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Mitteilungsblatt der Universität Kassel // 11. Jahrgang, Nr. 6, März 2016

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11. Jahrgang, Nr. 6, März 2016 21.03.2016

Mitteilungsblatt

der Universität Kassel

Inhalt

Seite

1. Satzung der Studierendenschaft der Universität 195

2. Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für

Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) 196

3. Zweite Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für das

erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium 197

4. Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teil-

studiengang Sport für das Lehramt an Grundschulen 198

5. Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teil-

studiengang Sport für das Lehramt an Haupt- und Realschulen 199

6. Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teil-

studiengang Sport für das Lehramt an Gymnasien 200

7. Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissen-

schaften für den Studiengang Wirtschaftsrecht der Universität Kassel 201 8. Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teil-

(2)

12. Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der

Universität Kassel 206

13. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Master- studiengang Wirtschaftspädagogik des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften

der Universität Kassel 207

14. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den deutsch-arabischen Masterstudiengang Renewable Energy and Energy Efficiency for the Middle East and North Africa (MENA) Region des Fachbereiches Elektrotechnik/Informatik der Universität Kassel in Kooperation mit der

Faculty of Engineering der Cairo University 208

15. Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Berufspädagogik, Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik des

Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel 209

16. Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teil-

studiengang Politik und Wirtschaft für das Lehramt an Haupt- und Realschulen 210 17. Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teil-

studiengang Politik und Wirtschaft für das Lehramt an Gymnasien 211 18. Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelt-

und Energierecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel 212

Impressum

Verlag und Herausgeber:

(3)

1.61.00 Ä1

Satzung der Studierendenschaft der Universität vom 22. Oktober 2014 (MittBl. v. 19.11.2014, S. 1) hier: Änderungssatzung vom 08. Juli 2015

Artikel 1 Änderungen § 23 Abs. 1 S. 3 wird wie folgt gefasst:

„In diesem Fall beginnt seine Amtszeit am 1. August.“

Artikel 2 In-Kraft-Treten

(4)

5.20.02 GuK Ä1

Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) vom 27.05.2015

Die Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) vom 28.11.2012 (Mittbl. 4/2013, S. 154) werden wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 3 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„im Fach Germanistik sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (für moderne Fremdsprachen Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachzuweisen;“

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 04.03.2016

Die Dekanin des Fachbereichs 02 Geistes- und Kulturwissenschaften Prof. Dr. Angela Schrott

(5)

4.13.00/04.2006 Ä2

Zweite Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium vom 10. Dezember 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium vom 6. Juli 2006 (MittBl. 11/2006, S. 2029), zuletzt geändert am 19. April 2007 (MittBl. 9/2007, S. 580), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Nach § 17 wird ein neuer § 18 eingefügt:

„§ 18 Außer-Kraft-Treten

Diese Modulprüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2018 außer Kraft.“ Artikel 2 Übergangsbestimmung

Nach Außer-Kraft-Treten können Studierende nach der Modulprüfungsordnung Kernstudium vom 7. Februar 2013 (MittBl. 17/2013, S. 1742) ihr Studium fortsetzen.

Artikel 3 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den15. März 2016

Die Vorsitzende des Zentrums für Lehrerbildung Prof. Dr. Dorit Bosse

(6)

4.13.05/098 L1 2006 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Grundschulen vom 28. Oktober 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Grund-schulen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 11/2006, S. 2056) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2017 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(7)

4.13.05/098 L2 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Haupt- und Realschulen vom 25. November 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Haupt- und Realschulen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 11/2006, S. 2081) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31.03.2018 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(8)

4.13.05/098 L3 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Gymnasien vom 25. November 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Gymna-sien des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 11/2006, S. 2112) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2019 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(9)

4.17.07/042 Ä3

Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften für den Studiengang Wirtschaftsrecht der Universität Kassel vom 9. Dezember 2015

Die Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften für den Studiengang Wirtschaftsrecht der Universität Kassel vom 2. Februar 2011 (MittBl. 13/2011, S. 797), zuletzt geändert am 22. Mai 2013 (MittBl. 20/2013, S. 2038) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Unmittelbar vor § 6 wird der folgende Paragraph eingefügt:

㤠5a Besondere Voraussetzungen der Zulassung zum Bachelorstudium

(1) Für die Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen nachzuweisen.

(2) Kann der Nachweis gem. Abs. 1 nicht erbracht werden, ist für die Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B 1 und vor dem Besuch der Lehrveranstaltungen des Moduls „Rechts- und Wirtschaftsenglisch (Legal and Business English)“ der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen zu erbringen.

(3) Die Lehrveranstaltungen des Moduls „Internationale Aspekte des Rechts“ sollen in englischer Sprache angeboten werden. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen ist die erfolgreiche Teilnahme am Modul „Rechts- und Wirtschaftsenglisch (Legal and Business English)“.“

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Patrick Spieth

(10)

4.13.05/068 L2 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Ge-schichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen vom 25. November 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 27. November 2014 (MittBl. Nr. 8/2015, S. 887) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen 1. § 15 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung müssen folgende Module erfolgreich abgeschlossen sein: Pflichtmodul Modul 1: Einführung in die Geschichtswissenschaft -

Geschich-te der Neuzeit

10 Credits Pflichtmodul Modul 2: Geschichte der Antike und des Mittelalters 10 Credits

Pflichtmodul Modul 3: Geschichtsdidaktik 8 Credits

Pflichtmodul Modul 4: PRAXISSEMESTER 7 von 30 Credits

Wahlmodul Modul 5: „Fachdidaktische Lehrveranstaltung mit Unterrichts-bezug“

6 Credits

Pflichtmodul Modul 6: Historisches Lernen 13 Credits

Pflichtmodul Modul 7: Forschungen zur Geschichte Europas 9 Credits 2. § 15 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) In die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung gehen die folgenden vier Module ein:  Modul 1 ODER Modul 2

 Modul 3

 Modul 5 ODER Modul 7

 Modul 6

Bei Wahlmöglichkeiten gehen die Module mit der höchsten Punktzahl ein. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(11)

4.13.05/068 L2 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Ge-schichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen vom 28. Oktober 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 13/2006, S. 2343) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2016 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(12)

4.13.05/068 L3 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Ge-schichte für das Lehramt an Gymnasien vom 28. Oktober 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Gymnasien des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 13/2006, S. 2368) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2016 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(13)

4.17.07/181 BA Ä2

Zweite Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 13. Januar 2016

Die Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik des Fachbereiches Wirtschafts-wissenschaften der Universität Kassel vom 23. Mai 2012 (MittBl. 13/2012, S. 1597), zuletzt geändert am 22. Mai 2013 (MittBl. 18/2013, S. 1835), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Nach § 13 wird als neuer § 14 eingefügt:

„§ 14 Außer-Kraft-Treten

Diese Fachprüfungsordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2019 außer Kraft.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Patrick Spieth

(14)

4.17.07.181 Ä2 Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 13. Januar 2016

Die Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik des Fach-bereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 22. April 2009 (MittBl. 9/2009, S. 285), zuletzt geändert am 26. Mai 2010 (MittBl. 11/2010, S. 862), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Nach § 19 wird als neuer § 20 eingefügt:

„§ 20 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2016 außer Kraft.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Patrick Spieth

(15)

4.17.07/181 2011 Ä1 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Wirt-schaftspädagogik des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 13. Januar 2016 Die Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik des Fach-bereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juni 2011 (MittBl. 15/2011, S. 1247) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Nach § 19 wird als neuer § 20 eingefügt:

„§ 20 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Patrick Spieth

(16)

4.17.16/642 Ä1

Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den deutsch-arabischen Masterstudiengang Renewable Energy and Energy Efficiency for the Middle East and North Africa (MENA) Region des Fachbereiches Elektro-technik/Informatik der Universität Kassel in Kooperation mit der Faculty of Engineering der Cairo University vom 13. Januar 2016

Die Prüfungsordnung für den deutsch-arabischen Masterstudiengang Renewable Energy and Energy Effi-ciency for the Middle East and North Africa (MENA) Region des Fachbereiches Elektrotechnik/Informatik der Universität Kassel in Kooperation mit der Faculty of Engineering der Cairo University vom 31. Januar 2013 (Mittbl. 19/2013, S. 1869) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Ein neuer § 11 wird eingefügt und wie folgt gefasst:

„§ 11 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2018 außer Kraft.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Elektrotechnik/Informatik Prof. Dr. sc. techn. Dirk Dahlhaus

(17)

4.17.07/719 Ä2

Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Berufspädagogik, Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 13. Januar 2016

Die Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Berufspädagogik, Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik, des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 24. Juni 2009 (MittBl. 14/2009, S. 782), zuletzt geändert am 26. Mai 2010 (MittBl. 11/2010, S. 922), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen Nach § 19 wird als neuer § 20 eingefügt:

„§ 20 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2016 außer Kraft.“ Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Patrick Spieth

(18)

4.13.05/978 L2 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Politik und Wirtschaft für das Lehramt an Haupt- und Realschulen vom 28. Oktober 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Politik und Wirtschaft für das Lehramt an Haupt- und Realschulen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 11/2006, S. 2145) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2016 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(19)

4.13.05/978 L3 Ä1

Ordnung zur Änderung der Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Politik und Wirtschaft für das Lehramt an Gymnasien vom 28. Oktober 2015

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Politik und Wirtschaft für das Lehramt an Gymnasien des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften vom 31. Mai 2006 (MittBl. Nr. 11/2006, S. 2167) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen § 17 Außer-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2016 außer Kraft. Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. Winfried Speitkamp

(20)

4.17.07/A04 Ä1

Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelt- und Energierecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom 13. Januar 2016

Die Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelt- und Energierecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom vom 17. Dezember 2014 (MittBl. 15/2015, S. 3087), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen In § 4 Abs. 2 wird folgender Satz 2 eingefügt:

„Bis zum 30. September 2016 nimmt der Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Umweltrecht auch die Aufgaben des Prüfungsausschusses des Masterstudiengangs Umwelt- und Energierecht wahr.“

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft.

Kassel, den 16. März 2016

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Patrick Spieth

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