Rechtliche Aspekte beim Einsatz
von Medien in der Schule
Auszüge aus Druckwerken, Zeitungsartikel, Online-Artikel
Lehrer A kopiert für seine Deutschklasse einen Zeitungsartikel.
zulässig , wenn
nur kleine Teile eines Druckwerkes oder einzelne Zeitschriften-/Zeitungsbeiträge
ausschließliche Verwendung für den Unterricht oder zu Prüfungszwecken
Musikwerke
Lehrerin B verwendet im Unterricht Lieder einer privat gekauften CD.
zulässig, weil Urheberrechtsvergütung mit dem Kauf abgegolten
unzulässig:
Vorführung einer Rundfunkaufnahme
Vorführung von Audio-Files aus dem Internet
Schulfunk/Schulfernsehen
Lehrer C nimmt eine Schulfunksendung auf und spielt sie im Unterricht vor.
zulässig, wenn
Verwendung nur für den Unterricht
einzelne Bild- und Tonträger
Aufzeichnungs- und Löschpflicht beachtet
aufgezeichnete Fernsehsendung
Lehrerin D nimmt eine Fernsehsendung auf und zeigt sie im Unterricht.
zulässig , wenn
Sendung über Tagesneuigkeiten, bloße Nachrichten
Rede bei einer öffentlichen Verhandlung
Sendung zur Unterrichtung über Tagesfragen
zum generellen Mitschnitt freigegebene Sendung
in der Regel unzulässig
Leihvideo aus der Videothek
Lehrer E leiht aus der Videothek einen
Spielfilm aus und spielt ihn im Unterricht vor.
in jedem Fall unzulässig
privat erworbene Videokassette, DVD
Lehrerin F hat privat einen Spielfilm auf DVD gekauft und führt diesen im Unterricht vor.
zulässig, wenn
auf der Hülle bzw. im Vorspann lediglich die öffentliche Nutzung untersagt
unzulässig, wenn
auf der Hülle bzw. im Vorspann lediglich die private Nutzung erlaubt
Medien der Kreisbildstelle
Lehrer G entleiht in der Kreisbildstelle eine DVD und führt diese im Unterricht vor.
in jedem Fall zulässig
unzulässig: die Vervielfältigung dieser Medien
Software
Lehrerin H installiert in der Schule Lernsoftware, um diese im Unterricht einzusetzen.
zulässig unter Beachtung der jeweiligen Lizenz
Aufsichtspflicht im Unterricht
Lehrer I lässt seine Klasse im Internet surfen.
problematisch: retrospektive Überprüfung von Protokolldaten
zulässig unter Beaufsichtigung
routinemäßige Kontrolle
Vor-, Nachkontrolle
Fotos auf der Schulhomepage
Lehrerin K gestaltet die Schulhomepage und integriert Fotos von Lehrern und Schülern.
zulässig, wenn
Einwilligung der abgebildeten Personen bzw.
deren Erziehungsberechtigten
Personen nur Beiwerk
Menschenansammlung
Links auf andere Seiten
Lehrer L – für die Website der Schule zuständig – legt eine Linkliste zu externen Angeboten an.
zulässig, wenn
beim Setzen des Links keine Verlinkung auf rechtswidriges Angebot
sofortige Entfernung eines Links bei rechtswidrigen Inhalten
Bearbeitung/Benutzung fremder Werke
Lehrerin M lässt ihre Schüler mit einem Bildbearbei- tungsprogramm Comic-Figuren bearbeiten und
veröffentlicht die Ergebnisse auf der Schulhomepage
unzulässig, wenn
Umgestaltung/Bearbeitung in Form eines Plagiats:
Übernahme wesentlicher Züge des Originals
zulässig, wenn
urheberrechtlich geschütztes Werk nur als Anregung
Identifizierung der verwendeten fremden Inhalte aufgrund deren Verfremdung ausgeschlossen
e-mail-Adressen von Schülern
Lehrer N richtet für alle Schüler E-mail-Adressen ein und kontrolliert deren E-mails regelmäßig.
Einrichtung zulässig, wenn
umfassende Kontrolle
keine Nutzung außerhalb des Unterrichts möglich
Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt unzulässig: Einblicknahme in die e-mails der Schüler