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Academic year: 2022

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Von Wissenschaft und Politik

Stellen Sie sich ein Experiment vor: Zwei Therapieformen sol- len verglichen werden. Die Messreihen sollen die Hypothese testen, dass eine Therapie besser ist als die andere. Die Null- hypothese lautet: Es besteht kein Unterschied. Aus verschiede- nen Gründen sind die Messungen so unvollständig und die Da- tenqualität so schlecht, dass ein Vergleich nicht möglich ist. Es kann also weder ein Unterschied gezeigt noch die Nullhypo- these bestätigt werden. Eine wissenschaftliche Zeitschrift, die eine solche Untersuchung zur Publikation erhielte, würde sie umgehend als wertlos an den Autor zurückschicken, da sie zu keiner Aussage befähigt. Nicht so der jüngst erschienene Be- richt des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Ge- sundheitswesen (IQWiG) zu implantatgetragenen Suprakon- struktionen bei Zahnersatz für verkürzte Zahnreihen.

Nun ist die Versorgung des teilbezahnten Gebisses eine der Hauptindikationen für implantatgetragenen Zahnersatz; sie ist deshalb auch eine Indikation mit nicht unerheblicher wirt- schaftlicher Relevanz für die Gesundheitsversorgung. Ver- ständlich also, dass sich das IQWiG der Frage der verkürzten Zahnreihe annehmen möchte.

Der Bericht kommt zu der Erkenntnis, dass keine Evidenz für einen Zusatznutzen der Versorgung mit implantatgetrage- nem gegenüber konventionellem Zahnersatz besteht. Man stutzt und vertieft sich in die Analyse. Nach dem Studium der über 200 Seiten legt man den Bericht allerdings ein wenig rat- los aus der Hand. Viele methodisch gute systematische Reviews wurden ausgeschlossen, die in der Literatur zur Versorgung des teilbezahnten Kiefers existieren, weil sie das Merkmal der ver- kürzten Zahnreihe nicht explizit erwähnen; stattdessen wird eine kleine Sammlung von zum Teil kuriosen Raritäten be- trachtet, die sich mit Nischenkonzepten oder längst vergange- nen Therapiemitteln auseinandersetzen. Hinzu kommt eine Auswahl von Ergebnisparametern, die im Bericht entweder von vornherein als ungeeignet erkannt oder im Nachhinein als solche identifiziert werden. Dass auf dieser Basis – wie im Be- richt beschrieben – ein wissenschaftlicher Beitrag zu der Frage geleistet werden soll, ob eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten garantiert werden kann, mag man kaum glauben.

Natürlich spiegelt diese Analyse die Schwierigkeiten wider, denen man in der Literaturlandschaft bei der Suche nach einer Evidenzbasierung zahnmedizinischer Behandlungskonzepte be- gegnet. Die Implantologie befindet sich da als operativ geprägte Disziplin in guter Gesellschaft mit vielen anderen chirurgischen Disziplinen, bei denen mangels Standardisierbarkeit der Aus- gangssituation nur für wenige Indikationen randomisierte kon- trollierte Studien existieren. Es ist deshalb auch unrealistisch, zu

erwarten, dass man bei einer eng formulierten Fragestellung zu einer scheinbar speziellen Konstellation des teilbezahnten Ge- bisses aus dem Baum der evidenzbasierten Erkenntnis die rando- misierten kontrollierten Studien wie reife Früchte heraus schüt- teln kann. Dass aus der großen Zahl valider Daten zum „teilbe- zahnten Kiefer“ dann nahezu alle ignoriert werden, würde man noch akzeptieren können, wenn das verwendete Selekti- onskriterium ein lupenreines Ergebnis produziert hätte. Pro- blematisch an der hier getroffenen Auswahl ist aber, dass das verwendete Merkmal „verkürzte Zahnreihe“ eine ähnlich gro- ße Vielzahl verschiedenster Restbezahnungen erlaubt wie das nicht zugelassene Merkmal „teilbezahnter Kiefer“, das dann als Ausschlusskriterium zum Verlust zahlreicher wertvoller Studi- en geführt hat.

Wenn Suchkriterien so rigoros angewandt werden, dass we- nig Fassbares „hängen bleibt“, dann müssen besonders hohe An- forderungen an die Qualität des Merkmals und der resultieren- den „Essenz“ gestellt werden. Der verwendete Algorithmus er- füllt diese Kriterien bedauerlicherweise nicht, da durch die rigide Anwendung eines ungeeigneten Suchmerkmals neben einer Scheinhomogenität des resultierenden Datenpools noch eine deutliche Qualitätsminderung entstanden ist. Die Konsequenz wäre zuzugeben, dass die gestellte Frage in der gewünschten Wei- se nicht beantwortet werden kann. Das Irreführende und aus wis- senschaftlicher Sicht Enttäuschende an dem IQWiG-Bericht ist jedoch, dass er dieses klare Eingeständnis nicht leistet, sondern eine Formulierung wählt, die dem interpretatorischen Miss- brauch Vorschub leistet. Die Feststellung, dass „keine ausreichen- de Evidenz zur Überlegenheit der prothetischen Versorgung mit implantatgetragenem gegenüber dem konventionellen … Zahn- ersatz … gefunden“ wurde, liest sich anders als die Feststellung, dass die Frage nach der Überlegenheit der implantatgetragenen Versorgung so nicht beantwortet werden kann.

Der Ball liegt nun wieder bei den wissenschaftlichen Ge- sellschaften, die sich in der detaillierten Analyse des Berichtes darum bemühen müssen, das entstandene Zerrbild zu entkräf- ten und wieder gerade zu rücken. Man hätte sich eine sachge- rechtere Analyse oder anderenfalls eine klarere Antwort zu der Unzulänglichkeit des Auswahlergebnisses gewünscht. Die Schwäche der wissenschaftlichen Basis der zentralen Feststel- lung steht jedenfalls in Besorgnis erregender Weise im Kontrast zu ihrem politischen Stellenwert. Hier wächst der Wissenschaft eine Verantwortung zu, die sie sorgfältig wahrnehmen sollte.

Ihr

Prof. Dr. Dr. H. Schliephake

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