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Beispiele für die gute praktische Umsetzung (Good-Practice-Beispiele)

6. ANHANG

6.3. Beispiele für die gute praktische Umsetzung (Good-Practice-Beispiele)

6.3.1. Zuständigkeitsstrukturen innerhalb einer Hochschule (am Beispiel Hochschule Kempten)

Zuständigkeit für die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung:

Verantwortlich ist die jeweils zuständige Führungskraft (der Professor oder die Profes-sorin, dem oder der die dem Dienstherrn obliegende Personal- und Betreiberverantwor-tung in den Bereichen Arbeits- und Mutterschutz gemäß § § 13 DGUV V1, 9 Absatz 5 MuSchG, 9 BayHSchPG i. V. m. 35 BeamtStG übertragen wurde) – er oder sie kann sich bei Bedarf Unterstützung bei den Sicherheitsbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicher-heit, dem Betriebsarzt holen.

Zuständigkeit für Information und Beratung von schwangeren und/oder stillenden Stu-dierenden zum Zwecke des Mutterschutzes: Büro für Gleichstellung und Familie (BGF) Die Schwangerschaft oder Stillzeit werden dem BGF angezeigt.

Das BGF informiert den oder die Dekan/in und das Studienamt über die Schwangerschaft oder Stillzeit einer Studierenden, der oder die Dekan/in informiert den oder die jeweilige/n Fachstudienberater/in und die zuständige Prüfungskommission.

Zuständigkeit für die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung, d. h. wenn eine Stu-dierende mitteilt, dass sie schwanger ist oder stillt

Verantwortlich ist die jeweils zuständige Führungskraft (der Professor oder die Profes-sorin, dem oder der die dem Dienstherrn obliegende Personal- und Betreiberverantwor-tung in den Bereichen Arbeits- und Mutterschutz gemäß § § 13 DGUV V1, 9 Absatz 5 MuSchG, 9 BayHSchPG i. V. m. 35 BeamtStG übertragen wurde) - er oder sie kann sich bei Bedarf Unterstützung bei den Sicherheitsbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicher-heit, dem Betriebsarzt holen.

Das Original der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung ist dem Studienamt zwecks Weiterleitung an die Gewerbeaufsicht zuzuleiten, 1 Kopie ist dem BGF zuzuleiten, 1 Kopie verbleibt im Dekanat.

Das Dokument für die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung müssen sich die Füh-rungskräfte unter folgendem Link herunterladen:

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/GAA/Formulare.php?PFAD=/in-dex.php:/index2.php:/Aufgaben/GAA/Gewerbeaufsichtsamt.php

Es wird immer wieder aktualisiert. So ist sichergestellt, dass immer die aktuellste Version verwendet wird.

Die Frist für die Erstellung der anlassbezogenen Beurteilung beträgt 7 Tage ab Kennt-nisnahme der Schwangerschaft einer Studierenden oder der Tatsache, dass sie stillt.

6.3.2. Alternative Angebote zur Vermeidung oder zum Ausgleich von Nachteilen nach dem Mutterschutzgesetz

Bereich Angebot Ausprägungen Fach Genaue Situation Anmerkungen/

Erfahrungen mit

- Extra-Termin nur für diese Stu-dentin

- bereits bestehender Termin für mehrere Studierende

- PT fällt in Mutterschutzfrist und Studentin erklärt sich nicht be-reit, auf den Schutz zu verzich-ten

- Aspekte der Prüfung werden im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung als gefährlich ein-gestuft

- PT fällt auf geplante Vorsorge-untersuchung

- PT liegt zu nah am Entbin-dungstermin (Verlegung des Termins als Vorsichtsmaß-nahme)

- Mehrere PT liegen nah beiei-nander; dies hat eine starke psychische und/oder physi-sche Belastung zur Folge Ersatz für

Prü-fungsleistungen

- Anwesenheit/Mitarbeit - Vortrag

- schriftliche Prüfungen mit mehr als 90 Minuten Länge

Fachübergrei-fend

- Studentin stillt und benötigt eine Pause um entweder ein Kind zu stillen oder Milch abzu-pumpen

- Studentin benötigt Liegepause

ggf. wird dies nur als gesamte Prüfungsdauer zu hoch (ggf. durch Gefährdungs-beurteilung erfasst), aber Teil-leistungen könnten erbracht werden

Wechsel des Prüfungsortes

- Alle Arten von Prüfungen - Schriftliche Prüfungen mit

mehr als 90 Minuten Länge

Fachübergrei-fend

- Ort der Prüfung wird im Rah-men der Gefährdungsbeurtei-lung als gefährlich eingestuft - Studentin braucht Liegepause

während Prüfung, müsste aber einen zu weiten Weg zur Lie-gemöglichkeit zurücklegen - Toilettenräume sind zu weit

weg (z. B. auch weil nächstge-legene Toilette außer Betrieb ist)

- Seminararbeit/ Hausarbeit - Bachelorarbeit

- Masterarbeit

- wiss. Hausarbeit/ Zulassungs-arbeit Studen-tin erklärt sich nicht bereit, auf den Schutz zu verzichten - Gesundheitliche

Einschrän-kungen machen es der

Fa-Bereich Angebot Ausprägungen Fach Genaue Situation Anmerkungen/

- Seminararbeit/ Hausarbeit - Bachelorarbeit

- Masterarbeit

- wiss. Hausarbeit/ Zulassungs-arbeit

- Anmeldung zu einer Ab-schlussarbeit auch außerhalb der normalen Anmeldezeiten gewähren

- Seminararbeiten bereits wäh-rend der Vorlesungszeit erstel-len lassen

- Seminararbeiten während ei-nes späteren Semesters er-stellen lassen

Fachübergrei-fend

- Bearbeitungszeitraum fällt in Mutterschutzfrist und Studen-tin erklärt sich nicht bereit, auf den Schutz zu verzichten - Gesundheitliche

Einschrän-kungen (z. B. weil sie nicht

- Seminare

Fachübergrei-fend

- Studentin muss mehrere Vor-sorgetermine während der Lehrveranstaltung wahrneh-men und verpasst daher mehr als die vorgesehenen Fehlzei-ten

- Studentin hat gesundheitliche Einschränkungen (mit/ohne

& die Teilnahme an der Lehr-veranstaltung würde das Stu-dium schneller bzw. in der Re-gelstudienzeit ermöglichen

& die Teilnahme an der Lehr-veranstaltung würde das Stu-dium schneller bzw. in der Re-gelstudienzeit ermöglichen Praktikum Änderung der

- Erhöhte Ansteckungsgefahr mit gefährdenden Krankheiten während Schwangerschaft (o.

Stillzeit)

- Studentin kann wegen ge-sundheitlicher Einschränkun-gen kein Ganztagspraktikum absolvieren

- Mutterschutzfrist fällt in Prakti-kumszeit und Studentin ver-zichtet nicht darauf

6.3.3. Nachteilsausgleichsbeschwerde über Verfahren nach dem Allgemeinen Gleich-behandlungsgesetz (AGG) (am Beispiel PH Schwäbisch Gmünd)

Eine Hochschule, deren Verfahren nach dem AGG für Studierende geöffnet ist (und die dies transparent macht), verfügt bereits über Ansprechpersonen und Beschwerdewege in Bezug auf einen Nachteilsausgleich, da eine nicht gerechtfertigte Ablehnung des Nachteilsaus-gleichs eine Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt. Dies ist z. B. an der PH Schwäbisch Gmünd der Fall. Hier werden in einem gut auffindbaren Bereich der Webseite unter dem Menüpunkt „Diskriminierungsfreie PH“ mögliche Diskriminierungssachverhalte, u.a. Geschlecht und Familienaufgaben, dargestellt und zielgruppenspezifisch Ansprechper-sonen benannt. Für die Gruppe der Studierenden und für eine Diskriminierungsbeschwerde bzgl. Geschlecht oder Familienaufgaben ist dies die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (s. http://www.ph-gmuend.de/die-ph/diskriminierungsfreie-ph).