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G. I. SACHVERHALT

7. A BLAUF DES G ENEHMIGUNGSVERFAHRENS

7.1 Genehmigungsantrag

Mit Schreiben vom 23.02.2000 stellte die Bayernwerk AG auch im Namen der Bayernwerk Kernenergie GmbH den Antrag, diesen beiden Gesellschaf-ten eine Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen aus den Kernkraftwerken Isar 1 und Isar 2 in hierfür geeigneten Behältern in einem Brennelement-Behälterlager am Standort zu erteilen. Beantragt war ursprünglich eine maximale Schwerme-tallmasse von 1 800 Mg und eine maximale Gesamtaktivität von 2,0 • 1020 Bq.

Mit Schreiben vom 09.10.2000 teilte die E.ON Energie AG mit, dass sie nach der Verschmelzung der Bayernwerk AG mit der PreussenElektra AG und Umfirmierung in E.ON Energie AG als Rechtsnachfolgerin der Bayernwerk AG deren Antrag zurücknimmt. Als einzige Antragstellerin verblieb damit die E.ON Kernkraft GmbH, die durch Verschmelzung der Bayernwerk Kernener-gie GmbH mit der PreussenElektra Kernkraft GmbH und Umfirmierung in E.ON Kernkraft GmbH Rechtsnachfolgerin der Bayernwerk Kernenergie GmbH ist.

Die E.ON Kernkraft GmbH ergänzte und konkretisierte den Antrag vom 23.02.2000 durch Schreiben vom 02.03.2001.

Die für die öffentliche Auslegung und Erörterung erforderlichen Unterlagen (Kurzbeschreibung und Sicherheitsbericht, Umweltverträglichkeitsuntersu-chung und Landschaftspflegerischer Begleitplan) wurden von der E.ON Kernkraft GmbH bis zum 10.04.2001 beim Bundesamt für Strahlenschutz vorgelegt.

Mit Schreiben vom 26.10.2001 hat die E.ON Kernkraft GmbH den Antrag auf die maximale Schwermetallmasse von 1 500 Mg und eine maximale Ge-samtaktivität von 1,5 • 1020 Bq reduziert.

Mit Schreiben vom 24.04.2003 präzisierte die E.ON Kernkraft GmbH ihre An-tragsergänzung vom 02.03.2001 dahingehend, dass in einem ersten Schritt die Aufbewahrung von Brennelementen in Behältern genehmigt werden soll, die hinsichtlich der zulässigen Inhalte die Bedingungen der inzwischen einge-reichten „Technischen Annahmebedingungen“ einhalten. Eine weitere Präzi-sierung der in einem ersten Schritt zu genehmigenden Aufbewahrung erfolg-te mit Schreiben vom 16.05.2003.

Mit Schreiben vom 15.05.2003 ist die E.ON Bayern AG dem Antrag der E.ON Kernkraft GmbH beigetreten.

Die E.ON Kernkraft GmbH hat am 02.04.2001 einen Antrag auf Genehmi-gung der Errichtung des Standort-Zwischenlagers Isar beim Landratsamt Landshut gestellt.

7.2 Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens entschied das Bundesamt für Strahlenschutz, dass das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Mit Schreiben vom 18.05.2001 beantragte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Republik Österreich die Unterrichtung über das Vorhaben und teilte mit Schreiben vom 02.08.2001 mit, dass es am Verfahren teilnehmen wird.

In zwischenstaatlichen Konsultationen gemäß Artikel 7 Abs. 4 UVP-Richtlinie haben das Bundesamt für Strahlenschutz und Vertreter der Republik Öster-reich gemäß Artikel 7 Abs. 5 UVP-Richtlinie festgelegt, dass eine zusätzliche grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt. Im Rahmen weiterer Konsultationen wurden die Einzelheiten der Durchführung festgelegt.

7.3 Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit

7.3.1 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen in Deutschland

Am 31.03.2001 wurde im Bundesanzeiger auf die öffentliche Bekanntma-chung des Vorhabens der Betreiber hingewiesen. Die BekanntmaBekanntma-chung selbst wurde am 07.04.2001 im Bundesanzeiger sowie in den Tageszeitun-gen „Landshuter Zeitung“, „Moosburger Zeitung“, „Dingolfinger Anzeiger“ und

„Vilsbiburger Zeitung“ veröffentlicht.

Der Antrag vom 23.02.2000, konkretisiert durch Schreiben vom 02.03.2001, der Sicherheitsbericht, die Kurzbeschreibung, die Umweltverträglichkeitsun-tersuchung und der landschaftspflegerische Begleitplan wurden - wie in der Bekanntmachung angekündigt - in der Zeit vom 24.04.2001 bis einschließlich 25.06.2001 im Dienstgebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in Salz-gitter und im Rathaus der Gemeinde Niederaichbach zur Einsichtnahme ausgelegt.

7.3.2 Einwendungen

Auf Grund der Bekanntmachung und Auslegung in Deutschland haben 45 000 Personen und Institutionen fristgerecht Einwendungen erhoben, die meisten durch Unterschriften auf Einwendungslisten oder Mustervordrucken.

Die Einwendungen wurden für den Erörterungstermin und für ihre Berück-sichtigung im Verfahren nach Themenkreisen zusammengefasst, die in der Würdigung der Einwendungen in diesem Bescheid (Abschnitt G.IV.2.5) dar-gestellt sind.

7.3.3 Erörterungstermin

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins wurde am 04.08.2001 im Bundesanzeiger hingewiesen, die Bekanntmachung des Erör-terungstermins erfolgte am 11.08.2001 im Bundesanzeiger sowie in den Ta-geszeitungen „Landshuter Zeitung“, „Moosburger Zeitung“, „Dingolfinger An-zeiger“ und „Vilsbiburger Zeitung“.

Die auf Grund der Auslegung in Deutschland erhobenen Einwendungen wur-den unter Leitung des Bundesamtes für Strahlenschutz in der Zeit vom 11.09.2001 bis 14.09.2001 mit den Einwendern und den Betreibern im Ver-sammlungszelt an der Isarhalle in Wörth an der Isar erörtert. Am Erörte-rungstermin nahmen auch Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Na-turschutz und Reaktorsicherheit, des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, des Landratsamtes Landshut sowie die nach § 20 AtG hinzugezogenen Sachverständigen teil.

Über den Erörterungstermin wurde eine Niederschrift in Form eines Wortpro-tokolls angefertigt.

Auf dem Erörterungstermin wurden insbesondere folgende Themen vertieft erörtert:

• Zuverlässigkeit und Fachkunde,

• Lagerkonzept,

• Behälterhandhabung,

• Langzeitverhalten und Qualitätssicherung der Behälter,

• Behälterüberwachung,

• Tests mit Behältermodellen,

• Zerfallswärmeabfuhr,

• Niedrigstrahlung und Krebsrisiko,

• Auswirkungen des zufälligen sowie des gezielten Absturzes eines Ver-kehrsflugzeuges mit großen Treibstoffmengen und hieraus resultieren-dem, lang andauerndem Kerosin-Brand sowie mit einer Explosion.

7.3.4 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Antrag der Republik Österreich auf Teilnahme an der Umweltverträglich-keitsprüfung wurde erst zu einem Zeitpunkt eingereicht, als die Auslegung der Unterlagen in Deutschland abgeschlossen und die Vorbereitung des Er-örterungstermins in Wörth an der Isar bereits weit fortgeschritten war. Daher wurde eine getrennte Öffentlichkeitsbeteiligung für Österreich durchgeführt.

Die Bekanntmachung der Auslegung zur grenzüberschreitenden Öffentlich-keitsbeteiligung des Vorhabens Standort-Zwischenlager Isar erfolgte am 03.09.2001 durch das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Auslegung der Unterlagen (Antrag, Sicherheitsbericht, Umweltverträglichkeitsstudie und Kurzbeschrei-bung) erfolgte vom 10.09.2001 bis zum 12.11.2001 in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol.

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung gingen ca.

26 500 Einwendungen gegen das Standort-Zwischenlager Isar ein.

Gemäß Festlegung im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen wur-den die im Rahmen der grenzüberschreitenwur-den Öffentlichkeitsbeteiligung er-hobenen Einwendungen zum Standort-Zwischenlager Isar gemeinsam mit den in entsprechenden grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungen in anderen süddeutschen Zwischenlagerverfahren erhobenen Einwendungen in einem gesonderten Anhörungstermin erörtert.

Dieser Anhörungstermin wurde zuvor am 04.03.2002 im „Amtsblatt zur Wie-ner Zeitung“ sowie in jeweils zwei in Oberösterreich, Salzburg und Tirol ver-breiteten Lokalzeitungen bekannt gemacht.

Die Anhörung zur grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung fand un-ter Leitung des Bundesamtes für Strahlenschutz am 09.04.2002 in der Mün-chen-Arena in München statt.

Am Anhörungstermin nahmen neben den Betreibern die Behörden und Sachverständigen, die bereits beim Erörterungstermin in Wörth an der Isar vertreten waren, teil.

Von österreichischer Seite waren das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Umweltbundesamt, die Landesregierungen von Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sowie die Stadt Salzburg vertreten.

Auf dem Anhörungstermin wurden schwerpunktmäßig mögliche grenzüber-schreitende Umweltauswirkungen behandelt.

Über den Anhörungstermin wurde eine Niederschrift in Form eines Wortpro-tokolls angefertigt.

7.4 Begutachtung durch die nach § 20 AtG hinzugezogenen Sachver-ständigen

Mit dem Vertrag vom 08.11.2000 hat das Bundesamt für Strahlenschutz den Technischen Überwachungsverein Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. mit der sicherheits- und strahlenschutztechnischen Begutachtung des Vorhabens beauftragt. Hierbei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

• sicherheitstechnische Gesichtspunkte des Standortes,

• bautechnische Ausführung des Lagergebäudes,

• technische Einrichtungen (außer Transport- und Lagerbehälter),

• Strahlenschutz,

• Betrieb,

• Abfuhr der Zerfallswärme,

• sicherheitstechnische Eignung der Transport- und Lagerbehälter (Ab-schirmung, Aktivitätsfreisetzung, Unterkritikalität),

• Störfallmöglichkeiten,

• Wechselwirkung mit den bestehenden Kernkraftwerken Isar 1 und Isar 2 und

• Qualitätssicherung.

Dazu wurden die entsprechenden Gutachten im August 2003 vorgelegt.

Weiterhin wurde die Technischer Überwachungsverein Süddeutschland Bau- und Betrieb GmbH mit Vertrag vom 19.09.2001 vom Bundesamt für Strah-lenschutz mit der sicherheitstechnischen Begutachtung der Transport- und Lagerbehälter der Bauarten CASTOR® V/19 und CASTOR® V/52 bei der tro-ckenen Zwischenlagerung beauftragt.

Die entsprechenden Gutachten wurden im August 2003 vorgelegt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Bundesanstalt für Geowissen-schaften und Rohstoffe mit Vertrag vom 18.04.2001 beauftragt, die seismi-schen Lastannahmen am Standort Isar zu ermitteln.

Das entsprechende Gutachten wurde im Oktober 2002 vorgelegt.

Für die Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde vom Bun-desamt für Strahlenschutz mit Vertrag vom 13.11.2000 das Öko-Institut e. V.

als Sachverständiger hinzugezogen.

Das entsprechende Gutachten wurde mit dem Datum vom 05.06.2003 vorge-legt.

7.5 Behördenbeteiligung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden folgende Behörden betei-ligt, deren Zuständigkeitsbereich berührt sein konnte:

• Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfra-gen,

• Bayerisches Staatsministerium des Innern,

• Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie,

• Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-ten,

• Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen,

• Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz,

• Bayerisches Landesamt für Umweltschutz,

• Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft,

• Bayerisches Geologisches Landesamt,

• Regierung von Niederbayern,

• Wasserwirtschaftsamt Landshut,

• Landratsamt Landshut,

• Landratsamt Dingolfing-Landau,

• Gewerbeaufsichtsamt Landshut,

• Gemeinde Essenbach,

• Gemeinde Niederaichbach.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei den Prüfungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.

EU-richtlinienkonform und entsprechend Nr. 0.2 der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (UVPVwV) wurden die Umweltver-träglichkeitsprüfungen im Rahmen der parallelen Genehmigungsverfahren als Teilprüfungen einer einheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung durchge-führt. Im Zusammenwirken mit dem Landratsamt Landshut als Bauaufsichts-behörde, Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde nahm das Bundesamt für Strahlenschutz hierbei die Aufgaben der federführenden Be-hörde wahr. Nach Inkrafttreten von § 14 Abs. 1 Satz 4 UVPG am 03.08.2001 war das Bundesamt für Strahlenschutz auf dieser Grundlage federführende Behörde.

Im Rahmen der Beteiligung der Republik Österreich wurde die Stellungnah-me des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom November 2001, der sich die beteiligten Bundesländer angeschlossen haben, bei den Prüfungen im Zuge des Ge-nehmigungsverfahrens berücksichtigt.

7.6 Übermittlung der Allgemeinen Angaben zum Vorhaben an die Europäische Kommission

Der Europäischen Kommission wurden am 19.12.2001 die Allgemeinen An-gaben über das Vorhaben der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Isar gemäß Artikel 37 des EURATOM-Vertrages durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übermittelt.