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Die Eindämmung der Einfuhr von neo-nazistischem Propa-gandamaterial nach Deutschland bereitet den deutschen Sicherheitsbehörden in zunehmendem Maße immer größere

33 Vgl. Der Spiegel, Nr.46/1996, S. 98ff.

34 In: NS-Kampfruf, Nr. 129, S. 2

35 Vgl. BUNDESGERICHTSHOF: Verbreitung der Auschwitzlüge im Internet, Mitteilung der Pressestelle Nr. 95/2000

Schwierigkeiten. Der Grund dafür liegt darin, dass sich Extre-misten nicht mehr nur auf Publikationen herkömmlicher Art

„verlassen“, sondern verstärkt im Internet tätig werden. Auch wird der Empfängerkreis des Propagandamaterials durch die Verbreitung über das Internet und dessen „Anonymität“ im-mer undurchsichtiger. Regelungen wie das Teledienstegesetz können der tatsächlichen Entwicklung des Online-Netzes da-bei nur hinterherhinken. Zudem sprengt das World Wide Web nationale Grenzen und entzieht sich damit vielfach hiesiger Rechtsprechung.36

Von einem daher dringend notwendigem internationalen Mindestbestand an Strafbestimmungen, die festlegen, welche Äußerungen im Internet nicht mehr unter dem Begriff „Mei-nungsfreiheit“ subsumiert werden können, scheint man indes-sen genauso weit entfernt wie eh und je. Einer internationa-len Konferenz etwa, zu der das Bundesjustizministerium und das Simon-Wiesenthal-Center im Juni 2000 in Berlin eingela-den hatten, blieben die Vertreter des US-Justizministeriums und des FBI trotz Einladung fern, obwohl ein Großteil „rechter Seiten“ gerade aus den USA heraus über US-Provider in das Internet eingestellt wird.

Die Möglichkeiten deutscher Behörden beschränken sich da-her auf Appelle an die Provider, sich einer Selbstverpflichtung zu unterwerfen und „Rechten“ keinen Speicherplatz mehr für ihre rassistischen Inhalte zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Eindämmungsmöglichkeit besteht durch den Einsatz soge-nannter „Filtersoftware“, die in der Lage ist, z.B. „NS-Symbolik“

auszusortieren, wodurch verhindert werden kann, dass Inter-netseiten solcherlei Inhalts überhaupt aufgerufen werden können. Allerdings müssen diese Programme auf dem priva-ten Rechner, von dem aus der jeweilige User im Internet surft, installiert werden. Daher bieten sie zwar für Kinder, die am PC

36 Vgl. VOSS, Katrin: 500 rechte Seiten im Internet, In: Kölner Stadt-Anzeiger, 20.10.2000

sitzen, einen gewissen Schutz, aber ein an rechtsextremisti-schen Inhalten interessierter User wird sie wohl kaum auf sei-nem Internet-PC installieren.

Im Bereich des herkömmlichen Postversandes von Propa-gandamaterial kam es in der Vergangenheit allerdings, trotz der bereits dargelegten Problematik, zumindest zu vereinzel-ten Erfolgen des deutschen Zolls. Möglich werden solche Be-schlagnahmungen durch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen seitens des Absenders, auch weiterhin vorhandene Identifika-tionsmerkmale. So wurden die Postsendungen der NSDAP/AO z.B. eine Zeitlang regelmäßig durch auffällige Klebestreifen an den Briefumschlagsseiten verstärkt.

Solche Teilerfolge können aber nicht darüber hinwegtäu-schen, dass ohne internationale Einigung der Kampf gegen die Verbreitung von neo-nazistischem Propagandamaterial einem „Kampf gegen Windmühlen“ gleicht, der nicht zu ge-winnen ist. Zu beachten ist dabei, dass die Entwicklung der NSDAP/AO nach LAUCKS Haftentlassung im März 1999 und seiner Abschiebung in die USA gezeigt hat, dass er sich in sei-nem Verhalten und seiner Gesinnung in keiner Weise geän-dert hat und auch weiterhin seine „hehren“ Ziele verfolgt.

Literaturverzeichnis

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Stephen Jäger

Die Instrumentalisierung der