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Alternative Einkommensbesteuerung Alternative Einkommensbesteuerung ––

Stärkt Finanzintermediation Stärkt Finanzintermediation

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung Alternative Einkommensbesteuerung ––

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (1) Einfachsteuer (1)

„

„ Steuerbelastung des Lebenseinkommens: einmalig, gleichmäßig und Steuerbelastung des Lebenseinkommens: einmalig, gleichmäßig und einfach

einfach

„

„ Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen nachArbeitseinkommen und Kapitaleinkommen nach gleichen steuerlichen Belastungskriterien

gleichen steuerlichen Belastungskriterien

„

„ Objektives Nettoprinzip bei jeder EinkunftsartObjektives Nettoprinzip bei jeder Einkunftsart

„

„ Kassenprinzip als grundlegende ErmittlungsmethodeKassenprinzip als grundlegende Ermittlungsmethode

„

„ Subjektives Nettoprinzip zum Schutz des ExistenzminimumsSubjektives Nettoprinzip zum Schutz des Existenzminimums

„

„ Beibehaltung des Kalenderjahrs als grundlegenden ErhebungsabschnittBeibehaltung des Kalenderjahrs als grundlegenden Erhebungsabschnitt

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 200200

„

„ kassenmäßiger Überschuss der Erwerbseinnahmen über die kassenmäßiger Überschuss der Erwerbseinnahmen über die Erwerbsausgaben

Erwerbsausgaben

„

„ Modifikationen beziehen sich auf Modifikationen beziehen sich auf

–– Ausgaben für abnutzbare Sachanlagen, die über jährliche Ausgaben für abnutzbare Sachanlagen, die über jährliche Abschreibungen absetzbar sind

Abschreibungen absetzbar sind

–– Abzug von Schutzzinsen auf das berücksichtigungsfähige Abzug von Schutzzinsen auf das berücksichtigungsfähige Eigenkapital des Unternehmens

Eigenkapital des Unternehmens

„

„ Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen nicht der Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen nicht der Besteuerung

Besteuerung

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (2)

Einfachsteuer (2)

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 201201

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (3) Einfachsteuer (3)

Steuerfreie Grundrendite bzw. Schutzzins Steuerfreie Grundrendite bzw. Schutzzins

„

„ Steuerfreie Grundrendite bei allen Formen von Erträgen in Verbindung Steuerfreie Grundrendite bei allen Formen von Erträgen in Verbindung mit Sach

mit Sach-- und Finanzkapitaleinsatzund Finanzkapitaleinsatz

„

„ Schutzzins entspricht Zins für risikofreie AnlagenSchutzzins entspricht Zins für risikofreie Anlagen

„

„ Begründung durch dynamisches Leistungsfähigkeitsprinzip bzw. Begründung durch dynamisches Leistungsfähigkeitsprinzip bzw.

Lebenseinkommensbesteuerung Lebenseinkommensbesteuerung

„

„ Keine Verzerrung bei Sparentscheidungen sowie Verbesserung der Keine Verzerrung bei Sparentscheidungen sowie Verbesserung der Eigenkapitalausstattung, Inflationsneutralität

Eigenkapitalausstattung, Inflationsneutralität

„

„ Keine Notwendigkeit von überhöhter AbschreibungKeine Notwendigkeit von überhöhter Abschreibung

„

„ Massive Entlastung von Kapitaleignern Massive Entlastung von Kapitaleignern

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (4) Einfachsteuer (4)

Belastung der Zinseinkommen bei traditioneller ESt Belastung der Zinseinkommen bei traditioneller ESt

7000

6000

5000

4000

3000

2000

1000

Zinseinkommen in Euro

vor Steuer 6040

nach Steuer 2520

Jahre

0 40

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 203203

t(x) = 25%

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (5) Einfachsteuer (5)

Belastung der Zinseinkommen bei traditioneller ESt Belastung der Zinseinkommen bei traditioneller ESt

70

60

50

40

30

20

10

Steuersatz in Prozent

Jahre

0 40

Last 58,3 %

Satz 25 %

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 204204

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (6) Einfachsteuer (6)

Erhebungsformen der Einkommensteuer Erhebungsformen der Einkommensteuer

„

„ Persönliche Einkommensteuer der BürgerPersönliche Einkommensteuer der Bürger

„

„ Gewinnsteuer großer Kapitalgesellschaften u.a.Gewinnsteuer großer Kapitalgesellschaften u.a.

„

„ Beide Erhebungsformen werden vollständig abgestimmt in einem Beide Erhebungsformen werden vollständig abgestimmt in einem Gesetz (siehe Einfachsteuer

Gesetz (siehe Einfachsteuer--Gesetzentwurf: www.einfachsteuer.de) Gesetzentwurf: www.einfachsteuer.de) geregelt

geregelt

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 205205

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (7) Einfachsteuer (7)

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Basis der persönlichen Einkommensteuer + Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit + Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit + Vorsorgeeinkünfte

– Ausgaben für berufliche Bildung – Verlustvortrag

= marktbestimmtes Einkommen – persönliche Abzüge

¾Familiärer Freibetrag

¾Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

¾Steuerberatungskosten

= zu versteuerndes Einkommen (Steuerbasis)

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (8) Einfachsteuer (8)

Beispielhafte

Beispielhafte Steuererklärung (1)Steuererklärung (1)

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 207207

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (9) Einfachsteuer (9)

Beispielhafte

Beispielhafte Steuererklärung (2)Steuererklärung (2)

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 208208

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (10) Einfachsteuer (10)

Nachgelagerte Besteuerung der Renten Nachgelagerte Besteuerung der Renten

„

„ Steuerfreiheit für Beiträge zur staatlichen und privaten AltersvorsorgeSteuerfreiheit für Beiträge zur staatlichen und privaten Altersvorsorge

„

„ Rentenbesteuerung (volle Besteuerung nach Abzug des Rentenbesteuerung (volle Besteuerung nach Abzug des Grundfreibetrags etc.)

Grundfreibetrags etc.)

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 209209

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (11) Einfachsteuer (11)

G

Gleichstellung von Investitionen in das Humankapitalleichstellung von Investitionen in das Humankapital

„

„ Abzug von Ausgaben für die berufliche Bildung (Humankapital)Abzug von Ausgaben für die berufliche Bildung (Humankapital)

„

„ Besteuerung der Erträge des Humankapitals automatisch über die Besteuerung der Erträge des Humankapitals automatisch über die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit

„

„ Das hiermit angewandte Prinzip der nachgelagerten Besteuerung führt Das hiermit angewandte Prinzip der nachgelagerten Besteuerung führt zu gleichen einmaligen Steuerlasten wie die Besteuerung der Erträge zu gleichen einmaligen Steuerlasten wie die Besteuerung der Erträge aus Sachkapital in den Unternehmen.

aus Sachkapital in den Unternehmen.

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (12) Einfachsteuer (12)

Familienbesteuerung Familienbesteuerung

„

„ Freibeträge für die unterhaltenen Personen zum Schutz des Freibeträge für die unterhaltenen Personen zum Schutz des Konsumexistenzminimums

Konsumexistenzminimums

„

„ In der Endstufe, d.h. bei Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes, In der Endstufe, d.h. bei Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes, wird die Entlastung bei Kindern ausschließlich durch das Kindergeld wird die Entlastung bei Kindern ausschließlich durch das Kindergeld geregelt

geregelt

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 211211

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (13) Einfachsteuer (13)

U

Unternehmensbesteuerungnternehmensbesteuerung

„

„ Gewinne persönlich geführter Unternehmen werden unabhängig von Gewinne persönlich geführter Unternehmen werden unabhängig von der Rechtsform bei den Eigentümern bzw. Gesellschaftern besteuert.

der Rechtsform bei den Eigentümern bzw. Gesellschaftern besteuert.

„

„ Gesellschaften (PersonenGesellschaften (Personen-- oder Kapitalgesellschaften), deren Gewinne oder Kapitalgesellschaften), deren Gewinne ausschließlich bei den Gesellschaftern besteuert werden, heißen ausschließlich bei den Gesellschaftern besteuert werden, heißen Durchreichgesellschaften.

Durchreichgesellschaften.

„

„ Gewinne der börsennotierten Publikumsgesellschaften, der Betriebe Gewinne der börsennotierten Publikumsgesellschaften, der Betriebe ausländischer Gesellschaften sowie auch der marktorientierten Betriebe ausländischer Gesellschaften sowie auch der marktorientierten Betriebe öffentlicher Organisationen werden abschließend auf der

öffentlicher Organisationen werden abschließend auf der Unternehmensebene besteuert.

Unternehmensebene besteuert.

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 212212

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (14) Einfachsteuer (14)

Besteuerung der U

Besteuerung der Unternehmensgewinnenternehmensgewinne

Prof. H.

Prof. H.--G. PetersenG. Petersen MA Steuerlehre MA Steuerlehre -- WS 2010/2011WS 2010/2011 213213

4.1. Einkommen

4.1. Einkommen-- und Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer

4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung 4.1.5. Alternative Einkommensbesteuerung ––

Einfachsteuer (15) Einfachsteuer (15)

Steuertarife (zehnjährige Übergangsperiode, ab 2001 hypothetisch) Steuertarife (zehnjährige Übergangsperiode, ab 2001 hypothetisch)

„

„ Persönliche Einkommensteuer: dreistufig bis 2009 einschließlich Persönliche Einkommensteuer: dreistufig bis 2009 einschließlich (Steuersätze 15/25/35 %); Gewinnsteuer: 35%

(Steuersätze 15/25/35 %); Gewinnsteuer: 35%

„

„ Persönliche Einkommensteuer: zweistufig von 2010 bis 2014 Persönliche Einkommensteuer: zweistufig von 2010 bis 2014 einschließlich (Steuersätze 20/30 %); Gewinnsteuer: 30%.

einschließlich (Steuersätze 20/30 %); Gewinnsteuer: 30%.

„

„ Tarif der persönlichen Einkommensteuer und der Gewinnsteuer Tarif der persönlichen Einkommensteuer und der Gewinnsteuer einheitlich ab 2015 (Steuersatz 25 %)

einheitlich ab 2015 (Steuersatz 25 %)

„

„ Reduzierung der jeweiligen Steuertarife, falls ein begrenztes Reduzierung der jeweiligen Steuertarife, falls ein begrenztes

Hebesatzrecht der Gemeinden als Zuschlag auf die Einkommensteuer Hebesatzrecht der Gemeinden als Zuschlag auf die Einkommensteuer ihrer Bürger eingeführt wird

ihrer Bürger eingeführt wird