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Neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2018: Behälter- und Apparatebauer

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Academic year: 2021

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Neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2018:

Behälter- und Apparatebauer

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Abteilung Berufliche Bildung, Hendrik Voß Seite 2

Neuordnungsverfahren – Ablauf

(3)

Beteiligungen des Handwerks

Federführender Verband: Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Abstimmung mit Bundesverband Büchsenmacher, Bundesverband Metall, Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Vorherige Verordnung (Kupferschmid/in) stammte aus dem Jahr 1989

Zwei Sachverständige des Handwerks und zwei Stellvertreter als Experten der betrieblichen Ausbildungspraxis im Verfahren

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Abteilung Berufliche Bildung, Hendrik Voß Seite 4

Behälter- und Apparatebauer/in

Was ist neu?

Die bisherige Verordnung (Kupferschmied-Ausbildungsverordnung) von 21.

März 1989 wurde aufgehoben

Neue Verordnung ist weiterhin auf HWO-Grundlage erlassen

Ausbildungsinhalte wurden vollständig überarbeitet

Struktur bleibt gleich (weiterhin Monoberuf ohne Differenzierung)

Neu ist die gestreckte Gesellenprüfung mit Teil I und II

Wegweisend – auch für andere Neuordnungsverfahren – ist die Erwähnung und Verknüpfung von Selbstlernkomponente (Abschnitt A Nr. 1 h und i), gewerkeübergreifender Teamarbeit (Abschnitt A Nr. 1 j) Digitalisierung (Abschnitt A Nr. 2 a und c) und Datenschutz (Abschnitt A Nr. 2 d)

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Eckwerte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbezeichnung Behälter- und Apparatebauer / Behälter- und Apparatebauerin

Rechtsgrundlage HwO

Ausbildungsdauer 3 Jahre

Ausbildungsstruktur Monoberuf

Ausbildungsberufsbild (siehe Folien zum Ausbildungsberufsbild)

zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans Zeitliche Richtwerte in Wochen vor und nach Teil I der Gesellenprüfung

für den Umweltschutz relevante Qualifikationen vgl. insb. Berufsbildposition Abschnitt B Nr. 4

Hinweise zur gemeinsamen Beschulung Mit handwerklichen und industriellen Metallberufen im 1. Ausbildungsjahr

(6)

Abteilung Berufliche Bildung, Hendrik Voß Seite 6

Behälter- und Apparatebauer/in –

Abschnitt A (berufsprofilgebende Kompetenzen)

1. Planen und Vorbereiten von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen,

2. Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation,

3. Herstellen von Bauteilen für Apparate, Behälter und Rohrleitungssysteme,

4. Herstellen, Montieren und Demontieren von Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen,

5. Durchführen von Arbeits- und Schutzmaßnahmen,

6. Behandeln und Schützen von Oberflächen,

7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und

8. Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten

(7)

Behälter- und Apparatebauer/in –

Abschnitt B (integrative Kompetenzen)

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, (Standard)

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, (Standard)

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, (Standard)

4. Umweltschutz (Standard)

(8)

Abteilung Berufliche Bildung, Hendrik Voß Seite 8

Gesellenprüfung Behälter- und Apparatebauer/in

Gesellenprüfung Teil I

Rohrleitungsbau

Arbeitsprobe und situatives Fachgespräch

Schriftliche Aufgaben

sieben Stunden, davon 10 Minuten für das Fachgespräch, 60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben

Gesellenprüfung

Behälterbau

Prüfungsstück und auftragsbezogenes Fachgespräch

16 Stunden, davon 15 Minuten für das Fachgespräch

Anlagentechnik (schriftliche Aufgaben, 120 Minuten)

Gebiete: Behälterbau, Apparatebau, Rohrleitungsbau

Instandhaltung (schriftliche Aufgaben, 120 Minuten)

Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Aufgaben, 60 Minuten)

(9)

Gesellenprüfung Behälter- und Apparatebauer/in

Gewichtung

Rohrleitungsbau 25 Prozent Teil I

Behälterbau 35 Prozent

Anlagentechnik 15 Prozent Teil

Instandhaltung 15 Prozent II

Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

Bestehensregelung

Gesamtergebnis mindestens ausreichend

Teil II gesamt mindestens ausreichend

Behälterbau mindestens ausreichend (Sperrfach)

zwei weitere Prüfungsfächer mindestens ausreichend

kein Prüfungsbereich ungenügend

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Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 10

Ansprechpartner

Dr. Hendrik Voß

Abteilung Berufliche Bildung Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin

Tel.: 030-20619-307 Fax: 030-20619-59-307 Mail: voss@zdh.de Christoph Theelen

Abteilung Berufsbildung Zentralverband

Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6

53757 St. Augustin

Tel.: (0 22 41) 92 99-139 Fax: (0 22 41) 92 99-339

E-mail: c.theelen@zentralverband-shk.de

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