1. Subventionierung - Steinkohle
Erhielt der Bergbau 1998 rund 4,76 Mrd. €; Beihilfen, so sind für das Jahr 2005 noch 2,71 Mrd. €; veranschlagt. Die Mittel werden in Form von Jahresplanfonds in
monatlich gleichen Raten ausgezahlt. Nach dem Gesetz sind sie ausschließlich dafür zu verwenden,
die Differenz zwischen Produktionskosten und Erlösen aus Verkäufen von Steinkohle an Elektrizitätsunternehmen und Stahlindustrie auszugleichen. Die Hilfen pro Tonne dürfen den Unterschied zwischen Produktionskosten und durchschnittlichen Drittlandskohlepreisen nicht überschreiten;
nachgewiesene Aufwendungen für Stilllegungen bei Rücknahme der Förderkapazitäten zu decken.
Nach Ablauf des Planfondjahres müssen die Bergbauunternehmen belegen, dass sie die zunächst pauschal gewährten Mittel ordnungsgemäß verwendet haben.
Kostenprüfungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie unabhängige Wirtschaftsprüfer gewährleisten, dass nur die Kohlemenge von den Beihilfen profitiert, die nachweislich an Kraftwerke beziehungsweise
Stahlunternehmen verkauft worden ist - und somit nicht in andere, nach dem Gesetz nicht beihilfefähige Absatzbereiche geliefert worden ist wie etwa den häuslichen und industriellen Wärmemarkt.
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Technologie-und-Energie/Energiepolitik/kohlepolitik.html
2. Auswirkungen der Subventionierung – Angebots- und Nachfragekurven
3. Vor- und Nachteile von Protektionismus
Tarifäre Handelshemmnisse
Tarifäre Handelshemmnisse entstehen durch die Auferlegung von Zöllen. Durch die damit erreichte Verteuerung der Importgüterpreise wird die inländische Produktion protegiert. Der Zoll ist eine indirekte Steuer wie die Mehrwertsteuer, die aber nur bestimmten Gütern, nämlich importierten Gütern gilt, und die entweder pro Stück (Mengenzoll) oder auf den Wert (Wertzoll) geleistet werden muss. Die Zollerhebung hat mehrere Effekte: Der Import der durch den Zoll verteuerten Güter sinkt, die inländische Produktion ähnlicher oder identischer Güter steigt. Die inländische Produktion erfolgt jedoch im Allgemeinen zu höheren Preisen, als die Importgüter bisher gekostet haben. Da die Güter nun teurer sind, sinkt der Gesamtkonsum an den entsprechenden Gütern. Der Staat erlangt zwar Einnahmen in Form der erhobenen Zölle, und die inländischen Produzenten verkaufen mehr inländische Güter; beides wird jedoch von den inländischen Konsumenten finanziert. Hinzu kommt ein Wohlfahrtsverlust durch die ineffiziente Produktion. Die Konsumenten kaufen somit weniger Güter zu höheren Preisen.
Nicht tarifäre Handelshemmnisse
Diese Form des Protektionismus, die auch als neuer Protektionismus bezeichnet wird, wurde seit den 70er-Jahren verstärkt eingesetzt. Nicht tarifäre
Handelshemmnisse sind zum einen formale (preisbezogene und mengenbeschränkende) Maßnahmen und zum anderen administrative
Handelsbeschränkungen. Eine häufige Form formaler Handelsbeschränkungen sind Mengenbeschränkungen (Kontingente), die entweder Volumen- oder
Wertbeschränkungen sein können. Die freiwillige Exportbeschränkung geht vom exportierenden Land aus. Sie ist jedoch eigentlich eine Variante der
Mengenbeschränkung mit dem Unterschied, dass sie nicht vom Importland ausgeübt wird. Dennoch kann sie entweder vom importierenden Land auferlegt (z. B. durch die Androhung von Repressalien) oder durch gegenseitige Übereinkunft beschlossen worden sein (Selbstbeschränkungsabkommen), da direkte Handelshemmnisse im Rahmen des GATT untersagt sind. In Form von Subventionen werden die Kosten der inländischen Produzenten modifiziert, aber nicht der Preis der Konsumenten. Diese Art der Protektion ist daher effizienter als Zölle. Nur auf der Produktionsseite entsteht eine Verzerrung der Produktionskosten. Beim Dumping wird ein Produkt im Ausland zu einem Preis angeboten, der geringer als die Produktionskosten im Inland ist. Mit einem höheren Verkaufspreis im Inland können Firmen die Mehreinnahmen
erlangen, die sie für die Finanzierung des im Ausland billigeren Verkaufs benötigen.
Eine Exportsubvention ist daher eine Dumpingmaßnahme, die im Rahmen des GATT verboten ist. Eine öffentliche Auftragsvergabe zugunsten inländischer Produzenten, Einfuhrüberwachung und Ursprungskontrollen, Verbraucherschutzbestimmungen, technische Normen und Standards sowie Menschenrechts- und Sozialklauseln können zu administrativen Handelsbeschränkungen führen.
Argumente für den Protektionismus
Trotz der allgemein akzeptierten Erkenntnis, dass Freihandel Wohlfahrtsgewinne für alle Beteiligten bringt, gibt es immer noch Staaten, die zu protektionistischen
Maßnahmen greifen. Vielfältige Argumente sollen diesen Rückgriff rechtfertigen. Zum einen kann die vorübergehende Protektion einer jungen, neu entstehenden Branche mit noch kleinen, international nicht wettbewerbsfähigen Unternehmen (Infant
Industry) angebracht sein. Ebenso kann es theoretisch sinnvoll sein, alte Industrien, die sich nicht mehr gegen ausländische Konkurrenz behaupten können, so lange zu protegieren, bis der strukturelle Umbau sozialverträglich und nicht abrupt erfolgt ist.
Vielfach werden protektionistische Maßnahmen dann aber permanent angewendet.
Ihre Dauerhaftigkeit wird darüber hinaus mit dem Schutz von heimischen
Arbeitsplätzen gegenüber der ausländischen, billigeren Lohnkonkurrenz verteidigt.
Handelsbarrieren können die Arbeitslosigkeit im Inland verringern, wenn sich die Nachfrage von den teureren Importen hin zu den inländischen Produkten verschiebt.
Ein weiterer positiver Effekt ist, dass die Zölle eine Einnahmequelle für den Staat darstellen. Da Staaten ihre komparativen Vorteile im internationalen Handel
verbessern oder beeinflussen wollen, wird vielfach versucht, im Rahmen der durch internationales Recht vorgegebenen Schranken eine aktive Handelspolitik zu betreiben.
4. Braunkohle – Subventioniert?
Im Gegensatz zur Steinkohle benötigt die Braunkohle keine Subventionen. Sie ist somit die einzig heimische Energiequelle von Rang, die sich im Wettbewerb behauptet. Etwa ein Viertel des Strombedarfes der Bundesrepublik wird durch Braunkohle gedeckt. Die Nutzung heimischer Energieträger ist immer mit eigener Wertschöpfung verbunden. Allein die Braunkohle sichert mehrere Zehntausend Arbeitsplätze.
Braunkohle wird fast ausschließlich in der inländischen Strom- und
Fernwärmeerzeugung eingesetzt. Durch den Verbund von Tagebau und Kraftwerk bieten die Anlagen auf Braunkohlenbasis eine hohe Effizienz und ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit. Ein wichtiger Meilenstein bei der Umstrukturierung der ostdeutschen Braunkohlenindustrie war die Bildung des Energieunternehmens Vattenfall Europe AG bestehend aus HEW, LAUBAG, VEAG und BEWAG in 2002.
Mit der von Vattenfall Europe AG gegenüber der Bundesregierung abgegebenen Verpflichtung, bis 2011 jährlich mindestens 50 TWh Strom aus ostdeutscher
Braunkohle im Strommarkt abzusetzen, sind die Arbeitsplätze in den ostdeutschen Braunkohlentagebauen und Kraftwerken langfristig gesichert. Darüber hinaus verpflichtet sich Vattenfall Europe, in den Jahren 2003 bis 2005 zusätzlich 500 Ausbildungsplätze in seinen ostdeutschen Betrieben zu schaffen.