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Angaben über geleistete Beratungsarbeit

Im Dokument Jahresbericht 2017 (Seite 27-32)

1. ZAHLEN UND FAKTEN

1.6 Angaben über geleistete Beratungsarbeit

Zuordnung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII

Der Großteil der abgerufenen Leistungen mit 52,3 % (2016: 49,5 %) wurde nach § 28 (Erzie-hungsberatung) erbracht oder in einer Kombi-nation des § 28 mit den §§ 16, 17 und 18 SGB VIII (2017: 37,8 %, 2016: 38,1 %).

Komplexere und aufwändigere Beratungen, in denen es um mehrere Problembereiche gleich-zeitig wie Erziehungs- und Entwicklungsfragen, Partnerschaft, Trennung und Scheidung und Sorgerecht und Umgang geht, nehmen inzwi-schen einen sehr großen Raum ein.

Der Anteil der Beratungen in Fragen der Part-nerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII ist im Vergleich zum vergangenen Jahr um 2,7 % auf 23,1 % (2016: 25,8 %) gesunken. Be-ratungen bei Sorgerechts- und Umgangsfragen nach § 18 SGB VIII sind mit 18,8 % um 2,2 % ge-sunken (2016: 21,0 %).

Vor allem hochstrittige gerichtsnahe Auseinan-dersetzungen zwischen den Eltern um die Per-sonensorge und das Umgangsrecht (die in §§ 17, 18 SGB VIII und deren Kombinationen mit § 28 SBG VIII enthalten sind) benötigen besonders viele Ressourcen in der Beratung.

Anzahl %

Beratung z. allg. Förderung d. Erziehung in d. Familie (§16) 2 0,2 Beratung bei Partnerschaft, Trennung u. Scheidung (§17) 47 5,0

Beratung bei Sorgerechts- u. Umgangsfragen (§ 18) 18 1,9

Erziehungsberatung bzw. Hilfe z. Erziehung (§28) 490 52,3

Diagnostik einer möglichen seelischen Behinderung (§35) 1 0,1

Beratung von jungen Erwachsenen (§41) 22 2,3

§ 28 in Kombination mit § 16 26 2,8

§ 28 in Kombination mit § 17 170 18,1

§ 28 in Kombination mit § 18 158 16,9

§ 28 in Kombination mit § 35 3 0,3

Summe 937

Entwicklung der Fallzahlen

Seit dem Anstieg auf 942 Fälle in 2009 sind die Fallzahlen gleichbleibend hoch. Seit 2012 bewe-gen sich die Schwankunbewe-gen zwischen 933 und 952 Fällen pro Jahr. Das Berichtsjahr liegt mit 937 Fällen ebenfalls wieder in diesem Bereich.

Allerdings haben sich die Beratungsgründe in

den letzten zehn Jahren immer mehr verscho-ben hin zu einer Zunahme von Beratung bei Trennung und Scheidung sowie zu komplexeren Problemlagen. Die damit verbundenen erhöhten Anforderungen an die Beratungsarbeit pro Fall stellen weiterhin eine Herausforderung für die Fachkräfte dar.

Zahl der Sitzungen (abgeschlossene Fälle)

Auch 2017 nahm die große Mehrheit unserer Klienten (78,8 %) bei einer Beratung bis zu ma-

ximal zehn Gesprächstermine in Anspruch (2016 waren es 76,4 %).

800 850 900 950 1000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

864 897

942 965

922

947 950 950 933

952 937

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

45%

1-3 4 10 10 20 > 20

43,6%

35,2%

12,0%

9,2%

Angaben über geleistete Beratungsarbeit

Dauer der Beratung (abgeschlossene Fälle)

Wie schon in den letzten Jahren dauern die meisten Beratungen (77,6 %) zwischen drei Mo-naten und einem Jahr.

Auffällig war dabei, dass die Anzahl der Bera-tungen, die innerhalb von sechs Monaten been-det wurde, 2017 um gute 12,5 % auf 45,0 % zu-nahm (2016: 32,5 %). Zum ersten Mal ist damit der Anteil dieser Fälle größer als der der Fälle, die innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 12 Mo-naten beendet wurden. Weiterhin nahm der An-teil der Beratungen, die länger als ein Jahr dau-erten, wie auch schon 2016, etwas ab: um 2,6 % auf 20,8 % (2015: 26,7 %).

Aus dieser Statistik ist allerdings nicht ableitbar, dass die insgesamt kürzere Beratungsdauer auch mit einer geringeren Anzahl an Beratungs-kontakten einhergeht. Die Dauer von Beratung und die Anzahl an Beratungsstunden kann sehr

variieren: So kommen manche Eltern über einen größeren Zeitraum, aber in größeren Abstän-den. Hier hat die Beratung einen eher präven-tiven stabilisierenden Charakter. Sie sind also länger in Beratung, haben aber nicht so viele Beratungsstunden. Andere Eltern, z. B in krisen-haften Trennungen, benötigen bisweilen in kur-zer Zeit häufigere Kontakte, eventuell auch mit anderen Beteiligten (z. B. Kollegen vom Jugend-amt).

Unter den länger dauernden Beratungen finden sich oft hoch komplexe Fälle mit vielen Kontak-ten und phasenweise sehr krisenhafKontak-ten Verläu-fen.

Bei kürzeren Beratungen wissen die Klienten, dass sie sich auch nach Beratungsabschluss wieder bei uns melden können, wenn sie später Unterstützung benötigen.

0,0%

5,0%

10,0%

15,0%

20,0%

25,0%

30,0%

35,0%

40,0%

45,0%

1 Monat 2-3 Monate 6 Monate 1 Jahr und länger

0,2% 1,4%

43,4%

34,2%

20,8%

Formen der Beratung und Setting

Einen großen Teil der Fallarbeit nimmt die Ein-zelberatung von Müttern und Vätern bzw. die gemeinsame Beratung von Eltern ein. Leider hat der Anteil an Vätern, die Einzelberatungen in Anspruch nahmen, in 2017 mit 10,1 % leicht ab-genommen (2016: 11,4 %). Er ist damit ungefähr auf dem Niveau von 2015.

Als familientherapeutisch orientierte Bera-tungsstelle konnten wir auch in 2017 einen sub-stantiellen Anteil von Familienkontakten reali-sieren, was praktisch nicht immer leicht zu or-ganisieren ist.

Beratung und Therapie mit Kindern, Jugendli-chen und jungen Erwachsenen ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Angebots unserer Beratungs-stelle. Dazu gehören auch die psychologische Diagnostik und in Trennungs- und Scheidungs-fällen oder bei Pflegeverhältnissen der „Beglei-tete Umgang“. Die Anteile der verschiedenen Beratungsformen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt kaum verändert.

Ergänzend zu persönlichen Beratungskontakten haben die telefonische und die e-mail-Beratung eine sehr große Bedeutung. Hierzu gehören so-wohl zeitnahe akute Hilfen in zugespitzten Kri-sen, als auch Beratungen in Kurztelefonaten.

Das Angebot der vormittäglichen Telefon-

sprechstunde der Berater in Starnberg wird von vielen Klienten genutzt.

Neben der Beratung in Einzelfällen bilden un-sere Gruppenangebote einen festen, wichtigen und gut nachgefragten Bestandteil unserer Ar-beit.

9,7%

9,1%

1,0%

38,8%

10,1%

13,6%

11,7%

0,8%

4,1%

0,2%

1,1%

Kinder Jugendliche Junge Erwachsene Mutter Vater Eltern Familienkontakt Sonstige Angehörige Paar Klie te syste … Begleiteter Umgang

0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0%

Angaben über geleistete Beratungsarbeit

Abschluss der Beratung – Abschlussgrund

Im letzten Jahr wurden 505 Fälle abgeschlos-sen. In den weitaus meisten Fällen (89,8 %) wurde die Beratung einvernehmlich nach Errei-chen der Beratungsziele beendet.

In 8,0 % der Fälle wurde die Beratung durch die Sorgeberechtigten oder durch den Minderjähri-gen selbst abgebrochen. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies eine Abnahme um 3,9 %.

Die Daten verweisen insgesamt darauf, dass es unseren Fachkräften auch 2017 gut gelungen ist, eine tragfähige Beratungsbeziehung zu den Klienten aufzubauen und die Beratung erfolg-reich zu einem gemeinsam definierten Ziel zu bringen.

89,8%

7,6%

0,0% 0,4%

2,2%

gemäß Beratungszielen

Abbruch durch den

Sorgeberechtigten/den jungen Volljährigen

Abbruch durch dritte (Pflegeeltern, betreuende Einrichtungen etc.) Abbruch durch den Minderjährigen Sonstiges

Im Dokument Jahresbericht 2017 (Seite 27-32)