• Keine Ergebnisse gefunden

AAV-Jahresbericht: Altlasten und Klimaschutz : 20 Jahre AVV

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "AAV-Jahresbericht: Altlasten und Klimaschutz : 20 Jahre AVV"

Copied!
92
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)
(2)
(3)

3

Jahresbericht 2009

(4)

4

Inhalt

Vorwort des Verbandsvorsitzenden 20 Jahre AAV –

Bilanz eines ungewöhnlichen Kooperationsmodells Vorwort des Geschäftsführers

Altlasten und Klimaschutz

20 Jahre Altlastensanierung durch den AAV Bilanz aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen 20 Jahre Altlastensanierung in NRW

Der AAV aus Sicht der Wirtschaft

AAV-Fachtagung Boden und Grundwasser Der Gesetzgeber lässt sich mehr Zeit Altlastensanierung und Flächenrecycling AAV-Projekte

Maßnahmenplan

Gefahrenabwehr durch den AAV Sanierung einer Dioxin-Altlast

Wohnsiedlung „Am Welschenhof“ in Duisburg Ehemalige Großreinigung Froitzheim in Krefeld LCKW-Grundwasserverunreinigung Hilden-Benrath Ehemaliges Werksgelände der Fa. Raschig in Bochum Ehemalige chemische Reinigung Raupach in Gladbeck Sanierung der ehemaligen Lackfabrik Brocolor in Gronau Ehemalige Chemische Fabrik Rüsges GmbH & Co KG Ehemalige Spinnerei Warps in Steinfurt-Borghorst Flächenrecycling durch den AAV

Ehemaliges Gaswerk Sedanstraße/Stadtumbaugebiet West in Hamm Ehemalige Galvanik Greitemann in Olpe

Ehemalige Chemische Fabrik Rüsges GmbH & Co KG

Innovative Verfahren bei Altlastenprojekten des AAV

6

8

10 12 14

16

22 24 24 26 27 28 30 32 35 38 40 42 43 44 46 50

(5)

5

Clearingstelle

Aktivitäten der Clearingstelle

im Dialog „Wirtschaft und Umwelt NRW“

Mitgliederinformation

Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit Der Verband und seine Mitglieder

Altlastensanierungsallianz NRW Vorstand und Gremien

Mitglieder-Porträts

Die Geschäftsstelle Anfahrtsskizze Impressum Bildnachweis

54

56

58 62 64 88 89 90 91

(6)

6

Dr. Jochen Rudolph Verbandsvorsitzender des AAV

Die Gründungsversammlung des Abfallentsorgungs- und Altlastensa- nierungsverbandes NRW, kurz AAV, fand am 8. Mai 1989 in Hattingen statt. Vorangegangen war eine mehr- jährige Diskussion zwischen dem NRW-Umweltministerium und Ver- tretern der Wirtschaft über die Fra- ge der Finanzierung der Sanierung von „herrenlosen“ Altlasten sowie der Herstellung von Entsorgungssi- cherheit für Industrie- und Gewer- bebetriebe in Nordrhein-Westfalen.

Während die Umweltpolitik in NRW eine Finanzierungsgrundlage für das neu ins Bewusstsein gerückte Pro- blem der Altlastensanierung suchte, bestand bei den Wirtschaftsvertre- tern die Sorge, dass es bei weiter ansteigenden Abfallmengen, insbe- sondere bei den so genannten Son- derabfällen, in absehbarer Zeit zu einem Entsorgungsnotstand kom- men könne, da neu geplante Ver- brennungsanlagen oder Deponien überall auf den entschiedenen Wi- derstand der betroffenen Bevölke- rung stießen.

In Anlehnung an die in NRW bereits etablierten sondergesetzlichen Was- serverbände wurde dann mit dem AAV-Gesetz 1988 ein Verbandsmo- dell für die Aufgaben der Sanierung von Altlasten und für die Planung und Errichtung von Entsorgungsan- lagen geschaffen. Bei den Entsor- gungsanlagen lediglich als subsidiäre Aufgabe, sofern sich kein anderer Träger für die notwendige Errichtung von Entsorgungsanlagen bereit fand.

Die Finanzierung des AAV basierte im Wesentlichen auf dem so genann- ten Lizenzmodell, durch das ein Zu- schlag auf alle Industrie- und Gewer- beabfälle erhoben wurde und mit dem pro Jahr maximal 50 Mio. DM eingenommen werden sollten.

Über die erfolgreiche Implemen- tierung dieses Modells bis hin zur gerichtlich verfügten Überprüfung durch das Bundesverfassungsge- richt und zur endgültigen Aufgabe des Lizenzmodells wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Landes im Jahr 2000, ist verschie- dentlich schon berichtet worden.

Hier soll nun besonders der erfolg- reiche Neustart des AAV, nun „nur“

noch als Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW, gewürdigt werden.

Da die Untersuchung und Sanierung von Altlasten, für die Ordnungs- pflichtige nicht ermittelt oder aus anderen Gründen nicht herangezo- gen werden konnten, bei weitem noch nicht abgeschlossen war, schlug die damalige Umweltministerin Bär- bel Höhn der Wirtschaft vor, das in der Sache bewährte AAV-Modell auf freiwilliger Basis fortzuführen.

20 Jahre AAV –

Bilanz eines

ungewöhn- lichen

Kooperations-

modells

(7)

7

Auf die bisherigen Aufgaben im Ent- sorgungsbereich sollte verzichtet werden, da der befürchtete Entsor- gungsnotstand nicht eingetreten war und mittlerweile Überkapazitä- ten bestanden.

Alternativ zu diesem freiwilligen Modell wurde im Umweltministerium über die Einführung einer Andie- nungspflicht für Sonderabfälle mit entsprechenden Gebühren für eine dann benötigte zentrale Stelle zur Steuerung der Abfallströme nachge- dacht.

Im Frühjahr 2002 (Paraphierung des Kooperationsvertrages) einigte man sich dann zwischen Umweltministe- rium, den kommunalen Spitzenver- bänden und den Vertretern der Wirt- schaft auf eine Fortführung des AAV im Rahmen eines Kooperationsver- trages. Die Finanzierungsbeiträge der Wirtschaft wurden von den be- teiligten Wirtschaftsgruppen nach eigenen Maßstäben freiwillig festge- legt. Das Land und die Kommunen zahlen einen Beitrag auf Grundlage der Festlegungen im AAV-Gesetz.

Was ist nun so ungewöhnlich an diesem Modell?

Land, Wirtschaft und Kommunen arbeiten in den Gremien des Verban- des nunmehr seit 20 Jahren partner- schaftlich zusammen und legen die Aufgaben und Ziele der Verbands- tätigkeit fest. Neben den finanziellen Beiträgen bringen alle Mitgliedergrup- pen fachspezifisches Know-how, Kon- takte und Erfahrungen ein. Bei kon- kreten Sanierungsprojekten ergibt sich eine enge und effektive Zusam- menarbeit zwischen den Kommunen als Antragsteller und meistens gleich- zeitig zuständige Umweltbehörde und dem AAV, der als Projektträger auftritt.

Wirtschaft und Kommunen nutzen das Know-how des AAV und lassen sich bei schwierigen Altlastenfragen von ihm beraten. Das betrifft nicht nur Fragen der Abwehr von Gefah- ren aus Altlasten sondern reicht hin bis zur Beratung bei Problemen zur Standortsicherung und Standort- entwicklung und zur Vermittlung in Streitfällen zwischen Wirtschaft und Behörden. Neu ist in diesem Zusam- menhang auch die Trägerschaft des AAV für die vom Dialog Wirtschaft und Umwelt eingerichtete Clearing- stelle, bei der Streitfragen für alle Umweltbereiche vorgetragen und mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Streitpartei- en behandelt werden.

Trotz erfolgreicher Tätigkeit in den vorstehend beschriebenen Aufga- benfeldern war die Finanzierung des AAV seit seiner Neugründung im Jahr 2003 immer von intensiven und schwierigen Diskussionen begleitet.

Verhandlungen über die weitere AAV-Finanzierung nach Ablauf des derzeitigen Kooperationsvertrages Ende 2011 werden sicher schon im nächsten Jahr begonnen werden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses in der Sache erfolgreiche Mo- dell einer engen und intensiven Zu- sammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft im Umweltschutz länger- fristig fortgeführt werden kann.

(8)

8

Gerhard Kmoch Geschäftsführer des AAV

Bei der Diskussion über erforderliche Maßnahmen zum Klimaschutz ste- hen meistens Betrachtungen über CO2-Emissionen und andere klima- schädliche Gase aus Industrieanla- gen, und hier insbesondere aus Koh- lekraftwerken, im Vordergrund. Da- bei stammen nach einem Bericht des IPCC (Intergouvernemental Pa- nel on Climate Change) bis zu 30 % der Belastung der Atmosphäre mit CO2 in den letzten 100 Jahren aus der Zerstörung von Wäldern und Naturböden (Brandrodung, Holzein- schlag usw.). Auch heute noch ist eine fortschreitende Verminderung der organischen Substanzen in vie- len Böden, bis hin zur Wüstenbil- dung, verbunden mit einer fortlau- fenden Freisetzung von Treibhaus- gasen festzustellen.

Auch die Landwirtschaft gilt durch den Einsatz von Kunstdüngern und Pestiziden und die Nutzung von fos- silen Brennstoffen als ein großer Emittent. Insgesamt sind die land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden (mit den aufstehenden Wäldern) aber neben den Welt- meeren der zweitgrößte Speicher für Kohlenstoff in einer Größenord- nung von ca. 2.300 Gt Kohlenstoff.

Altlastensanierung, und hier insbe- sondere das Flächenrecycling vor- genutzter Industrie- und Gewerbe- flächen und militärischer Konversi- onsflächen, stellt daher einen direk- ten Beitrag zum Klimaschutz dar, weil damit die Neunutzung von Na- turflächen (als Kohlenstoffspeicher!) vermieden wird.

Die Entsiegelung von überbauten Flächen schafft die Möglichkeit einer Rückentwicklung zu Naturflächen und die Sanierung von Altdeponien mit einer Deponiegasfassung und -verwertung sind ebenfalls Maßnah- men, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz liefern. Nicht zu- letzt ergibt sich aus dem Flächen- recycling stadtnaher Industrie- und Gewerbeflächen eine Verminderung von Emissionen aus dem Autover- kehr, weil auf Standorte im Außen- bereich mit längeren Verkehrswegen verzichtet werden kann.

Neben der bisher als politisches Ziel verkündeten Reduzierung des Flä- chenverbrauchs in Deutschland von ca. 100 ha/Tag für Siedlungszwecke auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 sind auch die vorstehend beschriebenen Klimaaspekte bei der Entwicklung und Umsetzung einer Bodenschutz- strategie zu beachten.

Altlasten und

Klimaschutz

(9)

9

Während für andere wichtige Um- weltschutzbereiche, wie z. B. die Nutzung und Reinigung von Wasser, die Luftreinhaltung oder den Klima- schutz, Finanzierungsinstrumente geschaffen wurden, gilt dies für den Boden nur in den Fällen, bei denen ein leistungsfähiger Verursacher der Bodenbelastungen oder ein leistungs- fähiger Grundstückseigentümer heran- gezogen werden kann.

In vielen Fällen ist aber die Verursa- chung nicht mehr ausreichend nach- weisbar oder der sogenannte Verhal- tensstörer ist nicht leistungsfähig.

Es ist zu wünschen, dass auch Maß- nahmen zum Flächenrecycling und zum Bodenschutz insgesamt als för- derfähige Maßnahmen aus den zu erwartenden Einnahmen aus dem Emissionshandel mit finanziert wer- den können.

������������

��������������

������������

���������

���

����������������

��������������

����������������

���������

���������������������

����������������������

�������

�����������

���������������

�������������������

� � � � � � � � � �

�����������

�����������������������

��������������������

�������������

��������������

�������������������

�����������������������

���

���

��

����

���

��� ����

��

����

��� ���

���

�����

���

��

��

������������

��������������

�����������

����������

Der Kohlenstoffaustausch zwischen Atmosphäre, Landvegetation und Ozean in GtC pro Jahr sowie die Reservoire in GtC (Gigatonnen = Milliarden t;

1 t C entspricht 3,67 t CO2).

Die grünen Pfeile und Werte zeigen die natürlichen Austausche und die schwarzen bzw.

weißen Werte die natürlichen Reservoire vor 1750. Die roten Pfeile und Werte zeigen die anthropogenen Flüsse in den 1990er Jahren, die roten Werte bei den Reservoiren die anthropogenen Veränderungen seit Beginn der Industrialisierung bis 1994. Der Kohlenstoff-Gehalt der Atmosphäre hat durch anthropogene Emissionen seit Beginn der Industrialisierung um 165 GtC oder 38,2% zugenommen.

Der Kohlenstoffkreislauf

(10)

10

Nordrhein-Westfalen als Land mit ho- her Siedlungs- und Industriedichte hat das Altlastenthema schon früh aufgegriffen und blickt auf eine lange Tradition der Altlastensanierung zu- rück. Bereits Ende der 1970er Jahre wurde mit der systematischen Erhe- bung altlastverdächtiger Flächen be- gonnen. Nachdem zunächst einige spektakuläre Fälle abgewickelt wur- den, entstand eine systematische Vorgehensweise, mit der die Vielzahl altlastverdächtiger Flächen entspre- chend ihrer Dringlichkeit bearbeitet werden konnten. Im gleichen Zeit- raum wurden die ersten rechtlichen Grundlagen für die Erfassung, Gefähr- dungsabschätzung und Sanierung geschaffen, so dass Verursacher oder Grundstückseigentümer als Verant- wortliche für die notwendigen Maßnah- men herangezogen werden konnten.

Das Umweltministerium entwickelte ein Landes-Förderprogramm für Gemeinden und Kreise, um Maßnah- men, die in der Verantwortung der Kommunen liegen, zu unterstützen.

Die ersten Erfahrungen machten be- reits deutlich, dass bei sogenannten

„herrenlosen“ Altlasten, bei denen weder ein Verursacher noch ein Eigen- tümer verantwortlich gemacht werden kann, eine Finanzierungslücke be- stehen kann. Die Finanzierung der Altlastensanierung für solche Flächen wurde als Gemeinschaftsaufgabe von öffentlicher Hand und Wirtschaft er- kannt, da sowohl öffentliches als auch privatwirtschaftliches Handeln als Ursachen anzusehen sind.

Beispiele sind industrielle Aktivitäten und Abfallablagerungen, aus denen in der Vergangenheit häufig Altlasten re- sultierten. Daher wurde ein gemein- schaftlicher Fonds, finanziert von Wirt- schaft, Staat und Kommunen, ge- schaffen und im Jahr 1988 auf die- ser Grundlage der Altlastensanie- rungs- und Altlastenaufbereitungs- verband NRW (AAV) mit Sitz in Hat- tingen gegründet. Neben dem Land und den nordrhein-westfälischen Kommunen engagieren sich in die- sem in Deutschland einmaligen Ko- operationsmodell vor allem die Ent- sorgungswirtschaft, Unternehmen der chemischen und der Stahlindus- trie sowie Energieversorger. Mit dem Entsorgungsverbandsgesetz vom 21.06.1988 wurden damit erstmals die gesetzlichen Voraussetzungen für den AAV geschaffen. Zielrich- tung war zunächst ausschließlich die Gefahrenabwehr bei Altlasten. Seit 1995 bestehen zusätzlich Vorgaben für nutzungsbezogene Sanierungen im Sinne des „Flächenrecyclings“.

Aktuelle Rechtsgrundlage sind das AAV-Gesetz (AAVG) vom 20.05.2008 (GV NRW S. 571) und die Koopera- tionsvereinbarung vom 24.04.2008 (MBl. NRW S. 262). Neben den Bei- trägen der Kooperationspartner können seit 2008 auch bis zu 3 Mil- lionen Euro aus Mitteln der Abwas- serabgabe eingesetzt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme eine Verbesserung der Gewässerqualität zum Ziel hat.

20 Jahre Altlastensanierung

durch den AAV

Prof. Dr.

Wilhelm König, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz NRW

- Bilanz aus Sicht des

Landes Nordrhein-Westfalen

(11)

11

Im Rahmen dieser rechtlichen Vorga- ben und den zur Verfügung stehenden Mitteln hat der AAV inzwischen eine Reihe wichtiger Sanierungsmaßnah- men durchgeführt. In seiner zwanzig- jährigen Geschichte hat er etwa 116 Millionen Euro für Altlastensanierung und Flächenrecycling eingesetzt und sich dabei an insgesamt 77 Maßnah- men beteiligt. Aufgrund des begrenz- ten Finanzvolumens kann der AAV kaum Großprojekte wie etwa der Grundstücksfonds Ruhr in Angriff neh- men. Die realisierten Maßnahmen ha- ben aber das Förderprogramm des Landes sinnvoll ergänzt. Es sind eine Reihe von Projekten angegangen worden, für die sich sonst kein Ver- antwortlicher gefunden hätte. Nach- folgend werden einige prägnante Beispiele dargestellt:

• UNION Werl –

Vom Gewerbegebiet zum neuen Stadtteil

Die Sanierung des innenstadtnah gelegenen rund sechs Hektar großen ehemaligen Betriebsgeländes einer metallverarbeitenden Fabrik ermög- licht der Stadt Werl die Anlage eines attraktiven Wohngebiets ohne Ver- brauch bestehender Freiflächen.

• ECF Kempen – Altlastensanierung im Nebel

Im Industriegebiet „Am Selder“ in Kempen steht seit 2006 das Gelände der ehemaligen „Elektrochemischen Fabrik“ (ECF) wieder für eine neue gewerblich-industrielle Nutzung zur Verfügung. Auf der 4,5 Hektar großen Industriebrache fanden seit Juni 2004 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen statt.

Innerhalb eines Jahres wurden rund 250.000 Tonnen Abfälle und Boden bewegt und 150.000 Tonnen geruchs- intensiver Produktionsschlämme und Industrieabfälle entsorgt.

Hauptproduktionszweig der ECF war die Gewinnung von Eiweißleim aus gegerbten Lederresten. Die schlammi- gen mit Chrom und Pentachlorphenol (PCP) angereicherten Produktions- rückstände waren ungesichert auf dem Außengelände der Fabrik abge- lagert worden.

• Stadt Halle –

Von der Lederfabrik zum Wohngebiet

Ein gutes Beispiel für die Wiederge- winnung städtischen Entwicklungs- raums ist der Standort einer ehema- ligen Lederfabrik in Halle (Westfalen).

Dieses circa 2,2 Hektar große Gelände der ehemaligen Gerberei wurde im Zusammenhang mit weiteren be- nachbarten Flächen zu einem attrak- tiven Wohnbaugebiet entwickelt. Die Bebauung ist in vollem Gange.

• Bahnhofsgelände Lüdenscheid

Bereits seit 1995 gab es Bestrebun- gen der Stadt Lüdenscheid das zu großen Teilen brachliegende Bahn- hofsgelände mit einer Brutto-Gesamt- fläche von 90.000 Quadratmetern zu einem hochwertigen Dienstleis- tungs- und Gewerbestandort mit guter Adresse in fußläufiger Entfer- nung zur Innenstadt zu entwickeln.

Im Umfeld des neu zu errichtenden Verknüpfungspunktes für Bahn, Bus, PKW, Fahrrad und Fußgänger sollen bahnbezogene Serviceeinrichtungen, ergänzende Dienstleistungsangebote, beschränkt Einzelhandel sowie räum- lich untergeordnet auch Wohnnutzun- gen entstehen.

Fazit und Ausblick

Diese und eine Reihe anderer Bei- spiele zeigen, dass der AAV wichtige Beiträge sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zum Flächenrecycling liefert.

Er hat in den 20 Jahren umfangrei- che Erfahrungen in der Durchführung komplexer Sanierungsfälle gesam- melt. Komplizierte Fallgestaltungen innerhalb bestehender Wohngebiete wurden unter Beteiligung der Betroffe- nen abgewickelt.

Schadensherdsanierungen unterhalb von Gebäuden erforderten den Ein- satz innovativer Sanierungsverfah- ren. Im Rahmen von Sanierungsplä- nen wurden Materialumlagerungen in Sicherungsbauwerke vorgenommen.

Vertragliche Lösungen führen zur Einbindung Dritter bei der Kostentra- gung.

Immer häufiger wird der AAV von seinen Mitgliedern als Berater und Me- diator eingesetzt; sein Sachverstand ist auf Fachtagungen über die Landes- grenzen hinaus gefragt. Angesichts dieser positiven Bilanz, aber immer noch etwa 60.000 altlastverdächtigen Flächen und etwa 10 % endgültig sanierter Flächen in Nordrhein-West- falen muss diese Arbeit dringend weiter geführt werden.

(12)

12

Der Altlastensanierungs- und Alt- lastenaufbereitungsverband NRW (AAV) feiert anlässlich des Altlasten- symposiums "20 Jahre Altlastensa- nierung in NRW“ am 26.11.2009 in Düsseldorf sein 20jähriges Bestehen.

Er macht sich dabei etwas jünger.

Denn genau genommen ist der AAV schon 21 Jahre alt und damit auch nach alten Maßstäben endgültig volljährig.

Im Jahr 1988 wurde der AAV als Abfallentsorgungs- und Altlasten- sanierungsverband NRW gegründet.

Der Umfang der Probleme im Zu- sammenhang mit der Erkundung und Sanierung von Altlasten wur- de zu damaliger Zeit als nahezu unüberschaubar angesehen. Auf Seiten der Ordnungsbehörden, der Planungsbehörden und der Industrie bestanden Unsicherheiten, wie mit der Bewältigung der Altlastenfrage unter technischen und finanziellen Gesichtspunkten umgegangen wer- den sollte. Die Altlastensanierung hatte zu dieser Zeit Hochkonjunktur.

Es wurden zahlreiche neue Wege und Lösungsmöglichkeiten erkundet.

Viel Geld wurde in diesem Zusam- menhang investiert – aber auch verdient.

In diesem Umfeld suchte das Um- weltministerium des Landes NRW einen neuen Weg für die Finanzie- rung der Altlastensanierung. Zu- sammen mit der Industrie und den Kommunen entschied sich das Land NRW für die Form der „Public-Pri- vate Partnership“. Hierzu wurde ein Verband, der AAV, gegründet. Wie in jedem Verein gab es auch beim AAV nach einiger Zeit Ärger. Wie in jedem Verein ging es ums Geld.

Nachdem die ursprüngliche Finan- zierung des AAV über Lizenzent- gelte aus der Abfallentsorgung in 2000 als nicht verfassungskonform eingestellt werden musste, zeigte sich jedoch, dass die überwiegen- de Mehrheit der Verbandsmitglie- der die vom AAV geleistete Arbeit als sinnvoll ansah und weiterhin unterstützen wollte. So erfolgte in 2002 die Neugründung des AAV als

„Altlastensanierungs- und Altlasten- aufbereitungsverband NRW“. Dabei will ich allerdings nicht verschwei- gen, dass der ursprünglich beach- tenswerte finanzielle Beitrag der Wirtschaft mittlerweile auf einen An- teil zurückgeführt wurde, der nicht mehr angemessen erscheint.

20 Jahre

Altlastensanierung in NRW

Dr. Horst Ferfers, Vorsitzender des Umwelt- ausschusses Städtetag NW

(13)

13

Inhaltlich konzentrierte der AAV mit der Neugründung seine Betä- tigung auf den Bereich der Alt- lastenerkundung/-sanierung. Der Arbeitsbereich „Abfallentsorgung/

Verwertung“ wurde mit dem Weg- fall des Lizenzentgelts aufgegeben.

Wichtiger aus Sicht der Kommunen ist jedoch eine Erweiterung der Ar- beitsfelder des AAV, die sich in 1995 vollzog. Bis dahin wurden vom AAV nur Maßnahmen gefördert, die im Rahmen der Ersatzvornahme von den Ordnungsbehörden bearbeitet wurden. Grundstücke, die im Eigen- tum der Kommunen standen oder durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag saniert wurden, waren von der Förderung ausgeschlossen. Seit 1995 können Gemeinden jedoch auch für Grundstücke, die einer neuen Nutzung/Bebauung zugeführt werden sollen, eine Bezuschussung seitens des AAV erhalten. Erfolgte die Altlastensanierung bis 1995 aus stadtplanerischer Sicht nach dem Zufallsprinzip der Ersatzvornahme, konnte danach die Altlastenbear- beitung in die Entwicklungsplanung der Gemeinden integriert werden.

Die Sanierung der zumeist am Rand der früheren Stadtkerne gelegenen, älteren Industrie- und Gewerbebra- chen hat seitdem unter dem Stich- wort „Flächenrecycling“ eine immer größer werdenden Bedeutung erlangt.

Dem trägt der AAV durch die in 2009 erstmalig erfolgende Verlei- hung des „NRW Bodenschutzprei- ses“ besonders Rechnung. Heraus- ragende Beispiele für die Revitali- sierung ehemaliger Industrie- und Militärflächen sollen hierbei ausge- zeichnet werden.

Des Weiteren ist aus Sicht der Ge- meinden die Tätigkeit des AAV im Bereich der Weiterbildung und der Beratung hervorzuheben. Beispiel- haft hierfür seien die AAV-Fachta- gungen und –Symposien genannt.

Der Erfahrungsaustausch unterein- ander sowie die Weitergabe neuer Erkenntnisse ist im Bereich der sich rasch entwickelnden Altlastensanie- rungstechnik von besonderer Be- deutung.

Im Namen des Umweltausschus- ses des Städtetags NRW darf ich mich daher beim AAV für die in den letzten 20 Jahren geleistete Zu- sammenarbeit und Unterstützung bedanken! Im Interesse der Ge- meinden wünsche ich dem AAV für die Zukunft alles Gute!

(14)

14

Zwanzig Jahre AAV; das ist auch aus Sicht der Wirtschaft ein Grund, Glückwünsche zu überbringen und diesem Erfolgsmodell für gelungene Altlastensanierung und Flächenre- cycling in NRW für die Zukunft alles Gute zu wünschen. Dabei standen die Anfänge des AAV aus Sicht der Wirtschaft zunächst unter keinem guten Stern. Die Finanzierung über eine zwangsweise Heranziehung von Wirtschaftsunternehmen auf Basis eines „Lizenzentgelts“ für Sonderabfallentsorgung wurde von vielen Unternehmen als Zumutung empfunden und stieß auf heftige Gegenwehr.

Doch das ist Schnee von gestern.

Seit Jahren ist die Finanzierung des AAV über eine Kooperationsverein- barung zwischen Land und Wirt- schaft gesichert; viele maßgebliche Unternehmen in NRW leisten über Fördervereine freiwillig einen Beitrag zur Sanierung und Flächenrecycling von herrenlosen industriellen Altlas- ten. Welche Gründe gibt es für die Wirtschaft, sich hier zu engagieren, für Altlasten, die ihnen selbst nicht gehören?

Jede sanierte Altlast und jeder Alt- standort, der saniert in den Wirt- schaftskreislauf oder für andere Nut- zung zurückgegeben wird, reduziert den Flächenverbrauch und ist ein Beitrag zur Bewältigung des Struk- turwandels in der industriellen Kern- region Deutschlands und erhöht die Attraktivität des Wirtschaftsstand- orts NRW. Das ist im Interesse der hier ansässigen Unternehmen.

Der AAV aus Sicht der Wirtschaft

Dr. Lutz-Dieter Naake, Evonik Degussa GmbH

(15)

15

Darüber hinaus hat sich der AAV dank seiner hochqualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter einen hervor- ragenden Ruf bei der Bewältigung auch komplexer schwieriger Sa- nierungsprojekte erarbeitet. Durch die Erprobung neuer Sanierungs- techniken an geeigneten Projekten leistet der AAV wichtige Beiträge zur fachlichen Weiterentwicklung der Altlastensanierung und zum optima- len Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen. Von dieser Erfahrung profitieren sowohl die Verwaltung als auch Industrieunternehmen bei ihren eigenen Sanierungsprojekten, und nicht zu unterschätzen ist schließlich auch die Rolle des AAV als Vermittler zwischen den Verfah- rensbeteiligten.

Es ist zu hoffen, dass noch mehr Wirtschaftsunternehmen in unse- rem Land die Bedeutung des AAV erkennen und mit einem freiwilligen finanziellen Beitrag unterstützen.

(16)

16

Für das Jahr 2009 hat der Altlasten- sanierungs- und Altlastenaufberei- tungsverband NRW (AAV) seine bei- den Fachtagungen Rechtsfragen und Praxiserfahrungen zusammenge- fasst. Etwa 260 Teilnehmer interes- sierten sich am 24. Juni im Indust- riemuseum Henrichshütte Hattingen für aktuelle Rechtsfragen bei der Sanierung von Grundwasserschäden und praktische Erfahrungen bei der Sanierung von Altlasten.

Mit Blick auf die Großveranstaltung anlässlich der Verleihung des gemein- sam mit dem Umweltministerium ausgelobten NRW-Bodenschutzpreises 2009 im Rahmen des Symposiums

„20 Jahre Altlastenbearbeitung in NRW“ am 26. November in Düssel- dorf hatte der AAV beschlossen, die beiden Einzelveranstaltungen der Fachtagungen zusammenzulegen:

die Rechtstagung im Juni und die in den Vorjahren Anfang Dezem- ber durchgeführte Fachtagung mit Praxiserfahrungen. Mit knapp 260 Teilnehmern war die ehemalige Gebläsehalle der Henrichshütte ausgebucht.

In seiner Einführung listete Prof.

Dr. Wilhelm König (MUNLV NRW) die aktuellen Diskussionspunkte zum Regelungsbereich Boden und Grundwasser auf:

- Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wasserrechts

- Entwurf einer Grundwasserver- ordnung

Bewertung und Maßnahmenkon- zepte zu Altlasten als Punktquel- len für Grundwasserkörper nach WRRL

- Novellierung der Regelungen zum Wirkungspfad „Boden-Grund- wasser“ in der BBodSchV - Artikel-Verordnung zur Verwer- tung mineralischer Abfälle/

Bodenmaterial (ErsatzbaustoffV/

§ 12a BBodSchV)

Dabei zeigte sich, dass sich der Gesetzgeber bei einigen dieser Vor- haben mehr Zeit lässt als erwartet.

Das hängt zunächst damit zusam- men, dass nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches das Bundeska- binett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaus- haltsgesetzes (WHG) beschlossen

Der Gesetzgeber lässt sich mehr Zeit

AAV-Fachtagung Boden und Grundwasser bündelte Rechtsfragen und Praxiserfahrungen

Rechtsfragen und Praxisaspekte der AAV-Fachtagung interessierten über 250 Teilnehmer

Hans Joachim Schmitz

Gastautor

(17)

17

hat und der Bundesrat notwendige Korrekturen in das Verfahren einzu- bringen hatte. Hier spielte auch die Umsetzung von Ergebnissen der Fö- deralismusreform eine Rolle. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG-E, der den alten § 34 zur Reinhaltung des Grundwassers ersetzt und mit dem die so genannten Geringfügigkeits- schwellen (GFS) bundesweit einge- führt werden sollten. Der neue § 48 bildet die Ermächtigungsgrundlage für die im Entwurf vorliegende Grund- wasserverordnung. Allerdings ist der Widerstand gegen die Einführung der GFS so massiv, dass der Bundesrat am 15. Mai 2009 durch das Streichen der Sätze 2 und 3 in § 48 Abs. 1 die Verrechtlichung der GFS aufgescho- ben hat und damit der Grundwasser- verordnung überlässt. Nur so ist es möglich, das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts mit seinem Haupt- artikel 1, der WHG-Neufassung, noch in dieser Legislaturperiode zu verab- schieden. Die Umsetzung der EG- Grundwasserrichtlinie durch die neue Grundwasserverordnung wird wegen der laufenden Diskussionen auf die kom- mende Legislaturperiode verschoben.

Dass die Ersatzbaustoffverordnung in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird, ist weitgehend bekannt. Eine weitere Verschiebung deutete Prof. König auch für die No- vellierung der BBodSchV an, für die vor den Bundestagswahlen kein neuer Arbeitsentwurf mehr zu erwarten ist.

Prof. Dr. Michael Reinhardt (Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Universität Trier) vertiefte das Thema mit seinem Vortrag „Neue Anforderungen an die Sanierung altlastenbedingter Grund- wasserschäden“. Nach der Föderalis- musreform gilt für den Bund statt der früheren Rahmenkompetenz im

Wasserrecht mit jeweiliger Länder- regelung (z. B. 16 Landeswasser- gesetze) jetzt eine „Vollregelung“.

Den Ländern bleibt als Ausgleich für die verlorene Ausfüllungskompetenz das Recht einer Abweichungsgesetz- gebung. Die ist aber inhaltlich stark eingeschränkt und gilt nicht für stoff- und anlagenbezogene Regelungen und auch nicht bei der Umsetzung von EU-Recht, so dass dem Referenten die Gefahr abweichender länderspezi- fischer Regelungen gering erscheint.

Gleichzeitig ist bei der gegenwärti- gen Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften ein erheblicher Zeitdruck entstanden, der vom nahen Ende der Legislaturperiode noch verschärft wird. Das erneute Scheitern eines einheitlichen Umweltgesetzbuchs macht es erforderlich, bis zum Herbst wenigstens die Einzelgesetze zum Wasserrecht und Naturschutzrecht zu verabschieden.

Der am 11. März 2009 vorgelegte Entwurf eines novellierten WHG soll die Kompetenzänderungen im Grundgesetz und die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften (Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG und Grundwasserrichtlinie 2006/118/

EG) zu einem neuen Wasserrecht des Bundes zusammenführen.

Der Gesetzesentwurf stellt eine grund- sätzliche Neuordnung des Wasser- rechts auf der Grundlage der Ent- würfe zum UGB II (Wasser) dar.

Prof. Reinhardt ging anschließend auf die aus Sicht des Grundwasserschut- zes bedeutsame Umsetzung der EU- Umwelthaftungsrichtlinie durch § 22a WHG und das Umweltschadensgesetz ein, womit erstmals der Begriff des Gewässerschadens definiert und eine Sanierungspflicht des Verursachers definiert wird. Weiterhin wies er auf das wasserhaushaltsgesetzliche System des vierstufigen Grundwas- serschutzes (Grundsatzverbote für Einleiten, Lagern und Ablagern in § 34, Bewirtschaftungsziele in § 33 a, Recht der wassergefährdenden Stoffe in § 19 a-l und die Wasserschutzge- biete in § 19 WHG) sowie auf die Reinhaltung des Grundwassers in

§ 48 WHG-E (siehe Einführung Prof.

König) hin.

Themenblock Rechtsfragen:

Moderator Nikolaus Söntgerath, Martina Hirschberg, Prof. Dr. Wilhelm König, Prof. Dr. Michael Reinhardt

(18)

18

bisherige Beurteilungsspielraum der Behörde entfällt. Zu den Auswirkun- gen durch die verbindliche Einführung der GFS-Werte in der Grundwasser- verordnung auf die Festlegung von Sanierungszielen bei Grundwassersa- nierungen (z. B. Wiederversickerung) ist zu sagen, dass angesichts der Beachtung des Verhältnismäßigkeits- grundsatzes die GFS-Werte ein eher ungeeigneter Maßstab für die Festle- gung von Sanierungszielwerten sein werden.

Warum ein seit Jahrzehnten diskutier- tes Klassikerthema des Boden- und Altlastenrechts wieder aktuell ist, nämlich die Verhältnismäßigkeit von Sanierungszielen und -maßnahmen bei altlastenbedingten Gewässerschä- den, das brachte RA Nikolaus Steiner den Zuhörern näher. Dabei ist der Ver- hältnismäßigkeitsgrundsatz keine rein naturwissenschaftliche oder technische Frage, sondern eine voll justiziable Rechtsfrage. Er besitzt Verfassungs- rang, sodass er eigentlich nicht extra im Gesetz zu stehen bräuchte. Dass dies dennoch der Fall ist, unterstreicht das besondere Gewicht, das der Ge- setzgeber der Verhältnismäßigkeits- prüfung im Bundes-Bodenschutzge- setz beimisst. In § 10 Abs. 1 Satz 4 BBodSchG heißt es: „Die zuständige Behörde darf eine Anordnung nicht treffen, wenn sie auch im Hinblick auf die berechtigten Nutzungsinteressen einzelner unverhältnismäßig wäre.“

Über rechtliche Anforderungen an die Sanierung von Grundwasserschäden aus der Sicht einer Kreisverwaltung berichtete Martina Hirschberg (Rhein- Sieg-Kreis, Siegburg). In diesem be- völkerungsmäßig zweitgrößten deut- schen Landkreis, der die Stadt Bonn vollständig umschließt und im Norden an die Stadt Köln grenzt, gibt es als Folge einer langen industriellen Ent- wicklung 819 Altlastverdachtsflächen, 50 Altlasten und 195 sanierte/gesi- cherte Altlasten. Zurzeit laufen sieben aktive Grundwassersanierungsmaß- nahmen im Kreisgebiet, einige davon in Zusammenarbeit mit dem AAV.

Bei den überwiegenden Fällen gibt es einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit bislang sehr guten Erfahrungen, aber auch Maßnahmen ohne vertragli- che Verpflichtung oder Verfügung und ohne konkretes Sanierungsziel finden statt.

Bei der Festlegung von Sanierungs- zielen gibt es nach den Erfahrungen im Rhein-Sieg-Kreis keine Universal- lösung. Die Hürde ist nicht die tech- nische Machbarkeit, sondern die Ver- hältnismäßigkeit von Maßnahmen.

Auch bei nach den „LAWA/LABO- Grundsätzen des nachsorgenden Gewässerschutzes bei punktuellen Schadstoffquellen“ abgeleiteten Sa- nierungszielen sind diese nicht immer mit verhältnismäßigem Aufwand er- reichbar, sodass die Behörde Maßnah- men vor Erreichen des Sanierungs- ziels beendet.

Auf Bitte des AAV wurden die Auswir- kungen einer Einführung von Gering- fügigkeitsschwellen nach § 48 WHG-E auf die behördliche Ermittlungspflicht beleuchtet. Da bei einer Überschrei- tung von Schwellenwerten eine Grundwasserverunreinigung vorliegt, greift bei Kenntnis der Überschreitung die behördliche Ermittlungspflicht; der

Klassikerthema Verhältnis- mäßigkeit:

Nikolaus Steiner

(19)

19

Die Beachtung der Verhältnismäßig- keit ist ebenfalls vorgeschrieben in § 4 Abs. 5 BBodSchG (Vorrang der De- kontamination), § 4 Abs. 7 BBodSchV (Bewertung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser) und § 4 Abs. 3 BBodSchG (Schutz- und Beschrän- kungsmaßnahmen). Bei der Verhält- nismäßigkeitsprüfung altlastenbeding- ter Grundwasserschäden steht ein verhältnismäßiges Sanierungsziel am Anfang, denn die Geeignetheit einer Maßnahme ist nur bei Vorliegen eines Sanierungsziels zu bewerten. Dabei ist die Ableitung und Festlegung ver- hältnismäßiger Sanierungsziele (und -zielwerte) eine standortbezogene Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen der Behörde. Bei der recht- lichen Verhältnismäßigkeitsprüfung von Sanierungszielen und -maßnah- men ist jeweils deren Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Und damit steht aktu- ell die Frage im Raum: Wie steht es mit den LAWA-GFS als Sanierungsziel- werte? Sowohl das OVG Niedersach- sen, ZUR 2007, S. 432 ff. (Neuscha- den durch defekte Heizölleitung in 2007) als auch der VGH Bayern, NVwZ 2007, S. 112 ff. (altlastenbe- dingter Grundwasserschaden) haben dies bejaht. Dem steht aber entge- gen, dass die Ableitung der LAWA- GFS fachlich und rechtlich umstritten ist und dass GFS Grundwasserquali- tätsziele sind, die für den Grundwas- serkörper und nicht unmittelbar für Punktquellen (Altlasten) gelten.

Allerdings dient die gesetzliche „Ver- rechtlichung“ des GFS-Konzepts im Entwurf der Grundwasserverordnung dem Vorsorgegrundsatz im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren und kann für die Nachsorge bei der Altlastenbearbeitung nicht übertra- gen werden (so Begründung zu § 15 GrwV-Entwurf v. 24.04.2009). Fazit:

Ergibt die rechtliche Verhältnismäßig- keitsprüfung, dass die angedachten Ziele, Werte und Maßnahmen unver- hältnismäßig sind, so sind diese zu modifizieren und erneut auf Verhält- nismäßigkeit zu prüfen. Dies ist ein iterativer Prozess.

Dr. Hans-Peter Koschitzky (VEGAS Universität Stuttgart) stellte den Zuhörern Aufbau und Ziele der neuen ITVA-Arbeitshilfe „Innovative In-situ-Verfahren“ vor, deren He- rausgabe bevorsteht. Der Hinter- grund für diese Arbeitshilfe ist in lang andauernden Sanierungsmaß- nahmen (meist Pump and Treat) zu finden, die nicht enden wollen und andere Lösungen erfordern.

Der Vorteil einer solchen Arbeitshilfe liegt bei einer unabhängigen und wertfreien Darstellung der Verfahren.

Sie soll die Auswahl eines geeigne- ten In-situ-Sanierungsverfahrens erleichtern sowie Anwendung und Akzeptanz der Verfahren verbessern.

Die vorgestellten Verfahren gliedern sich in physikalische, biologische und chemische Verfahren sowie als Sonderfall durchströmte Reinigungs- wände. Zu jedem Verfahren gehört ein doppelseitiges Verfahrensblatt, das den Anwendungsbereich wie auch Anwendungsgrenzen aufzeigt, den Entwicklungsstand und Referenzpro- jekte dokumentiert und neben aus- gewählter Literatur eine Bewertung durch den ITVA-Arbeitskreis enthält.

Innovative In-situ-Verfahren:

Dr. Hans-Peter Koschitzky

(20)

20

Da das Verfahren als nicht erprobt gilt, sind Vorversuche im Labormaß- stab sowie eine Pilotierungsphase geplant.

Eine regionale Bodenbörse war an- gesichts gewaltiger Aufgaben für das Bodenmanagement im Ruhrge- biet schon auf der AAV-Fachtagung im Dezember 2007 in einem Vortrag der Emschergenossenschaft ange- regt worden. Ein erstes Konzept für diese regionale Bodenbörse Ruhr vermittelte Dr. Rolf Heyer (LEG Stadtentwicklung). Nach einer Vor- studie des Büros für Bodenbewer- tung Kiel besteht für die nächsten zehn Jahre ein Mengenbedarf von 10 Mio. m³ für die Abdeckung und Rekultivierung von Deponien; zu- sätzlich werden im Rahmen der Alt- lastensanierung 30 Mio. m³ Material bewegt werden. Dem steht ein An- gebot an Böden von 20 Mio. m³ gegenüber. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet von einer sehr unterschiedlichen Qualität der be- wegten Bodenmassen, vom Aus- hub natürlicher Böden bis hin zu kontaminierten Materialien. Bei der Beschaffung von Böden stehen zum gewünschten Zeitpunkt erforderli- che Materialien nicht zur Verfügung, es gibt nur gering aufnahmefähige Zwischenlager, und die Kenntnis von Angebot und Nachfrage ist begrenzt.

Die geplante regionale Bodenbörse Ruhr versteht sich als unabhängige, neutrale, nicht gewinnorientierte, aber sich selbst finanzierende Bera- tungs- und Vermittlungsagentur. Sie stellt den Nutzern bodenbezogene Informationen, räumliche Informa- tionen über Ablagerungs- und Ver- wertungsorte zur Verfügung und wird bestehende Internetplattfor- men wie ALOIS nutzen. Nachdem ein Umsetzungskonzept vorliegt und die Vorstudie Vorschläge zur Regionale Bodenbörse: Dr. Rolf Heyer

Über ein „Verfahrensscreening zur Ermittlung von geeigneten Behand- lungsverfahren komplexer Grund- wasserschäden“ berichtete Dr. Jo- hannes Leonhäuser (Bayer Techno- logy Services) am Beispiel der Rhe- nania-Halde in Stolberg. Hier hatten von 1852 bis zur kriegsbedingten Zerstörung im Jahr 1944 die Che- mische Fabrik Rhenania AG und ihre Rechtsnachfolgerin Calciumsulfid- Rückstände aus der Sodaproduktion abgelagert und zu einer Industrie- halde mit einer Grundfläche von ca. 78.000 m² und einem Volumen von ca. 2,6 Mio. m³ aufgeschüttet.

Jährlich etwa 30.000 m³ Sickerwas- ser mit hohen Sulfid- und Sulfat- Frachten belasten Grundwasser und den Vorfluter Saubach (Inde), Ausgasungen von Schwefelwasser- stoff führen zu erheblichen Geruchs- belästigungen. 2007 schlossen der AAV und der Kreis Aachen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sanierung der Halde zur Redu- zierung des Sickerwasseranfalls.

Das Sanierungskonzept sieht eine Oberflächenabdeckung oder -ab- dichtung vor, die Böschungen der Halde sollen stabilisiert, der Hal- dengraben als Sickerwasserfang ausgebaut sowie eine Abwasserbe- handlungsanlage errichtet werden.

Für die geplante Sickerwasserbe- handlungsanlage zur Sulfidentfernung musste ein geeignetes Verfahren gefunden werden, das einen langfris- tigen Anlagenbetrieb mit möglichst geringen Betriebskosten berücksich- tigt und zugleich einen betreuungs- und wartungsarmen Anlagenbetrieb erlaubt. Ein theoretischer und experi- menteller Vergleich der Verfahrensva- rianten Fällung, Strippung, chemische und biologische Oxidation ergab Vor- teile für die biologische Sulfidentfer- nung vor allem auf der Kostenseite.

(21)

21

Standardisierung von Bodenmateria- lien (technisch, toxikologisch, öko- logisch) unter Nutzungsaspekten vorgelegt hat, soll eine Folgestudie Bedarfe, Standorte, Transportwege und mögliche Zwischenlagerungs- kapazitäten verifizieren und konkre- tisieren. Die Resonanz öffentlicher Stellen ist positiv, Zurückhaltung zeigen bisher die kommerziellen Marktteilnehmer: Bei Bodenbewe- gungen in der Größenordnung von 20 Mio. t in der nächsten Dekade wird ein Umsatzvolumen für Zwi- schenlagerung und Verbringung an den Einbauort von über 400 Mio. € generiert. In einer funktionierenden Bodenbörse wird es eine bessere Kostenkontrolle und damit geringere Gesamtkosten geben; damit können Gewinnmargen bei Transporteuren und Verwertern u. U. sinken.

Zum Abschluss der Fachtagung gab Andreas Illguth (Umweltamt Kreis Aachen) im Themenfeld Sanierungs- praxis einen Gesamtüberblick zu den Sanierungsarbeiten der Chemi- schen Fabrik Rüsges in Eschweiler.

Dieses Unternehmen produzierte, mischte und vertrieb in der Zeit zwischen 1936 und 1989 chemische Erzeugnisse, Öle, Fette, Teeröl, Ver- gaser- und Dieselkraftstoffe, Löse- mittel, Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.

Daneben wurde in den 50er Jahren Teerpappe produziert. Die betrieb- lichen Einrichtungen aus 50 ober- und unterirdischen Tanks, Tauch- becken, Misch-, Abfüll- und Reini- gungsanlagen sowie kriegsbedingte Zerstörungen haben zu massiven Kontaminationen von Boden und Grundwasser geführt; Schadstoff- fahnen belasten das Grundwasser auch außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes.

In den vergangenen Monaten fand auf dem früheren Produktionsstand- ort eine Quellensanierung durch Bodenaustausch und anschließende Bodenversiegelung statt, wobei ein erheblicher Aufwand für die Entfer- nung bekannter und unbekannter Tanks, Leitungen und Betriebsanla- gen sowie für die Entsorgung von Pro- duktionsabfällen entstand. Diese Maß- nahme in Kooperation des Kreises Aachen mit dem AAV wurde im Früh- jahr 2009 abgeschlossen (Rüsges I).

Unter der Bezeichnung Rüsges II gibt es eine erweiterte Sanierungs- untersuchung, ob nach der Quel- lensanierung die Abstromfahnen auf dem nordöstlich gelegenen Gieße- reigelände (BTEX, PAK) durch na- türlichen Schadstoffabbau (MNA/

ENA) saniert werden können. Die Maßnahme wird durch den AAV und die Bezirksregierung Köln (80%) gefördert. In Planung befindet sich das Projekt Rüsges III, die Sanie- rung des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofs. Die zwischen den ersten beiden Sanierungsgebieten gelegenen Gleisanlagen, die zuvor der DB AG gehörten, werden inzwi- schen von der Euregiobahn (EVS) für den ÖPNV genutzt. Erforderlich ist hier eine Sanierung der unge- sättigten Bodenzone durch Auskof- fern der mit Teeröl kontaminierten Horizonte incl. Beseitigung der auf- schwimmenden Phase. Zwischen dem ursprünglichen Eigentümer (DB AG), dem neuen Eigentümer (EVS GmbH) und dem Kreis Aachen ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen worden. Gegen Zahlung eines Betrages von 2,0 Mio. € ist die Sanierungspflicht auf den Kreis Aachen übergegangen.

(22)

22

7003 Ehemalige Zeche und Kokerei Massen ¾ in Unna 7004 Ehemalige Großwäscherei Ferster in Bornheim-Roisdorf 7005 Ehemalige Färberei und Großwäscherei Salzbergener Straße in Rheine 7006 Ehemalige Wäscherei und Chemische Reinigung Hoff in Hilden 7008 Elektrochemische Fabrik in Kempen (ECF) 7009 Rhenania-Halde in Stolberg-Atsch 7010 Ehemalige chemische Fabrik Rüsges & Co. in Eschweiler

7016 Ehemalige Knochenmühle Brand in Langenfeld 7022 Ehemalige Dachpappenfabrik der Fa. Ranke in Dortmund 7023 Ehemalige chemische Reinigung Volz in Mönchengladbach-Giesenkiese 7024 CKW-Grundwasserschaden Bahnstraße in Kaarst-Büttgen 7025 Ehemaliges Werksgelände der Fa. UNION in Werl

7027 Tankstelle Heeger in Hörstel-Dreierwalde

7031 Baaske Hartchrom in Wuppertal 7032 Lackfabrik Brocolor in Gronau 7034 Altablagerung „An der Schlinke“ in Witten-Annen 7035 Ehemaliger Metallverarbeitungsbetrieb Wortmann in Iserlohn 7037 Ehemalige chemische Reinigung Schaefer in Mönchengladbach-Rheydt 7038 Ehemalige Galvanik Goldau in Solingen Ohligs 7039 Ehemalige Büdericher Ziegelwerke in Wesel-Büderich

7040 Ehemalige Industriewäscherei Hünerbein in Düren 7041 Ehemalige Metallverarbeitungsfirma Susan in Netphen 7042 Chemische Reinigung Hemesath in Kempen 7043 Ehemalige Galvanik Greitemann in Olpe 7044 Ehemalige Wäscherei und chemische Reinigung Raupach in Gladbeck 7045 Ehemalige Warps-Spinnerei II in Borghorst

7046 Gewerbestandort Bahnhof Lüdenscheid Mitte in Lüdenscheid 7047 Ehemaliges Werksgelände der Dachpappenfabrik Raschig in Bochum 7048 Ehemalige Dachpappenfabrik Dr. Kohl in Dorsten

7049 Grundwasserverunreinigung Hilden/Benrath 7050 Sägewerk Stellberg in Overath

7051 Ehemalige chemische Reinigung Schurmann in Hamm 7052 Metallwarenfabrik August de Haer in Troisdorf 7054 Ehemalige Zeche und Kokerei Prosper I in Bottrop 7056 Altdeponie Brandheide in Castrop-Rauxel 7057 Ehemalige Büromöbelfabrik Fermata in Welver 7058 Altablagerung „Am Welschenhof“ in Duisburg 7060 Ehemalige Dachpappenfabrik Therstappen in Neuss

7062 Ehemaliges Gaswerk Sedanstraße/Stadtumbaugebiet City West in Hamm

7063 Ehemalige chemische Großreinigung Froitzheim in Krefeld 7064 Ehemalige Färberei Kuhlen/Grundschule Schlebusch in Leverkusen

X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X

X X X X X Projekt-Nr. Projektname Anmeldende Behörde Art der Altlast SU SP S

Maßnahmenplan des AAV (Stand 07.07.2009)

Kreis Unna AS mit GW Rhein-Sieg-Kreis AS mit GW Kreis Steinfurt AS mit GW Kreis Mettmann AS mit GW Kreis Viersen AS mit GW Kreis Aachen AA mit GW Kreis Aachen AS mit GW Kreis Mettmann AS mit GW Stadt Dortmund AS mit GW Stadt Mönchengladbach AS mit GW Rhein-Kreis Neuss AS mit GW Stadt Werl AS mit GW Kreis Steinfurt AS mit GW Stadt Wuppertal LB mit GW Kreis Borken AS mit GW Ennepe-Ruhr-Kreis AA mit GW Stadt Iserlohn AS mit GW Stadt Mönchengladbach AS mit GW Stadt Solingen AS mit GW Kreis Wesel AS mit GW Kreis Düren AS mit GW Kreis Siegen-Wittgenstein AS mit GW Kreis Viersen LB mit GW Kreis Olpe AS mit GW Kreis Recklinghausen AS mit GW Kreis Steinfurt AS mit GW Stadt Lüdenscheid AS Stadt Bochum AS mit GW Kreis Recklinghausen AS mit GW Kreis Mettmann AS mit GW Rheinisch-Bergischer Kreis LB mit GW Stadt Hamm AS mit GW Rhein-Sieg-Kreis LB mit GW Stadt Bottrop AS mit GW Kreis Recklinghausen AA mit GW Kreis Soest AS mit GW Stadt Duisburg AA mit GW Rhein-Kreis Neuss AS mit GW Stadt Hamm AS mit GW

Stadt Krefeld AS mit GW Stadt Leverkusen AS

Nach Dringlichkeitsbeschluss am 07.07.2009 begonnene Projekte

(23)

23

Verwendete Abkürzungen:

SU = Sanierungsuntersuchung SP = Sanierungsplanung S = Sanierung

AA = Altablagerung AS = Altstandort

GW = Grundwasserverunreinigung LB = Laufender Betrieb

7001 Schönebecker Schlucht/ehem. chemischer Kleinbetrieb Fa. Heßling in Essen - abgeschlossen -

7007 Ehemalige Großwäscherei „An der Waldesruh“ in Mönchengladbach - abgeschlossen -

7011 Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Emscher in Essen - abgeschlossen - 7012 Ehemalige Weberei Goost in Steinfurt-Borghorst - abgeschlossen - 7014 Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Rheinpreußen IV in Moers - zurückgestellt -

7015 Pilotvorhaben zum mikrobiologischen in-situ-Abbau von LCKW am Standort „Große Holtforth“ in Kamp-Lintfort - abgeschlossen - 7018 Ehemaliges Chemikalienlager der Fa. Kertess in Bocholt - zurückgestellt 7019 Ehemalige Zinkhütte Eppinghofen in Mülheim an der Ruhr

- abgeschlossen -

7020 Ehemalige Gerberei Imsande in Halle (Westf.) - abgeschlossen - 7026 Arsenschadensfall III Real- und Sonderschule in Bonn-Beuel - abgeschlossen -

7029 Gewerbegebiet Brügge in Lüdenscheid - abgeschlossen - 7030 Holz- und Imprägnierwerk Strasser in Willebadessen-Borlinghausen - abgeschlossen -

7053 Ehemalige chem. Großreinigung Helmrich in Hamm - zurückgestellt - 7055 Gewerbepark Münsterbusch in Stolberg - zurückgestellt -

7059 Ehemalige Gießerei Görges in Ennigerloh - zurückgestellt - 7061 Ehemalige Zeche und Kokerei Julia in Herne - zurückgestellt -

X X X X X X X X X X

X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Projekt-Nr. Projektname Anmeldende Behörde Art der Altlast SU SP S

Stadt Essen AS mit GW Stadt Mönchengladbach AS mit GW

Stadt Essen AS mit GW Kreis Steinfurt AS mit GW Kreis Wesel AS mit GW Kreis Wesel AS mit GW

Kreis Borken AS mit GW Stadt Mülheim AS mit

Stadt Halle (Westf.) AS mit Stadt Bonn AA

Stadt Lüdenscheid AS mit GW Kreis Höxter AS mit GW

Stadt Hamm AS mit GW Kreis Aachen AS mit GW Kreis Warendorf AS mit GW Stadt Herne AS mit GW

Abgeschlossene und zurückgestellte Projekte

(24)

24

In den aktuellen Projekten des AAV, die vorwiegend unter dem Gesichts- punkt der Gefahrenabwehr durchge- führt werden, ist in allen Fällen das Schutzgut „Grundwasser“, häufig auch das Schutzgut „Menschliche Gesund- heit“ betroffen. Das Schadstoffspek- trum umfasst hauptsächlich leicht- flüchtige chlorierte Kohlenwasser- stoffe (LCKW), einkernige und poly- zyklische aromatische Kohlenwas- serstoffe (BTEX und PAK) sowie andere organische Stoffe.

Vier Projekte, die bewohnten Altlasten

„Am Welschenhof“ und „Ehemalige Großreinigung Froitzheim“ sowie die Sanierung eines der Eintragsbereiche der LCKW-Verunreinigung Hilden- Benrath und des ehemaligen Betriebs- geländes „Raschig“ wurden im Jahr 2009 begonnen.

durch den AAV

Bei drei Projekten, der ehemaligen chemischen Reinigung Raupach in Gladbeck, der Altablagerung „An der Schlinke“ sowie dem Teilpro- jekt „Grundwasser“ der ehemali- gen chemischen Fabrik Rüsges in Eschweiler wurden durch den AAV Sanierungsuntersuchungen zur Auswahl des geeignetsten Sanie- rungsverfahrens bzw. Festlegung der Vorgehensweise durchgeführt, deren Ergebnisse im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen.

Zwei Projekte, die Sanierung der ehemaligen Lackfabrik Brocolor in Gronau und der ehemaligen Spin- nerei Warps in Steinfurt, wurden in 2009 erfolgreich abgeschlossen.

Eine Abschätzung nach Auswer- tung alter Unterlagen geht davon aus, dass u. a. mehr als 20 Tonnen Produktionsabfälle aus der Penta- chlorphenol- und Holzschutzmittel- produktion abgelagert wurden.

Von der heute brachliegenden ca.

3.250 m² großen Altdeponie geht infolge der austretenden mit Dioxi- nen und Chlorphenolen belasteten Sickerwässer eine Grundwasserge- fährdung aus. Die bereits seit 2002 betriebene Sickerwasserreinigungs- anlage müsste ohne weitergehen- de Maßnahmen langfristig weiter betrieben werden.

Sanierung einer Dioxin-Altlast

Ein ehemaliger Sandsteinbruch in Witten-Annen wurde in den 50er und 60er Jahren als behördlich nicht genehmigte Müllkippe für Chemie- abfälle genutzt.

Historisches Foto mit abgelagerten Industriemüll- fässern

Die Sickerwasser-

reinigungs- anlage wird

seit 2002 betrieben

Gefahrenabwehr

Gefahrenabwehr

(25)

25

In einer ergänzenden Sanierungsun- tersuchung wurden ab 2007 die Schad- stoffe innerhalb der Altdeponie sowohl horizontal als auch vertikal abgegrenzt.

Dabei wurden lokal Spitzenwerte von 16.000 µg/kg Dioxine und Furane (PCDD/DF) und 1.300 µg/kg Chlor- phenol im Feststoff festgestellt. Maß- geblich für die Bewertung der Be- lastungssituation des Grundwassers in der Altablagerung und im Festge- stein sind aufgrund ihrer besseren Löslichkeit die Chlorphenole, wobei Höchstbelastungen bis zu 2.700 µg/l gemessen werden. Nach den Ergeb- nissen der Sanierungsuntersuchung ist davon auszugehen, dass die Basis der Altdeponie in Kontakt mit dem Kluftgrundwasser steht, was zu einer ständigen Mobilisierung von Schad- stoffen führt.

Die Überprüfung der in Frage kom- menden Sanierungsverfahren ergibt, dass man im vorliegenden Fall eine gezielte Austrocknung der Altdeponie durch ein Dränagesystem erzielen kann. Nach dem vorliegenden Sanie- rungskonzept sollen drei ca. 150 m lange Schrägbrunnen im Kernbohr- verfahren abgeteuft werden, um eine ausreichende Absenkung des Kluft- grundwasserleiters zu erreichen. Der Erfolg der Maßnahme hängt dabei davon ab, ob es gelingt, die präfe- rentiellen Strömungsbahnen in den verteilten Klüften und Trennfugen des Kluftgrundwasserleiters mit den Dränagen anzuschneiden.

Die hohen Druckfestig- keiten des geklüfteten Sandsteins mit bis zu 250 N/mm² stellen be- sonders hohe Ansprü- che an das Bohrgerät.

Ausgehend von einem Schachtbauwerk sollen die Horizontalbohrun- gen in nordwestliche Richtung geführt und als Sacklochbohrungen enden, so dass keine Zielschächte abgeteuft werden müssen. Der Sickerwasseranfall wird durch die Horizontaldränagen deutlich reduziert, so dass die

Altdeponie mit der Basis nicht mehr im Grundwasser steht.

Nach Herstellung der Dränagen wird zunächst mit einem maximalen Förder- volumen an Grund- wasser von bis zu 3,5 m³/h gerechnet.

Bis zur Austrocknung

der Altdeponie ist im geförderten Grundwasser mit erhöhten Schad- stoffbelastungen zu rechnen, so dass das Wasser über die vorhan- dene Sickerwasserbehandlungsan lage abgereinigt werden muss. So- bald der Haldenfuß durch die Wirk- samkeit der Dränage nicht mehr vom Grundwasser durchströmt wird, werden die Schadstoffgehalte deut- lich abnehmen. Sofern erforderlich sind darüber hinaus weitere Maß- nahmen zur Deponieabdeckung/- abdichtung durchzuführen, um den Eintrag von Niederschlagwasser und damit die Neubildung von Sicker- wasser zu verhindern. Später soll dann in Abhängigkeit von der Schad- stoffentwicklung über die Einstel- lung der laufenden Sickerwasserrei- nigung entschieden werden.

Trassenverlauf der geplanten Schrägbohrungen Die

Sickerwasser- reinigungs- anlage wird

seit 2002 betrieben

(26)

26

Im Zuge einer von der Stadt Duis- burg initiierten Gefährdungsabschät- zung wurden im Jahr 2004/2005 in einigen Gartenbereichen oberflä- chennahe Schadstoffbelastungen des Bodens mit polyzyklischen aro- matischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Schwermetallen aufge- funden. Auch der tiefere Unter- grund und das Grundwasser sind von erhöhten Schadstoffgehalten betroffen.

Das Wohngebiet „Am Welschen- hof“ in Duisburg ist in den 1960er Jahren auf einer wiederverfüllten ehemaligen Kiesgrube entstanden.

Die überwiegende Flächennutzung besteht heute aus Einfamilienhäu- sern mit Gartengrundstücken und untergeordnet aus Verkehrsflächen.

Wohnsiedlung „Am Welschenhof“

in Duisburg

Die Schwermetallbelastungen haben sich nach detaillierten Untersuchun- gen der potenziellen Wirkungspfade letztendlich als risikoarm für die aktu- ellen Nutzungsbedingungen heraus- gestellt.

Die PAK sind an Teerrückstände ge- bunden, die stellenweise isoliert und im tieferen Untergrund unmittelbar oberhalb des Grundwasserspiegels, im zentralen Untersuchungsbereich, aber auch oberflächennah als Teeröl in Phase vorgefunden wurden. Diese Teeröllinse liegt auf einer Fläche von ca. 200 m² in einer Tiefe zwischen etwa 0,6 und 3 Metern unter der Geländeoberfläche.

Zur nachhaltigen Sicherung einer ge- fahrlosen Nutzung der Grundstücke hält die Stadt Duisburg die Sanierung der Altablagerung im Kernbereich der Schadstoffbelastungen für erforderlich.

Derzeit wird im Rahmen einer Sanie- rungsuntersuchung die Entscheidung über Art und Umfang der erforderchen Maßnahmen zur Sanierung der Teeröl- linse ermittelt.

(27)

27

In der Stadt Krefeld ist durch die anstromige Rückverfolgung einer Grundwasserverunreinigung durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwas- serstoffe (LCKW) die Schadensein- tragsquelle im Bereich einer heute mit Einfamilienhäusern überbauten Fläche festgestellt worden. Eine his- torische Recherche ergab, dass auf der belasteten Fläche von 1890 bis 1970 eine Chemische Reinigung und Färberei betrieben wurde, welche den Schaden durch einen massiven Eintrag von Tetrachlorethen und Schweröl in den Untergrund verur- sacht hat. Darüber hinaus ist die ab- gebrochene Bausubstanz der Fabrik- anlagen zumindest teilweise im Untergrund verblieben und wurde mit einer Reihenhaussiedlung über- baut.

Durch umfangreiche, vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell ge- förderte Untersuchungsmaßnahmen konnten massive Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers eingegrenzt sowie ein detailliertes Gefährdungsprofil für die Anwohner und die Umweltkom- partimente erstellt werden. Ausge- hend von einer räumlich begrenzten schädlichen Bodenveränderung (Kernschaden) und einer flächig auf dem Untersuchungsstandort ver- breiteten Bodenluftverunreinigung wurde eine bis weit in den Grund- wasserabstrom reichende Grund- wasserverunreinigung festgestellt.

Ein besonderes Augenmerk aller Beteiligten lag vom Zeitpunkt der ersten Kenntnis des Gefährdungspo- tenzials an auf dem Schutz und der Information der betroffenen Anwoh- ner. Teilweise leben die Bewohner der einzelnen Wohnhäuser bereits seit deren Errichtung im Jahr 1977 auf der betroffenen Fläche. Mehr- fach durchgeführte Raumluftmes- sungen haben in der Kernzone des Boden- und Grundwasserschadens nicht tolerierbare Belastungen mit LCKW ergeben, die zweifelsfrei auf eine Migration von massiv verunrei- nigter Bodenluft in die Wohnhäuser zurückzuführen sind.

Durch die Information und Aufklä- rung der Betroffenen, die mit der Bekanntgabe von Verhaltensemp- fehlungen auch unter Beteiligung des Gesundheitsamtes der Stadt Krefeld verbunden waren, sowie durch die schnelle Installation und Inbetriebnahme einer Bodenluftab- sauganlage wurde das Gefährdungs- potenzial für die betroffenen Men- schen bestmöglich reduziert. Das verbleibende Restrisiko wird seitdem durch ein regelmäßiges Raumluft- monitoring überwacht.

Ehemalige Großreinigung Froitzheim in Krefeld

Die Raumluftgehalte mit LCKW in den betroffenen Wohnhäusern lie- gen dauerhaft deutlich unterhalb der tolerierbaren Schwellenwerte. Die Messergebnisse belegen die Wirk- samkeit der Bodenluftabsaugung als Sofortmaßnahme zur Gefahrenab- wehr.

Zur Verbesserung des Wohnum- feldes und zur Wiederherstellung gesunder Wohnverhältnisse sowie zur Abwehr der von der Bodenver- unreinigung ausgehenden Gefahr für das Grundwasser wird unter der Maßnahmenträgerschaft des AAV eine Quellensanierung durch eine Sanierungsplanung vorbereitet und die Sanierung anschließend aus- geführt. Dabei ist angedacht, den verunreinigten Boden bis in eine Tiefe von maximal 15 Metern unter Geländeoberfläche auszutauschen.

(28)

28

Zwischen dem Gewerbegebiet Hilden-West im Kreis Mettmann und dem Düsseldorfer Stadtteil Benrath erstreckt sich eine Grundwasser- verunreinigung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW), die von mehreren Eintrags- stellen gespeist wird. Die Fahne umfasst eine Gesamtausdehnung von ca. 3 km Länge und maximal 800 m Breite.

Unter anderem sind auf dem ehe- maligen Betriebsgelände eines Röh- renwerkes durch den Betrieb von Entfettungsbädern große Mengen von Trichlorethen in den Untergrund gelangt. Die Anlage befand sich in der sogenannten „Edelstahlanlagen- (ESA)-Halle“, die heute durch einen Rohrhandel genutzt wird. Durch den Betrieb einer Bodenluftabsaugung und eines Untergrundverdampfer- brunnens konnte zwar die unge-

sättigte Zone weitgehend saniert werden, die im ca. 35 m mächtigen Grundwasserleiter der Rheinterras- se vorhandenen Verunreinigungen wurden jedoch nur unzureichend erfasst.

Nachdem der Kreis Mettmann eine Ordnungsverfügung gegen den Sanierungspflichtigen erlassen hatte, drohte ein langjähriger Rechtsstreit.

In einem Mediationsverfahren am Düsseldorfer Verwaltungsgericht, an dem der AAV bereits beteiligt war, wurde der finanzielle Beitrag eines der potentiellen Sanierungspflich- tigen festgelegt sowie die durchzu- führenden Sanierungsmaßnahmen zwischen dem Kreis Mettmann, der Stadt Düsseldorf und dem AAV abge- stimmt. Dies war die Voraussetzung für den Abschluss eines Vergleichs- vertrages, aufgrund dessen der AAV in das Projekt eingetreten ist.

Der AAV beteiligt sich an den Sanierungsmaßnah- men auf dem Gebiet des Kreises Mettmann. Er wird als Maßnahmenträger die Sanierung des Eintrags bereiches durchführen.

Hierzu ist die Entnah- me und Reinigung von Grundwasser im direkten Abstrom der Eintrags- quelle vorgesehen.

Für diese hydraulische Maßnahmen können z.T.

bestehende Sanierungs- einrichtungen genutzt werden.

LCKW-Grundwasserverunreinigung Hilden-Benrath

– Sanierung des Eintragsbereichs ESA-Halle

Standort der Grund- wasserreinigungsanlage im Fahnenabschnitt 1

(29)

29

In einer Machbarkeitsstudie wird geprüft, ob durch den Einsatz von innovativen Verfahren eine Verkür- zung der Betriebsdauer der hydrau- lischen Sanierung erzielt werden kann. Hierbei steht zunächst das Verfahren der in-situ chemischen Oxidation (ISCO) im Zentrum der Betrachtung. Da die vollständige Überbauung und intensive gewerb- liche Nutzung des Eintragsbereichs die Zugänglichkeit sehr einschränkt und bisher nur sehr wenig Informa- tionen über die Schadstoffverteilung vorliegen, wird im ersten Schritt eine Erkundung des Schadstoffpro- fils mit MIP-Sondierungen und ho- rizontierter Grundwasserbeprobung im gut zugänglichen Abstrom der ESA-Halle durchgeführt. Anschlie- ßend werden über Modellrechnun- gen und unter Berücksichtigung der Informationen über die Lage der ehemaligen Anlagen gezielt Bepro- bungspunkte innerhalb der Halle festgelegt. Auf der Basis der Erkennt- nisse über die Schadstoffverteilung und der Untersuchungen zum Oxi- dationsmittelbedarf und der mögli- chen Injektionstechniken wird dann über den Einsatz zusätzlicher Sanie- rungsverfahren entschieden.

Die Sanierung der Grundwasserver- unreinigung im weiteren Abstrom soll durch die Entnahme und Reinigung von Grundwasser aus Galerien von Entnahmebrunnen erfolgen. Die Brun- nengalerie zur Sanierung des ersten Fahnenabschnittes (FA 1), bestehend aus vier in jeweils drei Tiefen verfilter- ten Entnahmebrunnen, befindet sich an der Grenze des Kreises Mettmann zur Stadt Düsseldorf und erfasst ver- unreinigtes Grundwasser, das aus dem Bereich der ESA-Halle stammt, ebenso wie die Beiträge anderer Ver- ursacher auf dem Gebiet des Kreises Mettmann.

Aufgrund der bereits getätigten vorbereitenden Arbeiten und der voraussichtlich langen Betriebsdauer der Anlage im Fahnenabschnitt 1 tritt der Kreis Mettmann in diesem Teilbereich als Maßnahmenträger auf und übernimmt die Betriebs- kosten der Anlage. Die Investkosten werden überwiegend über den AAV aus Mitteln der Abwasserabgabe finanziert. Der AAV wird sich an die- sem Projekt insgesamt mit einem Betrag von 2 Mio. € beteiligen.

Die Stadt Düsseldorf wird zwei wei- tere Reihen von Entnahmebrunnen zur Sanierung des Grundwassers auf Düsseldorfer Stadtgebiet betreiben (Fahnenabschnitte FA 2 und FA 3).

Teilkomponenten einer bereits früher installierten Grundwasser- reinigungsanlage

werden in die Sanierungskonzeption einbezogen

(30)

30

Das in Bochum-Werne gelegene, ca.

3,9 ha große ehemalige Betriebsge- lände der Fa. Raschig GmbH wurde von 1887 bis 1972 zur Teerdestilla- tion und anschließend zur Dach- pappen- und Bitumenproduktion genutzt. Auf einer stillgelegten Teil- fläche wurden Gebäude und Produk- tionsanlagen teilweise abgerissen.

Mehr als 30 ober- und unterirdische Lagerbehälter mit den unterschied- lichsten Inhaltsstoffen (u. a. Teer- öle, Emulsionen, Benzol, Laugen und Salze) sind nach Schließung des Werkes noch vorhanden. Unter anderem befinden sich drei große Rohteertanks mit einem zähflüssi- gen Bodensatz aus Teerölrückstän- den auf dem Gelände.

Im Jahr 2006 wurde die Produktion endgültig eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass auf dem Gelände umfangreiche Boden- und Grundwasserkontami- nationen vorhanden sind. Diese sind nicht nur durch die Teerdestillation verursacht, sondern auch durch Bombentreffer im zweiten Weltkrieg.

Hierbei wurde einer der Teerölhoch- behälter zerstört, was zu einer Über- flutung des südlichen Werksgeländes mit Rohteer führte. Heute sind die Anlagen und Lagerbehälter in einem teilweise desolaten Zustand. Für die Bewohner der unmittelbar angren- zenden Wohnhäuser bietet das Ge- lände nicht nur einen unschönen An- blick, sondern stellt auch durch die in den Sommermonaten wahrnehm- baren Teergerüche eine deutliche Belästigung dar. Drei dieser Wohn- häuser stehen auf dem ehemali- gen Firmengelände selbst. In den zugehörigen Gärten ist die oberste Bodenschicht mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet. Diese Belastung ist nicht unmittelbar auf Teerverunrei- nigungen zurückzuführen, sondern möglicherweise durch Luftemissi- onen sowie die Vermischung mit Aschen und Schlacken verursacht, wie sie für das städtische Umfeld typisch ist. Eine Sanierung ist aus behördlicher Sicht wegen der betrof- fenen Schutzgüter und im Hinblick auf den Kontaktpfad Boden-Mensch unmittelbar notwendig.

Ehemaliges Werksgelände der

Fa. Raschig in Bochum

Die Betriebs- gebäude sind baulich teilweise in sehr schlechtem Zustand Das ehemalige

Werksgelände liegt mitten in einem Wohngebiet

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

seit nun mehr 20 Jahren unterstützt _erinnern.at_, unser Institut für Holocaust Education, das österrei- chische Bildungssystem auf eine einzigartige Weise: _erinnern.at_

Definition / Implementierung Backannontation – Schnittstelle Modelica - Enterprise. Architect Definition / Implementierung Compiler

Diese Flächen zwischen Bayern und Tschechien lagen nicht nur am Grünen Band, sondern gleichzeitig unmittelbar am Rande der Nationalparke Šumava und Bayerischer Wald..

4 In Google earth ist weder eine optische Begrenzung innerhalb desselben Landkreises sichtbar, noch beidseits der Landkreisgrenzen.. Nbg über den

Die Bundesnetzagentur wird auch im Jahr 2019 die besonderen Herausforderungen zur Regulierung rekonfigurierbarer Funksysteme (insbesondere in Hin blick auf einen delegierten

Für die Zielgruppenmitarbeiter ohne eine anerkannte Schwerbehinderung (gemäß „Ge- genstand der Förderung, Voraussetzungen (2)“ der Bundesrichtlinie: Personen, die den

Nach 10 Minuten beträgt sie bei dem mit 4 cm Styropor versehenen Probekörper + 7 °C, bei dem mit ThermoShield® innen und außen beschichteten bereits + 18 °C.. Nach 24 Minuten

Vom Importeur wird verlangt die Selbstkontrolle so anzupassen, dass eine langfristige und gleichbleibende Qualität des importierten Gemüses und der Früchte sichergestellt werden