• Keine Ergebnisse gefunden

Aktive Arbeitsmarktförderung

II.2 Bilanz der Förderpolitik für den Mittelstand in Sachsen-Anhalt

II.2.5 Aktive Arbeitsmarktförderung

Die dauerhafte Eingliederung erwerbsloser Menschen in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeits-markt verbessert nicht nur die persönlichen Lebensumstände, sondern er-schließt auch den Unternehmen des Landes weitere längerfristige Beschäftigungspotenziale, die im Hinblick auf den infolge des demografischen Wandel zu erwartenden Fachkräftemangel an Bedeutung gewinnen. Nachfol-gend werden Programme aufgeführt, die direkt die Integration von bestimmten Zielgruppen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Ar-beitsmarkt zum Ziel haben und damit auch für Unternehmen des Mittelstandes von Interesse sind.

92

a) Programm „GAJL – Gegen Abwanderung junger Landeskinder“

Die geförderten Maßnahmen im Rahmen des Programms GAJL richten sich an arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsaus-bildung sowie an arbeitslose Jugendliche zwischen 20 bis 25 Jahren ohne Berufsabschluss. Ziel ist die Einmündung der Jugendlichen in reguläre Be-schäftigung in Sachsen-Anhalt, um so die Abwanderung junger Fachkräfte aus Sachsen-Anhalt zu reduzieren. Die Maßnahmen umfassen Beratungs- und Orientierungskurse, Praktika bei Arbeitgebern, Qualifizierung sowie fachliche und sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden. Diese Elemente können je nach individuellem Unterstützungsbedarf der Jugendli-chen kombiniert und ausgestaltet werden. Es bestehen flexible Zugangs-möglichkeiten für die Jugendlichen. Von 2010 bis 2013 haben rund 7.500 Jugendliche an GAJL teilgenommen, davon konnten rund 2.600 anschlie-ßend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

b) Programm „Absolventen U30“

Ziel des mit ESF-Mitteln geförderten Programms „Absolventen U30“ war die Integration arbeitsloser Hoch- und Fachhochschulabsolventen unter 30 Jah-ren in Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Die geförderten Maßnahmen bein-halteten Beratungs- und Orientierungsangebote, Training und Coaching, Akquise von Arbeitsplätzen, betriebliche Praktika bei privaten Arbeitgebern sowie Mentoring. Im Zeitraum 2010 bis 2013 wurden rund 640 Absolventin-nen und Absolventen gefördert, davon wurden ca. 370 erfolgreich integriert.

Das Programm wurde aufgrund der stark rückläufigen Nachfrage im Jahr 2013 eingestellt.

c) Programm „Praktikumsmaßnahmen“

Die Praktikumsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, am Arbeitsmarkt be-nachteiligten Personen die Aufnahme einer regulären Beschäftigung zu er-leichtern. Gefördert werden Maßnahmen für Menschen mit

93

Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslose, Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrer. Die Praktikums-maßnahmen bieten für die Teilnehmenden Beratungs- und Orientierungs-kurse, die Akquise von potenziellen Arbeitgebern, betriebliche Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, bei Bedarf Qualifizierung sowie fachli-che und sozialpädagogisfachli-che Betreuung. Ziel ist die Aufnahme eines sozial-versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Im Zeitraum 2010 bis 2013 wurden über Praktikumsmaßnahmen rund 8.900 Personen gefördert, von denen knapp 2.000 mit Hilfe des Programms eine sozialversicherungspflich-tige Arbeit aufnehmen konnten.

d) Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung von Behinderten

Im Berichtszeitraum wurde die Förderung planmäßig weitergeführt. Die ab Berichtsjahr 2012 ausgeschriebenen und vergebenen Projekte haben ein neues, weiterentwickeltes Durchführungskonzept, mit welchem eine Ver-besserung der Vermittlungsquote erzielt werden soll. Das Programm trägt seit 2012 die Bezeichnung PHÖNIX und richtet sich an Menschen mit ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen. Ziel der Projekte ist die Verbesserung der Integrationschancen von arbeitslosen Menschen mit körperlicher, geisti-ger oder seelischer Beeinträchtigung oder Behinderung und erstem Wohn-sitz in Sachsen-Anhalt in Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt. Rund 1.850 Teilnehmende waren im Berichtszeitraum zu ver-zeichnen, davon konnten ca. 230 vermittelt werden.

e) Förderung von arbeitsmarktorientierten Mikroprojekten

Mit der Förderung werden Ideen unterstützt, die direkt vor Ort entstehen, um Beschäftigungsaktivitäten zu fördern und um Bildungsdefizite und Qualifika-tionsmängel abzubauen, damit Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt integriert werden. Im Zeitraum 2010 bis 2013 ist das För-derprogramm planmäßig fortgeführt worden. Insgesamt 1.900 Personen nahmen an den Projekten teil, davon wurden 690 Teilnehmende vermittelt.

94

f) Richtlinie Einzelprojekte zur präventiven Arbeitsmarktförderung

Diese Richtlinie richtet sich an Personen aus besonderen Zielgruppen, die neben der Regelförderung für Zielgruppen am Arbeitsmarkt in Projekten mit innovativem Projektinhalt gefördert werden sollen. Zu den Zielgruppen gehö-ren z. B. Menschen mit Behinderungen, Migranten, Langzeitarbeitslose oder auch Jugendliche. Im Berichtszeitraum haben an den Projekten knapp 5.700 Personen teilgenommen, wovon rund 560 vermittelt wurden.

g) Regionale Beschäftigungsinitiative

Im Rahmen der Regionalen Beschäftigungsinitiative wurde im Zeitraum Sep-tember bis Dezember 2012 das Programm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ gestartet. In den 14 Landkreisen und kreisfreien Städten wurden insgesamt 41 Familienintegrationscoaches und 26 Verwaltungskräfte im Rahmen der Projekte „Familienintegrationscoach“ eingestellt. In diesen Pro-jekten sollen mehr als 2.000 Familienbedarfsgemeinschaften, in denen ins-besondere jüngere (bis 30 Jahre) erwerbsfähige Hilfebedürftige leben, im ESF-Programmzeitraum 2007-2013 betreut werden. Diesen Familien kön-nen über ein individuelles, problemorientiertes Coaching neue Lebens- und Arbeitsperspektiven eröffnet werden. Von grundlegender Bedeutung ist da-bei, dass die Problemlagen gemeinsam mit den Familien analysiert und Lö-sungsansätze entwickelt werden. Eine wesentliche Säule dieses Programms ist die berufliche Erprobung in Unternehmen durch die Maßnahmen der Jobcenter zur Aktivierung und bei Bedarf auch zur beruflichen Qualifizierung ergänzt werden. Damit soll den Betroffenen der Weg zurück oder auch erstmalig in den regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden. Die berufliche Er-probung in regulären Arbeitsverhältnissen in erwerbswirtschaftlichen Berei-chen bietet Chancen: Der Arbeitgeber kann einen zukünftigen mögliBerei-chen Arbeitskräftebedarf decken, die Arbeitnehmer/-innen erfahren, wie sie ihren Lebensunterhalt, wenngleich befristet, aus eigenem Einkommen sichern. Im Jahr 2013 haben 520 Unternehmen eine Interessensbekundung zur Schaf-fung eines zusätzlichen Erprobungsarbeitsplatzes abgegeben. Der Neuzu-gang an Erprobungarbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Personen aus

95

Familienbedarfsgemeinschaften betrug im Jahr 2013 insgesamt rund 840. In der Betreuung der Familien gelang es den Integrationscoachs 440 Personen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auf einem der zur Verfügung stehenden Erprobungsarbeitsplätze zu motivieren und zu befähigen. Zusätz-lich war für 140 Personen der Matchingprozess mit Unternehmen zur Auf-nahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgreich.

II.2.6 Förderprogramme zur Aus- und Weiterbildung