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5.6 „Kieferchirurgisch- Orthopädische Heilstätte“

7. Ärztliches Direktorat Rosenthal/Heiner

8.5 Ärztliches Direktorat Bethmann/Koch

8.5.5 Allgemeinärztliche ambulante Abteilung

worden war, half weiter. Persönliche Gründe sowie die gesellschaftspolitische Entwick-lung veranlassten Walther zur Flucht in die Bundesrepublik Deutschland.315

sie mögen, könnten sie mich entlasten. Es wird mir zu viel.“ Koch sagte ja und wurde ne-ben seiner klinischen Tätigkeit ein begeisterter Landarzt. Die allgemeinärztliche Tätigkeit wurde unabhängig von der klinischen Tätigkeit im Rahmen eines Zusatzvertrages vergü-tet.318

Durch die allgemeinärztliche Tätigkeit lernte Koch die Nöte und Sorgen der Patienten aus Thallwitz und Ortsteilen, die ja zu einem großen Teil Mitarbeiter in der Klinik waren, ken-nen. Die prophylaktische Betreuung der Kinderkrippe, Kindergarten, der Grund- und der Landwirtschaftsschule, der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft und des volks-eigenen Gutes lehrten ihn die sozialen Verhältnisse des Dorfes zu verstehen.

Die Bitte Rosenthals um Vertretung bei der ambulanten Versorgung der Bevölkerung wur-de von seinen Kollegen Haugk, Rauscher und seinen Assistenten ohne Murren selbstver-ständlich übernommen. Bei der Vertretung des jungen Kollegen Koch kam es jedoch zu Diskussionen. So wurde vom Kreisarzt nach einer Besprechung schriftlich festgelegt: „Im Arbeitsvertrag von Herrn Professor Dr. Rosenthal ist festgelegt, dass zu seinen Aufgaben als Leiter der Klinik auch die Garantierung der allgemeinärztlichen Versorgung der Be-wohner des Ortes Thallwitz und Umgebung gehören. Somit steht eindeutig fest, dass die Frage der Urlaubsvertretung Bestandteil der Aufgaben des ärztlichen Leiters der Einrich-tung ist. Die wohl aufgetretene Meinung, dass Herr Koch während seines Urlaubes auf die Bezahlung der Z-Tätigkeit zu verzichten habe, um damit die Vertretung zu bezahlen, ver-stößt nicht nur gegen das Arbeitsgesetzbuch, sondern auch gegen die Verfassung unserer Republik, wonach jeder Werktätige das Recht auf bezahlten Urlaub hat, und dazu gehört auch die Weiterbezahlung der Z-Vergütung.319 320 Damit dürfte die Frage der Urlaubsver-tretung für die Ambulanz rechtlich völlig geklärt sein.“321 Ab 1. April 1963 setzte Beth-mann Koch zum „Leiter der ambulanten Abteilungen mit kieferchirurgischer und allge-meinärztlicher Fachambulanz“ ein. 322

318 Arbeitsvertrag zwischen W. Rosenthal und J. Koch, 1. Oktober 1960 mit Anlage, 15. November 1960, Archiv J. Koch, Greifenstein

319 Gesetzblatt-Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik

„Aufgaben und Organisation der Krankenhäuser des Staatlichen Gesundheitswesens - Rahmenkranken-hausordnung“, 5. November 1954, Sonderdruck Nr. 54, Teil II, 3K, S. 19

320 Gesetzblatt-Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik

„Aufgaben und Organisation der Krankenhäuser des Staatlichen Gesundheitswesens - Rahmenkranken-hausordnung“, 5. November 1954, Sonderdruck Nr. 54, Teil III, 3, S. 121

321 Brief Kreisarzt R. Mannewitz an Klinikverwaltung, 4. Juli 1962, Kreisarchiv Grimma

322 Brief W. Bethmann an J. Koch, 23. April 1963, Archiv J. Koch, Greifenstein

Bethmanns Unkenntnis der Gesetze und sein Unwillen diese nach Aufklärungen anzuer-kennen, ging bis zur Schmerzgrenze.323 324 325326 327 Es dauerte fast 2 Jahre bis Bethmann die Notwendigkeit seiner Zustimmung für den Abschluss einer nebenärztlichen Tätigkeit (Z3- Vertrag) mit Koch für die allgemeinärztliche Betreuung des Arztbereiches Thallwitz und Umgebung akzeptierte und neben dem Vertrag als Leiter der Dokumentationsabteilung und leitender Oberarzt der kieferchirurgischen Abteilung abschloss.328 Am 14. November 1970 wurde in der Leitungssitzung noch einmal ausführlich über die Verantwortung des Ärztlichen Direktors der Klinik Thallwitz entsprechend der RKO auch für die allgemein-ärztliche Versorgung im Arztbereich Thallwitz und Ortsteilen gesprochen und festgelegt, dass in Abwesenheit von Koch die allgemeinärztliche Versorgung durch den diensthaben-den Arzt gesichert wird. Sprechstundiensthaben-den sollten nicht mehr ausfallen. Eine Vergütung für vertretende Ärzte erfolgte nicht; sie sollten ihre geleisteten Stunden nach Rücksprache mit Koch montags abfeiern.

Um die allgemeinärztliche Versorgung für den Arztbereich Thallwitz auf die Dauer nach-haltig sicher zu stellen, schlug Koch Bethmann vor, eine Absolventenstelle ab 1969/70 für Gerlinde Willi aus Thallwitz zu beantragen. Bethmann lehnte dies ab, da er die Verantwor-tung für die allgemeinärztliche Versorgung loswerden wollte. Im Dezember 1971 schlug Koch wiederum vor, eine Absolventenstelle für Allgemeinmedizin beim Kreisarzt für Herrn Wallenborn zu beantragen. Die Ausbildung würde zunächst im Kreiskrankenhaus stattfinden. Aber schon nach 2 Jahren könnte Wallenborn die allgemeinärztliche Versor-gung für den Arztbereich Thallwitz teilweise oder ganz übernehmen. Auf den Hinweis, dass die ärztliche Ambulanz dann auf Dauer möglicherweise als Staatspraxis für Allge-meinmedizin aus der Klinik ausgegliedert werden könnte, reagierte Bethmann nicht.329 330 Diese vorausschauende Planung wurde im Rahmen der Kündigung von Koch ab 1. Januar

323 Mitteilung J. Koch an W. Bethmann, 6. Mai 1966 mit Antwort Bethmann an Koch, Archiv J. Koch, Greifenstein

324 Brief J. Koch an W. Bethmann, 11. Juli 1967, Archiv J. Koch, Greifenstein

325 Brief J. Koch an W. Bethmann, 14. November 1967, Archiv J. Koch, Greifenstein

326 Brief R. Mannewitz an J. Koch, 8. Dezember 1967, Archiv J. Koch, Greifenstein

327 Brief J. Koch an W. Bethmann, 20. Februar 1968, Archiv J. Koch, Greifenstein

328 Arbeitsvertrag für zusätzliche Leistungen zwischen Mannewitz, Bethmann, Koch, 1 April 1968, Archiv J. Koch, Greifenstein

329 Schreiben J. Koch an W. Bethmann, 16. Dezember 1971, Archiv J. Koch, Greifenstein

330 Schreiben J. Koch an W. Bethmann, 20. Dezember 1971, Archiv J. Koch, Greifenstein

1974 verwirklicht, indem die Z3-Stelle in eine hauptamtliche Planstelle umgewandelt wur-de. 331

Das Ministerium für Gesundheitswesen verfügte am 11. November 1970 die Einführung eines neuen Rezeptvordruckes.332 Koch bemerkte sofort, dass das Fachgebiet der „Kiefer-chirurgie“ bei der Nummernvergabe grundsätzlich für die DDR vergessen worden war.

Nach Rücksprache mit dem Ärztlichen Direktor diskutierte Koch umgehend die Gesamt-problematik mit dem Vorstand der „Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirur-gie“ sowie im Ministerium für Gesundheitswesen und beantragte für das kieferchirurgische Fachgebiet eine eigene Nummeristik. Am 18. Juni 1971 schrieb der 1. Vorsitzende der

„Gesellschaft für chirurgische Stomatologie und Kiefer-Gesichtschirurgie der DDR“, Pro-fessor Dr. Dr. Albrecht Schönberger an den 2. Vorsitzenden dieser Gesellschaft Koch, Thallwitz, dass aufgrund der Anregungen von Koch das MfG seine anfängliche Fehlent-scheidung korrigiert hat. „Die Kieferchirurgie wird in der Anweisung zur Arzt-Nummeristik nachgetragen und (erhält …) die Nummer 831 bis 839 zugeteilt.333334 Für die EDV-Bearbeitung wurden für die poliklinische Ambulanz der Klinik Thallwitz folgende Abteilungen bestätigt, und zwar unabhängig davon, ob diese im Haupt- oder im Z-Arbeitsverhältnis besetzt waren:

• Allgemeinärztliche ambulante Abteilung 1312361011 – Koch

• HNO-ärztliche ambulante Abteilung 1312361331 – Mühler

• kieferchirurgische ambulante Abteilung 1312361831 – Mahn

• Kieferorthopädische ambulante Abteilung 1312361811 – Schmidt- Flath

• Stomatologische ambulante Abteilung 1312361621 – Hochstein

331 Kündigungsschreiben G. Mühler an J. Koch, 30. November 1973 für die ärztliche Ambulanz, Archiv J.

Koch, Greifenstein

332 Anweisung zur Einführung eines neuen Rezeptvordruckes, VuM MfG Nr. 23, 11. November1970, S. 147

333 Brief A. Schönberger an J. Koch, 18.Juni 1971, Archiv J. Koch, Greifenstein

334 Aktenvermerk R. Mannewitz für J. Koch, 6. Juli 1971, Archiv J. Koch, Greifenstein