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Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 400

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Academic year: 2022

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Stakeholder-Workshop „Sanierung von Holzfenstern mit bleihaltigen Anstrichen“ am 16.02.2009 in Dortmund

0902_Workshop_Blei.ppt

16.02.200908.12.2008

Vereinfachung der

Gefährdungsbeurteilung durch standardisierte Arbeitsverfahren

h

Torsten Wolf

16.02.200908.12.200816.02.2009

4.6/Wo 2

Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 400

Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder Inverkehrbringers

Stoff- oder Tätigkeitsspezifische Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)

Branchen oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen

Eigene Beurteilung des ausführenden Arbeitgebers

Standardisierte Arbeitsferfahren

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Stakeholder-Workshop „Sanierung von Holzfenstern mit bleihaltigen Anstrichen“ am 16.02.2009 in Dortmund

0902_Workshop_Blei.ppt

16.02.200908.12.200816.02.2009

4.6/Wo 3

Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung

Erstellung durch Herstellers oder Inverkehrbringers eines Stoffes/Produktes – hier z. B. der Farbe

Idee: kennt Stoff/Produkt am besten

Arbeitgeber bleibt verantwortlich

Qualitätsprüfung nach Anlage 2 zur TRGS 400

Prüfung, ob tätigkeitsspezifisch

Zusätzliche Informationen berücksichtigen

Bei Sanierungsarbeiten eher selten

16.02.200908.12.200816.02.2009

4.6/Wo 4

Stoff- oder Tätigkeitsbezogene TRGS

TRGS 505:2007-02 „Blei“

Bei Erfüllung: Einhaltung der Gefahrstoff- verordnung kann unterstellt werden

Abweichungen müssen gesondert beurteilt werden

Hier: Tätigkeit Nr. 16 - Entfernen bleihaltiger Beschichtungen durch Abbrennen oder mittels abrasiver Verfahren

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Stakeholder-Workshop „Sanierung von Holzfenstern mit bleihaltigen Anstrichen“ am 16.02.2009 in Dortmund

0902_Workshop_Blei.ppt

16.02.200908.12.200816.02.2009

4.6/Wo 5

TRGS 505 Nr. 16 – Entfernung bleihaltiger Anstriche mit abrasiven Verfahren

• Einhausung der Arbeitsbereiche auf Baustellen

mindestens fünffachen Luftwechsel pro Stunde technisch gewährleisten

• Emissionsfreier Transport bleihaltiger Produkte

• Regelmäßige Beregnung und Nassreinigung von versiegelten Freiflächen

• Mindestens tägliche Feuchtreinigung der Arbeitsbereiche (z. B. mit Nasskehrmaschinen)

• Reinigung von Schuhen vor dem Verlassen von bleibelasteten Arbeitsbereichen mit geeignetem Gerät

• Wechsel der Arbeitskleidung soll täglich bei Bedarf auch mehrfach pro Schicht erfolgen

• Reinigung der Arbeitskleidung vor Pausen und am Schichtende z. B. mit einem geeigneten Staubsauger

16.02.200908.12.200816.02.2009

4.6/Wo 6

Verfahrens- oder stoffspezifisches Kriterium

Überprüfung durch Ausschuss für Gefahrstoffe

Verfahrensvorschriften in TRGS 420

i. d. R. 24 repräsentative Messungen für Antrag

Auch für Stoffe ohne Grenzwert

Übernahme der Maßnahmen ohne Prüfung möglich

Bei Anwendung: Einhaltung der Gefahrstoff- verordnung kann unterstellt werden

Spätere Messungen sind nicht nötig

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Stakeholder-Workshop „Sanierung von Holzfenstern mit bleihaltigen Anstrichen“ am 16.02.2009 in Dortmund

0902_Workshop_Blei.ppt

16.02.200908.12.200816.02.2009

4.6/Wo 7

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen

Können herangezogen werden

Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber

Qualitätsprüfung nach Anlage 2 zur TRGS 400

Vorzugsweise Erstellung unter Beteiligung aller Betroffenen

Referenzen

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