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Aktionsbereich NOW A.2.4

Im Dokument 1995- 1999 (Seite 98-104)

Titel der Maßnahme:

Beschreibung:

Informationsverbreitung und Sensibilisierungsmaß-nahmen, insbesondere durch transnationale Zusam-menarbeit

Maßnahmen zur Sensibilisierung für alle von Gleich-behandlungs- und Frauenförderungsfragen betroffenen Akteure im Hinblick auf die Nutzung des wirtschaftli-chen Potentials von Frauen sowie auf eine quali-tätsorientierte Personalentwicklung und Schulungs-

Kosten:

Gesamtkosten:

ESF-Anteil:

Nationale Mittel:

Private Mittel:

in ECU in öS

625.332,00 8,173.714,57

281.399,40 3,678.171,56

293.906,04 3,841.645,85

50.026,56 653.897,17

Geogr. Geltungsbereich:

Zielgruppen:

Akteure:

Dauer:

politik; Einrichtung von Netzwerken und Datenbanken;

Untersuchungen über neue Ausbildungs- und Be-schäftigungsmöglichkeiten für Frauen.

Nicht Ziel-1 -Gebiete

Frauen, Allgemeinheit, Gleichbehandlungsbeauftragte, Personalabteilungen der Betriebe

Akteure im Bereich der beruflichen Eingliederung von Frauen, Forschungsinstitute, Interessensvertretungen, Infotheken

1995 - 1999

Die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen beträgt 1 Jahr.

Verwaltungsverfahren: Verantwortlich für die Durchführung im Sinne der Strukturfondsverordnungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Projekte werden auf der Grundlage der Haushaltsvorschriften des Bundes, der Länder und Kommunen, des Arbeitsmarktservices und der entsprechenden EU-Verordnungen gefördert. Die Projektbewilligung für den ESF und den Bundesanteil erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wobei sich das Ressort externer Verwal-tungshilfe durch die Stützungsstruktur bedienen kann.

Die Kontrolle erfolgt durch das Ressort selbst, durch den Rechnungshof, die Finanzkontrolle der Europäischen Kommission und den Europäischen Rechnungshof.

Maßnahmenbogen IU/A.3

Aktionsbereich YOUTHSTART A.3.1

Titel der Maßnahme:

Beschreibung:

Zwecks Gewährleistung der notwendigen Ergän-zung zu anderen einschlägigen Maßnahmen des ESF und des LEONARDO-Programms sowie ins-besondere auf transnationaler Basis:

Entwicklung von geeigneten Ausbildungs-, Berufsbera-tungs-, Orientierungs- und Beschäftigungssystemen im öffentlichen und privaten Sektor.

Ermittlung, Anpassung und Verbreitung modellhafter, bewährter Vorgehensweisen bei der Eingliederung ins-besondere regional und sozial benachteiligter Jugend-licher in den Arbeitsmarkt; (Weiter)Entwicklung lokaler Kooperationsmodelle zur Betreuung, beruflichen Orien-tierung und Beratung von Jugendlichen; Unterstützung eines aktiveren Zusammenspiels zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt; Erarbei-tung von Zielvorgaben und Standards unter Berück-sichtigung transnationaler Erfahrungen.

Geogr. Geltungsbereich: Nicht Ziel-1-Gebiete

Zielgruppen: Jugendliche, behinderte und benachteiligte Jugend-liche, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbil-dung

Akteure:

Dauer:

Akteure der beruflichen Orientierung und Beratung von Jugendlichen

1995 - 1999

Die Laufzeit der Projekte ist verschieden. Sie liegt bei durchschnittlich 2 Jahren und max. bei 3 Jahren.

Kosten: in ECU in öS

Gesamtkosten: 4,377.324,00 57,216.002,00

ESF-Anteil: 1,969.795,80 25,747.200,90

Nationale Mittel: 2,057.342,28 26,891.520,94

Private Mittel: 350.185,92 4,577,280.16

Verwaltungsverfahren: Verantwortlich für die Durchführung im Sinne der Strukturfondsverordnungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Projekte werden auf der Grundlage der Haushaltsvorschriften des Bundes, der Länder und Kommunen, des Arbeitsmarktservices und der entsprechenden EU-Verordnungen gefördert. Die Projektbewilligung für den ESF und den Bundesanteil erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wobei sich das Ressort externer Verwal-tungshilfe durch die Stützungsstruktur bedienen kann_

Die Kontrolle erfolgt durch das Ressort selbst, durch den Rechnungshof, die Finanzkontrolle der Europäischen Kommission und den Europäischen Rechnungshof.

Maßnahmenbogen UI

Aktionsbereich YOUTHSTART B.3.1

Titel der Maßnahme:

Beschreibung:

Zwecks Gewährleistung der notwendigen Ergän-zung zu anderen einschlägigen Maßnahmen des ESF und des LEONARDO-Programms sowie ins-besondere auf transnationaler Basis:

Entwicklung von geeigneten Ausbildungs-, Berufsbera-tungs-, Orientierungs- und Beschäftigungssystemen im öffentlichen und privaten Sektor.

Ermittlung, Anpassung und Verbreitung modellhafter, bewährter Vorgehensweisen bei der Eingliederung insbesondere regional und sozial benachteiligter Ju-gendlicher in den Arbeitsmarkt; (Weiter)Entwicklung lokaler Kooperationsmodelle zur Betreuung, berufli-chen Orientierung und Beratung von Jugendliberufli-chen;

Unterstützung eines aktiveren Zusammenspiels zwi-schen allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt; Erarbeitung von Zielvorgaben und Stan-dards unter Berücksichtigung transnationaler Erfah-rungen.

Geogr. Geltungsbereich: Ziel-1-Gebiet

Zielgruppen: Jugendliche, behinderte und benachteiligte Jugendliche, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Kosten:

Gesamtkosten:

ESF-Anteil:

Nationale Mittel Private Mittel:

in ECU in öS

253.615,38 3,315.006,69

164.850,00 2,154.745,35

83.693,08 1,093.952,21

5.072,31 66.300,13

Akteure: Akteure der beruflichen Orientierung und Beratung von Jugendlichen

Dauer: 1995 - 1999

Die Laufzeit der Projekte ist verschieden. Sie liegt bei durchschnittlich 2 Jahren und max. bei 3 Jahren.

Verwaltungsverfahren: Verantwortlich für die Durchführung im Sinne der Strukturfondsverordnungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Projekte werden auf der Grundlage der Haushaltsvorschriften des Bundes, der Länder und Kommunen, des Arbeitsmarktservices und der entsprechenden EU-Verordnungen gefördert. Die Projektbewilligung für den ESF und den Bundesanteil erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wobei sich das Ressort externer Verwal-tungshilfe durch die Stützungsstruktur bedienen kann.

Die Kontrolle erfolgt durch das Ressort selbst, durch den Rechnungshof, die Finanzkontrolle der Europäischen Kommission und den Europäischen Rechnungshof.

Maßnahmenbogen III

Aktionsbereich YOUTHSTART A.3.2

Titel der Maßnahme: Berufsbildung und Arbeitsvermittlung, ggf. auf transna-tionaler Basis, hauptsächlich durch Aufbau auf Pilot-maßnahmen und Erfahrungen aus einschlägigen Ge-meinschaftsprogrammen, insbesondere im Rahmen des vorgeschlagenen LEONARDO-Programms.

Beschreibung:

Strukturierte, integrative Ausbildungs- und Vermitt-lungsprogramme insbesondere für benachteiligte Ju-gendliche, wobei der Schwerpunkt auf Förderung der beruflichen, persönlichen und sprachlichen Kom-petenzen einschließlich flankierender Maßnahmen wie psychosoziale Betreuung und Problemlösung liegt, mit dem Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt; Ver-besserung der Möglichkeiten zum nachträglichen Er-werb verwertbarer Qualifikationen; Maßnahmen zur Erhöhung der Kompetenzen und der Kooperation von Ausbildnerinnen, Beraterinnen und Betreuerinnen auf nationaler und transnationaler Ebene.

Nicht Ziel-1-Gebiete

Jugendliche, behinderte und benachteiligte Jugendli-che, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbil-dung, Beraterinnen, Ausbildnerinnen und Fachkräfte.

Beratungs- und Bildungsträger, Wohlfahrtsträger 1995 - 1999

Die Laufzeit der Projekte ist verschieden. Sie liegt bei durchschnittlich 2 Jahren und max. bei 3 Jahren.

Durchschnittlich wird mit 2.000 Ausbildungsstunden pro Jahr bei einer 40-Stunden-Woche gerechnet.

in ECU in öS

3,890.954,67 50,858.668,45

1,750.929,60 22,886.400,80

1,828.748,69 23,903.574,17

311.276,37 4,068.693,48

Die durchschnittliche Dauer einer Qualifizierungs-maßnahme kann mit 4.000 Stunden angenommen werden.

Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 75 ECU (= öS 980,--) pro Tag und Person. Ein Ausbildungs-platz kostet daher pro Jahr durchschnittlich 18.750 ECU (= öS 245.000,--). Es können daher 1995 - 1999 105 Personen gefördert werden.

Verwaltungsverfahren: Verantwortlich für die Durchführung im Sinne der Strukturfondsverordnungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Projekte werden auf der Grundlage der Haushaltsvorschriften des Bundes, der Länder und Kommunen, des Arbeitsmarktservices und der entsprechenden EU-Verordnungen gefördert. Die Projektbewilligung für den ESF und den Bundesanteil erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wobei sich das Ressort externer Verwal-tungshilfe durch die Stützungsstruktur bedienen kann.

Die Kontrolle erfolgt durch das Ressort selbst, durch den Rechnungshof, die Finanzkontrolle der Europäischen Kommission und den Europäischen Rechnungshof.

Maßnahmenbogen III

Im Dokument 1995- 1999 (Seite 98-104)