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Der Anteil ausländischer Personen in Liechtenstein erhöhte sich von 33,8 Prozent im Jahr 2016 auf 34,0 Prozent im Jahr 2017. Dies entspricht einer Zunahme von 146 Per-sonen auf insgesamt 12’941 PerPer-sonen mit ausländischer Herkunft.

Davon verfügten 45,7 Prozent über eine Daueraufenthaltsbewilligung, 30,7 Prozent über eine Jahresaufenthaltsbewilligung und 23,3 Prozent über eine Niederlassungs-bewilligung. Der Anteil Personen mit einer anderen Bewilligung lag bei 0,1 Prozent.

Der Aufenthaltsstatus hängt eng mit den Wohnsitzjahren und der Nationalität zusam-men.

Im Ausländerrecht wird zwischen drei Gruppen von AusländerInnen unterschieden: Schweize-rInnen, EWR-BürgerInnen und BürgerInnen aus Drittstaaten. Wenn AusländerInnen neu in Liechtenstein Wohnsitz nehmen, bekommen sie eine Aufenthaltsbewilligung. Nach längerer Aufenthaltsdauer erlangen die Zugewanderten die Niederlassungsbewilligung beziehungsweise den Daueraufenthalt. Für Drittstaatsangehörige gelten dabei strengere Regelungen als für Bür-gerInnen aus der Schweiz und den EWR-Staaten.

Seit dem 1. Januar 2010 erhalten EWR-Staatsangehörige auf Gesuch hin eine Daueraufenthalts-bewilligung, wenn sie sich seit fünf Jahren ununterbrochen in Liechtenstein aufgehalten haben.

Analog gilt auch für SchweizerInnen, dass bei Vorliegen eines mehr als einjährigen Arbeitsver-trages und wenn die Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist, die Aufenthaltsbewilligung in der Regel auf fünf Jahre ausgestellt wird. Schweizerische Staatsangehörige können nach fünf Jahren die Niederlassung erhalten und sind damit den liechtensteinischen LandesbürgerInnen mit Aus-nahme der politischen Rechte wie z.B. des Wahl- und Stimmrechts gleichgestellt.

Drittstaatsangehörige erhalten hingegen eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung. Zudem ist bei Drittstaatsangehörigen ein besonderer Nachweis des Arbeitgebers erforderlich, dass die Stelle nicht anders besetzt werden konnte (Inländervorrang). Drittstaats-angehörigen kann nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Diese Bewil-ligung ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft wie beispielsweise die Erfüllung von Integrati-onsbedingungen in Form eines Sprach- und Staatskundetests. Ausserdem dürfen schweizeri-sche und EWR-Staatsangehörige ihre Kinder bis zum Alter von 21 Jahren nach Liechtenstein nachziehen lassen, Drittstaatsangehörige hingegen nur bis zum Alter von 18 Jahren.

Niedergelassene, Dauer- und Jahresaufenthalter nach Staatsbürgerschaft 2017

Niedergelassene Daueraufenthalt Jahresaufenthalter Total

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

Schweiz 1’783 49 932 26 915 25 3’630 100

EWR-Länder 34 0 4’644 68 2’174 32 6’852 100

- Österreich 13 1 1’543 69 667 30 2’223 100

- Deutschland 10 1 959 59 665 41 1’634 100

- Italien 3 0 932 79 249 21 1’184 100

- Portugal 1 0 487 69 219 31 707 100

- Spanien 2 1 258 68 118 31 378 100

- Kroatien 2 2 105 85 16 13 123 100

- Frankreich 0 56 68 26 32 82 100

- Niederlande 0 49 68 23 32 72 100

- Griechenland 0 42 79 11 21 53 100

- Grossbritannien 0 32 59 22 41 54 100

- Slowenien 2 4 38 83 6 13 46 100

- Andere 1 0 143 48 152 51 296 100

Drittstaatsangehörige 1’196 49 336 14 881 37 2’413 100

Übriges Europa 1’106 62 178 10 486 27 1’770 100

- Türkei 415 70 101 17 80 13 596 100

- Serbien 161 66 10 4 74 30 245 100

- Bosnien-Herzegowina 216 77 13 5 52 19 281 100

- Kosovo 213 51 18 4 187 45 418 100

- Mazedonien 91 65 7 5 41 29 139 100

- Andere 10 11 29 32 52 57 91 100

Afrika 16 13 12 10 92 77 120 100

Amerika 28 11 90 36 135 53 253 100

Asien 46 18 54 21 159 61 259 100

Ozeanien 0 2 18 9 82 11 100

Total 3’013 23 5’912 46 3’970 31 12’895 100

Datenquellen Bevölkerungsstatistik 2017. Ausländergesetz, LGBl. 2008.311. Personenfreizügigkeitsgesetz, LGBl. 2009.348.

Erhebungsstellen Ausländer- und Passamt. Amt für Statistik.

Aktualisierungsrhythmus Laufend. Jährliche Publikation.

ASYLGESUCHE

Im Jahr 2017 beantragten 152 Personen in Liechtenstein Asyl. Dies entspricht bei-nahe einer Verdoppelung der Asylgesuche im Vergleich zum Vorjahr.

42,1 Prozent der Asylgesuche stammten von Personen mit serbischer Staatsbürger-schaft. Die zweithäufigste Nationalität der Personen, die im Jahr 2017 einen Asylan-trag gestellt hatten, war mit 9,9 Prozent die mazedonische Staatsbürgerschaft.

2017 und 2018 traten verschiedene Änderungen des Asylgesetzes und der Asylver-ordnung in Kraft. Es wurden neue Unzulässigkeitsgründe eingeführt, die insbeson-dere Asylsuchende aus sicheren Heimats- und Herkunftsländern sowie Asylsu-chende, deren Anträge ausschliesslich auf wirtschaftlichen oder medizinischen Grün-den basieren, betreffen.

Seit 1. Januar 2017 entscheidet das zuständige Regierungsmitglied in Unzulässig-keitsfällen als erste Instanz, wodurch die Verfahren verwaltungsintern gekürzt wurde. Ebenfalls wurde Anfang 2017 die Sicherstellung von Vermögenswerten einge-führt. Demnach werden Vermögenswerte der Asylsuchenden oder Schutzbedürfti-gen, die 300 Franken pro erwachsene Person und 150 Franken pro Kind übersteiSchutzbedürfti-gen, bei der Einreise nach Liechtenstein zum Zwecke der Kostenrückerstattung sicherge-stellt.

Nach dem starken Anstieg der Asylgesuche im Jahr 2009 verlief die Entwicklung weitestgehend gleichbleibend bis 2014. Im Jahr 2015 verzeichnete Liechtenstein mit 154 Asylanträgen einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Nach einem Rückgang im Jahr 2016 stieg die Anzahl Asylgesuche im Jahr 2017 wieder an.

Von den 152 Asylanträgen im Jahr 2017 stammten 89 von Männern und 63 von Frauen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Staatsbürgerschaften der Asylsuchenden auf. In den einzelnen Ländergruppen werden dabei nur die zahlenmässig relevantesten Staaten separat aufgeführt.

Asylsuchende in Liechtenstein werden in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht und von der Flüchtlingshilfe Liechtenstein betreut. Sie werden grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit angehal-ten, wobei der Lohn von der Flüchtlingshilfe verwaltet und erst nach der Erledigung des Asyl-verfahrens unter Abzug allfälliger Selbstbehalte ausbezahlt wird. Asylsuchende sind in das liech-tensteinische Sozialversicherungssystem integriert und erhalten Sozialunterstützung des Staa-tes. Kinder werden im Rahmen der obligatorischen Schulzeit spätestens 30 Tage nach Einrei-chung des Asylgesuchs in das Schulsystem integriert.

Insgesamt betreute die Flüchtlingshilfe Liechtenstein 2018 269 Personen aus 30 Nationen mit 41’762 Übernachtungen. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht. Im Frühjahr 2018 waren dadurch die beiden Asylunterkünfte in Vaduz und Triesen sowie die verschiedenen Woh-nungen, welche für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene zur Verfügung stehen, voll belegt. Mit Jahresende 2018 hatte sich die Situation wieder entspannt, zahlreiche Asylsu-chende aus sogenannten sichereren Herkunftsstaaten mussten aufgrund von Unzulässig-keitsentscheiden oder negativen Asylentscheiden das Land wieder verlassen. In den Jahren 2017 und 2018 verzeichnete die Flüchtlingshilfe fast drei Mal so viele Betreuungstage wie im

Asylgesuche pro Jahr seit 2005

Asylsuchende nach Staatsbürgerschaft in Ländergruppen seit 2008

Ländergruppe 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Datenquellen Migrationsstatistik 2017. Statistik Flüchtlingshilfe 2018. Asylgesetz, LGBl. 2012.029. Asylver-ordnung, LGBl. 2012.153.

Erhebungsstellen Flüchtlingshilfe Liechtenstein. Ausländer- und Passamt. Amt für Statistik.

Aktualisierungsrhythmus Jährlich.

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017