• Keine Ergebnisse gefunden

Anlage zum Grundsatzbeitrag

Zeitlicher Ablauf der parlamentarischen Befassung zu Beraterverträgen, Gutachten, Studien

2004

Die öffentlich bekannt gewordene Art und Weise der Vergabe von Beraterverträgen im Zusam-menhang mit der Gründung des Landesbetriebs Limsa und die Beantwortung Kleiner Anfragen zu Beraterverträgen von Abgeordneten im Februar 2004 (LT-Drs. 4/1468 und LT-Drs. 4/1469) haben Fragen aufgeworfen, die einer umfassenden Aufklärung im Rahmen eines parlamentarischen Un-tersuchungsausschusses bedurften.

6. Mai 2004 Plenarprotokoll 4/39

Einsetzung des 9. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (LT-Drs. 4/39/1568 B) zur Auf-klärung von Verstößen gegen geltendes Recht bei Verträgen über Beratungsleistungen, an denen das Land Sachsen-Anhalt beteiligt ist.

Neben der Aufhellung der Vergangenheit sei es auch Aufgabe des Parlaments, Regelungen zu finden, die künftig vor derartigen Vorfällen bewahren. Vorstellbar sei eine jährliche Vorlage der Unterlagen im Landtag, weiterer Regelungsbedarf könne sich aus dem Ergebnis des Untersu-chungsausschusses ergeben.

7. Oktober 2004 - 57.Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Der Landesrechnungshof macht im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen auf seine Prü-fung der Beraterverträge aufmerksam und weist auf die Notwendigkeit der Transparenz der Aus-weisung von Beratungsleistungen hin. Bereits für den Doppelhaushalt 2005/2006 sollte diese Transparenz durch Erläuterungen zum jeweiligen Titel hergestellt werden. Der Ausschuss bittet das Ministerium der Finanzen um die Vorlage der Beraterverträge für die nachfolgenden Beratun-gen entsprechend der Bitte des Landesrechnungshofes.

16. Dezember 2004 Plenarprotokoll 4/51

Gemäß eines Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der PDS, der SPD und der FDP hat das Parlament einstimmig beschlossen, dass die Landesregierung vor dem Abschluss von Bera-tungsleistungen diese dem Ausschuss für Finanzen des Landtages zur Einwilligung vorlegen solle, sofern nicht entsprechende Mittel im Haushaltsplan ausgewiesen und mit Erläuterungen versehen sind. Nachdem sich der Ausschuss auf eine Definition des Begriffs "Beratungsleistungen" geeinigt hat, soll eine entsprechende Liste für die Jahre 2005 und 2006 vorgelegt werden (LT-Drs.

4/51/1956 B).

10. Februar 2005 - 73. Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Dem Ausschuss lag ein Vorschlag für die Definition des Begriffs Beratungsleistungen vor. In der Diskussion war man sich einig, dass fachspezifische Beratungsleistungen nicht vorgelegt werden sollten, alle anderen Beratungsleistungen einschließlich Gutachten und Studien ab einer bestimm-ten Wertgrenze dem Ausschuss mit einer Frist vorzulegen sind. Auf folgende Definition und Be-schlussempfehlung hat sich der Ausschuss einstimmig verständig:

„Beraterverträge sind Vereinbarungen zwischen dem Land und externen, nicht oder nicht mehr im öffentlichen Dienst tätigen Anbietern jeglicher Rechtsform, bei denen die Zurverfü-gungstellung von Informationen und/oder Erfahrungswissen oder sonstigen Kenntnissen als Hauptvertragspflicht bzw. Schwerpunkt der Abrede zur Unterstützung der Entscheidungsträger in der Landesverwaltung im Vordergrund steht.

Ausgenommen sind Verträge mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften sowie Rechtsanwaltskanzleien, soweit sich deren Aufgaben auf

steuerfachli-che Beratungen, Wirtschaftsprüfung und anwaltlisteuerfachli-che Vertretung bezieht, und Verträge zur Installation von Informationstechnik, fachspezifische Dienstleistungen wie Vermes-sungsaufträge, Planungsleistungen, Bauüberwachung u. ä. Gutachten und Studien.

Einbezogen sind dagegen Verträge für Beratungsleistungen durch wissenschaftliches Personal der Hochschulen Sachsen-Anhalts.

Entsprechendes gilt für die Landesbetriebe und Sondervermögen im Sinne von § 113 LHO.

Von der Landesregierung sind dem Ausschuss für Finanzen demnach vor Abschluss zur Ein-willigung mit einer Frist von 10 Tagen vor einer Sitzung des Ausschusses für Finanzen vorzu-legen:

Beraterverträge der Landesregierung, die der oben genannten Begriffsdefinition ent-sprechen,

für die im Haushaltsplan Mittel veranschlagt sind, ohne dass sie über Erläuterungen einzeln ausgewiesen sind,

die eine Wertgrenze von 20.000 € netto überschreiten.“

Damit enthält der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, der allen nachfolgenden Beschlüssen als Grundlage diente, eine Vorlagepflicht von Beratungsleistungen wie Beraterverträge, Gutachten und Studien die 20.000 € netto überschreiten, mit Ausnahme bestimmter fachspezifischer Leistun-gen.

Zu diesem Ergebnis kam der Ausschuss, nachdem der Staatssekretär des Ministeriums der Finan-zen auf Nachfrage erläuterte, dass sich die Staatssekretärskonferenz fast alle Verträge vorlegen lassen würde, da sich die einzelnen Arten (Beratungsleistungen, Gutachten und Studien) kaum klar voneinander abgrenzen ließen. Diese Erläuterung führte zur Streichung des Wörtchens „so-wie“ vor „Gutachten und Studien“ im 1. Anstrich des ursprünglichen Entwurfs der Begriffsdefinition und damit zur Einbeziehung von Gutachten und Studien in die künftige Vorlagepflicht.

20. Januar 2006 Plenarprotokoll 4/72

Bericht des 9. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit einstimmiger Beschlussfassung (LT-Drs. 4/72/2563 B) zu entsprechenden Konsequenzen und Schlussfolgerungen für die Landes-regierung bzgl. des Bereiches der Gutachter- und Beratertätigkeiten.

Daneben erhofften sich die Mitglieder des Ausschusses bei der Beratung des Berichtes, dass der Ausschuss dazu beigetragen hat, die Sensibilität in der Verwaltung für den Umgang mit dem Vergaberecht deutlich zu schärfen und in der nächsten Legislatur nicht vor ähnlichen Problemen zu stehen.

19. Februar 2009 Plenarprotokoll 5/53

1. Beratung des Themas „Transparenz von Beratungsleistungen“ (LT-Drs. 5/1781), da der Landtag feststellen musste, dass der 2004 gefasste Beschluss nach Auffassung einiger Ministerien der Diskontinuität unterfallen sei (siehe bspw. Anweisung im Kultusministerium vom 29. Januar 2007 zur nicht mehr erforderlichen Vorlage von Beraterverträgen ab 2007). Der Landtag war dagegen davon ausgegangen, dass sein Beschluss über die Legislatur hinaus gilt. Um mehr Transparenz zu erhalten, gab es den Vorschlag jährlich eine Liste mit Details zu den Verträgen dem Ausschuss für Finanzen des Landtages zu übergeben.

13. Mai 2009 - 68.Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Beratung des vom Landtag überwiesenen Antrages in der LT-Drs. 5/1781 und Ergänzung des An-trags dahingehend, dass der Ausschuss den Landtagsbeschluss die Verträge über Beratungsleis-tungen in der LT-Drs. 4/51/1956 B bekräftigt.

18. Juni 2009 Plenarprotokoll 5/60

Der Landtag fasst nach Berichterstattung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen einstimmig den Beschluss in der LT-Drs. 5/60/1977 B. Der Beschluss fordert die jährlich Vorlage einer Liste abgeschlossener Beraterverträge im Sinne des Beschlusses vom Dezember 2004 und bekräftigt diesen. Somit sind auch in der 5. und in den weiter folgenden

Legislaturperio-den Beratungsleistungen einschließlich Gutachten und Studien ab 20.000 Euro netto mit Legislaturperio-den be-kannten Ausnahmen zur Einwilligung vorzulegen und zusätzlich einmal jährlich eine entsprechen-de Liste entsprechen-der abgeschlossenen Verträge mit Detailinformationen. In entsprechen-der Berichterstattung wurentsprechen-de darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschlussfassung „im Endeffekt eine pädagogische Maß-nahme“ darstellt, mit der bestätigt werden soll, dass die Landesregierung so verfahren soll, wie in der letzten Legislaturperiode beschlossen. Das solle auch für künftige Legislaturperioden gelten.

13. Juli 2011 - 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Das Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 14. Februar 2011 wird zum Anlass genommen, über das Verfahren der Fortführung des Beschlusses zur Transparenz von Beraterverträgen zu diskutieren. Der Ausschuss ist sich im Ergebnis einig, auch in dieser Legislaturperiode einen gleichlautenden Beschluss zu fassen, wobei die Obergrenze für Beraterverträge und Gutachten bei 20.000 € liegen sollte. Die Fraktion der SPD wird gebeten, einen entsprechenden Antrag in den Landtag einzubringen, über den direkt abgestimmt werden soll.

8. September 2011 Plenarprotokoll 6/8

Die Fraktionen CDU und SPD bringen einen Antrag „Transparenz von Beraterverträgen“ (LT-Drs.

6/352) ein mit der Begründung, dass man nicht noch einmal einfach auf die Geltung einmal gefass-ter Beschlüsse vertrauen wolle. Der Ausschuss für Finanzen sei sich einig, dass weigefass-terhin eine größere Transparenz hinsichtlich der Beratungsleistungen gegenüber dem Parlament erforderlich sei. Demnach werde erneut ein entsprechender Antrag vorgelegt, bei dem die ersten beiden Sätze gleichlauten wie die des Beschlusses vom Juni 2009. Die nachfolgenden beiden Sätze enthalte-nen die Aufforderung hinsichtlich der Vorlage der Verträge vor deren Abschluss ab einer Wert-grenze von 20.000 €, sofern sie nicht mit Erläuterungen im Haushalt ausgewiesen sind. Der Antrag wird vom Landtag direkt beschlossen (LT-Drs. 6/390).

Auch wenn hier „nur“ Beratungsverträge und Gutachten aufgeführt sind, ergibt sich aus dem bishe-rigen Kontext klar, dass die 2004 beschlossene Begriffsdefinition, die als Grundlage der jährlich vorzulegenden Liste dient, gleichfalls als Vorgabe für die zur Einwilligung vorzulegenden Unterla-gen dienen soll.

4. November 2011 Beschlussrealisierung zu LT-Drs. 6/539

Die Landesregierung sagt die Erfüllung des Beschlusses vom September 2011 zu.

8. April 2015 - 83. Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes „Transparenz von Beraterverträgen“ wurde durch Abgeordnete die Frage aufgeworfen, warum die vorgelegten Listen teilweise Studien enthal-ten und teilweise nicht. Unter Hinweis auf die ursprüngliche Beschlusslage aus dem Jahr 2004/2005 wurde angeregt, künftig (wieder) Beraterverträge, Gutachten und Studien auszuweisen.

8. Juli 2015 - 87. Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Eine Vertreterin der Staatskanzlei erklärt dem Ausschuss auf Nachfrage, dass Studien dem Fi-nanzausschuss bislang nicht zur Kenntnis gegeben worden seien, da der Beschluss des Landta-ges lediglich auf Beratungsverträge und Gutachten abstelle. Diese Vorgehensweise beruhe auf einer Kabinettsvorlage und einer anschließenden Befassung der Staatssekretärskonferenz. Der Vorsitzende des Ausschusses unterstreicht, aus der bisherigen Befassung mit dem Antrag, der zum Beschluss in der LT-Drs. 6/390 geführt habe, werde deutlich, dass an die Beschlüsse der vo-rangegangenen Legislaturen angeknüpft werden solle. Die Praxis der Vorlage solle entsprechend angepasst werden (was Studien in der Vorlage umfasse).

1. Juni 2016 - 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen

Der Ausschuss verständigt sich darauf, den Beschluss des Landtags in der LT-Drs. 6/390 in der 7. Wahlperiode bis auf weiteres weiterzuführen. Vor dem Abschluss von Beraterverträgen, Gutach-ten und Studien mit einer Wertgrenze über 20.000 € netto sollen diesem dem Ausschuss zur Ein-willigung vorgelegt werden.

1. September 2016 – Plenarprotokoll 7/7

Im Rahmen einer aktuellen Debatte um die Transparenz von Beraterverträgen wurde durch die Koalitionsfraktionen ein Antrag eingebracht, der die Fortführung sowohl der Vorlagepflicht von Be-raterverträgen, Gutachten und Studien ab 20.000 € vor dem Ausschuss für Finanzen als auch ei-ner entsprechende Liste einmal jährlich enthielt. Aufgrund eines Änderungsantrages wurde klarge-stellt, dass die Vorlagepflicht auch die Vorlage von Nachträgen sowie Verträgen aus Rahmenver-trägen umfasst. Der Antrag wurde vom Landtag direkt beschlossen (LT-Drs. 7/322).