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G. II. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

2. U MWELTAUSWIRKUNGEN

2.3 Ermittlung und Beschreibung der bau- und anlagebedingten

2.3.1 Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren

Bestandteil der Baumaßnahme sind die Auffüllung einer Fläche von ca.

17 500 m² um ca. 4 m bis auf Kernkraftwerksniveau, die Errichtung des La-gergebäudes mit seinen Außenanlagen sowie die Verlegung der äußeren Umschließung.

Das geplante Lagergebäude wird flach gegründet und weist Außenmaße von ca. 92 m Länge, ca. 38 m Breite und ca. 18 m Höhe auf. Der dauerhafte Flä-chenbedarf für das Lagergebäude beträgt ca. 3 500 m², für die Anlage von Straßen einschließlich Gleisanschluss und Verlegung der äußeren Um-schließung ca. 3 400 m² (davon ca. 1 300 m² aus Rasengittersteinen) und für den Bau von Straßen östlich des derzeitigen Montageplatzes ca. 2 700 m².

Für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerung von Bodenmaterial werden ca.

3 700 m² des Geländes des Standort-Zwischenlagers Isar sowie bereits ver-siegelte Flächen des angrenzenden Kernkraftwerksgeländes temporär ge-nutzt. Eine Bauwasserhaltung ist nicht erforderlich.

Auf der Baustelle werden neben Transportfahrzeugen diverse Baumaschinen wie Radlader, Turmdrehkran, Betonpumpe, Bohrgeräte, Rüttelwalze und Kreissäge eingesetzt. Für die Transporte ist durchschnittlich mit 110 LKW-Fahrten pro Tag und maximal mit 520 LKW-LKW-Fahrten pro Tag zu rechnen. Die Bautätigkeiten sollen bis auf Ausnahmefälle außerhalb der Nachtzeiten statt-finden. Die Gesamtbauzeit wird insgesamt ca. 18 Monate betragen, wobei für die Erdarbeiten ca. 10 Wochen vorgesehen sind.

Mit den Baumaßnahmen sind keine nuklearspezifischen Wirkungen verbun-den. Zusätzliche umwelterhebliche Auswirkungen sind bei Störungen von Bauabläufen nicht zu erwarten.

Flächeninanspruchnahme

Durch die Baumaßnahme kommt es infolge von Bodenabtrag und Versiege-lung dauerhaft zu Flächeninanspruchnahme und somit zu Wirkungen auf den Naturhaushalt. Darüber hinaus werden weitere Flächen dauerhaft für die Bo-denaufschüttung beziehungsweise temporär für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen.

Raumwirkung des Baukörpers

Durch das Lagergebäude können sich Veränderungen der Temperatur- und Windverhältnisse sowie des Landschaftsbildes ergeben.

Umweltgefährdende Stoffe

Auf der Baustelle soll mit wassergefährdenden Stoffen wie Treibstoffen, Alt-, Schmier- und Schalölen umgegangen werden. Diese sollen in Auffangwan-nen oder bodendichten Magazincontainern gelagert werden. Die Versorgung der Baumaschinen mit Dieselkraftstoff erfolgt durch Tankfahrzeuge, so dass keine größeren Mengen Treibstoff auf der Baustelle vorrätig gehalten wer-den. Somit können erhebliche Umweltauswirkungen durch die Lagerung umweltgefährdender Stoffe ausgeschlossen werden. Auch durch den Um-gang mit umweltgefährdenden Stoffen sind keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu besorgen, da solche Arbeiten auf befestigten Flächen durchge-führt werden können, so dass es infolge von Tropfverlusten, Leckagen etc.

nur zu unerheblichen Verunreinigungen des Bodens oder des Wassers kommen kann.

Für das Anfüllen des Geländes soll nur unbelastetes Material aus Kiesgruben der Umgebung zum Einsatz gelangen, so dass keine Grundwasserbelastun-gen durch AuswaschunGrundwasserbelastun-gen zu besorGrundwasserbelastun-gen sind.

Niederschlags- und Abwasser

Auf den Dachflächen und befestigten Zufahrten fällt Niederschlagswasser an.

Baubedingte Sanitärabwässer werden in die Kanalisation der Kernkraftwerke Isar 1 und Isar 2 eingeleitet, eine Verunreinigung des Grundwassers oder von Oberflächengewässern ist nicht zu besorgen.

Luftschadstoffe und klimarelevante Stoffe

Durch den Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen auf der Baustelle sowie durch die Materialtransporte entstehen Emissionen von konventionellen Luft-schadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Dieselruß (als Bestandteil partikulärer Emissionen) und Benzol. Im unmittelbaren Umfeld der Baustelle kommen gegenüber Stickstoffimmissionen besonders empfind-liche Biotope, insbesondere Magerstandorte, nicht vor. Darüber hinaus treten die durch das Vorhaben verursachten Zusatzbelastungen nur im Nahbereich auf und sind als nur geringfügig und daher unerheblich einzustufen. Weiter-hin sind bei trockener Witterung durch Erdarbeiten Staubaufwirbelungen möglich. Übertragbare Untersuchungsergebnisse zu verkehrsbedingten Luft-schadstoffimmissionen anderer Bauvorhaben mit vergleichbarem Transport-aufkommen lassen entlang des Transportweges keine schädlichen Umwelt-auswirkungen auf Anwohner erwarten. Auswirkungen von Emissionen des Maschineneinsatzes auf der Baustelle können für die Wohnbevölkerung

ent-fernungsbedingt ausgeschlossen werden. Mögliche Staubaufwirbelungen werden durch Befeuchtung der Schuttgüter sowie Reinigungsarbeiten mini-miert.

Die Emissionen von Kohlendioxid durch die Verbrennungsprozesse der Mo-toren der Baustellen- und Transportfahrzeuge sind mengenmäßig so gering, dass Auswirkungen auf das Klima auszuschließen sind.

Abfälle und Erdaushub

Während der Errichtungsarbeiten fallen Baustellenabfälle und Erdaushub an.

Schall

Schallemissionen entstehen durch den Betrieb von Baumaschinen im Bau-stellenbereich sowie entlang der Anfahrtswege durch den Fahrzeugverkehr.

Erschütterungen

Einer gesonderten Beurteilung erschütterungsbedingter Auswirkungen auf Tiere bedarf es nicht, da die Wirkungen auf die Fläche des Baubetriebs be-schränkt bleiben.

Auswirkungen von Erschütterungen auf Kultur- und Sachgüter entlang des Transportweges auf öffentlichen Straßen sind unter anderem vom aktuellen Erhaltungszustand der Straßen abhängig und daher nicht dem Vorhaben zu-zuordnen.

Licht

Es werden das Baufeld und die Baustelleneinrichtungsflächen nach jahres-zeitlich bedingten Erfordernissen mit mobilen Anlagen beleuchtet. Da zum einen Bauarbeiten überwiegend tagsüber stattfinden und zum anderen der Standort bereits durch die vorhandene Anlagenbeleuchtung des Geländes der Kernkraftwerke Isar 1 und Isar 2 dem Einfluss von Lichtimmissionen un-terliegt, wird die bestehende Beleuchtungssituation nur lokal verändert. Aus-wirkungen auf den Menschen sind bereits entfernungsbedingt auszuschlie-ßen. Auch sollen die Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmis-sionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) berücksichtigt werden, so dass baubedingte zusätzliche Auswirkungen auf Tiere durch Licht nicht zu besorgen sind.