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1
!!!!!! Wichtig !!!!!!!!!!
Bonussysteme!
Alle Angaben ohne Gewähr!
Steuerberater fragen!
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Umsatzbeteiligung
Bonussysteme!
Erhält eine Umsatzprovision von xxx % / xxx Euro vom selbsterwirtschafteten Honorarumsatz auf die das
Grundgehalt angerechnet wird.
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3
Umsatzpooling
Bonussysteme!
Erhält bei Überschreiten des Zielumsatz von xxx Euro Anteil von xxx % / xxx Euro aus dem Umsatzpool
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Prämienzahlung
Bonussysteme!
Bei Erreichen der Zielvorgabe xxx erhält der Mitarbeiter eine Prämie in Höhe von xxx % / xxx Euro
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5
Einmaliger Bonus
Bonussysteme!
Erhält eine einmalige Zahlung in Höhe von xxx Euro.
Wichtiger Zusatz: Die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruchs. Ein Anspruch für die Zukunft wird
hierdurch, wie auch durch mehrmalige Zahlungen nicht begründet.
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Sondergratifikation
Bonussysteme!
in Form von…. z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.
1.) Wichtiger Zusatz: Die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruchs. Ein Anspruch für die Zukunft wird
hierdurch, wie auch durch mehrmalige Zahlungen nicht begründet.
2.) Die Gratifikation wird als Belohnung für die Betriebstreue und Zuverlässigkeit im zurückliegenden Arbeitsjahr geleistet.
Sie ist bei Ausscheiden aufgrund eigener oder
verhaltensbedingter Kündigung vor dem 31.05 des Folgejahres zurück zu zahlen.
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7
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
Bonussysteme!
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Bonussysteme!
1.) Sachgutscheine bis 44 Euro / Monat
> KEINE Barauszahlung!!
> Gutschein für eine Ware! (Benzin, Blumen, CDs, etc.)
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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Bonussysteme!
2.) Markenbotschafter: 21 Euro / Monat
Mitarbeiter wirbt mit Firmenlogo für seinen Arbeitgeber (egal wie groß, z.B. auch Nummernschildrahmen)
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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3.) Geschenke / Aufmerksamkeiten max. 60 Euro /Anlass Rechtssichere Anlässe sind
-
Geburtstag (i.d. Regel jedes Jahr!)-
Weihnachten (i.d. Regel jedes Jahr!)-
Hochzeit-
GeburtSonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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11
Bonussysteme!
4.) Gesundheitsförderung, max 500 Euro / anno
NEIN: Mitgliedsbeiträge zu Fitnessstudio oder Sportverein!
JA: Kurse zu Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung,
Nichtraucher, etc. gem. KK-Richtlinien entspr. §§20 und 20a SGB V
(das können dann sehr wohl entsprechende Kurse im Fitness- Studio oder Sportverein sein!)
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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5.) Überlassung von Telekommunikationsmitteln
Überlassung = bleibt im Besitz des ARBEITGEBERS Handy, Laptop, Tablet, Smartphone, etc. incl regelmäßiger Gebühren > privater Nutzungsanteil ist unerheblich!
(Bei Schenkung an den Arbeitnehmer fallen 25%
Pauschalsteuer an!)
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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13
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6.) Zuschüsse zu Kindergarten (nicht schulpflichtige Kinder) bzw. Hort / Nachmittagsbetreuung!
> OHNE Verpflegung, d.h. reine Betreuungskosten
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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7.) Arbeitgeberkredit bis 2600 Euro
Bis 2600 Euro Kreditsumme kann bedenkenlos Zinsfreiheit gewährt werden!
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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15
Bonussysteme!
8.) Fort- und Weiterbildungskosten
incl Reisekostenersatz, Spesen, Übernachtung, etc.
Ideal um Curricula Musterstudiengänge etc. zu bezahlen Siehe dazu Berechnungsmodell bei Neueinstellungen
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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9.) Sachbezüge für freie Verpflegung (früher Essensmarken!) Frühstück = 1,67€, Mittagess.= 3,10€, Abendess. = 3,10€
(Betrag ändert sich JEDES Jahr!!!)
Aber nur für tatsächlich in Anspruch genommen Verpflegungen, d.h. es muss eine Rechnung für die Mahlzeit vorhanden sein!
Abrechnung über App möglich, z.B: Lunchit
Sonstige Zuwendungen / Steuer und SV frei
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17
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10.) Fahrtkostenzuschuss, ging früher erst ab 21 km, jetzt ab erstem km! Wichtig: Auch Parkkostenerstattung!
Formel: 0,30 Euro x einfache Entfernungs-km x Arbeitstage Beispiel:
0,30 Euro x 15 km x 20 Arbeitstage = 90 Euro!!
(evtl plus 50 Euro Parkplatzkosten…)
Sonstige Zuwendungen / 15% Pauschalsteuer / SV frei
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11.) Zuschüsse zu einer Direktversicherung
z.B. Lebensversicherung / Rentenversicherung
Sonstige Zuwendungen / 20% Pauschalsteuer / SV frei
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12.) Zuschuss zu Internet / Telefon Anschluss, kann ohne Nachweis mit 50 Euro / Monat bezuschusst werden.
Sonstige Zuwendungen / 25% Pauschalsteuer / SV frei
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13.) Erholungsbeihilfe 156 Euro / Jahr (Ehefrau 104 €, Kind 52 €) schwierige Anwendung:
Es ist ein Zuschuss!! zu einer einwöchigen Massnahme, die jedoch alles mögliche sein kann: Urlaub im Ferienhaus, Freizeitpark,
Schiffsreise, Wellnesstage, Kreuzfahrt >>> aber EINE Woche lang und nur einmal pro Haushalt zahlbar!!!
Zahlung binnen 3 Monaten zur Maßnahme erforderlich
Sonstige Zuwendungen / 25% Pauschalsteuer / SV frei
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Bonussysteme!
max zwei Betriebsfeiern im Jahr zu jeweils max. 110 Euro
Sonstiges:
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Bonussysteme!
Bei all diesen Boni muss es sich um ZUSCHÜSSE handeln, d.h. um Boni, die ZUSÄTZLICH zum bestehenden Arbeitslohn gezahlt
werden!
Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig! Daher als Gehaltserhöhung betrachten!
Achtung Falle:
Bei Wegfall der Voraussetzungen ggfalls Enttäuschung des
Arbeitnehmers aufgrund erheblich reduziertem Netto-Gehalt!
Führt dann womöglich zu einer erforderlichen Gehaltssteigerung!
!!!!!!!!!!! Wichtig !!!!!!!!!!!!!!!
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Bonussysteme!
Lohnt per Gehaltsumwandlung nur in ganz bestimmten Konstellationen
Eher als Markenträger / Werbeeffekt Vorsicht:
Etliche Fallstricke und auch Gründe für Ärgernisse!
-
schlechter Zustand bei Rückgabe-
Gerechtigkeit-
etc.Sonderfall Firmenwagen
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Ausgabe einer Firmen - Bonuskarte (wie Kreditkarte) z.B. spendit.de oder andere!!!
Neu: Firmen-Kreditkarte
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