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3.2.1 Beschreibung der erfassten Avifauna

Insgesamt wurden im Rahmen der 2008 durchgeführten Kartierung 23 Vogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen. Davon sind 19 Arten Brutvögel im Gebiet. Als Nahrungsgast konnten sechs Arten und als Durchzügler eine Art festgestellt werden. Der Kategorie Überflug wurden vier Arten zugeordnet.

Mit Girlitz und Dorngrasmücke konnten nur zwei Arten der Roten Liste der Brutvögel Berlins gefunden werden. Beide stehen auf der Vorwarnliste. Gartenrotschwanz und Haussperling sind zudem auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands aufgeführt. Hinzu kommt noch der Mauersegler, der ebenfalls in Deutschland auf der Vorwarnliste steht, im Gebiet jedoch nur als Nahrungsgast auftrat.

Folgende Vogelarten wurden im Untersuchungsgebiet während der Brutvogel-Kartierung im Jahre 2008 nachgewiesen (vgl. Karte zur Brutvogelkartierung):

Tab. 1: Vogel-Vorkommen (Brutvogel-Kartierung) im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftl. Name RLB

2003 RLD

Deutscher Name Wissenschaftl. Name RLB

VSchRL Anh. I = Art ist in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt SG = Streng geschützte Art nach § 10 BNatSchG

BP = Brutpaare, Dz = Durchzügler, Ng = Nahrungsgast, Üf = Überflug

1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, R = Art mit geographischer Restriktion, extrem selten, V = Vorwarnliste, III = Neozoen

3.2.2 Beschreibung wertgebender/ planungsrelevanter Brutvogelarten und ihrer Vorkommen im Untersuchungsraum

Im Folgenden werden die wertbestimmenden/ planungsrelevanten Arten hinsichtlich ihrer autökologischen Ansprüche und ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet beschrieben. Hierzu werden die Brutvögel gerechnet, die entweder in der Roten Liste von Berlin oder von Deutschland mindestens in der Vorwarnliste aufgeführt werden (WITT 2003, SÜDBECK et al.

2008) und/ oder nach § 10 BNatSchG streng geschützt sind.

Dorngrasmücke (Sylvia communis)

Die Dorngrasmücke besiedelt trockene Gebüsch- und Heckenlandschaften, häufig in ruderalen Kleinstflächen in der offenen Landschaft sowie u.a. an Feldrainen, Grabenrändern, Böschungen an Verkehrswegen. Die Art fehlt in geschlossenen Wäldern und im Inneren von Städten. Die Nestanlage erfolgt variabel, in niederen Dornsträuchern, Stauden, Brennnesseln sowie in mit Gras durchsetztem Gestrüpp. In Berlin wird der Bestand der Art auf 500 bis 800 Brutpaare geschätzt. Die Dorngrasmücke kommt mit einem Brutpaar nördlich, außerhalb des Untersuchungsgebietes vor.

Girlitz (Serinus serinus)

Der Girlitz besiedelt halboffene mosaikartig gegliederte Landschaften (wie z.B. Auwälder) mit lockerem Baumbestand, Gebüschgruppen und Flächen mit niedriger Vegetation mit im Sommer samentragender Staudenschicht. Bevorzugt werden klimatisch begünstigte bzw. geschützte Teilräume vielfach in der Nähe menschlicher (dörflicher) Siedlungen im Bereich von z. B.

Kleingartengebieten. Die Nestanlage erfolgt in Sträuchern, auf Bäumen und in Rankenpflanzen mit Sichtschutz (< 1 – 10 m Bodenhöhe) sowie bevorzugt in Obstbäumen und Zierkoniferen. In Berlin wird der Bestand lt. WITT (2003) auf 600 bis 1.000 Brutpaare geschätzt. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art mit 4 Paaren, zwei im südlichen und zwei im nördlichen Teil, jeweils im Bereich von Gebäuden nachgewiesen.

Haussperling (Passer domesticus)

Der Haussperling besiedelt menschliche Siedlungen aller Art, insofern genügend Nischen oder Höhlungen im Mauerwerk vorhanden sind. Die Art nistet bevorzugt in Kolonien. Brutstandorte werden von Individuen der genannten Art zumindest teilweise mehrmalig genutzt. Der Aktionsradius um den Brutstandort kann bis zu 2 km betragen. In Berlin liegt der Bestand zwischen 100.000 und 200.000 Brutpaaren. Im Untersuchungsgebiet ist der Haussperling mit dem Vorkommen von 54 Brutpaaren ein sehr häufiger Brutvogel. Die Art findet im Gebiet einerseits in den verbliebenen dichten Hecken und Gebüschen und andererseits insbesondere an den Gebäuden ideale Strukturen für den Nestbau. Insbesondere an den Gebäuden auf dem eigentlichen Gasag-Gelände finden sich viele Unterschlupfmöglichkeiten für die Art.

Gebäudebrüter

Als weitere, insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes planungsrelevante Arten kommen die als gebäudebrütende Arten Hausrotschwanz, Nebelkrähe, Ringeltaube und Straßentaube im Untersuchungsgebiet vor.

3.2.3 Avifaunistische Bewertung des Untersuchungsraums

Zusammenfassend betrachtet kommen im Gebiet überwiegend typische und häufige Arten der Siedlungsbereiche vor. Die Bedeutung für die Avifauna wird aufgrund der Vorkommen als mittelwertig eingestuft. Insbesondere im südlichen Teil liegt zudem eine starke Störung der Avifauna durch die Hundeauslauffläche vor.

3.2.4 Einschätzung von möglichen Beeinträchtigungen der Avifauna durch das Bauvorhaben auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse

Durch die geplante Bebauung des Untersuchungsgebietes zu erwartende Wirkprozesse werden insbesondere verursacht durch direkte Inanspruchnahme von Habitaten sowie Störungen bestehend aus Lärm und optischen Störungen. Die genannten Wirkungen können sich in verschiedener Hinsicht negativ auf die Avifauna auswirken.

Zu den empfindlichsten Bereichen im Untersuchungsgebiet zählen generell die Landschaftsteile, die gefährdete Arten bzw. eine hohe Dichte an Brutpaaren aufweisen.

Die durch die geplante Bebauung ausgelösten Wirkprozesse und Wirkprozesskomplexe sowie die diesbezüglichen Empfindlichkeiten der Avifauna werden im Folgenden erläutert.

Nachhaltige Flächeninanspruchnahme

Auswirkungen werden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahmen (anlagebedingt aufgrund des Abriss und der Errichtung von Gebäuden, Straßen usw.) hervorgerufen. Sie führen zu einem direkten Verlust oder zu einem Funktionsverlust von Flächen. Es können somit Brutplätze, Teile von Revieren oder Nahrungshabitate verloren gehen. Die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist auch abhängig von der Seltenheit und Gefährdung der Arten. Im Zuge der Maßnahmen für den B-Plan wird der südliche Teil als Lebensraum der Vogelarten nahezu

vollständig entfallen. Im nördlichen Teil ist der Abriss, Umbau und Neubau von Gebäuden geplant. Hierdurch können Neststandorte der vorkommenden Arten verloren gehen.

Hier sind vor allem Haussperling, Hausrotschwanz und Girlitz hervorzuheben.

Lärmimmissionen

Lärmimmissionen entstehen durch den Abriss der bestehenden Gebäude und die Anlage und den Betrieb der zu errichteten Gebäude.

Durch Verlärmung kann es zu Verschiebungen im avifaunistischen Arteninventar kommen, besonders störungsempfindliche Vogelarten werden verdrängt. Dies gilt insbesondere auch für solche Arten, die durch Beunruhigungen nicht nur in ihrer Verbreitung eingeschränkt werden, sondern auch in der Ausnutzung ansonsten optimaler Biotope behindert werden. Wirkungen auf Vögel aufgrund verschiedener Lärmquellen sind hinreichend dokumentiert (u.a. GRUBB 1978, JÄNICKE & STORK 1979, KÜSTERS & VAN RADEN 1986, 1987, PLATTEEUW 1986, BROWN &

MATHERS 1988, ELLIS et al 1991, BORCHERT 1993, GARNIEL et al. 2007) Eine zusammenfassende Darstellung findet sich u.a. bei MACZEY & BOYE (1995).

Störeffekte, bedingt durch Lärmemissionen, treten flächendeckend in der Umgebung der zu bebauenden Bereiche auf. Als besonders lärmempfindlich ist keine der nachgewiesenen Arten einzustufen.

Optische Störungen

Zusätzlich zu den durch Lärm ausgelösten Störungen üben Menschen auf Baustellen sowie Baugeräte, wie Bagger und vorbeifahrende Fahrzeuge, eine Scheuchwirkung auf Tiere aus.

Diese lassen sich von den akustischen Beeinträchtigungen nur schwer trennen. Des Weiteren wirken optische Störungen entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Im Allgemeinen ist während der Dämmerungs- und Nachtstunden durch Lichteinwirkungen von einer Störung auszugehen. Durch diese Lichtreize können dämmerungs- und nachtaktive Tiere beeinträchtigt werden.