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Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

2 Warengruppenübergreifende Untersuchungen

2.7 Bericht des Weinkontrolleurs

matik der Kirschessigfliege und der schnellen Lese als „Suzuki-Herbst“ bezeichnet. Der aktuelle Jahrgang wird fruchtige, leichte Weine im Qualitätsweinbereich und einige wenige Spezialitäten im Prädikatsweinbereich hervorbringen. Zum Ende des Jah-res 2014 wurde der Durchschnittsertrag auch rund 60 hl/ha ge-schätzt.

Weinernte 2014 in Sachsen-Anhalt im Überblick (Zahlen ALFF-SÜD)

Gesamtrebfläche 653 ha (weiß 493 ha, rot 160 ha) Gesamterntemenge 39.205 hl (2013: 39.632 hl) durchschn. Hektarertrag 60,0 hl (2013: 61,2 hl)

Weißwein 28.678 hl (2013: 27.534 hl)

Rotwein 10.527 hl (2013: 12.098 hl)

Tafel- und Landwein 23 hl (2013: 34 hl) Qualitätswein 33.559 hl (2013: 31.193 hl) Prädikatswein 5.623 hl (2013: 8.406 hl) durchschn. Mostgewicht 75 °Oe (2013: 77 °Oe) Kontrollen und Untersuchungen

Der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit liegt im be-stimmten Anbaugebiet Saale-Unstrut, dessen Hauptanbauflä-chen zu Sachsen-Anhalt gehören. Kontrollbedürftig sind hier die Weingüter und Kellereien sowie die Winzer im Haupt- und Nebenerwerb. Weiterhin werden auf Anfrage der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die Brennereien, der Groß-, Einzel- und Fachhandel sowie die Straußwirtschaften Sachsen-Anhalts mittels einer Teamkontrolle überprüft. Die Kontrollmaß-nahmen erstrecken sich bei den Herstellern auf Anbau- und Erntekontrollen, Herstellung, Lagerung, Bezeichnung und Auf-machung sowie Inverkehrbringen von Erzeugnissen des Wein-rechts. Die folgende Übersicht gibt statistische Daten zu den Kontrollen im Anbaugebiet und weiteren kontrollbedürftigen Be-trieben in Sachsen-Anhalt wieder. (Tabelle 27)

Schwerpunktmäßig werden bei den Betriebskontrollen die Herbst- und Kellerbücher sowie die Erntemeldungen und Prüf-bescheide überprüft. Im Berichtsjahr wurden hauptsächlich Verstöße gegen die Buchführungspflicht festgestellt. Weite-re Verstöße bezogen sich auf irWeite-refühWeite-rende Werbung und nicht rechtskonforme Etikettierungen.

Besonders hervorzuheben sind folgende Kontrollergebnisse:

In der Weinbuchführung gab es folgenden Anlass zu Bean-standungen: Zugeteilte Prüfnummern der amtlichen Qualitäts-weinprüfung, Nennfüllmengen und Füllverluste wurden nicht dokumentiert. Weiterhin fehlten im Kellerbuch die Eintragung

der Abfüllung sowie entsprechende Gegenbuchungen bei Ver-schnitten. Beim Verkauf von Fasswein fehlte im Kellerbuch oft der Bezug zum verwendeten Begleitdokument.

Nach Art. 43 der VO (EG) Nr. 436/2009 in Verbindung mit § 9 der Weinüberwachungsverordnung sind für bestimmte Erzeug-nisse und Stoffe besondere Stoffkonten zu führen. In einigen Betrieben wurde diesbezüglich keine gesetzeskonforme Buch-führung vorgefunden.

Bei Verwendung amtlicher Begleitdokumente nach VO (EG) Nr. 436/2009 wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben teilweise unzureichend in den Papieren eingetragen. Weiterhin wurden die Kopien der Begleitdokumente nicht fristgerecht der zuständigen Behörde zugesandt.

In mehreren Betrieben wurden die neu angeschafften Tanks und Holzfässer nicht nummeriert. In der Behältnisliste fehlten das Fassungsvermögen sowie der Aufstellungsort der Gebin-de. Die Behältnisliste wurde nach § 10 WeinÜVO beanstandet.

Durch Nachkontrollen konnte sichergestellt werden, dass die oben genannten Mängel beseitigt wurden. Die für den Voll-zug zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte leiteten ent-sprechende Verfahren ein.

Rückstandsuntersuchung von Keltertrauben und Mostproben

Zur Überprüfung der Belastung einheimischer Erzeugnisse mit Pflanzenschutzmitteln wurden Keltertrauben des Anbauge-bietes Saale-Unstrut in unmittelbarem Zusammenhang mit der Traubenlese entnommen. Insgesamt wurden im Jahr 2014 18 Proben von Keltertrauben (12 Proben), Federweißer (3 Pro-ben) und Mostproben (3 ProPro-ben) auf Rückstände von Pflanzen-schutzmitteln untersucht. Die Proben waren in diesem Jahr, bis auf eine nicht gesicherte Höchstmenge, unauffällig.

Lese der EU-Datenbankweine

Im Jahr 2014 wurde die Beprobung von erntereifen Wein-trauben aus definierten Weinbergen im Anbaugebiet Saale-Un-strut fortgeführt. Es wurden Mengen von je 25 kg entnommen.

Die Trauben werden im BfR Berlin gesondert vinifiziert und zur Bestimmung des Deuteriumgehaltes kernresonanzmagneti-schen Messungen unterzogen. Die Ergebnisse werden an die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) nach Ispra (Italien) wei-tergeleitet und dienen dem Aufbau einer europäischen Daten-bank mit Kennzahlen der Stabilisotopengehalte aufgrund der VO (EG) Nr. 555/2008. Diese Datenbank ermöglicht neben dem Nachweis einer unerlaubten Zuckerung einen Herkunftsnach-weis.

Unterstützung der Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städ-te bei der Entnahme von Proben der Warengruppen 33 - 35

Der Landesweinkontrolleur war im Berichtsjahr in den Land-kreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts tätig, um die zuständigen Überwachungsämter bei Betriebskontrollen sowie bei der Probenentnahme gemäß § 31 Abs. 3 Weingesetz zu unterstützen. Es wurden Einrichtungen des Großhandels, des Einzelhandels, des Fachhandels sowie der Gastronomie kont-rolliert. Die Planproben wurden zusammen mit den Lebensmit-telkontrolleuren gezielt entnommen. Den Mitarbeitern der Vete-rinär- und Lebensmittelüberwachungsämter wurde gleichzeitig über rechtliche Änderungen durch die EU-Weinmarktreform so-wie im Weinbezeichnungsrecht berichtet.

Betriebe ST Kontrollen festgestellte Mängel Erzeugerbetriebe

(Haupterwerb) 31 45 6

Erzeugerbetriebe

(Nebenerwerb) 19 12 3

Abfüllerbetriebe 17 19 2

Tab. 27 Tätigkeit des Weinkontrolleurs 2014

Qualitätsweinprüfung

Gemäß § 19 Weingesetz sind Weinerzeuger verpflichtet, Weine für die sie die Bezeichnung Deutscher Qualitätswein (DQW) beanspruchen, einer analytischen und organoleptischen Prüfung zu unterwerfen. Bei der zuständigen Prüfbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneu-ordnung und Forsten Süd in Weißenfels waren 3 Mitarbeiterin-nen des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt als Sachverständige in Prüfungskommissionen für Qualitäts-wein und QualitätsschaumQualitäts-wein tätig. Insgesamt wurden von diesen Sachverständigen 19 Prüfungstermine wahrgenommen.

Sachverständigenausschuss

Gemäß § 12 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen-Anhalt nahm der Landesweinkontrolleur als Vertreter des LAV als Sachverständiger zur Prüfung der weinbaulichen Eignung von potentiellen Rebflächen an 6 Standorten teil. Die notwendigen Pflanzrechte für Neuanpflanzungen sind durch die hohe Nachfrage in Sachsen-Anhalt mittlerweile aufgebraucht.

Bei den Begutachtungen ging es deshalb vorrangig um die Übertragung von Pflanzrechten von alten auf neue Rebflächen.

Weiterhin nahm der Sachverständigenausschuss zur Neuein-tragung von Einzellagen Stellung.