• Keine Ergebnisse gefunden

b) Das Energiepaket

Im Dokument Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Seite 153-156)

-in e-iner verständlichen Form zugänglich gemacht

werden.

b) Das Energiepaket

Zum schnelleren Umbau der Energieversorgung haben Bundestag und Bundesrat im Frühsommer 2011 ein umfangreiches Energiepaket beschlossen.

Es umfasst Regelungen u. a. zu Netzausbau, Energie effizienz, erneuerbaren Energien und der Finanzierung der beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts.

-Übersicht über die Beschlüsse

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuer baren Energien (EEG), inklusive eines EEG-Erfah rungsberichts 2011

-→ Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEG)

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschafts rechtlicher Vorschriften (EnWGÄndG)

-→ Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtomG)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klima fonds“ (EKFG-ÄndG)

-→ Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förde rung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Stand 1. Dezember 2011:

Entwurf im Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern)

-→ Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwick lung in den Städten und Gemeinden.

-Erneuerbare Energien

Zentraler Baustein für die Energieversorgung der Zukunft ist der weitere zügige Ausbau der erneuer baren Energien. Dieser Weg soll so ausgestaltet werden, dass die Grundlagen für einen Strommarkt gelegt werden, der zunehmend aus erneuerbaren Energien besteht. Das erfordert, dass das Zusam menspiel des konventionellen Kraftwerksparks mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

optimiert wird (Markt- und Systemintegration).

Die erneuerbaren Energien sollen stärker bedarfs gerecht Strom erzeugen und Systemdienstleis tungen für die Netz- und Versorgungssicherheit erbringen können. Umgekehrt sollen Speicher und ein zunehmend flexibler konventioneller Kraft werkspark die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stärker ausgleichen.

Um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten, muss der Ausbau kosteneffizient erfolgen. Aus einem Nischenmarkt muss ein Volumenmarkt werden. Je rascher dies gelingt, desto stärker wird der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien auch die Wachstumsdynamik stärken. Es gilt, bestehende Kostensenkungspotenziale auszuschöpfen, sodass die Größenordnung der EEG-Umlage von derzeit rund 3,5 ct/kWh nicht überschritten wird und die Umlage langfristig Senkungspotenziale hat. Die Windenergie ist der Bereich mit den größten Poten zialen für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Novelle des EEG

Mit der Novelle des EEG setzt die Bundesregierung den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien fort, erhöht deren Kosteneffizienz und verbessert die Markt- und Systemintegration, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

Wir halten an den Grundprinzipien des EEG fest und sorgen dadurch für Planungs- und Investiti onssicherheit.

-→ Wir verbessern die Vergütung dort, wo sie bislang nicht ausreicht, wie bei Wind offshore, bei der Wasserkraft und der Geothermie. Umgekehrt begrenzen wir unnötige Überförderungen und Mitnahmeeffekte.

Wir passen die mengenmäßige Degression bei PV („atmender Deckel“) halbjährlich an, wir vereinfachen das Vergütungssystem bei der Biomasse und begrenzen Mitnahmeeffekte beim Grünstromprivileg.

Mit der Einführung einer optionalen Marktprämie sowie einer „Flexibilitätsprämie“ für eine bedarfs orientierte Stromerzeugung aus Biomasse setzen wir gezielte Anreize zur Markt- und Systeminteg ration der erneuerbaren Energien. Wir eröffnen damit allen Betreibern der Anlagen für erneuer bare Energien erstmals die Möglichkeit, die

-Vermarktung ihres Stroms selbst vorzunehmen und durch die Entwicklung optimierter Lösungen zur bedarfsgerechten Erzeugung zusätzliche Vermarktungserlöse zu erzielen. Wir verbessern die Netzintegration von PV-Anlagen durch Ein beziehung in das Einspeisemanagement.

-Erneuerbare Energien können einen wachsenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, indem sie die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern. Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 17 % im Jahr 2010 auf mindestens 35 % bis spätestens im Jahr 2020 zu steigern. Im Zusammenspiel mit einem beschleunigten Netzausbau, der Verbesserung der Markt- und Systemintegration und der verstärkten Nutzung von Speichern sollen die erneuerbaren Energien einen zunehmenden Anteil der Strom nachfrage abdecken.

Darüber hinaus sieht das Energiekonzept vor, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 % zu senken. Auch dies ist ein Beitrag zur Versorgungs sicherheit.

Förderprogramm „Offshore Windenergie“

Mit einem besonderen Förderprogramm mit einem Volumen von 5 Mrd. Euro unterstützt die Kredit anstalt für Wiederaufbau (KfW) die Realisierung der ersten zehn Offshore-Windparks, um wichtige Erfah rungen sammeln zu können. Wenn wir jetzt in diese Technologie investieren, lassen sich große Kosten senkungspotenziale ausschöpfen. Darüber hinaus werden wir mit einer Novelle der Seeanlagenver ordnung die Genehmigungsverfahren für Anlagen in der ausschließlichen deutschen Wirtschaftszone (AWZ) deutlich vereinfachen und beschleunigen.

-Mit einer Novelle des Bauplanungsrechts und des EEG haben wir die Möglichkeiten verbessert, alte Windanlagen durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen zu ersetzen (Repowering).

Zusätzlich wird die Errichtung von Photovoltaik anlagen an oder auf Gebäuden erleichtert.

Für die Windenergie an Land ist insbesondere die Ausweisung von Eignungsflächen entscheidend.

Dabei wird auch berücksichtigt, dass Windkraft anlagen je nach Aufstellungsbedingungen mit Umwelt- und insbesondere Lärmproblemen ver bunden sein können. Für die Betreiber sind daher auch spezifische nationale Vorgaben etwa zu Geräuschanforderungen zu berücksichtigen. Dazu wird die Bundesregierung eng mit den Ländern in der Bund-Länder-Initiative Windenergie zusammen arbeiten. Darüber hinaus werden gemeinsam mit den Ländern eine Windpotenzialstudie in Auftrag gegeben und aufbauend auf dieser Potenzialanalyse Kriterien für die Ausweisung von neuen Eignungs gebieten für die Windenergie an Land aufgestellt.

Pauschale, „starre“ Abstands- und Höhenbegren zungen sollen ersetzt und gemeinsam mit den Län dern bundesweite Kriterien für die Anwendung von sachgerechten Abstands- und Höhenbegrenzungen im Einzelfall entwickelt werden.

Netzausbau

Dem Netzausbau kommt für den Ausbau der erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutung zu. Wir haben mit dem Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG ÄndG) und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau vor allem bei den Stromübertragungsnetzen geschaffen, die im Wesentlichen den Windstrom vom Norden in die Verbrauchszentren im Süden bringen. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für den Ausbau der Stromübertragungsnetze sollen künftig durch den Gesetzgeber in einem Bundesbedarfsplan festge stellt werden. Ferner ist vorgesehen, dass die Bun desnetzagentur die Planungen zur Festlegung der Leitungskorridore für grenzüberschreitende und länderübergreifende Netze durchführt. Umfassende Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt werden sichergestellt, u. a. im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung und in Form öffentlicher Antragskonferenzen. Für die  Verteilnetzebene (110 kV) ist im Gesetz die Erd verkabelung als Regelfall vorgesehen worden.

Die Netzanbindung von Offshore-Parks wird erleichtert, indem statt der aufwendigen Einzel anbindung eine Sammelanbindung von Windparks ermöglicht wird (Clusteranbindung). Gemeinden, durch deren Gebiet künftig Stromtrassen verlaufen werden, können mit den Netzbetreibern im Rah

men der Anreizregulierung einen finanziellen Aus

gleich vereinbaren.

-Die Novelle des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) stärkt darüber hinaus die Grundlagen für intelli gente Netze und Speicher. Zur Integration der fluk tuierenden erneuerbaren Energien sind Speicher ein wesentlicher Baustein. Neue Speicher werden des halb von den ansonsten anfallenden Netzentgelten befreit. Zudem haben wir erstmals eine verpflich tende und koordinierte Netzausbauplanung (im Rahmen des EnWG) für die großen Stromübertra gungs- und Gasfernleitungsnetze (zehnjährige Netzentwicklungspläne). Netzentwicklungspläne sollen Netzausbau in notwendigem Umfang ermög lichen und durch umfassende Konsultationen mit Betroffenen die öffentliche Akzeptanz für Leitungs bau erhöhen. Auf dieser Grundlage soll der Gesetz geber durch ein Bedarfsplangesetz den Netzausbau bedarf verbindlich feststellen. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für die Planung der verlustarmen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) verbessert. Durch Änderungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und EnWG erreichen wir deutliche Ver besserungen der Bürgerbeteiligung auf allen Ver fahrensebenen beim Netzausbau.

-Längerfristig brauchen wir intelligente Verteilnetze für den Ausbau und die Systemintegration erneuer barer Energien. Wir schaffen nach und nach die Voraussetzungen für den marktgetriebenen Aufbau dieser Netze. Wir brauchen Netze, die Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten, ein dezentrales Erzeugungs- und Lastmanagement sicherstellen, die erneuerbaren Energien bestmöglich integrieren, eine optimale Netzauslastung ermöglichen sowie Energieeffizienzpotenziale beim Verbraucher heben können. Wir brauchen die Entwicklung und Anwendung neuer Speichertechnologien, um die fluktuierende Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen, sowie weitere Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa und ihr effizientes Zusammenwirken.

-Fossile Kraftwerke

Eine schnelle Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen Gas- und Kohlekraftwerke ist bis 2013 unabdingbar. Zudem brauchen wir bis 2020 einen

weiteren Zubau in der Größenordnung von bis zu 10 GW gesicherter Kraftwerksleistung.

Die Bundesregierung wird die Mittel für die KWK-Förderung effizienter einsetzen und über 2016 hinaus fortführen, um die Energieerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich zu stärken. Darüber hinaus werden wir im Rahmen einer Novelle des KWK-Gesetzes die KWK-Förderung weiterentwickeln. Ein neues Kraftwerksförderprogramm der Bundesregie rung soll mit Blick auf den erforderlichen Neubau hocheffizienter und flexibler Kraftwerke aufgelegt werden.

Energieeffizienz

Im Gebäudebereich bleiben auch in Zukunft wirt schaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts wichtige Elemente der Strate gie zur Steigerung der Energieeffizienz und für den Klimaschutz. Wir werden Effizienzstandards für Gebäude ambitioniert erhöhen. Insbesondere wollen wir mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 bis 2020 eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den künftigen europaweiten Niedrigstenergiegebäudestandard erreichen, soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbe trachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertret bar ist. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Wir errichten Neubauten bereits ab dem Jahr 2012 nur noch im Niedrigstenergiegebäudestandard.

Stellungnahme aus dem Dialog zur Nachhaltigkeit

„Die Anforderungen zur Energieeffizienz sollten als ,die‘ tragende Säule der Energiewende herausgestellt werden. Damit die Zielvorgaben auf deutscher und europäischer Ebene erreicht werden können, müssen die Anstrengungen massiv verstärkt werden. Laut einer Berechnung des Öko­Instituts muss in Deutschland bis zum Jahr 2020 Primärenergie von rund 60 Mtoe ein gespart werden. Die jährliche Gebäudesanierungsrate muss mindestens verdoppelt werden.“

Rat für Nachhaltige Entwicklung, 23. November 2011

Die energetische Sanierung von Gebäuden spart CO2-Emissionen und Energie. Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden im Vergleich zu 2011 (936 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro

-jährlich für 2012 bis 2014 erhöht. Zudem hat die

Bundesregierung im Rahmen der beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts u. a. eine Prüfung der Umstellung der Förderung im Wärmebereich ab 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunab hängige Lösung beschlossen.

-Für die öffentliche Beschaffung werden hohe Ener gieeffizienzkriterien als ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge rechtlich verbind lich verankert. Dazu haben wir in einem ersten Schritt die Vergabeverordnung entsprechend ange passt. Grundsätzlich sollen Produkte und Dienst leistungen beschafft werden, die im Hinblick auf ihre Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören (vgl. auch Kapitel B.IV.3.).

-Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für ein anspruchsvolles und verbindliches Maßnahmen paket zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Wir wollen insbesondere die europäischen Produkt standards sowie die Energieverbrauchskennzeich nung entsprechend einem fortschrittlichen Stand der Technik weiterentwickeln. Diese sollen sich stärker als bisher an der besten am Markt verfüg baren Technik orientieren und regelmäßig aktua lisiert werden (sogenannte Top-Runner, vgl. hierzu auch Kapitel E.III.3.). Auch Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger können in ihrer Verantwortung handeln, etwa durch gerichtete Straßen- und Hausbeleuchtung. Auf EU-Ebene gibt es in diese Richtung bereits Über legungen. Insgesamt verringern diese Maßnahmen nicht nur den Energieverbrauch, sondern haben auch positive Auswirkungen auf die Lichtemissionen.

Dadurch können sie auch den als Problem empfun denen immer heller werdenden Städten entgegen wirken.

-Bei Anschaffung bestimmter die Effizienz verbes sernder Anlagen (z. B. Geräte zur Wärmegewinnung) ist auch darauf zu achten, dass Störungen der Nach barschaft durch die Betriebsgeräusche der Anlagen vermieden werden.

-Lagerung radioaktiver Abfälle und

Im Dokument Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Seite 153-156)