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Übersichtstabelle zur Handlungsleitlinie für Tagespflegeeinrichtungen

~ Freie Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

G

Gesundheit und Umwelt

13 Übersichtstabelle zur Handlungsleitlinie für Tagespflegeeinrichtungen

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen

Anmerkungen

Einhaltung der Basishygienemaßnahmen

Erforderlich

Hygienekonzept der Einrichtung (abgestimmter Pandemie-,

Schulungs-, Hygiene-, Reinigungs- und

Desinfektionsplan auf COVID-19)

Erforderlich

POC-Antigen-Testungen bei Tagespflegegästen, Mitarbeiter*innen und

Besucher*innen

Tagespflegegäste: Es wird empfohlen nicht immunisierte Tagespflegegäste 1x wöchentlich und immunisierte Tagespflegegäste 14-tägig mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 zu testen.

Mitarbeiter*innen: Es wird empfohlen nicht immunisierte Mitarbeiter*innen 2x wöchentlich und immunisierte Mitarbeiter*innen 1x wöchentlich mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 zu testen, die aktuell gültigen Vorgaben der

Arbeitsschutzverordnung müssen berücksichtigt werden.

Besucher*innen: Besucher*innen müssen vor Besuchsantritt ein aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen. Bei vollständig geimpften bzw.

genesenen Besucher*innen kann auf ein negatives Testergebnis verzichtet werden.

Gemäß den Vorgaben der Bundestestverordnung und der Coronaverordnung des Landes Bremen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

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Gesundheit

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen

Anmerkungen

Tragen von FFP2-Masken bei Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen tragen grundsätzlich FFP2-Masken. Nachweislich immunisierte Mitarbeiter*innen können auf einen medizinischen MNS ausweichen (Ausnahme: Bei der Assistenz bei der Einnahme der Mahlzeiten und einfacher Behandlungspflege von nicht immunisierten Tagespflegegästen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden).

Allgemeinverfügung zur Tragepflicht von FFP2-Masken in der aktuell gültigen

Fassung.

Klinisches Monitoring bei Tagespflegegästen und

Mitarbeiter*innen

Tagespflegegäste: Der Gesundheitszustand muss täglich überprüft werden, Abweichungen müssen dokumentiert werden.

Mitarbeiter*innen: überprüfen vor Dienstbeginn ihren Gesundheitszustand und bei Auftreten von COVID-19-Symptomen informieren sie unverzüglich ihren Arbeitgeber.

Immunisierungsrate Übermittlung an das Gesundheitsamt: Ersterhebung, nachfolgend quartalsweise sowie bei Änderungen die zu einer Über- bzw. Unterschreitung von 80 % führen.

Verdachtsfall/positiver POC-Antigentest/positiver PCR-Test

bei Tagespflegegästen und Mitarbeiter*innen

Zusätzliche Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen veranlasst werden, das weitere Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Kontaktpersonennachverfolgung Erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

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Gesundheit

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen

Anmerkungen

Belegung Der Betrieb soll auf die Hälfte der im Versorgungsvertrag vereinbarten Plätze

begrenzt sein, eine darüber hinaus gehende Belegung von Plätzen ist erlaubt,

wenn die Handlungsleitlinien und Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes eingehalten werden können (z.B. die Raumgröße erlaubt die

Einhaltung der Mindestabstände).

Alle Plätze der im Versorgungsvertrag vereinbarten Plätze können belegt

werden.

Gruppenzuordnung Erforderlich Nicht erforderlich

Gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote sowie die Einnahme der Mahlzeiten im

Innen- und Außenbereich

Die Einhaltung der Mindestabstände sollte, soweit kognitiv und gesundheitlich

möglich, eingehalten werden.

Möglich:

Ohne Einhaltung der Mindestabstände.

Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.

gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.

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Gesundheit

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen

Anmerkungen

Besucher*innen im Innenbereich

Nicht möglich Möglich:

Unter Einhaltung der Mindestabstände.

Zum Schutz aller Tagespflegegäste tragen alle Besucher*innen einen medizinischen

MNS.

Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.

gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.

Besucher*innen im Außenbereich

Möglich:

Zum Schutz aller Tagespflegegäste tragen alle Besucher*innen eine FFP2-Maske.

Das Abstandsgebot sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen muss den

Vorgaben der aktuell gültigen Coronaverordnung entsprechen.

Möglich:

Zum Schutz aller Tagespflegegäste tragen alle Besucher*innen einen medizinischen

MNS.

Das Abstandsgebot sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen muss den

Vorgaben der aktuell gültigen Coronaverordnung entsprechen.

Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.

gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.

~ Freie Gesundheitsamt ~ Hansestadt

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Gesundheit

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen

Anmerkungen

„Schnuppertage“ für Probegäste und Hospitationen von An- und

Zugehörigen

Möglich

Die Einhaltung der Mindestabstände sollte, soweit kognitiv und gesundheitlich

möglich, eingehalten werden.

„Probegäste“ und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen ein aktuelles (nicht

älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen.

Bei vollständig geimpften bzw. genesenen

„Probegästen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren, kann auf ein negatives

Testergebnis verzichtet werden

Möglich:

Ohne Einhaltung der Mindestabstände.

„Probegäste“ und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen ein aktuelles (nicht

älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen.

Bei vollständig geimpften bzw. genesenen

„Probegästen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren, kann auf ein negatives

Testergebnis verzichtet werden

Nicht-immunisierte

Tagespflegegäste/Probegäste (ggf. gesetzl. Vertreter) und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.

Fahrdienst Bei der Beförderung von

Tagespflegegästen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden.

Eine Beförderung der Tagespflegegäste darf nur in festen Gruppen erfolgen.

Bei der Beförderung von

Tagespflegegästen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden

Eine Beförderung der Tagespflegegäste in festen Gruppen ist nicht mehr erforderlich.

Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.

gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.

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