Stakeholder-Workshop „Sanierung von Holzfenstern mit bleihaltigen Anstrichen“ am 16.02.2009 in Dortmund
0902_Workshop_Blei.ppt
16.02.200908.12.2008
Vereinfachung der
Gefährdungsbeurteilung durch standardisierte Arbeitsverfahren
h
Torsten Wolf
16.02.200908.12.200816.02.2009
4.6/Wo 2
Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 400
• Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder Inverkehrbringers
• Stoff- oder Tätigkeitsspezifische Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
• Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)
• Branchen oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen
• Eigene Beurteilung des ausführenden Arbeitgebers
Standardisierte Arbeitsferfahren
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4.6/Wo 3
Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung
• Erstellung durch Herstellers oder Inverkehrbringers eines Stoffes/Produktes – hier z. B. der Farbe
• Idee: kennt Stoff/Produkt am besten
• Arbeitgeber bleibt verantwortlich
• Qualitätsprüfung nach Anlage 2 zur TRGS 400
• Prüfung, ob tätigkeitsspezifisch
• Zusätzliche Informationen berücksichtigen
• Bei Sanierungsarbeiten eher selten
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4.6/Wo 4
Stoff- oder Tätigkeitsbezogene TRGS
• TRGS 505:2007-02 „Blei“
• Bei Erfüllung: Einhaltung der Gefahrstoff- verordnung kann unterstellt werden
• Abweichungen müssen gesondert beurteilt werden
• Hier: Tätigkeit Nr. 16 - Entfernen bleihaltiger Beschichtungen durch Abbrennen oder mittels abrasiver Verfahren
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4.6/Wo 5
TRGS 505 Nr. 16 – Entfernung bleihaltiger Anstriche mit abrasiven Verfahren
• Einhausung der Arbeitsbereiche auf Baustellen
mindestens fünffachen Luftwechsel pro Stunde technisch gewährleisten
• Emissionsfreier Transport bleihaltiger Produkte
• Regelmäßige Beregnung und Nassreinigung von versiegelten Freiflächen
• Mindestens tägliche Feuchtreinigung der Arbeitsbereiche (z. B. mit Nasskehrmaschinen)
• Reinigung von Schuhen vor dem Verlassen von bleibelasteten Arbeitsbereichen mit geeignetem Gerät
• Wechsel der Arbeitskleidung soll täglich bei Bedarf auch mehrfach pro Schicht erfolgen
• Reinigung der Arbeitskleidung vor Pausen und am Schichtende z. B. mit einem geeigneten Staubsauger
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4.6/Wo 6
Verfahrens- oder stoffspezifisches Kriterium
• Überprüfung durch Ausschuss für Gefahrstoffe
• Verfahrensvorschriften in TRGS 420
• i. d. R. 24 repräsentative Messungen für Antrag
• Auch für Stoffe ohne Grenzwert
• Übernahme der Maßnahmen ohne Prüfung möglich
• Bei Anwendung: Einhaltung der Gefahrstoff- verordnung kann unterstellt werden
• Spätere Messungen sind nicht nötig
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4.6/Wo 7
Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen
• Können herangezogen werden
• Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
• Qualitätsprüfung nach Anlage 2 zur TRGS 400
• Vorzugsweise Erstellung unter Beteiligung aller Betroffenen