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Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Medien in der Schule

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Academic year: 2021

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(1)

Rechtliche Aspekte beim Einsatz

von Medien in der Schule

(2)

Auszüge aus Druckwerken, Zeitungsartikel, Online-Artikel

Lehrer A kopiert für seine Deutschklasse einen Zeitungsartikel.

zulässig , wenn

nur kleine Teile eines Druckwerkes oder einzelne Zeitschriften-/Zeitungsbeiträge

ausschließliche Verwendung für den Unterricht oder zu Prüfungszwecken

(3)

Musikwerke

Lehrerin B verwendet im Unterricht Lieder einer privat gekauften CD.

zulässig, weil Urheberrechtsvergütung mit dem Kauf abgegolten

unzulässig:

Vorführung einer Rundfunkaufnahme

Vorführung von Audio-Files aus dem Internet

(4)

Schulfunk/Schulfernsehen

Lehrer C nimmt eine Schulfunksendung auf und spielt sie im Unterricht vor.

zulässig, wenn

Verwendung nur für den Unterricht

einzelne Bild- und Tonträger

Aufzeichnungs- und Löschpflicht beachtet

(5)

aufgezeichnete Fernsehsendung

Lehrerin D nimmt eine Fernsehsendung auf und zeigt sie im Unterricht.

zulässig , wenn

Sendung über Tagesneuigkeiten, bloße Nachrichten

Rede bei einer öffentlichen Verhandlung

Sendung zur Unterrichtung über Tagesfragen

zum generellen Mitschnitt freigegebene Sendung

in der Regel unzulässig

(6)

Leihvideo aus der Videothek

Lehrer E leiht aus der Videothek einen

Spielfilm aus und spielt ihn im Unterricht vor.

in jedem Fall unzulässig

(7)

privat erworbene Videokassette, DVD

Lehrerin F hat privat einen Spielfilm auf DVD gekauft und führt diesen im Unterricht vor.

zulässig, wenn

auf der Hülle bzw. im Vorspann lediglich die öffentliche Nutzung untersagt

unzulässig, wenn

auf der Hülle bzw. im Vorspann lediglich die private Nutzung erlaubt

(8)

Medien der Kreisbildstelle

Lehrer G entleiht in der Kreisbildstelle eine DVD und führt diese im Unterricht vor.

in jedem Fall zulässig

unzulässig: die Vervielfältigung dieser Medien

(9)

Software

Lehrerin H installiert in der Schule Lernsoftware, um diese im Unterricht einzusetzen.

zulässig unter Beachtung der jeweiligen Lizenz

(10)

Aufsichtspflicht im Unterricht

Lehrer I lässt seine Klasse im Internet surfen.

problematisch: retrospektive Überprüfung von Protokolldaten

zulässig unter Beaufsichtigung

routinemäßige Kontrolle

Vor-, Nachkontrolle

(11)

Fotos auf der Schulhomepage

Lehrerin K gestaltet die Schulhomepage und integriert Fotos von Lehrern und Schülern.

zulässig, wenn

Einwilligung der abgebildeten Personen bzw.

deren Erziehungsberechtigten

Personen nur Beiwerk

Menschenansammlung

(12)

Links auf andere Seiten

Lehrer L – für die Website der Schule zuständig – legt eine Linkliste zu externen Angeboten an.

zulässig, wenn

beim Setzen des Links keine Verlinkung auf rechtswidriges Angebot

sofortige Entfernung eines Links bei rechtswidrigen Inhalten

(13)

Bearbeitung/Benutzung fremder Werke

Lehrerin M lässt ihre Schüler mit einem Bildbearbei- tungsprogramm Comic-Figuren bearbeiten und

veröffentlicht die Ergebnisse auf der Schulhomepage

unzulässig, wenn

Umgestaltung/Bearbeitung in Form eines Plagiats:

Übernahme wesentlicher Züge des Originals

zulässig, wenn

urheberrechtlich geschütztes Werk nur als Anregung

Identifizierung der verwendeten fremden Inhalte aufgrund deren Verfremdung ausgeschlossen

(14)

e-mail-Adressen von Schülern

Lehrer N richtet für alle Schüler E-mail-Adressen ein und kontrolliert deren E-mails regelmäßig.

Einrichtung zulässig, wenn

umfassende Kontrolle

keine Nutzung außerhalb des Unterrichts möglich

Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt unzulässig: Einblicknahme in die e-mails der Schüler

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