Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam
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Nummer 184
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Potsdam, 02.09.2010
2. Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung für den Studiengang Kulturarbeit an der Fachhochschule Potsdam
Herausgeber:
Rektor der Fachhochschule Potsdam Pappelallee 8 - 9
14469 Potsdam Postfach 60 06 08 14406 Potsdam
2. Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung für den Studiengang Kulturarbeit an der Fachhochschule Potsdam Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 184 vom 02.09.2010
Seite 2 / 2 2. Satzung zur Änderung der Praktikumsord-
nung für den Studiengang Kulturarbeit an der Fachhochschule Potsdam
(1) § 1 Geltungsbereich wird wie folgt geän- dert:
Die Praktikumsordnung (PO) für den Stu- diengang Kulturarbeit an der Fachhoch- schule Potsdam regelt die näheren Einzel- heiten des zur Einschreibung erforderli- chen Vorpraktikums gemäß § 2 Punkt 3 der Satzung zur Durchführung des Hochschul- auswahlverfahrens für den Bachelorstu- diengang Kulturarbeit an der Fachhoch- schule Potsdam sowie die Ziele und die Gestaltung des Praxissemesters, die Anfor- derungen an das Praktikum und dessen Evaluation auf der Grundlage der Studien- und Diplomprüfungsordnung (StuDPO) sowie der Studien- und Prüfungsordnung (StudPO) des Bachelorstudiengangs Kul- turarbeit.
(2) § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Zum Praxissemester kann nur zugelassen werden, wer das Grundstudium gemäß § 7 der Studien- und Diplomprüfungsordnung des Diplomstudiengangs bzw. das Grund- lagenstudium gemäß § 7 der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudien- gangs Kulturarbeit abgeschlossen hat.
(3) § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Während des Praxissemesters bleibt die/der Studierende mit allen rechten und Pflichten Angehörige/r der Fachhochschule Potsdam.
(4) § 8 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt:
Auf diese finden die Regelungen des Ab- schnitts „III. Prüfungen“ der Studien- und Diplomprüfungsordnung des Diplomstu- diengangs bzw. des Abschnitts „III. Prüfun- gen“ der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Kulturarbeit Anwendung.
(5) § 12 Abs. 2 wird gestrichen und Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Diese Praktikumsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtli- chen Bekanntmachungen der Fachhoch- schule Potsdam in Kraft und gilt für alle Studierenden, die das Studium seit dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben.
(6) Anlage 1, § 7 des Mustervertrags wird wie folgt ersetzt:
(1) Die/der Studierende unterliegt während des Praktikums dem gesetzlichen Un- fallversicherungsschutz nach den Be- stimmungen des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII).
(2) Das Haftpflichtrisiko des/der Studie- renden am Praxisplatz ist für die Ver- tragslaufzeit durch die allgemeine Be- triebshaftpflichtversicherung der Pra- xisstelle gedeckt / nicht gedeckt. (Nicht Zutreffendes bitte streichen). Soweit keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, wird der/dem Studierenden empfohlen, eine private Haftpflichtver- sicherung abzuschließen.
(7) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Be- kanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft.
gez. Prof. Dr.-Ing. Johannes Vielhaber Rektor
Potsdam, den 02.09.2010