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Gesundheit und Umwelt
13 Übersichtstabelle zur Handlungsleitlinie für Tagespflegeeinrichtungen
Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen
Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen
Anmerkungen
Einhaltung der Basishygienemaßnahmen
Erforderlich
Hygienekonzept der Einrichtung (abgestimmter Pandemie-,
Schulungs-, Hygiene-, Reinigungs- und
Desinfektionsplan auf COVID-19)
Erforderlich
POC-Antigen-Testungen bei Tagespflegegästen, Mitarbeiter*innen und
Besucher*innen
Tagespflegegäste: Es wird empfohlen nicht immunisierte Tagespflegegäste 1x wöchentlich und immunisierte Tagespflegegäste 14-tägig mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 zu testen.
Mitarbeiter*innen: Es wird empfohlen nicht immunisierte Mitarbeiter*innen 2x wöchentlich und immunisierte Mitarbeiter*innen 1x wöchentlich mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 zu testen, die aktuell gültigen Vorgaben der
Arbeitsschutzverordnung müssen berücksichtigt werden.
Besucher*innen: Besucher*innen müssen vor Besuchsantritt ein aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen. Bei vollständig geimpften bzw.
genesenen Besucher*innen kann auf ein negatives Testergebnis verzichtet werden.
Gemäß den Vorgaben der Bundestestverordnung und der Coronaverordnung des Landes Bremen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
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Gesundheit
Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen
Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen
Anmerkungen
Tragen von FFP2-Masken bei Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innen tragen grundsätzlich FFP2-Masken. Nachweislich immunisierte Mitarbeiter*innen können auf einen medizinischen MNS ausweichen (Ausnahme: Bei der Assistenz bei der Einnahme der Mahlzeiten und einfacher Behandlungspflege von nicht immunisierten Tagespflegegästen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden).
Allgemeinverfügung zur Tragepflicht von FFP2-Masken in der aktuell gültigen
Fassung.
Klinisches Monitoring bei Tagespflegegästen und
Mitarbeiter*innen
Tagespflegegäste: Der Gesundheitszustand muss täglich überprüft werden, Abweichungen müssen dokumentiert werden.
Mitarbeiter*innen: überprüfen vor Dienstbeginn ihren Gesundheitszustand und bei Auftreten von COVID-19-Symptomen informieren sie unverzüglich ihren Arbeitgeber.
Immunisierungsrate Übermittlung an das Gesundheitsamt: Ersterhebung, nachfolgend quartalsweise sowie bei Änderungen die zu einer Über- bzw. Unterschreitung von 80 % führen.
Verdachtsfall/positiver POC-Antigentest/positiver PCR-Test
bei Tagespflegegästen und Mitarbeiter*innen
Zusätzliche Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen veranlasst werden, das weitere Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Kontaktpersonennachverfolgung Erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
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Gesundheit
Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen
Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen
Anmerkungen
Belegung Der Betrieb soll auf die Hälfte der im Versorgungsvertrag vereinbarten Plätze
begrenzt sein, eine darüber hinaus gehende Belegung von Plätzen ist erlaubt,
wenn die Handlungsleitlinien und Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes eingehalten werden können (z.B. die Raumgröße erlaubt die
Einhaltung der Mindestabstände).
Alle Plätze der im Versorgungsvertrag vereinbarten Plätze können belegt
werden.
Gruppenzuordnung Erforderlich Nicht erforderlich
Gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote sowie die Einnahme der Mahlzeiten im
Innen- und Außenbereich
Die Einhaltung der Mindestabstände sollte, soweit kognitiv und gesundheitlich
möglich, eingehalten werden.
Möglich:
Ohne Einhaltung der Mindestabstände.
Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.
gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.
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Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen
Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen
Anmerkungen
Besucher*innen im Innenbereich
Nicht möglich Möglich:
Unter Einhaltung der Mindestabstände.
Zum Schutz aller Tagespflegegäste tragen alle Besucher*innen einen medizinischen
MNS.
Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.
gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.
Besucher*innen im Außenbereich
Möglich:
Zum Schutz aller Tagespflegegäste tragen alle Besucher*innen eine FFP2-Maske.
Das Abstandsgebot sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen muss den
Vorgaben der aktuell gültigen Coronaverordnung entsprechen.
Möglich:
Zum Schutz aller Tagespflegegäste tragen alle Besucher*innen einen medizinischen
MNS.
Das Abstandsgebot sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen muss den
Vorgaben der aktuell gültigen Coronaverordnung entsprechen.
Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.
gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.
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Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Tagespflegegästen
Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Tagespflegegästen
Anmerkungen
„Schnuppertage“ für Probegäste und Hospitationen von An- und
Zugehörigen
Möglich
Die Einhaltung der Mindestabstände sollte, soweit kognitiv und gesundheitlich
möglich, eingehalten werden.
„Probegäste“ und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen ein aktuelles (nicht
älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen.
Bei vollständig geimpften bzw. genesenen
„Probegästen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren, kann auf ein negatives
Testergebnis verzichtet werden
Möglich:
Ohne Einhaltung der Mindestabstände.
„Probegäste“ und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen ein aktuelles (nicht
älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen.
Bei vollständig geimpften bzw. genesenen
„Probegästen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren, kann auf ein negatives
Testergebnis verzichtet werden
Nicht-immunisierte
Tagespflegegäste/Probegäste (ggf. gesetzl. Vertreter) und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.
Fahrdienst Bei der Beförderung von
Tagespflegegästen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden.
Eine Beförderung der Tagespflegegäste darf nur in festen Gruppen erfolgen.
Bei der Beförderung von
Tagespflegegästen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden
Eine Beförderung der Tagespflegegäste in festen Gruppen ist nicht mehr erforderlich.
Nicht-immunisierte Tagespflegegäste (ggf.
gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte Infektionsgefahr aufgeklärt werden. Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Tagespflegegäste einen medizinischen MNS tragen.
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