6 Vorschläge zur Weiterentwicklung: Steuerungsstruktu- Steuerungsstruktu-ren
8.1 Bestandesaufnahme: Angebote der Kinder- und Jugend- Jugend-hilfe im Kanton Basel-Landschaft
8.1.1 Angebote Gemeinden
- Vom Schulpsychologischen Dienst lag ergänzend zum Raster eine schriftliche Dis‐
kussion zur Frage vor, ob und in welchem Ausmass schulpsychologische Dienstlei‐
tungen als Teil der Kinder‐ und Jugendhilfe gelten können. Aus der Sicht der Pro‐
jektgruppe ist diese Frage geklärt: der Schulpsychologische Dienst wird als Dienst der Kinder‐ und Jugendhilfe im Sinne der oben genannten Definition verstanden.
- Als Beispiel für die Entlastungsangebote und Sozialberatung für Familien, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen leben, wurde das Angebot der Bera‐
tungsstelle für Behinderte der Stiftung Mosaik erfasst.
8.1.1 Angebote Gemeinden
Bei den Gemeinden hat die Projektgruppe darauf verzichtet, alle Angebote durch das Fra‐
geraster zu erfassen. Vor dem Hintergrund des Auftrags und der zur Verfügung stehenden Zeit wurde es als ausreichend befunden, zunächst Dienste und Angebote von Gemeinden exemplarisch zu erfassen. Es bot sich an, dass die beiden Vertreterinnen des Verbands Basel‐
landschaftlicher Gemeinden (VBLG) die Dienste und Angebote exemplarisch dokumentier‐
ten, die in „ihren“ Gemeinden verfügbar sind und gemäss der Projektgruppendefinition als Dienste und Angebote der Kinder‐ und Jugendhilfe gelten können. Somit liegen detaillierte Informationen zum Kinder‐ und Jugendhilfeangebot in den Gemeinden Reinach und Bris‐
lach vor.
62 Kinder- und Jugendhilfe Basel-Landschaft - Bericht der Projektgruppe
Mütter‐ und Väterberatung Reinach (Raster ausgefüllt von Beat Loosli)
Anbieter und Finanzierungsträger der Mütter‐ und Väterberatung Reinach ist die Gemeinde Reinach. Die Zielgruppe sind Eltern von Kleinkindern bis 5 Jahre mit Bedarf an Unterstüt‐
zung und Beratung. Das Angebot ist unentgeltlich und freiwillig, wobei die Mütter‐ und Väterberaterin aktiv Kontakt mit den Eltern von Kleinkindern aufnimmt. Das Angebot um‐
fasst Still‐/Ernährungsberatung, Beobachtung der Entwicklung, Gewichts‐ und Wachstums‐
kontrolle, Informationen über Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Unfallverhütung etc., Besprechen von Erziehungsfragen, Elterngespräche, Vermitteln von Kontaktadressen weite‐
rer Fach‐ und Beratungsstellen sowie Babymassagen. Die Ausgestaltung des Angebots wird mit der Abteilung Gesundheit und Soziales der Gemeinde Reinach koordiniert. Auf der Fall‐
ebene erfolgt die Koordination mit dem Sozialdienst der Gemeinde Reinach.
Mütter‐ und Väterberatung des Sozialdienstes Laufental (Raster ausgefüllt von Cécile Jen‐
zer)
Das Angebot hat seinen Standort in Laufen, wobei die Mütter‐ und Väterberaterin 1 x pro Monat in jeder angeschlossenen Gemeinde vor Ort ist. Anbieter und Finanzierungsträger des Angebots ist der Zweckverband Sozialdienste Laufental, dem die 13 Gemeinden des Laufen‐
tals angeschlossen sind. Die Grundlage für die Finanzierung bildet ein Leistungsvertrag. Zur Zielgruppe gehören alle Eltern von Klein‐ und Vorschulkindern mit Fragen zu Pflege, Ge‐
sundheit, Erziehung etc. Das Angebot steht allen offen. In Ausnahmefällen erfolgt die Inan‐
spruchnahme des Angebots aufgrund einer Weisung der Vormundschaftsbehörden. Erfah‐
rungsgemäss wird das Angebot hauptsächlich von Erst‐ und Zweiteltern in Anspruch ge‐
nommen. Eine freiwillige Inanspruchnahme durch „Randgruppeneltern“ kommt eher selten vor. Die Ausgestaltung des Angebots wird mit den einzelnen Gemeinden koordiniert. Auf der Fallebene erfolgt die Koordination mit der Vormundschaftsbehörde, dem Sozialdienst und der Erziehungsberatung.
Sozialberatung der Gemeinde Reinach (Raster ausgefüllt von Beat Loosli)
Das Angebot hat seinen Standort auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Reinach. Die Gemeinde ist Anbieter und Träger des Angebots und finanziert dieses. Zugang zum Ange‐
bot haben alle Einwohnerinnen und Einwohner mit gesetzlichem Wohnsitz in Reinach. Das Angebot richtet sich an unterstützungsbedürftige Personen (gesetzliche Sozialhilfe), an schutzbedürftige Kinder und Erwachsene (Vormundschaftsrecht), sowie an Familien und Erziehungsberechtigte mit Bedarf an Beratung (wird also auch in der Form „ergänzender“
nicht „gesetzlicher“ Sozialarbeit in Anspruch genommen). Über den Zugang entscheidet ein klar strukturiertes Intake mit direkter Fallzuteilung an eine/n Sozialarbeiter/in. Das Angebot wird hauptsächlich von hilfs‐ und unterstützungsbedürftigen Einwohnerinnen und Einwoh‐
nern aus Reinach in Anspruch genommen. Die Ausgestaltung des Angebots wird mit der Gemeindeverwaltung, der Vormundschaftsbehörde, der Sozialhilfebehörde und anderen Fachstellen koordiniert. Die Koordination auf der Fallebene erfolgt mit anderen Fachstellen (Psychiatrischer Dienst für Abhängigkeitserkrankungen, Familien‐ und Jugendberatung, Schulpsychologischer Dienst, Kinder‐ und Jugendpsychiatrischer Dienst, Externe Psychiatri‐
sche Dienste, Jugendanwaltschaft usw.) und Institutionen der Kinder‐ und Jugendhilfe (Pfle‐
gefamilien, Schulheime, Beobachtungsstationen).
Sozialhilfebehörde der Gemeinde Reinach (Raster ausgefüllt von Beat Loosli)
Das Sekretariat der Sozialhilfebehörde Reinach befindet sich auf der Gemeindeverwaltung in Reinach. Anbieter und Träger dieser eigenständigen Behörde ist die Gemeinde Reinach, wel‐
che das Angebot auch finanziert. Grundlage der Finanzierung bildet das kantonale Gesetz über die Sozial‐, Jugend‐ und Behindertenhilfe vom 21.06.2001 sowie das Sozialhilferegle‐
ment und die Sozialhilfeverordnung der Gemeinde Reinach. Zugang zum Angebot haben Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in Reinach, die unterstützungsbedürftig sind.
Im Bereich Kinder‐ und Jugendhilfe richtet sich das Angebot an unterstützungsbedürftige Familien mit Bedarf an materieller Existenzsicherung oder mit Bedarf an Finanzierung not‐
wendiger Massnahmen wie z.B. sozialpädagogische Familienbegleitung oder familienergän‐
zende Kinderbetreuung. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach gesetzlichen Grund‐
lagen. Das Angebot wird hauptsächlich von Familien und Erziehungsberechtigten in An‐
spruch genommen. Die Abklärung, die Antragstellung sowie die Beratung der bedürftigen Personen liegen bei der Sozialberatung der Gemeinde. Die Ausgestaltung des Angebots wird koordiniert mit dem Verband für Sozialhilfe, dem Kantonalen Sozialamt und der Abtei‐
lungsleitung Gesundheit und Soziales der Gemeinde Reinach. Die Koordination auf der Fall‐
ebene erfolgt mit anderen Fachstellen (Psychiatrischer Dienst für Abhängigkeitserkrankun‐
gen, Familien‐ und Jugendberatung, Schulpsychologischer Dienst, Kinder‐ und Jugendpsy‐
chiatrischer Dienst, Externe Psychiatrische Dienste, Jugendanwaltschaft usw.) und Instituti‐
onen der Kinder‐ und Jugendhilfe (Pflegefamilien, Schulheime, Beobachtungsstationen).
Sozialhilfebehörde der Gemeinde Brislach (Raster ausgefüllt von Cécile Jenzer)
Das Sekretariat der Sozialhilfebehörde befindet sich auf der Gemeindeverwaltung der Ge‐
meinde Brislach. Anbieter und Träger ist die Gemeinde, welche das Angebot auch finanziert.
Das Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeversicherung bilden die Grundlage für die öffentli‐
che Finanzierung. Zur Zielgruppe des Angebots gehören alle Einwohnerinnen und Einwoh‐
ner von Brislach.
Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Reinach (Raster ausgefüllt von Beat Loosli)
Das Sekretariat der Vormundschaftsbehörde Reinach befindet sich auf der Gemeindeverwal‐
tung in Reinach. Anbieter und Träger dieser eigenständigen Behörde ist die Gemeinde Rei‐
nach, welche das Angebot auch finanziert. Grundlage der Finanzierung bilden u.a. die Arti‐
kel 307‐312 des Zivilgesetzbuches. Das Angebot richtet sich im Bereich des Kindesschutzes an in Reinach wohnhafte Kinder und Jugendliche, die vormundschaftlichen Kindesschutz benötigen, sowie an deren Erziehungsberechtigte. Die Vormundschaftsbehörden bearbeiten Gefährdungsmeldungen, erstellen Besuchsrechtsregelungen oder beschliessen Heimunter‐
bringungen. Der Zugang zum Angebot erfolgt häufig über eine Gefährdungsmeldung der Schule, der Polizei, anderer Fachstellen oder über Drittpersonen. Das Angebot wird durch Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche in Anspruch genommen. Die Abklärung, das Beantragen geeigneter Massnahmen und die Fallführung (auch Mandatsführung) liegen bei der Sozialberatung der Gemeinde. Die Ausgestaltung des Angebots wird koordiniert mit dem kantonalen Vormundschaftsamt und der Abteilungsleitung Gesundheit und Soziales der Gemeinde Reinach. Auf der Fallebene erfolgt die Koordination mit der Polizei, der Fami‐
lien‐ und Jugendberatung, dem Kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienst, dem Schulpsy‐
64 Kinder- und Jugendhilfe Basel-Landschaft - Bericht der Projektgruppe
chologischen Dienst, der Schulsozialarbeit, den Institutionen im Kinder‐ und Jugendbereich sowie mit dem Sozialdienst der Gemeinde Reinach.
Regionale Vormundschaftsbehörde Laufental (Raster ausgefüllt von Cécile Jenzer)
Das Sekretariat der Vormundschaftsbehörde Laufental befindet sich in Laufen. Anbieter und Träger sind die 13 Gemeinden des Laufentals. Finanziert wird das Angebot durch die Mit‐
gliedergemeinden sowie durch die Klientinnen und Klienten. Grundlage der Finanzierung bilden das Zivilgesetzbuch und eine Gebührenverordnung. Die Zielgruppe ist durch den gesetzlichen Auftrag definiert. Zur faktischen Inanspruchnahme liegen keine Einschätzun‐
gen vor.
Familien‐ und Jugendberatungsstelle Birseck (Raster ausgefüllt von Christin Tschäppät) Das Angebot hat seinen Standort in Reinach. Anbieter und Träger des Angebots sind die Trägergemeinden Aesch, Arlesheim, Duggingen, Pfeffingen und Reinach. Das Angebot wird durch Beiträge der 5 Trägergemeinden finanziert. Die Grundlage für die Finanzierung bildet ein Subventionsvertrag. Zur Zielgruppe gehören Kinder, Jugendliche, Paare, Familien sowie weitere Bezugspersonen mit Beratungsbedarf bei Familien‐ und Partnerschaftsproblemen, bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, bei Erziehungs‐ und Schul‐
schwierigkeiten, bei Problemen in Trennungs‐ und Scheidungssituationen oder bei Proble‐
men als Alleinerziehende oder Alleinerziehender. Zugang zum Angebot haben Personen mit Wohnsitz in einer der Trägergemeinden. Das Angebot wird von Kindern, Jugendlichen, Paa‐
ren und Familien in Anspruch genommen. Die Familien‐ und Jugendberatungsstelle koordi‐
niert ihr Angebot mit sozialen Beratungsstellen, der Vormundschaftsbehörde, dem Schul‐
psychologischen Dienst und dem Kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienst. Die Koordina‐
tion auf der Fallebene erfolgt individuell.
Nachschulische Sozialarbeit (Raster ausgefüllt von Beat Loosli)
Das Angebot hat seinen Standort auf der Verwaltung der Gemeinde Reinach. Anbieter und Träger des Angebots ist die Gemeinde Reinach, die das Angebot auch finanziert. Zur Ziel‐
gruppe des freiwilligen Angebots gehören Jugendliche mit erfüllter Schulpflicht und deren Erziehungsberechtigte sowie Berufsausbildnerinnen und Berufsausbildner. Die nachschuli‐
sche Sozialarbeit soll Lehrabbrüche verhindern und mithelfen, Krisen während der Be‐
rufsausbildung zu überwinden. Es wird hauptsächlich von Jugendlichen, Erziehungsberech‐
tigten und Ausbildnerinnen und Ausbildner in Anspruch genommen. Die Ausgestaltung des Angebots wird koordiniert mit der Abteilungsleitung Gesundheit und Soziales der Gemein‐
de Reinach. Die Koordination auf der Fallebene erfolgt mit den Sekundarschulen, dem Sozi‐
aldienst der Gemeinde Reinach und mit den Lehrbetrieben.
Schulsozialarbeit Kindergarten/Primarschule Reinach (Raster ausgefüllt von Beat Loosli) Das Angebot wird von der Gemeinde Reinach finanziert. Es stehen insgesamt 10 Stellenpro‐
zente für dieses Angebot zur Verfügung. Im Gegensatz zur Schulsozialarbeit der Sekundar‐
stufe erfolgt der Kontakt immer über die Schulleitungen. Das Angebot wird koordiniert mit den Schulleitungen des Kindergartens und der Primarschule. Die Koordination auf Fallebene
erfolgt mit den Schulleitungen, der Familien‐ und Jugendberatung und weiteren involvierten Fachstellen.
Sozialpädagogische Familienbegleitung Baselland (Raster ausgefüllt von Thomas Affolter) Das Angebot hat seine Geschäftsstelle in Liestal. Die Begleitungen der Familien finden bei den Klientenfamilien zuhause statt. Anbieter der sozialpädagogischen Familienbegleitung ist ein gemeinnütziger Verein. Zur Trägerschaft gehören die Pro Juventute Baselland, die Ge‐
meinnützige Gesellschaft Baselland sowie die Birmann‐Stiftung Liestal. Hauptauftraggeber und ‐finanzierer sind die Sozialdienste der Gemeinden des Kantons Baselland. Die gesetzli‐
che Grundlage für die Finanzierung bildet Paragraph 14 d der kantonalen Sozialhilfeverord‐
nung (SHV) BL sowie der erste Absatz von Paragraph 6 (familienstützende Massnahmen) des Sozialhilfegesetzes (SHG). Das Angebot richtet sich an Familien mit Wohnsitz im Kanton Baselland und anderen Kantonen mit Bedarf an einer zeitlich begrenzten Erziehungs‐ und Familienhilfe. Als Hauptaufgabe wird das Schaffen von Bedingungen gesehen, die der Ent‐
wicklung von Kindern förderlich sind und die Eltern unterstützen. Für einen Zugang zum Angebot muss der Kostenträger geklärt sein, das kann z.B. die Sozialhilfebehörde oder die Familie selber sein. Erfahrungsgemäss wird das Angebot hauptsächlich von Patchworkfami‐
lien und Einelternfamilien in Anspruch genommen. Die Ausgestaltung des Angebots wird koordiniert mit den Sozialdiensten der Gemeinden, dem Kinder‐ und Jugendpsychiatrischen Dienst, der Jugendanwaltschaft sowie mit privaten Organisationen und dem Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung Schweiz. Auf der Fallebene erfolgt die Koordination mit den Sozialdiensten der Gemeinden, Beratungsstellen, Therapeuten, Ärzten u.a.
Familien‐ und Jugendberatungsstelle Liestal (Raster ausgefüllt von Thomas Affolter) Die Beratungsstelle befindet sich in Liestal. Nach Absprache sind auch auswärtige Bespre‐
chungen möglich. Anbieter und Träger des Angebots ist der Armenerziehungsverein (AEV), der das Angebot auch hauptsächlich finanziert. Ein Eigenanteil der Finanzierung fällt auf die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots. Das Angebot richtet sich an in Baselland wohnhafte Familien, Kinder und Jugendliche mit Bedarf an Beratung bei Fragen des Zusammenlebens und/oder familiären Konflikten aller Problemkategorien. Zum Angebot gehört auch das Stel‐
len von Indikationen gemäss Kinder‐ und Jugendverordnung Baselland bei Heimplatzierun‐
gen und bei Platzierungen in Pflegefamilien sowie die fachliche Begleitung dieser Aufenthal‐
te. Das Führen von vormundschaftlichen Mandaten bei Kindern, Jugendlichen und Erwach‐
senen (Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften) im Auftrag der Vormund‐
schaftsbehörden der Gemeinden Baselland und vormundschaftliche Abklärungen im Auf‐
trag der Vormundschaftsbehörden der Gemeinden Baselland sind weitere Leistungen des Angebots. Über den Zugang zum Angebot entscheidet der Leiter der Birmann‐Stiftung. Das Angebot wird erfahrungsgemäss von Personen in Anspruch genommen, die von den Sozial‐
diensten der Gemeinden vermittelt werden und von Selbstmeldern, die das Angebot kennen oder durch Dritte auf das Angebot aufmerksam gemacht wurden. Die Ausgestaltung des Angebots wird koordiniert mit den Vormundschaftsbehörden der Gemeinden Baselland, den Sozialdiensten der Gemeinden Baselland und der Fachstelle für Sonderschulung, Ju‐
gend‐ und Behindertenhilfe. Auf der Fallebene erfolgt die Koordination mit allen sozialen Einrichtungen und Organisationen des Kantons Baselland (kantonale Stellen, Wohnheime, Behindertenheime, Pflegefamilien, Pflegefamiliendienst beider Basel, Kinder‐ und Jugend‐
66 Kinder- und Jugendhilfe Basel-Landschaft - Bericht der Projektgruppe
psychiatrischer Dienst, Jugendanwaltschaft, Sozialdienste der Gemeinden, andere private Beratungsstellen, Vormundschaftsbehörden, Sozialhilfebehörden etc.) und bei ausserkanto‐
nalen Platzierungen mit den Wohnheimen und Pflegefamilien ausserhalb des Kantons Basel‐
land.
Familien‐ und Erziehungsberatung des Sozialdienstes Laufental (Raster ausgefüllt von Cécile Jenzer)
Die Beratungsstelle befindet sich in Laufen. Anbieter und Träger ist der Zweckverband Sozi‐
aldienste Laufental, dem die Gemeinden des Laufentals angehören. Das Angebot wird durch die Gemeinden, die Krankenkasse und die Klientinnen und Klienten finanziert. Die gesetzli‐
che Grundlage der Finanzierung bilden das Sozialhilfegesetz, das Zivilgesetzbuch und eine Leistungsvereinbarung. Das Angebot ist allgemein zugänglich. Es wird hauptsächlich von Erziehungsberechtigten mit familiären oder erzieherischen Fragen und Problemen in An‐
spruch genommen. In Ausnahmefällen erfolgt die Inanspruchnahme der Beratung auf Wei‐
sung einer Vormundschaftsbehörde. Die Ausgestaltung des Angebots wird mit dem Sozial‐
dienst, der Vormundschaftsbehörde und der Schule koordiniert. Mit diesen Diensten erfolgt auch eine Koordination auf der Fallebene.
Sozialdienste Laufental (Raster ausgefüllt von Cécile Jenzer)
Das Angebot hat seinen Standort in Laufen. Anbieter und Träger ist der Zweckverband Sozi‐
aldienste Laufental, dem die 13 Gemeinden des Laufentals angeschlossen sind. Das Angebot wird durch die Gemeinden finanziert. Gesetzliche Grundlage für die öffentliche Finanzie‐
rung bildet das Sozialhilfegesetz, die Sozialhilfeversicherung und eine Leistungsvereinba‐
rung. Das Angebot richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden, welche die entsprechende Dienstleistung benötigen. Die Zugangssteuerung er‐
folgt durch die Sozialhilfebehörden. Erfahrungsgemäss wird das Angebot hauptsächlich von bedürftigen Personen in einer Schuldensituation oder von Personen in einer familiären Krise in Anspruch genommen. Zur Ausgestaltung des Angebots bestehen Koordinationsbezie‐
hungen zwischen Sozialhilfebehörden und der Vormundschaftsbehörde. Koordinierende Stellen auf Fallebene sind Sozialhilfebehörden, Vormundschaftsbehörde und Schulen.