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ein aktuelles Wahl- / Parteiprogramm wurde nicht gefunden,

eine Auswertung älterer Dokumente (z.B.

Grundsatzprogramm 2007, s.r. ) unterbleibt die spätere Veröffentlichung eines

Wahlprogrammes bleibt abzuwarten

A. Laschet: „Steuererhöhungen sind genau das falsche Signal“

Auszug aus „Grundsatzprogramm“ der CSU von 2016 (Seite 59)

„Wir treten für faire Besteuerung ein. Das Steuerrecht hat den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft zu folgen. Es muss leistungs- und investitionsfreundlich, gerecht und möglichst einfach sein. Wir stehen für eine Besteuerung nach

Leistungs-fähigkeit. Menschen mit höherem Einkommen haben mehr zum Gemeinwesen beizutragen als Menschen mit geringerem Einkommen.

Umgekehrt muss aber auch gelten: Wer mehr leistet, soll auch mehr zur eigenen Verfügung haben. Wir sind für eine faire Besteuerung von Einkommen aus Arbeit und Kapital. Versteckte Steuererhöhungen – wie die Kalte

Progression – lehnen wir ab. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Sie schädigt die Gemeinschaft. Steuerhinterziehung muss konsequent verfolgt, Steuerschlupflöcher müssen wirksam geschlossen werden.“

ein aktuelles Wahl- / Parteiprogramm wurde nicht gefunden,

die spätere Veröffentlichung eines Wahlprogrammes bleibt abzuwarten CSU-Generalsekretär Markus Blume (FAZ 22.05.2021): „… Steuererhöhungen – zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer – schließen wir aus.“

Fassung von vor dem Parteitag vom 11.-13.06.2021, es wird angabegemäß

Auszug aus „Dem Programmentwurf zur Bundestagswahl 2021“

von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Seite 31, 49)

„Wir gehen die Ungerechtigkeiten im Steuersystem entschlossen an und sorgen dafür, dass sich sehr wohlhabende und reiche Menschen und große Konzerne ihrer Verantwortung stärker stellen.

Globale Konzerne sollen nicht mächtiger sein als Staaten – es gilt

das Primat der demokratischen Politik zu behaupten. Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitra-gen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind

zufriedenere Gesellschaften.“

„Mit der immer stärker steigenden Ungleichheit finden wir uns nicht ab, sondern wollen große Vermögen nach der Corona-Krise wieder besteuern.

Dafür gibt es verschiedene Instrumente. Die Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder ist unser bevorzugtes Instrument. Die Länder sollten die Einnahmen dieser Steuer für die Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben einsetzen. Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Begünstigungen für Betriebsvermögen werden wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang einführen. Dabei streben wir Lösungen an, die zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen und die besondere Rolle und Verantwortung von mittelständischen und Familienunternehmen berücksichtigen.“

Auszug aus „Das Zukunftsprogramm der SPD“ (S. 23)

„Die Erbschaftssteuer ist reformbedürftig. In ihrer gegenwär-tigen Form ist sie ungerecht, da sie vermögende

Unternehmens-erben bevorzugt. Mit einer effektiven Mindestbesteuerung werden wir die Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abschaffen. Auch für vermögenshaltende Familienstiftungen werden wir eine Mindestbesteuerung einführen.“

„Wir wollen die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen, auch um die Finanzkraft der Länder für wichtige Zukunftsaufgaben zu verbessern. Wer sehr viel Vermögen hat, muss einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Deshalb werden wir unter anderem einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe

Vermögen einführen. Gleichzeitig wird es hohe persönliche Freibeträge geben, so dass sich die Steuerbelastung auf besonders vermögende Teile der Bevölkerung konzentriert. Wir stellen sicher, dass mit der Vermögenssteuer keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Grundlage von Betrieben wird bei der Vermögenssteuer verschont.“

Auszug aus dem „Wahlprogramm“ der FDP (Seite 9 u. 10)

„Wir lehnen auch eine weitere Verschärfung der Erbschaftsteuer ab.“

„Entlastung und faire Steuern

Deutschland gehört bei Steuern und Sozialabgaben zur Weltspitze. Wir Freie Demokraten wollen die Balance zwischen Privat und Staat wiederherstellen, ohne dabei eine seriöse Haushaltspolitik aufzugeben. Wir fordern ein

grundlegendes Umdenken in der Steuerpolitik: Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten und damit auch Impulse für die wirtschaftliche Erholung unseres Landes setzen.“

„Bagatell- und Lenkungssteuern abschaffen

Wir Freie Demokraten wollen überflüssige Bagatell- und Lenkungssteuern wie die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, die Biersteuer oder die Kaffeesteuer abschaffen. Die Beibehaltung dieser Steuern verursacht viel Bürokratie. Demgegenüber stehen nur geringe Einnahmen.“

Auszug aus dem „Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag“ v. April 2020 (S. 35 u. 36)

„Abschaffung der Substanzsteuern

Ähnlich verhält es sich mit den sogenannten Substanzsteuern.

Dazu zählen die schon erwähnte Grundsteuer, die an Haus- und Grundbesitz anknüpft, die Vermögenssteuer sowie die

Erbschafts-und Schenkungssteuer. Bei derzeit rErbschafts-und 800 Mrd. jährlichem

Steuer-aufkommen des Gesamtstaates liegt deren Anteil insgesamt bei einem niedrigen einstelligen Prozentbetrag. Zudem ist die Vermögenssteuer bereits 1995 für verfassungswidrig erklärt worden.“

„Die Wirtschaftsstruktur Deutschlands ist, am weltweiten Maßstab gemessen, extrem stark von mittelständischen Unternehmen geprägt. Sie beschäftigen die relativ meisten Arbeitnehmer, bilden mit Abstand die meisten Lehrlinge aus und existieren vielfach über mehrere Generationen. Im Falle des Unternehmens-übergangs im Erbgang, insbesondere auch innerhalb der Familie, wurde bei größeren Vermögen umso drastischer auf die Unternehmenssubstanz im Wege der Erbschaftssteuer steuerlich zugegriffen mit der Folge der Zerstörung funktionierender Unternehmen.

Generationsübergreifender Werterhalt zum Nutzen von uns allen wird seit Jahr-zehnten durch sozialistische Gleichheitsvorstellungen und klassenkämpferische Neidgefühle verhindert. Dem stellt sich die AfD entgegen.Erbgänge sind zunächst Angelegenheiten zwischen Erblassern und Erben. Es gibt keinen akzeptablen Grund, aus Trauerfällen Steuerfälle zu machen. Die AfD fordert daher die Abschaffung der Erbschaftssteuer.“

Auszug aus dem „Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundes-tagswahl 2021.Vorgelegt von Katja Kipping u. Bernd Riexinger“(S. 83)

„Erbschaftssteuer: Reichtum wird vererbt – meist ohne, dass

nennens-werte Steuern bezahlt werden. Gerade die Superreichen können ihre Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken. Wir werden dafür sorgen, dass die Steuerschlupflöcher

geschlossen werden. Zu dem Zweck sollen die heute existierenden Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen entfallen. Wir werden die Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften erhöhen. Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt. Mehreinnahmen im Jahr: 8 bis 10 Milliarden Euro.“ „DIE LINKE fordert eine Vermögensteuer, die Vermögen (ohne Schulden) ober-halb von einer Million Euro mit 5 % belastet. Für Unternehmen und betriebsnotwendi-ges Vermögen sehen wir Freibeträge von mindestens 5 Millionen Euro vor. Wir stellen sicher, dass Privatvermögen nicht in Betriebsvermögen »versteckt« wird und dass Be-triebsvermögen in ausländischem Eigentum ebenso besteuert wird wie inländische Ei-gentümer. Dadurch würden rund 100 Milliarden Euro pro Jahr für Investitionen durch die Länder zur Verfügung stehen. „Für die Bewältigung der Corona-Krise wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Mio. Euro (für Betriebsvermögen sind 5 Mio. Euro Freibetrag) erhoben werden. Die Vermögensabga-be ist progressiv von 10 bis 30 % gestaffelt und kann üVermögensabga-ber 20 Jahre in Raten gezahlt werden. Die jährliche Belastung des Nettovermögens beträgt somit zwischen 0,1 und 1,5 Prozent. Die geschätzten Einnahmen liegen bei 310 Milliarden Euro über 20 Jahre.“

• mehrheitlich für Erbschaftsteuererhöhung:

– „Ampel-Koalition“ (SPD + FDP + Grüne) – „Rot-rot-Grün“ (SPD + Linke + Grüne) – „Kenia-Koalition“ (Union + SPD + Grüne)

• mehrheitlich gegen Erbschaftsteuererhöhung:

– „Christliberale Koalition“ (Union + FDP) – „Deutschland-Koalition“ (Union + SPD + FDP) – „Jamaika-Koalition“ (Union + FDP + Grüne)

• divergierende Positionen ohne klare Mehrheit:

– „Kiwi-Koalition“ (Union + Grüne) – „Große Koalition“ (Union + SPD)

Szenarien

• vorweggenommene Erbfolge:

– Nutzung persönlicher Freibeträge und Steuersätze vor Änderung (ggf. mit Widerrufsrechten, Nießbrauchsvorbehalt usw.)

– steuerbefreite Übertragungen (Familienheim / Unternehmen)

• vorbereitende Gestaltungen:

– Eheschließung, Adoption

– Güterstand wechseln (z.B. rückwirkende Zugewinngemeinschaft) – Gründung einer Familiengesellschaft für spätere Übertragungen – Stiftungsgründung (gemeinnützig / privatnützig)

– Umschichtungen (Familienheimschaukel) / Erwerb steuerbegünstigten Vermögens (Unternehmensanteile) – Testament ändern (steuerlich optimieren, z.B. Abkehr vom

Berliner Testament)

Gestaltungsüberlegungen

Stiftungsrechtsreform

Überblick:

– Zeitliche Einordnung der derzeitigen Reformbestrebung.

Relevanz:

– Kurzdarstellung des Umsetzungsinteresses.

Änderungen:

– Kurzdarstellung signifikanter geplanter Neuerungen.

Ausblick:

– Kurzdarstellung des weiteren Verlaufs.

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