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Auf Grund der naturräumlichen Ausstattung, Einzigartigkeit des Lewitzbeckens in West-Mecklenburg und des geringes Besiedlungsgrades (<2 %) existieren innerhalb des Lewitzgebietes verschiedene Schutzgebiete unterschiedlicher Rechtsebenen, welche sich teilweise überlagern.

Seit 1992 ist ein großer Teil der Fläche der Lewitz (164 km²) gemäß 79/409/EWG als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) ausgewiesen (Natura 2000 Code 2535-402), da die großen Freiflächen der Wiesen und Äcker sowie die Wasserflächen der Teichlandschaft Rast- und Überwinterungsgebiet für viele Zugvögel sind, z.B. für Uferschnepfe, Kiebitz, Tafelente und Saatgans, sowie für autochthone Brutvögel wie z.B. Kranich, Wachtelkönig, Schwarzmilan und Rohrweihe allgemeine Habitatfunktion haben. Das FFH Gebiet Wälder in der Lewitz (Natura 2000 Code 2535-302) mit 999 ha, 1999 ausgewiesen, stellt bereits genannte Waldgesellschaften (Lebensraumtypen 9110, 9130, 9160, 9190) und Lebensraumtyp 3150 (eutrophe Stillgewässer) in einen Schutzstatus. Das FFH Gebiet Neustädter See (Natura 2000 Code 2635-304) umfasst 154 ha, und schneidet das Kerngebiet der Lewitz an. Beide letzteren FFH Schutzgebiete sind Lebensraum von Lutra lutra (Fischotter), prioritäre Art nach FFH Anhang II. Die drei Areale sind durch ihre Ausweisung Bestandteil des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000.

Das NSG Friedrichsmoor (170 ha), existent seit 1961, orientiert sich an den naturnahen Waldbeständen. Das NSG Fischteiche in der Lewitz (1767 ha), existent seit etwa 1969, orientiert sich vorrangig an der an die Wasserflächen gebundene Avifauna. Die Schutzgüter der beiden Gebiete werden nach BNatSchG definiert und abgesichert.

Darüber hinaus existiert seit 1994/1996 das LSG Lewitz mit etwa 180 km² Fläche. Durch

die Zugehörigkeit des Lewitzgebietes zu mehreren Landkreisen existieren aktuell mehrere Einzelverordnungen gemäß des LNatG M-V. Das Landschaftsschutzgebietskonzept sieht vor, dass das Erscheinungsbild der Lewitz als solches unter Schutz gestellt wird und stellt hier die unterste rechtliche Eingriffsregelungsebene dar.

Um rechtliche Vorgaben der Reduktion der Emission von klimarelevanten Gasen, Erfüllung der WRRL und der Natura 2000 Richtlinie zu erfüllen, sieht das Moorschutzkonzept 2000 des Landes Mecklenburg Vorpommerns vor, dass Moore ihre primäre natürliche Eigenschaft als Kohlenstoff- und Nährstoffsenke wiedererlangen sollen.

Zugleich haben Moore Habitatfunktion für Flora und Fauna und wirken auf den Wasser- und Stoffhaushalt. In den Jahren 2001 bis 2008 wurde an der Umsetzung dieses Konzeptes im Westteil der Lewitz gearbeitet. Auf 806 ha, verteilt auf die Polder Goldenstädt und Schwarzer Graben II, wurden v.a. die dortigen Schöpfwerke rückgebaut und in passive Entwässerungssysteme (Wehre und Düker) über das südlich angebundene Gebiet Schwarzer Graben I umgewandelt.

3.1.4 Kulturgeographischer Wandel und Meliorationsgeschichte

Die Formierung der Landschaft und die Herausbildung der heute bestimmenden Strukturelemente vollzog sich in mehreren miteinander verzahnten Phasen:

 Abholzung und Kanalisation sowie Beginn der Wiesenwirtschaft bis Anfang des 18. Jahrhunderts

 Flurneuordnung, Ausbau des Wasserregulierungsystems und Melioration der Grünlandflächen Ende 18. bis Anfang 20. Jahrhundert

 Entstehung der Großflächen als Folge der Komplexmelioration ab Mitte des 20.

Jahrhunderts

Ursprünglich war die Lewitz war ein weitgehend unbesiedeltes, bewaldetes, sumpfiges Gebiet. Bis in das 16. Jahrhundert beschränkte sich die Nutzung der natürlichen Ressourcen der Lewitz vornehmlich auf den Holzeinschlag. Das Holz wurde v.a. für die regionalen handwerklichen Betriebe (z.B. Gießereien, Glashütten) verwendet. Die sukzessive Schaffung von Kanälen und Gräben in der Lewitz diente maßgeblich dem Abtransport des Holzes. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts waren bereits etwa 2/3 der Lewitzfläche gerodet, so dass es zu ausgedehnten Versumpfungen kam.

Erste Weidehaltungen sind auf die Zeit vor dem 30-jährigen Krieg datierbar (Mulsow 1941).

Die rasche Abnahme des Waldbestandes wurde durch die Einführung einer Forstwirtschaft eingedämmt, so dass sich ein Verhältnis von Wald einerseits und Wiesen und Ackerflächen andererseits historisch einstellte.

Durch die Vergüterungen Mitte des 18. Jahrhunderts kam es durch die Umwandlung von einer schlaglosen Ackerwirtschaft zu einem später als Mecklenburgische Schlagwirtschaft bezeichneten Bewirtschaftungssystem. Vorbild war hier die Holsteinische Koppelwirt­

schaft. Dies betraf v.a. die Lewitzrandgebiete und verursachte durch die damit einhergehende Auflösung der Flurbegrenzungen eine erste induzierte Flurneuordnung und -bereinigung. Hierbei ist es vermutlich zu ersten ackerbaulichen Nutzungen der randlichen Moorwiesen der Lewitz gekommen (Benthien 1960).

Durch die schrittweise Separation (u.a. Abschaffung der Gemengelagen) Anfang des 19.

Jahrhunderts kam v.a. im nördlichen Teil der Lewitz zu einer erneuten Auflösung und Umgestaltung der Flurnutzung und -aufteilung, beispielhaft erklärt an den Gemarkungen von Sukow, Plate und Mirow (ebenda). Hierbei wurde v.a. vormals als Wiesenflächen genutzte Areale unter den Pflug genommen (vgl. auch Karten zum Sukower Moor, Anhang D). Voraussetzung hierfür war allerdings das bereits stark ausgebaute Kanalsystem, welches seit etwa Mitte des 18. Jahrhunderts bereits zur Entwässerung benutzt (z.B.

Mulsow 1941) und sukzessive verbessert wurde. So wurden u.a. im Westteil der Lewitz erste komplexe Binnenentwässerungen der unverbauten Wiesenflächen etwa Mitte des 19.

Jahrhunderts vollendet. Dies betrifft u.a. den Bereich der heutigen Polder Goldenstädt, Schwarzer Graben II und I. Erste nachweisbare Torfabbautätigkeiten sind auf den Anfang des 19. Jahrhunderts datierbar (Benthien 1960). Zusätzlich kam es zu einer Einrichtung und Erweiterung der Teichwirtschaft zwischen 1897 bis 1950.

Die Einrichtung der Lewitzwiesenverwaltung (LWV) erfolgte 1862. Sie zentralisierte vorher zersplitterte Aufgaben der Bewirtschaftung und Verwaltung der Wiesenflächen (Schultz 1961). Sie führte 1930 eine Kartierung der Moorflächen im Aufgabengebiet durch.

In den Lewitzrandgebieten kam es bis zum 1. Weltkrieg zu einem Trend der Flächen­

vergrößerung. Durch die Aufsiedlung nach dem 1. Weltkrieg wurden dann auch in der Lewitz seit der Separation bestehende Flurbegrenzungen um die Siedlungen aufgelöst und erweitert (Benthien 1960). Nach 1920 wurden vermehrt Grünlandumbrüche durchgeführt und die Rieselungsbewässerung eingestellt (Schultz 1961).

Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte durch die erste Komplexmelioration der Lewitz Anfang der

1950er Jahre der Aus- und Umbau alter Bewässerungssysteme, die Absenkung der Grundwasserstände von 2 dm auf 6 bis 9 dm uF sowie eine erneute Flurbereinigung (Schultz 1961).

Die zweite Komplexmelioration fand Mitte der 1970er Jahre statt. Diese war in ihrem Umfang und ihrer Intensität deutlich tiefgreifender. Motivation waren die Anforderungen der durchgehenden Mechanisierung und konsequenteren Chemisierung und die damit verbundene Einführung von Großschlägen. Es erfolgte nach einer umfangreichen Voraberkundung der Standorte ein kompletter Umbau der Graben- und Entwässerungs­

systeme. Neben der Einrichtung von poldergebundenen Schöpfwerken erfolgte eine systematische und großflächige tiefere Verlegung von Dränsammlern und Saugern in etwa 12 bis 20 dm Tiefe. Die Bauunterlagen sind momentan im WBV Untere Elde sowie im LUNG Güstrow archiviert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurden alle Wiesenflächen umgebrochen und neu eingesät. Oftmals wurde diese abweichend vom geplanten 10-jährigen Turnus bereits nach 3 bis 4 Jahren erneut umgebrochen, da sich die Bestände nicht wie erhofft entwickelten (vgl. Tabelle 6). Die wechselseitige Wasserregulierung wurde in der Praxis offensichtlich beibehalten, da diese v.a. in trockenen Jahren eine Stabilität versprach (pers. Komm. Herr Zorn, WBV Untere Elde).

Ab 1990 lösten sich die in den Jahrzehnten zuvor formierten Betriebsstrukturen auf. Es kam zu einer Reduzierung der Nutzungsintensitäten, vorrangig auf den Grünlandflächen.

Mit den reduzierten Viehbeständen konnte auch die kostenintensive Wasserregulierung zurückgefahren werden. Es erfolgten diverse Flächenumwandlungen in der Lewitz, welche laut MSK allerdings nicht auf Moorflächen durchgeführt wurden – Ausnahme Sukower Moor.

Im Polder Schwarzer Graben II wird seit 2008 ein Moorschutzkonzept umgesetzt. Hierbei wurden bisherige Schöpfwerke aufgelöst, die Zielwasserstände angehoben und die Bewirtschaftungsintensität reduziert.

Trotz der Ausweisung der Lewitz als Europäisches Vogelschutzgebiet ergibt sich hinsichtlich der Strukturdiversität der Lewitz keine Veränderung, da die Einrichtung dieses vor allem auf den großen Offenflächen beruht, welche durch die großen Flurveränderungen der 50er und 70er Jahre geschaffen wurden. Der Status des Landschaftsschutzgebietes Lewitz beinhaltet vorrangig eine Beibehaltung des strukturellen Status quo. Durch die konsequente Schaffung von Naturschutzgebieten im Untersuchungsgebiet konnten Kernzonen geschaffen werden, welche als Biodiversitätsquelle für die Flora und Fauna der Lewitz dienen.

Weitere Ausführungen zum Wandel der Landschaft finden sich im Anhang F.