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Grundlegende Informationen zu latenten Steuern fin-den sich im Abschnitt D.1 „Vermögenswerte“ unter

„Latente Steueransprüche“. An dieser Stelle machen wir die Angaben aus Art. 297 DVO zu latenten Steuern.

ERGO Reiseversicherung AG

Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2020 Eigenmittel

Der berechnete Betrag der aktiven latenten Netto-Steueransprüche zum 31. Dezember 2020 beträgt 13.808 Tsd.w. Nach erfolgtem Werthaltigkeitstest des Aktivüberhangs wurden anerkannte aktive latente Steuer in Höhe von 291 Tsd. w angesetzt.

Der latente Steueranspruch in der Solvabilitätsüber-sicht resultiert im Wesentlichen aus den zeitlich be-grenzten Unterschieden in der Bewertung der Renten-zahlungsverpflichtungen (Rechnungszins), aus steu-erlichen Verlustvorträgen unserer Niederlassungen Italien und Polen, aus den zeitlich begrenzten Unter-schieden in der Bewertung der versicherungstechni-schen Rückstellungen, sowie dem Nichtansatz der Schwankungsrückstellung.

Latente Steueransprüche werden insoweit aktiviert, als wahrscheinlich ist, dass künftige Gewinne im glei-chen Zeitraum wie die Auflösung der abziehbaren temporären Differenzen zu erwarten sind. Die haltigkeit des Aktivüberhangs wird anhand des Wert-haltigkeitskonzepts der Vorschriften des Internatio-nal Accounting Standard (IAS) 12 getestet.

Die Netto-Steueransprüche aus der Differenz der an-erkannten aktiven und passiven latenten Steuern werden entsprechend Art. 76 Buchstabe a Ziffer iii DVO als Tier-3-Basiseigenmittelbestandteile ange-setzt. Nach Berücksichtigung der quantitativen Be-grenzungen für Tier-3-Basiseigenmittelbstandteile gemäß Art. 82 DVO werden Netto-Steueransprüche in Höhe von 291 Tsd. w als Eigenmittel berücksichtigt.

ERGO Reiseversicherung AG

Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2020 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindest-kapitalanforderung

Übersicht der Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens und der Mindestkapitalanforderung am Ende des Berichtszeitraums sowie wesentliche Änderungen im Berichtszeitraum

Zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ver-wendet unsere Gesellschaft die Standardformel.

Die folgende Tabelle zeigt die Aufschlüsselung des Be-trags der Solvenzkapitalanforderung nach Risikomo-dulen am Ende des Berichtszeitraums9 sowie einen Vergleich mit den entsprechenden Vorjahreswerten:

Solvenzkapitalanforderung nach Standardformel 31.12.2020

Tsd. w

31.12.2019 Tsd. w

Marktrisikokapital 37.624 28.760

Gegenparteiausfallrisikokapital 7.421 8.935

Lebensversicherungstechnisches Risikokapital 0 0

Krankenversicherungstechnisches Risikokapital 12.548 37.021

Nichtlebensversicherungstechnisches Risikokapital 4.883 10.452

Diversifikation -15.548 -26.374

Risikokapital immaterieller Vermögenswerte 0 0

Basissolvenzkapitalanforderung 46.928 58.794

Operationelles Risikokapital 9.190 13.072

Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen 0 0

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern 0 0

Solvenzkapitalanforderung (SCR) 56.118 71.866

Mindestkapitalanforderung (MCR) 14.029 18.934

Das Marktrisiko sowie das krankenversicherungstech-nische Risiko sind die wesentlichen Risiken unserer Gesellschaft. Zusätzlich tragen unsere Beteiligungen an ERV-Gesellschaften im Ausland maßgeblich zum Marktrisiko bei.

Das Gesamt-SCR verringert sich im Vergleich zum Jah-resende 2019 um 21,9 % und hat nachfolgende Trei-ber.

Das versicherungstechnische Risikokapital (Prämien- und Reserverisiko) sinkt um 63,3 %. Gründe dafür sind der deutliche Rückgang des Neugeschäfts in der Rei-seversicherung aufgrund der Covid-19-Pandemie so-wie die volle Wirksamkeit des Quotenrückversiche-rungsvertrags, der seit dem ersten Quartal 2020 be-steht.

9 Gemäß Art. 297 Abs.2 Buchstabe (a) DVO weisen wir darauf hin, dass die endgültigen Beträge der Solvenzkapitalanforderung und der Mindestkapi-telanforderung noch der aufsichtlichen Prüfung unterliegen.

Das Marktrisikokapital steigt dagegen deutlich um 30,8 %. Der Anstieg des Aktien- und Konzentrations-risikos ist insbesondere auf den im Vergleich zum Vor-jahr deutlich erhöhten Beteiligungswert an „ERGO Travel Insurance Services Ltd.“ in Großbritannien (15.325 Tsd. w) zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um eine nicht strategische Beteiligung.

Der Rückgang des operationellen Risikos um 29,7 % erklärt sich durch den Rückgang des Geschäftsvolu-mens aufgrund der Covid-19-Pandemie.

Als maßgebliche Inputgrößen bei der Berechnung der Mindestkapitalanforderung wurden gezeichnete Prä-mien sowie versicherungstechnische Rückstellungen je Sparte verwendet.

Die Mindestkapitalanforderung wird über einen Fak-toransatz, im Wesentlichen auf Basis der Prämien und

ERGO Reiseversicherung AG

Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2020 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung versicherungstechnischen Rückstellungen,

berech-net. Gleichzeitig muss das MCR mindestens 3.700 Tsd. w sowie mindestens 25 % und darf höchs-tens 45 % des SCR betragen.

Im Berichtszeitraum kam es aufgrund des beschrie-benen Rückgangs der Solvenzkapitalanforderung zu einem Rückgang des MCR von 25,9 %.

Bei einem SCR von 56.118 Tsd. w ergeben sich als un-tere Grenze für das MCR 14.029 Tsd. w und als obere Grenze 25.253 Tsd. w. Beide Grenzen kommen nicht zum Zug, da die Berechnung des MCR auf Basis von Prämien und versicherungstechnischen Rückstellun-gen einen Wert von 14.029 Tsd. w ergibt.

Zur Messung der ökonomischen Risikotragfähigkeit werden die anrechnungsfähigen Eigenmittel in Höhe von 92.032 Tsd. w der Solvenzkapitalanforderung in Höhe von 56.118 Tsd. w gegenübergestellt. Zum 31.

Dezember 2020 beträgt die Solvenzquote der ERV 164 %.

Zur Bedeckung der Mindestkapitalanforderung in Höhe von 14.029 Tsd. w stehen Eigenmittel in Höhe von 66.279 Tsd. w zur Verfügung, womit sich eine MCR-Bedeckungsquote von 472 % ergibt.

Verlustmindernde Effekte aus latenten Steuern wer-den bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforde-rung nicht berücksichtigt.

Vereinfachte Berechnungen

Es wurden keine vereinfachten Berechnungen gemäß Kapitel III Abschnitt 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vorgenommen.

Unsere Gesellschaft verwendet keine unternehmens-spezifischen Parameter gemäß Artikel 104 Absatz 7 der Richtlinie 2009/138/EG.

Unsere Gesellschaft hat weder einen Kapitalaufschlag noch unternehmensspezifische Parameter gemäß Ar-tikel 110 der Richtlinie 2009/138/EG angewendet.

ERGO Reiseversicherung AG

Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2020 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

E.3 Verwendung des durationsbasierten Un-termoduls Aktienrisiko bei der Berech-nung der Solvenzkapitalanforderung

Der deutsche Gesetzgeber hat keinen Gebrauch von der Option gemacht, die Verwendung eines durati-onsbasierten Submoduls Aktienrisiko zuzulassen.

Folglich wendet unsere Gesellschaft das durationsba-sierte Untermodul Aktienrisiko nicht an.

E.4 Unterschiede zwischen der Standardfor-mel und etwa verwendeten internen Mo-dellen

Als Einzelunternehmen bewerten wir unsere Risiken mithilfe der Standardformel. Eine Erläuterung der Un-terschiede entfällt somit.

E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanfor-derung und Nichteinhaltung der Solvenz-kapitalanforderung

Wir hielten im Berichtszeitraum sowohl die Mindest-kapitalanforderung als auch die Solvenzkapitalanfor-derung ein.

E.6 Sonstige Angaben

Alle wesentlichen Informationen zu Kapitel E „Kapi-talmanagement“ sind den vorhergehenden Abschnit-ten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr hat unsere Gesellschaft keine weiteren wesentlichen Angaben zu machen.

Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2020

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz

AUZ Aktuarieller Unternehmenszins BaFin Bundesanstalt für

Finanzdienstleis-tungsaufsicht, Bonn CCO Chief Compliance Officer CEO Chief Executive Officer CFO Chief Financial Officer CRO

DAX

Chief Risk Officer Deutscher Aktienindex DAV Deutsche Aktuarvereinigung DVO Delegierte Verordnung

EIOPA European Insurance and Occupatio-nal Pensions Authority (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versiche-rungswesen und die betriebliche Al-tersversorgung)

ERV ERGO Reiseversicherung AG EU

GbR

Europäische Union

Gesellschaft bürgerlichen Rechts GDV

GLISE GmbH

Gesamtverband der Deutschen Versi-cherungswirtschaft e.V., Berlin Great Lakes Insurance SE

Gesellschaft mit beschränkter Haf-tung

HGB Handelsgesetzbuch

IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting

Standards

IKS Internes Kontrollsystem IRM Integriertes Risikomanagement IT Informationstechnologie KfW

KG

Kreditanstalt für Wiederaufbau Kommanditgesellschaft KSM

Ltd MAG

Kurzfristige Safety Margin Limited

Managing Agent General MCR Minimum Capital Requirement

Mindestkapitelanforderung

MEAG MEAG, Munich ERGO AssetManage-ment GmbH, München

MR Munich Re

MSM Mittelfristige Safety Margin Non-SLT Non similar to life techniques

Tarife nach Art der Nichtlebenversi-cherung

OGA Organismen für gemeinsame Anla-gen

ORSA Own Risk and Solvency Assessment QRT Quantitative Reporting Templates

Berichtsformular

RechVersV Verordnung über die Rechnungsle-gung von Versicherungsunternehmen RfB Rückstellung für

Beitragsrückerstat-tung

RIC ERGO Reputation- and Integrity Com-mittee

RLTM Risk Limit and Trigger Manual RMF Risikomanagement-Funktion RSR

SII

Regular Supervisory Report

Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht Solvency II

SCR Solvency Capital Requirement Solvenzkapitalanforderung

SFCR Solvency and Financial Condition Re-port;

Bericht über Solvabilität und Finanz-lage

SLT Similar to Life Techniques

Tarife nach Art der Lebensversiche-rung

VMF Versicherungsmathematische Funk-tion

Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2020

Quantitative Reporting Templates (QRT)