jahrstagung 2015 einen neuen Vorschlag unterbreiten, der die Ziele der Drucksache Nr. 14/14 aufgreift.

Federführung: KRin Maren Cirkel

hier: Beschluss Nr. 11. der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:2522 (Knö/ScMc)

Beschluss der Kirchensynode:

Das Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Drs. 20/14) wird mit Änderungen verabschiedet.

Die nachfolgenden Entschließungsanträge werden beschlossen:

Der Studienurlaub für alle betroffenen Berufsfelder soll im Personalförderungsgesetz umfassend geregelt werden (Berufsgruppen, Zeitdauer, Finanzierung). Die Kirchenleitung wird beauftragt, ei-ne entsprechende Vorlage zur ersten Lesung in der Herbstsynode 2014 vorzulegen.

...

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Mit der Drucksache Nummer 67/14 liegt der Kirchensynode der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Einführung eines Studienurlaubes vor.

Federführung: OKRin Dr. Knötzele

hier: Beschluss Nr. 11 der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

2350-9 (Bäu/Fit)

Beschluss der Kirchensynode:

Das Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Drs. 20/14) wird mit Änderungen verabschiedet.

Die nachfolgenden Entschließungsanträge werden beschlossen:

Bei allen Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, die Gottesdienste, mit oder ohne Feier des Heiligen Abendmahls, leiten, ist sicherzustellen, dass sie über eine hinreichende Quali-fikation auf dem Gebiet der Homiletik und Liturgie verfügen. Dabei sind, insbesondere, wenn es sich um Gottesdienste in Altenheimen oder Kliniken handelt, die speziellen Bedingungen dieser Gottesdienste zu beachten, die sie von den „normalen“ Gemeindegottesdiensten unterscheiden.

Die Kirchenleitung wird gebeten, das Zentrum Verkündigung und ggf. das Zentrum Seelsorge zu beauftragen, ein entsprechendes Curriculum zu entwickeln und die Ausbildung anzubieten, in der die Qualifizierung gemäß § 4, Absatz 4, 2, der Rechtsverordnung erreicht werden kann.

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Sollen Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen Gottesdienste mit oder ohne Feier des Heiligen Abendmahles leiten, dann kann die dafür hinreichende Qualifikation in Homiletik und Li-turgik durch den Besuch eines Kurses für angehende Prädikantinnen und Prädikanten erworben werden.

Im Entwurf für die Neuregelung des Lektoren-und Prädikantendienstes soll die Möglichkeit eröff-net werden, dass Personen, die bereits am Verkündigungsdienst der Kirche mitwirken, nun auch als Prädikantinnen und Prädikanten beauftragt werden können.

Darüber hinaus wird das Zentrum Verkündigung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Seelsorge und dem Zentrum Bildung Module zur Qualifikation entwickeln. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen von Gemeindepädagoginnen und –pädagogen in Theorie und Praxis gottesdienstlichen Handelns sehr unterschiedlich sind. Hier bedarf es eines Fortbildungs-Angebotes, das sich am Bedarf der einzelnen Personen und deren Einsatzort orien-tiert.

Federführung: OKRin Sabine Bäuerle OKRin Christine Noschka

hier: Beschluss Nr. 13 der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

3530-7 (KS)

Beschluss der Kirchensynode:

Zur Zukunft der Mitgliederkommunikation fasst die Synode den folgenden Beschluss:

Die Impulspost sowie die weiteren Maßnahmen des Medien-Kommunikationskonzeptes, die im Zusammenspiel ein stimmiges Gesamtkonzept ergeben, werden fortgeführt und entsprechend der aktuellen Mediensituation weiterentwickelt. Die Kirchenleitung berichtet der Synode darüber im Rahmen ihres jährlichen Berichts. Die nächste Evaluierung der Impulspost erfolgt für die Früh-jahrstagung der Synode im Jahr 2017, so dass dann auch über die Fortsetzung des Konzepts in den Jahren 2018ff entschieden werden kann.

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Entsprechend dem oben genannten Beschluss der Kirchensynode wird derzeit die Impulspost 2015/1 erarbeitet. Sie wird gemäß einem Beschluss der Kirchenleitung thematisch die Kirchenvor-standwahl begleiten und im April 2015 erscheinen. Ihr Thema: „Was bedeutet es heute, evange-lisch zu sein?“

Die Impulspost wird für die Ausgabe 2015/2 neu ausgeschrieben. Drei Agenturen wurden zur Teilnahme eingeladen. Sie werden ihre Vorschläge zum Themenkreis „Ich bereue nichts! – Buße, Reue und Vergebung“ einreichen. Der Entwurf, der sich durchsetzt, soll im November 2015 ver-sandt werden.

Parallel wird an der Weiterentwicklung der Impulspost gearbeitet, so wurden zum Beispiel bei ei-ner Auftaktveranstaltung für die Impulspost „Danksekunde“ im September 2014 im Frankfurter Hauptbahnhof 15.000 Äpfel mit dem Aufkleber „Danksekunde“ verteilt, um auf diese Weise eine größere mediale Resonanz zu finden. Neben den lokalen Printausgaben berichteten auch die Hessenschau und die WELT. Zudem wird an einer dauerhaften Abrufbarkeit der Aktionsmateria-lien gearbeitet.

Federführung: Martin Reinel und Stephan Krebs

hier: Beschluss Nr. 15 der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

3441-9.1 (Pau/Vw)

Beschluss der Kirchensynode:

Die Synode wird von der Kirchenleitung zu Stand und Verlauf der Reformationsdekade in der EKHN informiert (Drs. 24/14) und fasst den folgenden Beschluss:

Die Kirchensynode nimmt die vorgelegte Drucksache Nr. 24/14 zustimmend zur Kenntnis und er-wartet in der Haushaltssynode im Herbst 2014 die Vorlage einer entsprechenden Projektskizze mit Beschlussvorschlag.“

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

Die Kirchenleitung hat in zwei Sitzungen im Juli und Oktober 2014 die vorgelegte Projektskizze (Drs. 74/14) zur Kenntnis genommen. Die Skizze sieht die Einrichtung eines Projektbüros für die Jahre 2015-2017 vor und nimmt darüber hinaus auch das Jubiläum des Wormser Reichstages im Jahr 2021 in den Blick. Die Kirchenleitung bittet die Kirchensynode, wie vorgeschlagen zu be-schließen.

Federführung: Pfarrer Dr. Eberhard Pausch

hier: Beschluss Nr. 26 der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

3621-2 (Swt/Schtz)

Beschluss der Kirchensynode:

Die Kirchensynode nimmt die Projektskizze „DRIN: Dabeisein – Räume entdecken – Initiativ wer-den – Nachbarschaft leben“ (Drs. 36/14) zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

1. Das in der Projektskizze beschriebene Projekt wird in den Jahren 2014 – 2019 durchgeführt.

2. Zur Durchführung des Projektes werden gesamtkirchliche Projektmittel (Projektmittel Perspek-tive 2025) in Höhe von 3 Mio. € bereitgestellt.

3. Der Synode wird ein jährlicher Projektstatusbericht sowie ein Auswertungsbericht nach Ab-schluss des Gesamtprojektes schriftlich vorgelegt

Bericht der Kirchenleitung über die Ausführung des Beschlusses:

1. Einrichtung des Projektbüros und der Projektorganisation:

Die Kirchenleitung hat auf der Grundlage des Synodenbeschlusses am 25.07.2014 beschlossen, eine Projektpfarrstelle zur Leitung des Projektes DRIN zu errichten und sie bei der Diakonie Hessen, im Bereich Existenzsicherung, Armutspolitik, Gemeinwesendiakonie (ExAGd) anzusie-deln. Die Besetzung der Stelle erfolgte mit Pfarrerin Margarete Reinel, bis dahin Projektreferentin für Gemeinwesendiakonie im Bereich ExAGd bei der Diakonie Hessen.

Die Kirchenleitung hat am 25.07.2014 ebenfalls beschlossen, eine Assistenzstelle zur operati-ven Begleitung des DRIN-Projektes zu errichten. Nach Ausschreibung im internen „Stellenmarkt“

der Diakonie Hessen und in der gemeinsamen Stellenbörse der EKHN und der Diakonie Hessen wurde diese Stelle zum November 2014 besetzt. Das Projektbüro ist somit vollständig besetzt und hat seine Tätigkeit aufgenommen.

Zur Bildung einer Steuerungsgruppe wurden Vertreterinnen und Vertreter der zu beteiligenden Ebenen (Synode, Kirchenleitung, Diakonie, Propsteien, Dekanate, regionale Diakonie, etc.) ange-schrieben und um Benennung einer Person für das Gremium gebeten. Dieses Gremium wird das Gesamtprojekt begleiten und auch gemäß Synodenbeschluss über die Vergabe von Projektmitteln entscheiden. Eine erste Sitzung ist für Januar 2015 geplant.

Zur Begleitung des Projektes durch die Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Arbeitsgruppe aus ÖA-Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Institutionen und Einrichtungen gebildet (EKHN/

Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung, Diakonie Hessen). Die Gruppe arbeitet zurzeit an Maß-nahmen zur öffentlichkeitswirksamen Begleitung des Projekts.

2. Weiteres Vorgehen und Zeitplan:

Die Kirchengemeinden, Dekanate und regionalen Diakonischen Werke sowie andere Träger und Einrichtungen, werden durch ausführliche Materialien und regionale Kick-Off-Veranstaltungen über das Projekt informiert. Bis Mitte 2015 sollen alle potentiellen Antragsteller ausreichend über

hier: Beschluss Nr. 26 der 10. Tagung der Elften Kirchensynode Az.:

3621-2 (Swt/Schtz) Der Zeitraum der Beantragung, so der gegenwärtige Zeitplan, wird die Monate August, September und Oktober 2015 umfassen. Anmeldeschluss ist spätestens der 15. November 2015. Bis spätes-tens Ende Dezember wird die Steuerungsgruppe über die Mittelvergabe bzgl. der beantragten Projekte entscheiden. Die eigentliche Durchführungsphase der Projekte in den Regionen des Kir-chengebietes umfasst die Jahre 2016 – 2018. Die Evaluierung des Gesamtprojektes erfolgt bis Mitte 2019.

Rückfragen zum Projekt DRIN sind bitte zu richten an:

Pfarrerin Margarete Reinel,

Leitung Projekt DRIN - Projektreferentin Gemeinwesendiakonie ___________________________________________

Diakonie Hessen -

Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Bereich Existenzsicherung, Armutspolitik, Gemeinwesendiakonie Ederstraße 12

60486 Frankfurt am Main TEL 069 7947-6323 FAX 069 7947-996323

margarete.reinel@diakonie-hessen.de

Federführung: OKR Christian Schwindt Pfarrerin Margarete Reinel

BERICHT DER KIRCHENLEITUNG

über die Behandlung synodaler Anträge

der 10. Tagung der Elften Kirchensynode,

die an die Kirchenleitung überwiesen wurden:

Beschluss Nr. 2b: Bericht der Kirchenleitung:

- Antrag des Synodalen Neumeier

Bericht: Neuere Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich:

- Antrag des Synodalen Neumeier - Antrag des Synodalen Wahl - Antrag des Synodalen Arras - Antrag der Synodalen Pfeiffer

Konzeptionelle Überlegungen zur Seelsorge in der EKHN:

- Antrag der Synodalen Belzer - Antrag des Synodalen Lenz

Beschluss Nr. 28: - Antrag des Dekanats Wetterau (Drs. 32/14)

Beschluss Nr. 29: - Antrag des Dekanats Nidda (Drs. 33/14)

Beschluss Nr. 30: - Antrag des Dekanats Bergstraße (Drs. 34/14)

Beschluss Nr. 32: - Antrag des Dekanats Wöllstein

die als Material an die Kirchenleitung überwiesen wurden

hier: Beschluss Nr. 2 b der 10. Tagung der Elften Kirchensynode

Az.:

2051-2.4 (Bö/Fe)

Antrag des Synodalen Dr. Klaus Neumeier für den Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung (Drucksache Nr. 04/14):

Die Synode möge beschließen:

1. Förderungsmöglichkeit für Studierende: Für die Förderung der sogenannten „Spätberufe-nen" sollten kirchliche Mittel - in Form eines monatlichen Stipendiums - zur Verfügung ge-stellt werden. „Spätberufene" sind alle, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein „klassisches" Theologiestudium anschließen oder nach einer Zeit der Berufstätigkeit in einem dreijährigen berufsbegleitenden Masterstudiengang (Marburg) bzw. in einem zwei-jährigen Masterstudiengang (Heidelberg) Theologie studieren o.ä. Zumindest 15 Stipen-dien (pro Monat 670,- € gemäß BAföG-Höchstsatz), sollten zur Verfügung gestellt werden, so dass jährlich 5 Studierende (mit einer Laufzeit von 3 Jahren) gefördert werden könn-ten. Zudem sollten Stipendien mit einer Laufzeit von 2-3 Semestern vorgesehen werden für Studierende, die drei Sprachen im Studium erlernen müssen und die BAföG-Förde-rungsdauer (von 12 Semestern, von denen nur 2 Semester für die Sprachen vorgesehen sind) überschreiten. Zum Einstieg in das Programm sind 50.000 € einzuplanen - nach 3 Jahren 150.000 €. Die Zahl der Stipendien sollte langfristig erhöht werden können. Die Synode beauftragt die Kirchenleitung, ein Stipendienprogramm aus Rücklagen (bzw. nicht verbrauchten Personalmitteln) aufzulegen, das für Studierende jährlich 150.000 € zur Vfügung stellt und die leistungsbezogenen Stipendien der Hessischen Lutherstiftung er-gänzt.

2. Einstellung in Vikariat, Pfarrvikariat und Pfarrdienst: Die Synode beauftragt die Kirchenlei-tung, ein neues Verfahren der Personaleinstellung zu entwickeln, das gleichzeitig Ele-mente der Personalgewinnung beinhaltet. Hintergründe der gegenwärtig geringen Zahl von tatsächlichen Bewerbungen und der trotzdem hohen Zahl von Einstellungsablehnun-gen sind hierbei zu eruieren und die Gründe soweit möglich zu beseitiEinstellungsablehnun-gen.

3. Ausbildungskapazitäten im Theologischen Seminar: Die Synode beauftragt die Kirchenlei-tung, eine Ausbildung von mind. 60 Vikarinnen und Vikaren jährlich zuverlässig zu ermög-lichen.

4. Lehrpfarrer/innen und Lehrgemeinden: Die Synode beauftragt die Kirchenleitung, die Kri-terien für die Auswahl von Lehrpfarrer/innen und Lehrgemeinden zu überarbeiten.

Über alle vier Punkte möge die Kirchenleitung auf der Herbsttagung 2014 berichten.

Überweisungsbeschluss der Kirchensynode:

2 b. Berichte der Kirchenleitung

- Bericht über die Tätigkeit der Kirchenleitung im Jahre 2013/2014 gem. Art. 47 Abs. 1 Ziff. 16 KO (Drs. 04-1/14).

Der synodale Antrag zu den Punkten Förderungsmöglichkeiten für Studierende, Einstellungen

die als Material an die Kirchenleitung überwiesen wurden

hier: Beschluss Nr. 2 b der 10. Tagung der Elften Kirchensynode

Az.:

2051-2.4 (Bö/Fe) an den Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung, den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Finanzausschuss, den Theologischen Ausschuss und an die Kirchenleitung überwiesen.

Bericht der Kirchenleitung über die Behandlung des Antrags:

Zu 1

Die Kirchenleitung greift den Antrag auf und beabsichtigt Förderungsmöglichkeiten für Studie-rende zu schaffen, um sogenannte „Spätberufene“ oder StudieStudie-rende, die aufgrund der Sprachan-forderungen die BAföG Förderungsdauer überschreiten, zu unterstützen. Die Kirchenleitung regt folgende finanzielle Lösung an:

- Die Aufstockung des Stiftungskapitals der Hessischen Lutherstiftung von gegenwärtig 500.000 € um 1,0 Mio. € auf 1.500.000 € und die Erweiterung des Stiftungszwecks in der Satzung der Stiftung. Die Aufstockung sollte über den Haushaltsplan der EKHN für das Jahr 2016 erfolgen und über eine Entnahme aus der gesamtkirchlichen Ausgleichsrücklage für die Kirchengemeinden und Dekanate finanziert werden (derzeit geplanter Endbestand 2015: 75,6 Mio. €). Bei Anlage des Kapitals im kirchengemeindlichen Treuhandvermögen bei der Gesamtkirche ist derzeit eine Verzinsung von 4,5 % p. a. gegeben. Dies bedeutete Erträge in Höhe von 45.000 €, die aus der Aufstockung der Stiftung resultieren und der Stif-tung erstmals im Kalenderjahr 2017 zur Verfügung stehen könnten. Sollte sich im Rahmen des EKHN-Haushaltsabschlusses 2014 ein Überschuss ergeben, sollte die Zuführung an die Stiftung aus dem Überschuss statt aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden.

- Um die Vergabe von Stipendien bereits in den Jahren 2015 und 2016 zu ermöglichen, soll-ten zusätzlich 30.000 € im Haushaltsplan 2015 und (kumuliert) 60.000 € im Haushaltsplan 2016 vorgesehen werden. Im Haushaltsentwurf 2015 ist die Veranschlagung bereits be-rücksichtigt (Budgetbereich 7). Die Aufwendungen 2015 sind haushaltstechnisch durch ei-ne Rücklageei-nentnahme gedeckt, die beim Jahresabschluss 2014 aus nicht verbrauchten Mitteln für die Fortbildung im Pfarrdienst (insb. Pastoralkollegs) gebildet werden soll.

- Die Mittel der Hessischen Lutherstiftung könnten zudem um 40.000 – 60.000 € jährlich er-höht werden, wenn die Hessische Lutherstiftung statt zurzeit alle zwei Jahre in Zukunft jähr-lich im Kollektenplan berücksichtigt würde.

Zu 2

Die Kirchenleitung hat am 3. April 2014 eine Kommission zur Neukonzeption der Einstellungsver-fahren (OKRin Ulrike Scherf, Pröpstin Annegret Puttkammer, OKR Dr. Bechinger, OKRin Ines Flemmig, OKR Jens Böhm) eingesetzt und in ihrer Sitzung vom 10 Juni 2014 einer vorgelegten Neukonzeption zugestimmt und die Kommission beauftragt, vor dem Gesetzgebungsverfahren ein Beteiligungs- und Anhörungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Beteiligungs- und An-hörungsverfahrens wurde die Neukonzeption den Studierenden (Studierendenrat), den Vikarinnen und Vikaren (Rat der Vikarinnen und Vikare), dem Pfarrerausschuss und den Professorinnen und Professoren am Theologischen Seminar vorgestellt und anschließend von der Konzeptionsgruppe

die als Material an die Kirchenleitung überwiesen wurden

hier: Beschluss Nr. 2 b der 10. Tagung der Elften Kirchensynode

Az.:

2051-2.4 (Bö/Fe) den Probedienst (Pfarrvikariat) und die Übernahme von Pfarrerinnen und Pfarrern aus anderen Kirchen neu regelt. Das Gesetz wird der Synode im Frühjahr 2015 vorgelegt.

Zu 3

Zurzeit werden im Theologischen Seminar in Herborn jährlich 30 Vikarinnen und Vikare in zwei Kursen ausgebildet. Wenn das Theologische Seminar nicht mehr als Tagungshaus genutzt wer-den würde, könnten jährlich 50 Vikarinnen und Vikare in zwei Kursen ausgebildet werwer-den. Zudem ist es möglich, weitere Übernachtungskapazitäten in den umliegenden Hotels zu nutzen. Die Kir-chenleitung stellt daher fest, dass die Ausbildungskapazitäten schon heute ausreichen, um 50 bis 60 Vikarinnen und Vikare auszubilden.

Zu 4

Die Kriterien werden zurzeit vom Referat Personalförderung und Hochschulwesen und dem Kon-vent der Pröpstinnen und Pröpste überarbeitet und gemeinsam mit der Ausbildungskonferenz ab-gestimmt.

Federführung: OKR Jens Böhm

die als Material an die Kirchenleitung überwiesen wurden

hier: Beschluss Nr. 2b der 10. Tagung der Elften Kirchensynode

Az.:

3521-2.3 (He/Vw))

Antrag des Synodalen Dr. Klaus Neumeier, Bad Vilbel, Wetterau

1. Die Synode beschließt eine Zulage zu KiföG analog zum Beschluss der Caritas Hessen und dem Bistum Limburg.

Ad 1: Nach Aussage der Referenten im Zentrum Bildung ist dies für eine lineare Umstellung der Sollstellenpläne angemessen und damit Kostenneutralität zu erwarten.

2. Auf der Basis dieser Beschlussfassung soll so rasch wie möglich – spätestens bis Ende Mai 2014 den Einrichtungen und Trägern Material für die Neuberechnung des Sollstellenplans für das pädagogische Personal zur Verfügung stehen (ein um Punkt 1 erweiterter KiföG-Rechner) 3. Für die Einführung der 39-Stundenwoche müssen die Sollstellenpläne auf Antrag der Träger und auf Basis der bestehenden Kindertagesstättenverordnung sehr zeitnah überprüft werden.

Soweit sich hieraus und mit Blick auf die KiföG-Umstellung keine Personalreduzierung ergibt, sind die Dienstverträge zeitnah umzustellen.

4. Das Beschlossene ist den Trägern und Einrichtungen umgehend mitzuteilen.

Überweisungsbeschluss der Kirchensynode:

2 b. Berichte der Kirchenleitung

- Neuere Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich der EKHN – Teil 2 (Drs. 05/14, Fortsetzung Drs. 52/13)

Die dazu eingebrachten Anträge werden als Material an den Ausschuss für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Bildung und Erziehung, den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitglieder-orientierung, den Finanzausschuss (federführend), den Verwaltungsausschuss und die Kirchenlei-tung überwiesen.

Bericht der Kirchenleitung über die Behandlung des Antrags:

Zu 1: Die Berechnung des „Zuschlags“ der EKHN auf die gesetzlich festgelegte Mindestausstat-tung im KiföG bedarf ausführlicher BewerMindestausstat-tungen der durch die Subjektförderung ausgelösten Ef-fekte. Der Zuschlag ist unter der Prämisse der Kostenneutralität für die EKHN zu ermitteln. Eine ungeprüfte Übernahme der Bedingungen der Caritas Hessen und des Bistums Limburg ist nicht angeraten, da beide Organisationen andere Grundannahmen bei der Gestaltung des Zuschlags haben. In einem intensiven Zusammenarbeitsprozess mit dem Bistum Limburg wird derzeit ge-klärt, wie ein gemeinsamer KiföG Zuschlag gestaltet wird. Das Ergebnis wird sich in der Neufas-sung der Kindertagesstättenverordnung der EKHN niederschlagen. Nach Beschluss der Kinderta-gesstättenverordnung durch die Kirchenleitung, wird den Trägern ein angemessener Zeitraum zur Umstellung der Personalausstattung eingeräumt und ggf. notwendiges Material, wie auch Bera-tung, angeboten.

Zu 2: Für die Umsetzung der Neufassung der Kindertagesstättenverordnung der EKHN ist ge-plant, die entsprechenden Arbeitsmaterialien zur Neuberechnung und -beantragung der

Sollstel-die als Material an Sollstel-die Kirchenleitung überwiesen wurden

hier: Beschluss Nr. 2b der 10. Tagung der Elften Kirchensynode

Az.:

3521-2.3 (He/Vw))

lenpläne allen Trägern zur Verfügung zu stellen.

Zu 3 und 4: Zur Umsetzung der 39-Stundenwoche ist am 23.05.2014 ein Informationsschreiben vom Fachbereich Kindertagesstätten im Zentrum Bildung an alle Träger in Hessen verschickt worden. In dem Schreiben sind die Kriterien genannt, die für eine Anpassung des Personalschlüs-sels vorliegen müssen. Die Anträge auf Anpassung der 39-Stundenwoche werden dann vom Fachbereich Kindertagesstätten – wenn den Kriterien entsprochen wird, bearbeitet. Eine manuelle Umstellung der Dienstverträge ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.

Federführung: Sabine Herrenbrück, Zentrum Bildung der EKHN, Fachbereichsleitung Kindertagesstätten

OKRin Petra Knötzele, Referat Personalrecht

die als Material an die Kirchenleitung überwiesen wurden

hier: Beschluss Nr. 2b der 10. Tagung der Elften Kirchensynode

Az.: 3521-1

Antrag des Synodalen Wahl, Usingen, Dekanat Hochtaunus und des Ausschusses für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Bildung und Erziehung:

Die Kirchenleitung beabsichtigt im Zusammenhang mit der Einführung des KiföG der Hessischen Landesregierung ab dem Sommer 2014 alle Betriebsverträge zw. kirchlichen Kindertagesstätten und den jeweiligen Kommunen hinsichtlich der Berechnung der Finanzierungsbeteiligung der EKHN umstellen zu lassen. Die kirchlichen Träger vor Ort bedürfen dafür einer professionellen Begleitung, die die Gesamtkirche ermöglichen muss. Dies ist nicht zuletzt darin begründet, dass in diesem Prozess die öffentliche Wahrnehmung sowie die Darstellung der Kirche insgesamt und die Partnerschaft zwischen Kirche und Kommunen in den Vordergrund rücken. Deshalb sollen für die Begleitung der Neuverhandlungen der Betriebsverträge der Kitas für die nächsten zwei Jahre schnellstmöglich bis zu 180.000 € Personal-, Reise- und Fortbildungskosten aus

Die Kirchenleitung beabsichtigt im Zusammenhang mit der Einführung des KiföG der Hessischen Landesregierung ab dem Sommer 2014 alle Betriebsverträge zw. kirchlichen Kindertagesstätten und den jeweiligen Kommunen hinsichtlich der Berechnung der Finanzierungsbeteiligung der EKHN umstellen zu lassen. Die kirchlichen Träger vor Ort bedürfen dafür einer professionellen Begleitung, die die Gesamtkirche ermöglichen muss. Dies ist nicht zuletzt darin begründet, dass in diesem Prozess die öffentliche Wahrnehmung sowie die Darstellung der Kirche insgesamt und die Partnerschaft zwischen Kirche und Kommunen in den Vordergrund rücken. Deshalb sollen für die Begleitung der Neuverhandlungen der Betriebsverträge der Kitas für die nächsten zwei Jahre schnellstmöglich bis zu 180.000 € Personal-, Reise- und Fortbildungskosten aus

Im Dokument 2014/Komplett Tagung 11 -30MB- (Seite 36-67)