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Administration.ReturnToSender.000001

Nachricht: Administration.ReturnToSender.000001

Mit dieser Nachricht werden fehlerhafte Nachrichten an die sendende Stelle zurückgesendet. Die in der Nachricht enthaltene fehlerhafte Ursprungsnachricht wurde nicht verarbeitet.

Informationen zu der zurückweisenden Stelle sowie den Grund der Zurückweisung sind im Kindelement Administration.ReturnToSender.Container enthalten.

Bild 4-7 Administration.ReturnToSender.000001

Diese Nachricht ist eine Erweiterung des Basistyps Nachricht.Administration (siehe Abschnitt 4.4 auf Seite 105).

Kindelement von Administration.ReturnToSender.000001

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

Administration.ReturnTo-Sender.Container

1..n

Administration.ReturnToSender.000001 type = <anonymous>

Nachricht.Administration type = <anonymous>

1..*

rueckweisendeStelle type = <anonymous>

0..1

pruefinstanz type = xs:string

Anschrift

type = xauslaender:Anschrift

Kommunikation

type = xauslaender:Kommunikation

begruendung type = <anonymous>

grund

type = xauslaender:Code

transportinformationen type = <anonymous>

0..1

nachrichtenID type = xs:string 0..1 betreff type = xs:string 0..1

sendezeitpunkt type = xs:dateTime 0..1 ergaenzendeHinweise type = xs:string 0..1

abgewieseneNachricht type = <anonymous>

nachricht type = xs:base64Binary

nachrichtenID type = <anonymous>

0..1

nachrichtUUID type = xs:normalizedString

nachrichtentyp

type = xauslaender:Code.Nachrichtentyp (000)

erstellungszeitpunkt type = xs:dateTime

4.6.1 Administration.ReturnToSender.Container

Dieser Container enthält sowohl die zurückzusendende Nachricht, als auch die notwendigen Angaben über den Grund der Rücksendung.

4.6.1.1 rueckweisendeStelle

Dieses Kindelement ist nur dann zu übermitteln, wenn die Nachricht nicht von dem ursprünglich adres-sierten Empfänger zurückgesandt wird, sondern von einer anderen Stelle (zum Beispiel einer Clearing-stelle, die im Auftrag der ursprünglich Behörde eine Prüfung eingehender Nachrichten nach formalen Kriterien durchführt).

4.6.1.1.1 pruefinstanz (xs:string)

Mit diesem Element wird die Stelle bezeichnet, die die Nachricht beanstandet hat.

4.6.1.2 begruendung

Es ist der Grund mitzuteilen, weshalb die Nachricht zurückgesandt wird.

4.6.1.2.1 grund (Code)

Der Grund der Rücksendung der Nachricht ist anzugeben.

4.6.1.3 transportinformationen

In diesem Element sind Informationen zu übermitteln, die bei dem Empfang einer als fehlerhaft betrach-teten Nachricht möglicherweise der Transportebene entnommen werden konnten. Diese Angaben kön-nen gemacht werden, um dem Empfänger einer Rücksendenachricht die Identifikation der als fehlerhaft betrachteten und nunmehr zurückgesandten Nachricht zu erleichtern.

Kindelemente von Administration.ReturnToSender.Container

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

rueckweisendeStelle 0..1

begruendung 1

transportinformationen 0..1

abgewieseneNachricht 1

Kindelemente von rueckweisendeStelle

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

pruefinstanz xs:string 1

Anschrift Anschrift 1 Abschnitt 2.12.1 58 *

Kommunikation Kommunikation 1 Abschnitt 2.12.4 64 *

Kindelement von begruendung

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

grund Code 1 Abschnitt 3.4.3 96 *

Alle Kindelemente dieses Elementes sind optional, da keine verbindlichen Anforderungen an das Trans-portprotokoll gestellt werden können.

4.6.1.3.1 nachrichtenID (xs:string)

Hier kann eine Identifikation der aus den genannten Gründen zurückgesandten Nachricht übermittelt werden, sofern sich diese aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt. Im Falle von OSCI-Transport wäre hier die messageID des Transportumschlages zu nutzen.

4.6.1.3.2 betreff (xs:string)

Hier kann der Inhalt der “Betreff”- oder “Subject”-Zeile der aus den genannten Gründen zurückgesand-ten Nachricht übermittelt werden, sofern diese vorhanden ist und sich aus dem Transportprotokoll ent-nehmen lässt. Der Betreff

4.6.1.3.3 sendezeitpunkt (xs:dateTime)

Hier kann der Zeitpunkt des Versands der aus den genannten Gründen zurückgesandten Nachricht übermittelt werden, sofern sich dieser aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.

4.6.1.3.4 ergaenzendeHinweise (xs:string)

Hier können weitere Angaben gemacht werden, die dem Empfänger der aus den genannten Gründen zurückgesandten Nachricht helfen, diese in seinem Verfahren zu identifizieren.

4.6.1.4 abgewieseneNachricht

Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.

Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.

4.6.1.4.1 nachricht (xs:base64Binary)

Dieses Element enthält die zurückzusendende Nachricht.

Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.

Kindelemente von transportinformationen

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

nachrichtenID xs:string 0..1

betreff xs:string 0..1

sendezeitpunkt xs:dateTime 0..1

ergaenzendeHinweise xs:string 0..1

Kindelemente von abgewieseneNachricht

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

nachricht xs:base64Binary 1

nachrichtenID 0..1

4.6.1.4.2-1 nachrichtUUID (xs:normalizedString)

Hier wird die UUID der betroffenen Nachricht übermittelt werden.

4.6.1.4.2-2 nachrichtentyp (Code.Nachrichtentyp)

Die eindeutige Identifizierungsnummer des Nachrichtentyps der abgewiesenen Nachricht.

Der Wert dieses Elements ergibt sich aus der Schlüsseltabelle 000: NachrichtenID auf Seite 166.

4.6.1.4.2-3 erstellungszeitpunkt (xs:dateTime) Der Erstellungszeitpunkt der abgewiesenen Nachricht.

4.7 Versionshistorie

In diesem Abschnitt beschreiben wir die Versionshistorie des Kapitels “Administrative Nachrichten”.

Kindelemente von nachrichtenID

Kindelement Typ Häufigkeit Referenz Seite

nachrichtUUID xs:normalizedString 1

nachrichtentyp Code.Nachrichtentyp 1 Schlüsseltabelle 000, siehe

Abschnitt E.1 auf Seite 166.

erstellungszeitpunkt xs:dateTime 1

Version Inhalt Änderungen zur vorherigen Fassung

1.2.1 Anpassungen an XInneres (an OSCI-XMeld und XPersonen-stand)

Aufnahme der ReturnToSender-Nachricht.

Anpassungen an XInneres (an OSCI-XMeld und XPersonen-stand)

Struktur dert Erinnerung und Quittung an die Return-ToSender-Nachricht angeglichen.

1.1 Administrative Nachrichten initiale Version

5. D ATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN

A USLÄNDERBEHÖRDEN

Ausländerbehörden können nur dann den Betroffenen gegenüber rechtmäßig handeln, wenn sie zustän-dig sind (§ 71 Abs. 1 AufenthG).

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Landesrecht (z. B. Bayern: Verordnung über die Zuständig-keiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Ge-setzen (ZustVAuslR)). Demzufolge ist in der Regel die Ausländerbehörde des tatsächlichen Aufenthalts-ortes eines Ausländers zuständig.

Ist der tatsächliche Aufenthaltsort nicht die im Melderegister als Hauptwohnsitz abgelegte Anschrift, müssen abweichende Informationen zeitnah im Ausländerwesen berücksichtigt werden.

Die Zuständigkeit für verschiedene ausländerrechtliche Angelegenheiten eines Betroffenen kann im Einzelfall bei unterschiedlichen Ausländerbehörden liegen (z. B. Verwaltungsstreitverfahren liegt bei ABH A, während Entscheidung über Aufenthaltstitel wegen Eheschließung aufgrund des in der Zwi-schenzeit verlegten Wohnortes bei ABH B liegt).

5.1 Ausgangssituation und Zielsetzung

Der Austausch elektronischer Nachrichten zwischen Ausländerbehörden basiert auf den jeweiligen ge-setzlichen Regelungen, die es den Ausländerbehörden gestatten, diejenigen personenbezogenen Da-ten zu verarbeiDa-ten (also auch zu speichern und zu versenden), die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

In diesem Kapitel werden diejenigen Nachrichten beschrieben, die im Zusammenhang mit der Anforde-rung von Akten, der ZuständigkeitskläAnforde-rung zwischen Ausländerbehörden, der Beteiligung anderer Aus-länderbehörden bei der Entscheidung von Anträgen auf Befristung des Einreiseverbotes, Erteilungen von Betretenserlaubnissen und Erlaubnis des Wohnortwechsels stehen.

Wünschenswert ist die Übernahme des zu einer Person vorliegenden Datenbestandes, beispielsweise aus Anlass des Zuständigkeitswechsels. Hierzu wurde noch keine Nachricht entwickelt. Voraussetzung für diese Arbeit ist die Definition der gemeinsamen Schnittmenge auszutauschender Daten zwischen den verschiedenen Fachverfahren. Da dieses aufwändig ist, wurde es in Modul 1 noch nicht bearbeitet.