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Ausbildungsförderung nach dem

Im Dokument Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2014 (Seite 108-200)

am 30. Juni 2013 nach Staatsangehörigkeiten¹

04.31 Ausbildungsförderung nach dem

Bundesausbildungsförderungsgesetz 2004 bis 2013 ... 151 04.32 Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz

2011 bis 2013... 151

┏Kultur, Freizeit und Sport

04.33 Öffentliche Bibliotheken 2013 nach Verwaltungsbezirken ... 152 04.34 Filmleinwände 2008 bis 2013 ... 153 04.35 Filmleinwände und Sitzplätze 2008 bis 2013

nach Gemeindegrößenklassen ... 153 04.36 Veranstaltungen der öffentlichen Theater

in der Spielzeit 2012/13 nach Sparten und Gemeinden ... 154 04.37 Öffentliche Theater in der Spielzeit 2012/13 nach Gemeinden ... 154 04.38 Musikschulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2012/13... 155

Schüler an Musikschulen

in den Schuljahren 2007/08 bis 2012/13

04.39 … nach Fächern ... 155 04.40 … nach Schulstufen ... 155 04.41 Museen 2012 nach Art und Trägerschaft ... 156 04.42 Sportvereine und Mitglieder des Landessportbundes

Schulische Ausbildung an

allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Die Erhebung der Statistik der allgemein-bildenden und beruflichen Schulen wird jährlich zu Schuljahresbeginn als koordinierte Länderstatistik durchgeführt. Aus den Verwal-tungsdaten der Schulen werden vielfältige Angaben zu Schulen, Klassen, Schülern, Lehrkräften und Absolventen an die Statistik geliefert. Auskunftspflichtig sind alle allge-meinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Brandenburg in öffentlicher und freier Trägerschaft. Angaben zu den Absolventen/

Abgängern beziehen sich auf das jeweils vor-hergehende Schuljahr. Die Auswertungen im Statistischen Jahrbuch basieren ausschließlich auf der Ländersystematik des Landes Bran-denburg und sind daher nicht unmittelbar mit den Ergebnissen nach Bundessystematik oder Auswertungen anderer Bundesländer vergleichbar.

Definitionen

Schule/schulische Einrichtung

Hinter dem Begriff „selbständige Schule“ als organisatorische bzw. verwaltungstechnische Einheit können sich eine oder mehrere „schu-lische Einrichtungen“ verbergen, welche einer gemeinsamen Schulleitung unterstehen (z. B.

Grundschule und Förderschule).

Als „Schulische Einrichtungen“ werden schulartspezifische Schulteile definiert, die unterschiedlichen Schulformen zugeordnet sind.

Filialen einer Schule werden nicht als Schu-len gezählt.

Schulpflicht/Einschulungen

Die Vollzeitschulpflicht an allgemeinbilden-den Schulen beträgt im Land Branallgemeinbilden-denburg 10 Schuljahre.

Seit dem Schuljahr 2005/06 sind Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Kalen-derjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August desselben Kalenderjah-res schulpflichtig.

Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückge-stellt waren, werden als fristgemäße Ein-schulungen gezählt.

Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden sind und zurückgestellt waren, werden als verspätete Einschulungen nach-gewiesen.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult

Schulstufen

Die Primarstufe umfasst die Jahrgangs- stufen 1 bis 6.

Als Sekundarstufe I werden die Jahr-gangsstufen 7 bis 10 bezeichnet. Seit dem Schuljahr 2005/06 existieren als Schulfor-men die Oberschule, die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und das Gymnasium.

An den Oberschulen des Landes gibt es neben den Bildungsgängen der Oberschule noch den auslaufenden Bildungsgang der Gesamtschule.

Die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgangs-stufen, die der Jahrgangsstufe 10 folgen.

Schulformen/Bildungsgänge Allgemeinbildende Schulen

Grundschule

Im Bildungsgang der Grundschule (Jahr-gangsstufen 1 bis 6) wird den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Bildung vermittelt, die zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähigen soll.

Oberschule

Die Oberschule (Jahrgangsstufen 7 bis 10) vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst

den Bildungsgang zum Erwerb des erwei-terten Hauptschulabschlusses/der erweiter-ten Berufsbildungsreife und

den Bildungsgang zum Erwerb des Real-schulabschlusses/der Fachoberschulreife.

Gesamtschule

Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 13) vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bil-dung in integrierter Form und umfasst

den Bildungsgang zum Erwerb der erwei-terten Berufsbildungsreife,

den Bildungsgang zum Erwerb der Facho-berschulreife und

den Bildungsgang zum Erwerb der allge-meinen Hochschulreife.

Die freien Waldorfschulen sind nach Landes-systematik den Gesamtschulen zugeordnet.

Gymnasium

Das Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 7 bis 12 bietet den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an. Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I. Sie gilt zu-gleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Quali-fikationsphase anschließt. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2011/12 die Jahr-gangsstufe 13 besuchten, erwarben die allge-meine Hochschulreife als letzter Jahrgang in der Jahrgangsstufe 13.

Berufliches Gymnasium

Das berufliche Gymnasium (Jahrgangsstu-fen 11 bis 13) an beruflichen Schulen umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemei-nen Hochschulreife.

Förderschule

An Förderschulen können Kinder und Jugend-liche mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend der Art ihres festgestellten För-derbedarfs unterrichtet werden.

Im Land Brandenburg gibt es Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwer-punkten „Lernen“, „geistige Entwicklung“,

„Sprache“, „emotionale und soziale Entwick-lung“, „Hören“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „Sehen“. Außerdem werden Förderschulen für Kranke vorgehalten.

Die Förderschulen vergeben die Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse.

Zweiter Bildungsweg

Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges vermitteln Erwachsenen eine allgemeine Bil-dung und führen nachträglich zu schulischen Abschlüssen. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Schule des Zweiten Bildungsweges, schulabschlussbe-zogene Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder an Oberstufenzentren sowie das Telekolleg.

Schulformen/Bildungsgänge Berufliche Schulen

Als berufliche Schule in öffentlicher Träger-schaft fasst das Oberstufenzentrum die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Facho-berschule und die Fachschule zusammen.

Die beruflichen Schulen in freier Träger-schaft sind als eigenständige Fachschulen oder als berufliche Schulen mit einem oder mehreren Bildungsgängen organisiert.

Berufsschule

Die Berufsschule umfasst:

den Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbil-dung).

Mit dem Berufsabschluss und einem erfolg-reichen Abschluss dieses Bildungsgangs kön-nen zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden.

Bildungsgänge zur Vertiefung der Allge-meinbildung und Berufsorientierung, Be-rufsvorbereitung oder Berufsausbildungs-vorbereitung.

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen der Berufs-bildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben.

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule beinhaltet folgende Bildungsgänge:

Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I,

Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach Landesrecht in den Sozialbe-rufen (Sozialassistent),

Bildungsgang zur Erlangung eines Berufs-abschlusses nach Landesrecht (Assistenten-berufe),

Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in schulischer

Fachschule

Es gibt die Fachschule Sozialwesen und die Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Regel wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Erwerb von Teilqualifikatio-nen ist möglich. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Sozialwesen ist eine Voraus-setzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung gemäß Sozialberufsgesetz des Landes Brandenburg.

Die Ausbildung an der Fachschule Technik und Wirtschaft schließt mit dem Abschluss als

„Staatlich geprüfter Techniker“ bzw. „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ ab.

Bildungsabschlüsse

In der Sekundarstufe I können nach Been-digung der Vollzeitschulpflicht folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:

den Hauptschulabschluss/die Berufsbil-dungsreife nach der Jahrgangsstufe 9 bei Vorliegen der Voraussetzung für die Verset-zung in die Jahrgangsstufe 10.

nach erfolgreichem Abschluss der Jahr-gangsstufe 10, in Abhängigkeit vom erreich-ten Leistungsniveau

• den erweiterter Hauptschulabschluss/

die erweiterte Berufsbildungsreife,

• den Realschulabschluss/die Fachober-schulreife,

• die Berechtigung zum Besuch der gym-nasialen Oberstufe.

Schülerinnen und Schüler, die nach Vollen-dung der Vollzeitschulpflicht die Jahrgangs-stufen 7, 8 oder 9 der allgemeinbildenden Schule verlassen, erhalten ein Abgangszeug-nis.

In der gymnasialen Oberstufe können die allgemeine Hochschulreife/Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erwor-ben werden.

Die Fachhochschulreife (FHSR) kann an allen beruflichen Schulformen sowie am Telekolleg erworben werden.

Lehrkräfte

Lehrkräfte sind Personen, die im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festge-setzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten.

Lehrkräfte im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis werden nach ih-rem Beschäftigungsumfang statistisch in voll- bzw. teilzeitbeschäftigte und in stundenweise beschäftigte Lehrkräfte unterteilt.

Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte sind mit weniger als 50 Prozent der Pflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft tätig.

Lehramtsanwärter/Referendare, Honorar-kräfte und Personen mit Gestellungsvertrag werden unabhängig ihres Beschäftigungs-umfanges den stundenweise Beschäftigten zugeordnet.

Das Material schließt auch die Lehrkräfte ein, welche wegen längerfristiger Krankheit, Mut-terschutz oder Sabbatical zum Zeitpunkt der Schuldatenerhebung nicht an einer Schule tätig sind.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden Honorar-kräfte, die ausschließlich im Ganztagsbetrieb eingesetzt sind, sowie alle ehrenamtlich täti-gen Personen bei der Zählung der Lehrkräfte nicht berücksichtigt.

Staatliche Studienseminare für Lehrämter Das Landesinstitut für Lehrerbildung (LaLeb) hat als nachgeordnete Einrichtung des Mi-nisteriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg die Aufgaben zur schul-praktischen Ausbildung im Vorbereitungs-dienst für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen übernommen. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 24 Monate. Die Ausbildung der Teilnehmerin-nen und Teilnehmer schließt mit der 2. Staat-sprüfung ab.

Ausbildungsstätten des Gesundheitswesens sind Bildungseinrichtungen für Fachberufe des Gesundheitswesens, die in bundesrecht-lich geregelten nichtakademischen Gesund-heitsberufen ausbilden.

Zu den Absolventen/Abgängern ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Auszubil-dende, die den Bildungsgang an der Ausbil-dungsstätte durchlaufen und beendet haben, unabhängig vom Erfolg. Als Auszubildende zählen auch Umschüler.

Berufsbildung

Die Berufsbildungsstatistik erfasst die Aus-zubildenden am Ende des Kalenderjahres in den Betrieben im Land Brandenburg. Sie liefert Angaben über die Auszubildenden, Ausbilder, Ausbildungsberater sowie über im Erhebungsjahr abgelegte Prüfungen.

Definitionen

Auszubildende

Auszubildender ist, wer einen Berufsausbil-dungsvertrag im Sinne des Berufsbildungs-gesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat, um eine Berufs-ausbildung in einem anerkannten Ausbil-dungsberuf (§ 5 BBiG), in einem als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf (§ 104 BBiG) oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung (§ 6 BBiG) zu absolvieren.

Nicht zu den Auszubildenden zählen z. B.

Praktikanten, Volontäre, Beamtenanwärter, Schüler an Berufsfachschulen und den Ausbil-dungsstätten des Gesundheitswesens.

Berufsbereich/Berufsgruppe

Grundlage für die Gliederung der Berufe in Berufsbereiche und Berufsgruppen ist die Klassifizierung der Berufe (Herausgeber: Sta-tistisches Bundesamt) und das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (Herausge-ber: Bundesinstitut für Berufsbildung).

Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Systematik die Berufe zusammen, die sich in den Arbeitsaufgaben und in der allgemei-nen Tätigkeit berühren.

Berufsgruppen fassen die fachlich näher zueinander gehörenden, dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit nach verwandten Berufe zusammen.

Hochschulen

Die Hochschulstatistik, die als Bundesstatistik durchgeführt wird, liefert für Zwecke der Gesetzgebung und Planung im Hochschulbe-reich zahlHochschulbe-reiche Angaben über Studierende, Prüfungen und Gasthörer, über das an den Hochschulen beschäftigte Personal, die vorhandenen Personalstellen, sowie die von ihnen durchgeführten Habilitationsverfahren.

Die Angaben werden seit Wintersemester 1992/93 auf der Grundlage des Hochschulsta-tistikgesetzes vom 2. November 1990 in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Auskunftspflichtig sind die Verwaltungen aller staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie die externen staatlichen Prüfungsämter des Landes.

Berichtszeiträume

Wintersemester:

1. Oktober bis 31. März

Sommersemester:

1. April bis 30. September

Prüfungsjahr:

Sommersemester und das voran- gegangene Wintersemester Definitionen

Hochschularten

Die nach Landesrecht anerkannten Hoch-schulen werden unabhängig von der Träger-schaft für statistische Auswertungen folgen-den Hochschularten zugeordnet:

Universitäten sind wissenschaftliche Einrich-tungen, die Lehre und Forschung im Diens-te der Wissenschaft vereinigen und zugleich auf akademische Berufe vorbereiten.

Kunsthochschulen bereiten auf künstleri-sche Berufe für Bildende Künste, Gestaltung, Musik sowie auf diejenigen kunstpädagogi-schen Berufe vor, deren Ausübung beson-dere künstlerische Fähigkeiten erfordern.

Fachhochschulen bereiten durch eine stärker anwendungsbezogene Lehre und Forschung auf berufliche Tätigkeiten vor,

Studierende

sind in einem Fachstudium immatrikulierte/

eingeschriebene Personen, ohne Gasthörer, Beurlaubte, Studienkollegiaten.

Studienanfänger

sind Studierende, die im ersten Hochschulse-mester (Erstimmatrikulierte, die sich erstmalig an einer deutschen Hochschule eingeschrie-ben haeingeschrie-ben) oder im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges studieren.

Prüfungen

Je nach Art des Studienganges führt das Stu-dium zu einer Hochschul- oder Staatsprüfung.

Absolventen wissenschaftlicher Studiengän-ge leStudiengän-gen u. a. Bachelor- oder Masterprüfun-gen, Universitätsdiplome oder Staatsprüfun-gen (einschließlich LehramtsprüfunStaatsprüfun-gen) ab.

Promotionen setzen in der Regel eine andere Prüfung voraus. Kunsthochschulstudien wer-den meist mit dem Kunsthochschuldiplom abgeschlossen. Fachhochschulstudiengänge führen u. a. zum Bachelor- oder Masterab-schluss oder zum Fachhochschuldiplom.

Personal

Zum Personal an Hochschulen zählt das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie das Verwaltungs-, technische und sons-tige Personal.

Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird statistisch erfasst nach

Professoren,

Dozenten und Assistenten,

wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern,

akademischen Mitarbeitern (nach Landes-recht),

Lehrkräften für besondere Aufgaben.

Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zählen Lehr-beauftragte einschließlich Privatdozenten, Honorar- sowie außerplanmäßige Professoren und wissenschaftliche Hilfskräfte.

Zum Verwaltungs-, technischen und sonsti-gen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken.

Ausbildungsförderung

Die Statistik nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) wird jährlich als sekundäre Bundesstatistik durchgeführt. Mit der Berechnung der Förderungsbeträge und der Erstellung der Bescheide sind die Landes-rechenzentren beauftragt. Aus diesem Ver-fahren zur Zahlbarmachung wird eine Datei mit den Angaben für die amtliche Statistik in anonymisierter Form erzeugt und dem Statis-tischen Bundesamt zur Verfügung gestellt.

Die Statistik zum Deutschlandstipendium wird seit dem Berichtsjahr 2011 jährlich auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Sti-pendienprogramm-Gesetz – StipG) von den Statistischen Landesämtern durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind die Verwaltungen der Hochschulen. Erhoben werden Merkmale zu den Stipendiaten und den Mittelgebern.

Definitionen

Ausbildungsförderung nach dem Bundes-ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen nach dem BAföG werden gezahlt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung, für Schüler als Zuschuss, für Studierende kombiniert als Zuschuss und als Darlehen.

Schüler müssen Leistungen nach dem BAföG am Wohnort und Studierende am Studienort beantragen.

Bei der Gesamtzahl der Geförderten wurde jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat.

Ausbildungsförderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) Die Stipendien werden gezahlt an besonders begabte und leistungsbereite Studierende, oder für gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu überneh-men oder für Studierende in besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Um-ständen.

Die Mittel werden von privaten Mittelge-bern eingeworben und können für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge zweckge-bunden sein.

Haben die Hochschulen von den privaten Mittelgebern einen Betrag von mindestens 150 Euro monatlich eingeworben, wird der Betrag vom Bund um 150 Euro aufgestockt.

Bei der Gesamtzahl der Stipendiaten wird jeder Stipendiat gezählt, auch wenn er nur

Kultur/Sport Definitionen

Öffentliche Bibliotheken

sind alle den Kommunen und Kreisen unter-stellten haupt- und nebenamtlich geleiteten Bibliothekseinrichtungen für Kinder, Jugend-liche und Erwachsene. In der Anzahl sind nur Hauptbibliotheken (ohne Zweigbibliotheken und Ausleihstellen) enthalten.

Zum Bestand in Bibliotheken insgesamt ge-hören alle Arten von Medien, ab Berichtsjahr 2004 einschließlich der Hefte aus den Abon-nements von laufend gehaltenen Zeitungen und Zeitschriften, die am 31.12. des Berichts-jahres Eigentum der Bibliotheken (Haupt-, Zweigbibliotheken und Ausleihstellen) sind.

Jeder Bürger, der in einem Jahr die Bibliothek aufsucht, wird nur einmal als Benutzer regis-triert.

Jeder Bürger, der die Bibliothek mehrmals in einem Jahr aufsucht, wird auch mehrfach als Besucher gezählt. Die Besucherzahl weist die tatsächliche Frequentierung der Bibliotheken in einem Jahr aus.

Als Entleihungen in Bibliotheken zählen alle im Laufe des Berichtsjahres durch Bibliothe-ken registrierten Entleihungen (außer Haus) aus dem eigenen Bestand und aus empfan-genen Austausch-/Blockbeständen. Fristver-längerungen auf Antrag des Benutzers zählen ebenfalls als Entleihungen.

Theater sind in der jeweiligen Spielzeit spie-lende öffentliche Bühnen ohne Privattheater.

Mehrere Bühnen eines Hauses (Theater) wur-den einzeln als Spielstätte gezählt.

Musikschulen sind öffentliche und gemein-nützige Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur musikali-schen Grundausbildung, Begabtenauslese und -förderung sowie zur Vorbereitung auf ein Berufsstudium.

Die Definition der Schulstufen des Verban-des deutscher Musikschulen e.V. stimmt nicht überein mit der Definition der Schulstufen im Schulwesen des Landes Brandenburg.

Als Sportverein wurde gezählt, wer als Mit-gliedsverein dem Landessportbund Branden-burg e.V. angehört. Werden in einem Verein mehrere Sportarten betrieben, so wird dieser Verein bei jeder Sportart gezählt (Mehrfach-zählungen).

Sportvereinsmitglieder sind alle Mitglieder der Mitgliedsvereine im Landessportbund Brandenburg e.V., unabhängig davon, ob sie aktive oder passive Mitglieder oder Ehrenmit-glieder sind.

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2013/14 nach rechtlichem Status der Schulen und Schulformen

04.01

Schulen in öffentlicher

Trägerschaft ... 724 765 8 704,00 205 264 101 018 2 982 1 392 Grundschule ... 407 408 4 526,55 97 131 47 664 1 669 773 Gesamtschule ... 22 23 411,31 14 107 6 860 191 93 Oberschule ... 118 119 1 658,25 36 180 16 758 564 243 Gymnasium ... 76 77 1 260,00 44 629 24 179 429 236

Berufliches Gymnasium ... – 16 – 3 165 1 655 26 9

Förderschule ... 84 105 847,89 7 960 3 010 32 8 Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges ... 17 17 – 2 092 892 71 30

Schulen in freier Trägerschaft 133 140 1 068,00 21 625 10 414 574 270

Grundschule ... 62 62 433,00 8 517 4 122 45 27 Gesamtschule (einschließlich

Freie Waldorfschule) ... 11 11 88,00 2 282 1 160 18 10

Oberschule ... 28 29 173,00 2 962 1 201 351 149 Gymnasium ... 23 23 225,00 6 712 3 529 143 76

Berufliches Gymnasium ... – 1 – 28 19 – –

Förderschule ... 9 14 149,00 1 124 383 17 8 Insgesamt ... 857 905 9 772,00 226 889 111 432 3 556 1 662 Grundschule ... 469 470 4 959,55 105 648 51 786 1 714 800 Gesamtschule ... 33 34 499,31 16 389 8 020 209 103 Oberschule ... 146 148 1 831,25 39 142 17 959 915 392 Gymnasium ... 99 100 1 485,00 51 341 27 708 572 312

Berufliches Gymnasium ... – 17 – 3 193 1 674 26 9

Förderschule ... 93 119 996,89 9 084 3 393 49 16 Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges ... 17 17 – 2 092 892 71 30

1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

Jahrbuch Berlin: 04.02

Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2013/14 nach Schulformen

Oberschule Gymnasium

Berufliches GymnasiumFörderschule

Einrichtung

des Zweiten Bildungsweges

Grundschule

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2013/14 nach Verwaltungsbezirken

04.02

Kreisfreie Stadt

Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler

insgesamt männlich weiblich

Brandenburg an der Havel 22 268 6 284 3 140 3 144

Cottbus ... 28 364 9 340 4 908 4 432 Frankfurt (Oder) ... 17 246 5 883 3 023 2 860 Potsdam ... 57 800 19 515 9 855 9 660 Barnim ... 54 692 15 798 8 014 7 784 Dahme-Spreewald ... 56 639 14 792 7 436 7 356 Elbe-Elster ... 45 416 9 096 4 560 4 536 Havelland ... 49 652 15 925 8 160 7 765 Märkisch-Oderland ... 63 705 16 281 8 298 7 983 Oberhavel ... 68 828 20 070 10 192 9 878

Oberspreewald-Lausitz ... 39 385 8 647 4 404 4 243

Oder-Spree ... 65 720 16 264 8 260 8 004 Ostprignitz-Ruppin ... 43 403 9 061 4 562 4 499

Potsdam-Mittelmark ... 69 825 19 197 9 783 9 414

Prignitz ... 32 285 6 247 3 269 2 978 Spree-Neiße ... 43 393 8 822 4 487 4 335 Teltow-Fläming ... 55 625 14 774 7 565 7 209 Uckermark ... 52 526 10 893 5 541 5 352

Land Brandenburg 857 9 772 226 889 115 457 111 432

1 ohne Sekundarstufe II (gOst)

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2013/14 nach Verwaltungsbezirken und ausgewählten Schulformen

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler

insgesamt weiblich je Klasse Grundschulen

Brandenburg an der Havel 11 140,07 2 918 1 466 20,83

Cottbus ... 14 174,00 3 776 1 838 21,70 Frankfurt (Oder) ... 8 109,48 2 332 1 152 21,30 Potsdam ... 28 378,00 8 268 4 082 21,87 Barnim ... 27 331,00 7 192 3 582 21,73 Dahme-Spreewald ... 31 354,00 7 310 3 590 20,65 Elbe-Elster ... 25 207,00 4 071 1 985 19,67 Havelland ... 26 351,00 7 531 3 665 21,46 Märkisch-Oderland ... 34 327,00 7 224 3 491 22,09 Oberhavel ... 38 456,00 10 072 4 936 22,09 Oberspreewald-Lausitz ... 21 189,00 3 977 2 001 21,04 Oder-Spree ... 34 336,00 7 252 3 587 21,58 Ostprignitz-Ruppin ... 23 202,00 4 190 2 024 20,74 Potsdam-Mittelmark ... 39 437,00 9 280 4 508 21,24 Prignitz ... 19 146,00 3 029 1 450 20,75 Spree-Neiße ... 28 225,00 4 566 2 225 20,29 Teltow-Fläming ... 30 328,00 7 269 3 516 22,16 Uckermark ... 33 269,00 5 391 2 688 20,04 Land Brandenburg 469 4 959,55 105 648 51 786 21,30

Gesamtschulen²

Brandenburg an der Havel – – – –

Cottbus ... 3 52,31 1 693 711 23,13 Frankfurt (Oder) ... 2 29,00 820 345 20,66 Potsdam ... 10 122,00 3 963 2 048 23,50 Barnim ... 2 17,00 727 348 25,06

Dahme-Spreewald ... 1 16,00 729 405 28,38

Elbe-Elster ... – – – –

Havelland ... 2 42,00 1 608 816 26,21

Märkisch-Oderland ... 1 14,00 430 202 23,64

Oberhavel ... 4 74,00 2 242 1 089 24,45

Oberspreewald-Lausitz ... – – – –

Oder-Spree ... 2 30,00 870 400 23,97

Ostprignitz-Ruppin ... 1 28,00 705 397 21,79

Potsdam-Mittelmark ... 3 37,00 1 169 567 24,32

Prignitz ... – – – –

Spree-Neiße ... – – – –

Teltow-Fläming ... 1 20,00 852 389 28,50 Uckermark ... 1 18,00 581 303 22,89

Land Brandenburg 33 499,31 16 389 8 020 24,05

119 Anmerkungen siehe Seite

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2013/14 nach Verwaltungsbezirken und ausgewählten Schulformen

Noch:

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler

insgesamt weiblich je Klasse Oberschulen³

Brandenburg an der Havel 4 49,85 1 142 529 22,91

Cottbus ... 2 34,00 819 402 24,09 Frankfurt (Oder) ... 2 33,00 692 324 20,97 Potsdam ... 4 64,00 1 364 598 21,31 Barnim ... 11 152,40 3 169 1 519 20,79 Dahme-Spreewald ... 10 110,00 2 233 1 045 20,30 Elbe-Elster ... 9 107,00 2 246 1 061 20,99 Havelland ... 9 108,00 2 265 955 20,97 Märkisch-Oderland ... 13 184,00 4 164 2 001 22,63 Oberhavel ... 10 123,00 2 559 1 150 20,80

Oberspreewald-Lausitz ... 9 101,00 2 345 1 104 23,22

Oder-Spree ... 15 155,00 3 260 1 479 21,03 Ostprignitz-Ruppin ... 9 73,00 1 524 706 20,88 Potsdam-Mittelmark ... 10 165,00 3 357 1 520 20,35 Prignitz ... 4 60,00 1 346 621 22,43 Spree-Neiße ... 6 80,00 1 817 771 22,71 Teltow-Fläming ... 11 128,00 2 790 1 246 21,80 Uckermark ... 8 104,00 2 050 928 19,71

Land Brandenburg 146 1 831,25 39 142 17 959 21,37

Gymnasien

Brandenburg an der Havel 3 49,00 1 676 900 25,88

Cottbus ... 5 62,00 2 120 1 046 25,58 Frankfurt (Oder) ... 2 44,00 1 435 777 23,43 Potsdam ... 9 142,00 4 728 2 463 23,82 Barnim ... 8 105,00 3 507 1 867 25,17 Dahme-Spreewald ... 7 102,00 3 601 1 962 26,02 Elbe-Elster ... 4 58,00 2 131 1 187 26,43 Havelland ... 6 112,00 3 955 2 105 26,36 Märkisch-Oderland ... 7 97,00 3 313 1 815 25,29 Oberhavel ... 8 119,00 4 034 2 220 25,33

Oberspreewald-Lausitz ... 3 55,00 1 796 923 24,82

Oder-Spree ... 7 103,00 3 618 2 017 25,28 Ostprignitz-Ruppin ... 4 56,00 2 028 1 114 26,54 Potsdam-Mittelmark ... 9 136,00 4 815 2 592 26,36

Allgemeinbildende Schulen, Klassen und Schüler im Schuljahr 2013/14 nach Verwaltungsbezirken und ausgewählten Schulformen

Noch:

04.03

Kreisfreie Stadt Landkreis

Selb- ständige

Schulen Klassen¹ Schüler

insgesamt weiblich je Klasse Förderschulen insgesamt

Brandenburg an der Havel 3 29,08 239 97 8,22

Cottbus ... 3 41,69 419 159 10,05 Frankfurt (Oder) ... 2 30,52 285 116 9,34 Potsdam ... 5 94,00 752 278 8,00 Barnim ... 5 86,60 838 299 9,68

Dahme-Spreewald ... 6 57,00 535 183 9,25

Elbe-Elster ... 6 44,00 400 174 9,09 Havelland ... 5 39,00 346 121 8,87

Märkisch-Oderland ... 7 83,00 781 275 9,41

Oberhavel ... 7 56,00 499 169 8,91

Oberspreewald-Lausitz ... 5 40,00 370 146 9,25

Oder-Spree ... 6 96,00 833 308 8,68

Ostprignitz-Ruppin ... 5 44,00 421 150 9,57

Potsdam-Mittelmark ... 8 50,00 425 149 8,50

Prignitz ... 5 43,00 390 151 9,07 Spree-Neiße ... 4 23,00 248 88 10,78 Teltow-Fläming ... 6 60,00 566 253 9,43 Uckermark ... 5 80,00 737 277 9,21

Land Brandenburg 93 996,89 9 084 3 393 9,10

Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“

Brandenburg an der Havel 1 12,89 133 54 10,32

Cottbus ... 1 11,07 134 49 12,10 Frankfurt (Oder) ... 1 15,00 166 80 11,07 Potsdam ... 1 10,13 114 48 11,25 Barnim ... 2 37,00 425 173 11,49

Dahme-Spreewald ... 2 26,00 256 102 9,85

Elbe-Elster ... 3 26,00 286 129 11,00 Havelland ... 3 24,83 247 81 9,95

Märkisch-Oderland ... 3 39,00 415 156 10,64

Oberhavel ... 3 25,28 251 93 9,93

Oberspreewald-Lausitz ... 3 24,00 263 108 10,96

Oder-Spree ... 3 41,11 422 168 10,27

Ostprignitz-Ruppin ... 3 21,48 236 73 10,99

Potsdam-Mittelmark ... 3 16,07 172 60 10,70

Prignitz ... 3 23,00 249 104 10,83 Spree-Neiße ... 2 10,00 141 47 14,10 Teltow-Fläming ... 4 42,00 430 186 10,24 Uckermark ... 3 46,00 473 186 10,28

Land Brandenburg 44 450,86 4 813 1 897 10,68

1 ohne Sekundarstufe II (gOst) 2 einschließlich Freie Waldorfschulen 3 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der

Oberschule befinden sich Schüler aus- laufender Gesamtschulbildungsgänge.

Schüler in den Schuljahren 2009/10 bis 2013/14

04.04

Schulstufe

Jahrgangsstufe Schulform—

Schüler

2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Primarstufe insgesamt ... 120 095 120 914 118 903 118 096 118 720 Grundschule ... 106 694 108 143 105 745 105 048 105 648 Gesamtschule ... 1 250 1 027 1 031 1 056 1 069 Oberschule ... 6 507 6 273 7 006 7 161 7 466 Gymnasium ... 1 830 1 829 1 793 1 749 1 708 Förderschule ... 3 814 3 642 3 328 3 082 2 829 Jahrgangsstufe 01 bis 04 ... 79 901 78 939 78 799 79 130 79 588 Grundschule ... 72 635 72 037 71 513 71 869 72 296 Gesamtschule ... 757 618 648 711 688 Oberschule ... 4 359 4 155 4 740 4 903 5 077 Förderschule ... 2 150 2 129 1 898 1 647 1 527 Jahrgangsstufe 01 ... 20 163 19 956 19 819 20 086 20 401 Grundschule ... 18 445 18 350 18 124 18 393 18 665

Gesamtschule ... 199 165 180 202 177

Oberschule ... 1 177 1 094 1 238 1 211 1 300

Förderschule ... 342 347 277 280 259

Jahrgangsstufe 05 bis 06 ... 40 194 41 975 40 104 38 966 39 132 Grundschule ... 34 059 36 106 34 232 33 179 33 352 Gesamtschule ... 493 409 383 345 381 Oberschule ... 2 148 2 118 2 266 2 258 2 389 Gymnasium ... 1 830 1 829 1 793 1 749 1 708 Förderschule ... 1 664 1 513 1 430 1 435 1 302 Sekundarstufe I insgesamt ... 67 802 72 166 78 379 81 949 83 506 Gesamtschule ... 8 766 9 168 10 058 10 664 10 939 Oberschule¹ ... 26 196 27 165 29 480 30 846 31 676 Gymnasium ... 27 991 30 980 33 908 35 645 36 190 Förderschule ... 3 457 3 436 3 513 3 423 3 335 Einrichtung des Zweiten

Bildungsweges ... 1 392 1 417 1 420 1 371 1 366 Jahrgangsstufe 07 ... 18 610 18 848 21 774 20 652 19 850 Gesamtschule ... 2 602 2 459 2 791 2 726 2 803 Oberschule ... 6 939 7 049 8 317 8 146 7 625 Gymnasium ... 8 183 8 442 9 809 9 029 8 662 Förderschule ... 886 898 857 751 760 Sekundarstufe II (gOst)

insgesamt ... 27 857 23 029 22 659 20 494 21 751 Gesamtschule ... 4 186 3 596 3 542 3 993 4 381

Klassenfrequenzen in den Schuljahren 2009/10 bis 2013/14

04.05

Schulstufe Jahrgangsstufe

Schulform—

Klassenfrequenzen

2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Primarstufe insgesamt ... 20,60 20,55 20,67 20,67 20,73 Grundschule ... 21,34 21,27 21,39 21,30 21,30 Gesamtschule ... 20,97 21,61 20,40 20,63 21,29 Oberschule ... 20,27 20,11 20,13 20,70 20,73 Gymnasium ... 26,91 26,90 26,37 26,10 26,28 Förderschule ... 9,97 9,78 9,71 9,66 9,72 Jahrgangsstufe 01 bis 04 ... 20,82 20,72 21,00 21,04 21,05 Grundschule ... 21,60 21,50 21,70 21,65 21,62 Gesamtschule ... 19,44 20,52 19,74 20,95 20,93 Oberschule ... 20,28 20,25 20,70 21,05 20,95 Förderschule ... 9,74 9,53 9,72 9,43 9,46 Jahrgangsstufe 01 ... 21,41 21,34 21,72 21,39 21,33 Grundschule ... 22,02 21,89 22,30 21,85 21,79 Gesamtschule ... 19,06 21,74 19,15 22,65 18,55 Oberschule ... 20,67 21,00 20,94 21,34 21,04 Förderschule ... 9,27 9,30 8,78 8,83 9,01 Jahrgangsstufe 05 bis 06 ... 20,17 20,23 20,04 19,94 20,11 Grundschule ... 20,82 20,82 20,76 20,58 20,64 Gesamtschule ... 23,86 23,49 21,63 19,99 21,98 Oberschule ... 20,25 19,83 19,05 19,97 20,27 Gymnasium ... 26,91 26,90 26,37 26,10 26,28 Förderschule ... 10,29 10,16 9,69 9,93 10,04 Sekundarstufe I insgesamt ... 21,70 21,84 22,20 22,34 22,51 Gesamtschule ... 24,22 24,38 24,37 24,40 24,36 Oberschule¹ ... 20,85 20,63 21,09 21,31 21,53 Gymnasium ... 25,19 25,31 25,48 25,41 25,49 Förderschule ... 10,46 10,65 10,81 10,71 10,81 Jahrgangsstufe 07 ... 22,26 21,94 23,09 22,63 22,85 Gesamtschule ... 24,32 24,19 24,43 24,12 24,16 Oberschule ... 21,33 20,92 22,60 22,12 22,11 Gymnasium ... 25,48 25,33 25,84 25,22 25,70 Förderschule ... 10,72 10,28 10,58 10,23 10,74 Schule mit dem sonderpäda-

gogischen Förderschwer-

punkt „geistige Entwicklung“ ... 6,99 6,96 7,20 7,38 7,33

1 In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Oberschule gibt es Klassenfrequenzen auslaufender Gesamtschulbildungsgänge

Schüler mit Fremdsprachenunterricht an allgemeinbildenden Schulen

Schüler mit Fremdsprachenunterricht an allgemeinbildenden Schulen

Im Dokument Statistisches Jahrbuch Brandenburg 2014 (Seite 108-200)