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Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 8.250,08 10.405,10

In der aktiven Rechnungsabgrenzung sind alle Ausgaben bilanziell darzustellen, bei denen die Zahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, aber bei denen die Aufwendungen der Zeit nach dem Bilanzstichtag zuzurechnen sind.

Bei der in der Bilanz ausgewiesenen Summe von 8.250,08 Euro handelt es sich vor allem um Kfz-Steuern, Versicherungen, Lizenzgebühren und Softwarepflege, Miete für Winterdiensttechnik sowie eine Leasing-Sonderzahlung für den PKW Dacia Duster.

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2.3 Passiva

2.3.1 Kapitalposition

a) Basiskapital

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018

Basiskapital 20.454.814,05 20.454.814,05

darunter

Betrag des Basiskapitals, der gemäß § 72 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO nicht zur Verrechnung herangezogen wer-

den darf 6.818.271,35 6.818.271,35

Das Basiskapital ergibt sich als Überschuss aller Aktivposten über die gesondert auszuweisenden Rücklagen sowie alle weiteren Passivposten (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten). Die Höhe des Basiskapitals spiegelt wider, in welchem Umfang die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände mit selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert sind.

Der Ergebnishaushalt muss in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen unter Berücksichtigung der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung ist auch erfüllt, wenn die Fehlbeträge, die im Haushaltsjahr aus den Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen entstehen, durch Verrechnung mit dem Basiskapital ausgeglichen werden. Bei dieser Verrechnung darf ein Drittel des zum 31. Dezember 2017 festgestellten Basiskapitals (6.818.271,35 Euro) nicht unterschritten werden.

b) Rücklagen

aa) Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rücklagen aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses 1.260.686,87 571.132,13

darunter

Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72

Abs. 3 Satz 3 SächsGemO 0,00 0,00

Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 704.324,97 Euro wurde gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SächsKomHVO zunächst mit dem Fehlbetrag aus dem Sonderergebnis in Höhe von 14.770,23 Euro verrechnet. Der verbleibende Betrag von 689.554,74 Euro wurde dann entsprechend § 23 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Damit erhöht sich die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum Bilanzstichtag auf 1.260.686,87 Euro.

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Im Jahr 2019 wurden keine Fehlbeträge aus den Abschreibungen auf das zum 31.12.2017 festge-stellte Anlagevermögen mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

bb) Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rücklagen aus Überschüssen des

Sonderergebnisses 133.639,65 133.639,65

darunter

Betrag der Rücklage aus der Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO einschl. der Übertragung

gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 der SächsKomHVO 0,00 0,00

Der Jahresfehlbetrag des Sonderergebnisses aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 14.770,23 Euro wurde gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SächsKomHVO mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Damit bleibt die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 133.639,65 Euro.

Im Jahr 2019 wurden keine Fehlbeträge aus den Abschreibungen auf das zum 31.12.2017 festge-stellte Anlagevermögen mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

2.3.2 Sonderposten

a) Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen

Mit der Fertigstellung der Anlagegüter wurden die Zuwendungen für Investitionen mit den ursprünglichen Zuführungsbeträgen abzüglich der bis zum Bilanzstichtag vorzunehmenden Auflösungen als Sonderposten bilanziert. Die Auflösung erfolgte entsprechend der Abschreibungs-dauer der bezuschussten Anlagegüter.

Aus den in den Jahren vor der Einführung der Doppik zugewiesenen Beträgen aus der investiven Schlüsselzuweisung wurde entsprechend § 61 Abs. 9 Satz 5 SächsKomHVO-Doppik ein Sammel Sonderposten gebildet, der pauschal anhand des Anlagenabnutzungsgrades gekürzt wurde. Der Anlagenabnutzungsgrad umschreibt dabei das prozentuale Verhältnis der kumulierten Abschreibungen zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten für das gesamte abnutzbare Anlagevermögen. Dieser Sammel-Sonderposten wurde im Haushaltsjahr 2011 erstmals nach der zum Stichtag des Jahresabschlusses 2011 ermittelten durchschnittlichen Restnutzungs-dauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens, die bei 18 Jahren lag, aufgelöst.

- Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Sonderposten für empfangene

Investitionszuwendungen 14.345.154,58 9.548.416,00

Im Haushaltsjahr 2019 wurden Passivierungen in Höhe von 5.406.907,47 Euro vorgenommen. Davon waren die folgenden Maßnahmen betroffen:

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Investitionsbereich Sonderposten in €

Inv. Schlüsselzuweisung und komm. Vorsorgevermögen für Mischwasserkanal 17.004,00 Fördermittel für die Anschaffung Kommunalfahrzeug IVECO 70.000,00 Fördermittel für Grundstücksankäufe und verschiedene Vermögensgegenstände 70.000,00 Fördermittel für Anschaffung v. Beschneiungstechnik (Vorbereitung JWM 2020) 120.996,15 Fördermittel für Fußgänger- und Rettungstunnel (Vorbereitung JWM 2020) 3.029.718,77 Fördermittel digitale Offensive für WLAN Hot-Spot Markt 15.799,28 Fördermittel für die Anschaffung Kehrmaschine/Loipenpflegegerät 325.096,00 Fördermittel für die Sicherheitseinfriedung der Schanzenanlagen 399.399,54 Fördermittel für die Erneuerung des Speicherseeparkplatzes 576.380,00 Fördermittel für die Erneuerung der Bande Jugendschanzen/Schanzenweg 453.590,76 Fördermittel für die Erneuerung eines Abschnitts der Vierenstraße 284.951,68 Fördermittel für Bau Durchlass/Stützmauer (Vorbereitung JWM 2020) 43.971,29

Passivierungen 2019 5.406.907,47

Infolge der grundhaften Erneuerung eines Teils der Vierenstraße wurden die alten Vermögens-gegenstände (Straßenabschnitte) in der Anlagenbuchhaltung in Abgang gestellt. Da diese jedoch ursprünglich bezuschusst worden sind, müssen auch die dazu gehörenden Sonderposten gelöscht werden. Der entsprechende Buchwert beläuft sich auf 84.695,44 Euro. Daneben sorgte ein ausgesonderter PC im Bereich der Gästeinformation für einen weiteren Abgang bei den Sonderposten in Höhe von 75,84 Euro.

Die Auflösung der Sonderposten erfolgt 2019 in Höhe von 525.397,61 Euro.

d) Sonstige Sonderposten

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen 9.997,28 21.277,28

Zweckgebundene Spenden 1.000,00 0,00

Das kommunale Vorsorgevermögen wurde den Kommunen gemäß § 23 SächsFAG per Bescheid in den Jahren 2013 und 2014 zugewiesen und ist als Sonderposten in die Jahresbilanz einzustellen.

Entsprechend Festsetzungsbescheid über den Finanzausgleich war 2019 ein Anteil in Höhe von 11.280,00 Euro aufzulösen.

Die Spende von 1.000 Euro ist zweckgebunden für die FFW Hammerunterwiesenthal zu verwenden.

2.3.3 Rückstellungen

Rückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde oder der Höhe nach unsicher sind, und für Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmt sind. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gemäß § 41 Abs. 3 SächsKomHVO auf der Grundlage einer sachgerechten Schätzung mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. In Ausübung des Wahlrechts nach § 41 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO wurden Abzinsungen nicht vorgenommen.

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a) Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018

Rückstellungen für Altersteilzeit 106.293,45 121.160,81

Es liegt zum Bilanzstichtag noch ein Vertrag für Altersteilzeitbeschäftigung im Blockmodell vor, für den hier individuell berechnete Rückstellungen ausgewiesen sind. Die Laufzeit des Vertrages endet am 01.07.2023. Der Beschäftigte befindet sich bereits in der Freistellungsphase.

d) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus steuerkraftabhängigen Umlagen

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus

steuerkraftabhängigen Umlagen im Rahmen des

Finanzausgleichs 338.125,95 136.294,82

Die jährlich zu zahlende Kreisumlage wird nicht aus der Steuerkraft des jeweiligen Jahres ermittelt, da diese zum Zeitpunkt der Festsetzung noch nicht bekannt ist. Damit liegt stets eine zeitliche Verschiebung vor. Eine hier vorgenommene Rückstellung ist die Differenz zwischen der festgesetzten und der fiktiv ermittelten Kreisumlage, die im Folgejahr zu einer Mehrbelastung der Stadt führen wird. Gleichzeitig wird die im Vorjahr gebildete Rückstellung in der Ergebnisrechnung abgesetzt und wirkt somit kostenmindernd. Die Neuberechnung der fiktiv ermittelten Kreisumlage für das Jahr 2019 ergab eine neue Rückstellung in Höhe von 212.506,06 Euro und war damit um 95.466,78 Euro höher als im Vorjahr, was auf die überdurchschnittlich guten Ergebnisse bei der Gewerbesteuer zurückzuführen ist.

Da die aus dem Steueraufkommen errechnete Steuerkraftmesszahl die von der Landesregierung vorgegebene Bedarfsmesszahl übersteigt, ist im Jahr 2019 außerdem eine Rückstellung für eine Finanzausgleichsumlage zu bilden. Nach § 25a FAG beträgt diese im zweiten Jahr der Erhebung 35 Prozent der Differenz und ist voraussichtlich 2021 an den Erzgebirgskreis abzuführen. Die Höhe der Finanzausgleichsabgabe für 2019 wurde auf 106.364,35 Euro beziffert. Da die ermittelte Finanzausgleichsabgabe für 2018 noch nicht abgefordert wurde, bleibt auch deren Rückstellung in Höhe von 19.255,54 Euro in der Bilanz.

f) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus

Gerichtsverfahren 4.000,00 4.200,00

Derzeit sind Gerichts- bzw. Widerspruchsverfahren anhängig, bei dem durch die Stadt festgesetzte Schätzungsbescheide über die Zahlung von Kurtaxe durch den betreffenden Beherbergungsbetrieb angefochten wurden.

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g) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 231.948,67 534.527,36 Die zum Bilanzstichtag gebildeten Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen beziehen sich auf die folgenden Vorhaben:

Maßnahme Kosten in €

Deckensanierung Zechenstraße 180.000,00

Sanierung Kampfrichterturm K 95 51.815,14

Innensanierung Anlaufturm K 95 133,53

Summe 231.948,67

Die Durchführung der Straßenbaumaßnahme in der Zechenstraße konnte nicht wie geplant umgesetzt werden, da die Ausschreibung der Bauleistungen die Kostenschätzung der Planerin um ein Vielfaches übertroffen hatte. Auch eine Aufstockung der Förderung war nicht möglich. Im Ergebnis hat sich die Stadt entschieden, die Ausschreibung zu Beginn des Folgejahres zu wieder-holen.

Die Sanierung des Kampfrichterturms an der Fichtelbergschanze K 95 war eine der Maßnahmen zur Vorbereitung der JWM 2020. Während der Bauarbeiten hat man jedoch festgestellt, dass der Reparaturbedarf weitaus höher als angenommen ist. Daraufhin hat man auf andere Vorhaben wie das Verlegen von Glasfaserkabeln im Schanzengelände verzichtet, um die Sanierung des Kampf-richterturms fortsetzen zu können.

Bei der Innensanierung des Anlaufturms an der K 95 handelt es sich lediglich um eine Restleistung.

h) Rückstellungen für sonstige vertragliche Verpflichtungen

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rückstellungen für vertragliche Verpflichtungen zur

Gegenleistung gegenüber Dritten 27.346,74 30.600,00

Rückstellungen für Leistungsentgelte 0,00 81.355,55

Rückstellungen für nichtgenommenen Urlaub 35.886,00 42.884,00 Rückstellungen für Überstunden/Lohnnachzahlungen 59.313,00 78.728,00 Rückstellungen für vertragliche Verpflichtungen 122.545,74 233.567,55 In den Rückstellungen aus vertraglichen Verpflichtungen zur Gegenleistung gegenüber Dritten sind die zu erwartenden Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 sowie die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen und die Steuerberatung 2017 bis 2019 für den Betrieb gewerblicher Art enthalten. Außerdem werden erhöhte Aufwendungen für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt aufgrund dessen Forderung zur Aufspaltung des BgA der Stadt in mehrere Betriebe sowie einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung erwartet. Daneben wurde eine Rückstellung für georderte Einsatzkleidung der Feuerwehr gebildet, die jedoch nicht rechtzeitig bis zum Jahresende geliefert werden konnte.

Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde 2005 ein prozentual bemessenes Leistungsentgelt eingeführt. In einer Dienstvereinbarung soll geregelt werden, auf welcher Grundlage die Verteilung des Leistungsentgeltes an die Beschäftigten erfolgt.

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Sollte keine Dienstvereinbarung zustande kommen, schreibt der TVöD eine verminderte Auszahlung des Leistungsentgeltes an die Arbeitnehmer vor, wobei das Gesamtvolumen zweckentsprechend zu verwenden ist. Aus diesem Grund wurde für die nicht ausgezahlten Beträge jahrelang eine Rückstellung gebildet. Durch das Hauptamt wurde zwischenzeitlich eine entsprechende Dienstvereinbarung für die Stadtverwaltung Kurort Oberwiesenthal erarbeitet. Auf dessen Grundlage konnte die Auflösung der Rückstellung nunmehr erfolgen.

Für die Verpflichtung der Stadt zur Gewährung von Urlaub unter Fortzahlung des Arbeitslohnes (Urlaubsentgelt) ist eine Rückstellung zu bilden, soweit ein Beschäftigter am Bilanzstichtag den ihm zustehenden Urlaub noch nicht genommen hat und der Urlaub im folgenden Haushaltsjahr nach-gewährt oder abgegolten werden muss. Es liegt insoweit ein Erfüllungsrückstand der Stadt vor.

Analog wird mit den zum Stichtag angefallenen Über- und Mehrarbeitsstunden sowie nachgezahlten Lohnbestandteilen der Beschäftigten verfahren. Auch hier ist anzunehmen, dass im Folgejahr ein Anspruch auf Vergütung bzw. Gewährung von Freizeit besteht.

i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Rückstellungen für drohende Verluste aus

laufenden Verfahren 10.585,00 1.158,00

Die Zinsfestsetzungen bei der Gewerbesteuer nach den §§ 233a und 238 AO erfolgen seit 2018 nur noch vorläufig. Ursache dafür ist ein laufendes Gerichtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht, bei dem die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Zinsfestsetzung überprüft werden soll. Es wird angezweifelt, dass der angewendete Zinssatz von 0,5 % pro Monat in der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase noch angemessen ist.

2.3.4 Verbindlichkeiten

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 42 Abs.

1 SächsKomHVO.

b) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen unterteilen sich in Kreditaufnahmen für Investitionen und Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung. Zum Stichtag 31.12.2019 gab es keine Kreditverbindlichkeiten aus der Liquiditätssicherung.

Die folgenden Verbindlichkeiten basieren auf Investitionskrediten:

Kredit-Nr. Kreditgeber Restschuld in €

31.12.2019 Restschuld in € 31.12.2018

8250020570 Erzgebirgssparkasse 55.892,87 75.708,52

8650001620 Erzgebirgssparkasse 63.851,79 83.851,79

1245540 KfW-Bankengruppe 0,00 5.112,90

4372091 KfW-Bankengruppe 0,00 298,39

Verbindlichkeiten aus Investkrediten 119.744,66 164.971,60

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Bei allen o. g. Kreditverträgen handelt es sich um Raten- bzw. Annuitätendarlehen mit Festzins über eine vereinbarte Laufzeit. Die beiden Kredite der KfW-Bankengruppe wurden zinslos gewährt und wurden im Berichtsjahr voll beglichen. Die Tilgungsleistung im Jahr 2019 betrug 45.226,94 Euro.

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018

Kredite zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00

Zum Stichtag 31.12.2019 wiesen alle Girokonten der Stadt einen positiven Saldo aus, so dass kein Überziehungsdarlehen in Anspruch genommen werden musste.

d) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 194.263,15 285.494,31

Sicherheitseinbehalte 0,00 0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 194.263,15 285.494,31 In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erscheinen die Abrechnungen für die im Jahr 2019 erbrachten Lieferungen und Leistungen, bei denen der Zahlungstermin erst im Folgejahr 2020 oder später liegt. Die Summe für diese Bilanzposition beträgt 194.263,15 Euro.

Die größten Posten umfassten folgende Leistungen:

 Bau/Reparatur Eisspuren Schanzenanlagen 11.404,62 Euro

 Bauleistungen Parkplatz Speichersee 27.331,46 Euro

 Elektroleistungen Bau Fußgänger-/Rettungstunnel 40.787,60 Euro

 Installation WLAN-Hot-Spots Markt 17.554,75 Euro

 Planungsleistungen Straßenbau 29.070,66 Euro

Sicherheitseinbehalte für Gewährleistungsansprüche gab es zum Bilanzstichtag keine.

e) Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 14.269,37 2.006,25 Diese Position enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen zur Auszahlung von Zuschüssen an Dritte. Darunter befinden sich Zuwendungen für die Bergwacht, für Veranstaltungen und anteilige Betriebskosten für die öffentliche Toilette in der Skiarena. Daneben finden sich die Zuschüsse an die Stadträte für die digitale Ratsarbeit.

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21 f) Sonstige Verbindlichkeiten

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018

VB aus Investitionszuschüssen 4.597.451,16 4.117.040,27

VB gegenüber verbundenen Unternehmen 29.240,93 12.798,58

VB gegenüber dem öffentlichen Bereich 25.408,09 402.842,07

VB gegenüber Organmitgliedern/Mitarbeitern 3.097,60 2.566,25

Weitere sonstige Verbindlichkeiten 6.211,81 2.426,30

Abgrenzung kreditorischer Debitoren 29.855,88 7.218,39

Fremde Gelder - Verwahrkonten 18.331,10 37.164,72

Sonstige Verbindlichkeiten 4.709.596,57 4.582.056,58

Die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Investitionszuweisungen vom Land sowie dem Landkreis sind zweckgebunden für investive im Bau befindliche bzw. noch nicht begonnene Maßnahmen eingegangen. Sie können, solange das Vermögen nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen worden und damit noch nicht aktiviert ist, nicht passiviert und als Ertragszuschüsse ausgewiesen werden. Die folgenden Zuwendungen wurden erfasst:

Fördermittel Wasserversorgung Schanze vom Land 527.701,00 Euro Fördermittel Wasserversorgung Schanze vom Landkreis 374.699,00 Euro Fördermittel Fußgänger- und Rettungstunnel vom Land 399.542,69 Euro Fördermittel Parkleitsystem vom Land 103.020,00 Euro Fördermittel für Aufstiegshilfe Schanze vom Land 1.959.985,20 Euro Fördermittel für Aufstiegshilfe Schanze vom Landkreis 1.232.503,27 Euro 4.597.451,16 Euro Bei den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Umsatzsteuererstattungen an die FSB GmbH. Da die Stadt Kurort Oberwiesenthal mit der FSB GmbH einen steuerlichen Verbund bildet, werden die monatlichen Umsatzsteuerabrechnungen für das Unternehmen und den Betrieb gewerblicher Art der Stadt über den Haushalt der Stadt abgewickelt.

In den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich stecken unter anderem Lohnsteuerverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, Erstattungen des Gemeindeanteils an den Betreuungskosten für fremde Kindertageseinrichtungen und Aufwendungen für die gemeinsame Schiedsstelle.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern und Mitarbeitern umfassen Sitzungsgelder, Reisekosten sowie Feuerwehr-Einsatzvergütungen.

In den weiteren sonstigen Verbindlichkeiten finden sich Aufwendungen bezüglich der Abrechnung der Stoneman-Starterpakete und die Rückzahlung von Kautionen sowie Belastungen aus fremden Geldgeschäften.

Kreditorische Debitoren sind Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungspflichtigen, die aus Überzahlungen im Geschäftsverkehr herrühren. Sie sind wegen des Saldierungsverbots zu passivieren.

Unter den Fremden Geldern wurden die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr ausgewiesen. Außerdem wurden hier Erlöse in Höhe von 4.488,00 Euro aus der Veräußerung von Grundstücken erfasst, die vor dem Verkauf noch als Eigentum des Volkes im Grundbuch vermerkt waren und bei denen eventuell eine Verpflichtung zur Abführung des Kaufpreises besteht. Weiterhin wurde eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro als Sicherheitsleistung für einen späteren Abriss der SB-Tankstelle auf dem Parkplatz P 1 vom Betreiber hinterlegt.

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22 2.3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzposition Bilanzwert in €

31.12.2019 Bilanzwert in € 31.12.2018 Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus

Dienstleistungen oder Lieferungen 1.801,41 775,00

Sonstige Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 84.599,24

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.801,41 85.374,24

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind alle Einnahmen bilanziell auszuweisen, die vor dem Bilanzstichtag erhoben wurden, aber einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Die PRAP aus Dienstleistungen oder Lieferungen bestehen aus Standgebühren, die im Haushaltsjahr 2019 für den Neujahrsmarkt 2020 gezahlt worden sind. Weiterhin wurden Erlöse aus dem Karten-vorverkauf für die Veranstaltung „Erzgebirgisch Aufgetischt“ im Folgejahr erfasst.

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist allerdings auch die Abzinsung von Forderungen darzustellen. Forderungen sind immer dann abzuzinsen, wenn die voraussichtliche (Rest-)Laufzeit zum Bilanzstichtag mehr als 3 Jahre beträgt und die Forderung unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. Die Forderung ist dann zwar weiterhin mit dem Nominalwert zu bilanzieren, allerdings ist für die Differenz zwischen Nominalwert und Barwert der Forderung ein passiver Rechnungsabgrenzungs-posten nach § 39 Abs. 2 SächsKomHVO zu bilden.

Bisher war in dieser Position ein PRAP für den zum Bilanzstichtag noch offenen Restkaufpreis für das ehemalige Jugendtouristhotel erfasst, der planmäßig bis zum Jahr 2025 aufgelöst werden sollte. Zum Jahreswechsel 2018/2019 fand jedoch ein Eigentümerwechsel im jetzigen Panorama-Hotel statt. Mit dem Kaufpreis wurde die noch offene Verbindlichkeit der RE Hotelverwaltungs GmbH gegenüber der Stadt in Höhe von 252.578,10 Euro am 07.02.2019 entrichtet. Damit war der noch bestehende PRAP von 84.599,24 Euro aufzulösen.

2.4 Erläuterung außerordentlicher Erträge und Aufwendungen

Gemäß § 48 Abs. 4 SächsKomHVO sind außerordentliche Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Nach der Abrechnung der Baumaßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden im Schanzen-auslauf der Kinder- und Jugendschanzen hat sich herausgestellt, dass ein großer Teil der Aufwendungen aktivierungspflichtigen Vermögensgegenständen zugeordnet werden musste. Das hatte zur Folge, dass die im Vorjahr gebildeten Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 235 TEUR aufgelöst wurden. Gleichzeitig führte die dazugehörige Passivierung der Zuschüsse zu einem außerordentlichen Aufwand von 273 TEUR und zu sonstigen außergewöhnlichen Erträgen von 37 TEUR. Das Ergebnis wurde dadurch nicht beeinflusst.

Der Abgang von Vermögensgegenständen aus dem Anlagevermögen (z. B. Straßenabschnitte der Vierenstraße wegen Neubaus) führte zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 107 TEUR.

Dagegen steht die außerplanmäßige Auflösung der zugehörigen Sonderposten in Höhe von 85 TEUR sowie Veräußerungserträge von 10 TEUR. Das führte zu einer Belastung des Haushalts von 12 TEUR.

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Die Verschmutzung des Grenzgewässers in Hammerunterwiesenthal durch Altöl verursachte im Zusammenhang mit den Einsätzen der Feuerwehr einen Schaden in Höhe von 15 TEUR. Der Betrag wurde dem Verursacher zwar in Rechnung gestellt. Allerdings wird hier die Einbringbarkeit der Forderung in Zweifel gestellt.

2.5 Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre

Gemäß § 46 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung sind unter der Vermögensrechnung die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz bereits ausgewiesen sind.

Zum Bilanzstichtag am 31.12.2019 bürgt die Stadt noch für ein Darlehen der Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal - FSB GmbH bei der Hypovereinsbank in Höhe von 223.005,29 Euro. Die Gefahr einer drohenden Inanspruchnahme der Stadt wird allerdings derzeit nicht gesehen.

Des Weiteren ist die Stadt Kurort Oberwiesenthal gemeinsam mit der FSB GmbH Vertragspartner in einem Gestattungsvertrag mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst, in dem die gesamtschuldnerische Verpflichtung besteht, die von der FSB GmbH für den Betrieb von Skiabfahrtsstrecken, Skiaufstiegshilfen und der Beschneiungsanlage genutzten Flächen des Sachsenforstes nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückzuversetzen und die Anlagen zurückzubauen. Der Vertrag endet am 31.12.2037. Die Rückbauverpflichtung wurde

Des Weiteren ist die Stadt Kurort Oberwiesenthal gemeinsam mit der FSB GmbH Vertragspartner in einem Gestattungsvertrag mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst, in dem die gesamtschuldnerische Verpflichtung besteht, die von der FSB GmbH für den Betrieb von Skiabfahrtsstrecken, Skiaufstiegshilfen und der Beschneiungsanlage genutzten Flächen des Sachsenforstes nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückzuversetzen und die Anlagen zurückzubauen. Der Vertrag endet am 31.12.2037. Die Rückbauverpflichtung wurde