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Archiv "Sterbehilfe: Gefährlicher Weg" (06.06.1994)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Sterbehilfe

Zu dem Beitrag über den Prozeß gegen Hans H. Atrott: „Geschäfte mit der Angst vor einem qualvollen Tod" von Kurt Gelsner in Heft 14/1994:

Vorzügliche Berichterstattung

Sehr bedanke ich mich als derzeitiger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und auch aus der Kompetenz meines wissenschaftlichen Arbeitsge- bietes der Suizid- und Sterbe- forschung für die vorzügliche Berichterstattung. Dies war der sachlichste Bericht, den ich in diesem Zusammenhang gelesen habe, in dem die kriti- schen Punkte der Vorermitt- lungen, der Absprachen der Prozeßbeteiligten und des Urteils mit unmißverständli- cher Deutlichkeit zum Aus- druck kamen. Die Zurückhal- tung des Berichterstatters in der Bewertung der Vorgänge hat den Skandal um so deutli- cher werden lassen, daß es wieder ein Geschäft mit der Sterbehilfe gegeben hat und Licht in diese dunklen Ge- schäfte nicht gefallen ist, weil auf 40 Zeugenvernehmungen verzichtet wurde.

Die DGHS hat im Mai 1993 vorigen Jahres den ernsthaften Versuch begon- nen, für die nötige Transpa- renz der Vorgänge zu sorgen, und vor allem ich, als neuge- wählter Präsident der DGHS, habe mir dabei sehr viel Hilfe von der Justiz versprochen.

Da sehe ich mich natürlich enttäuscht, werde mich aber nicht entmutigen lassen, mit allen mir zu Gebote stehen- den Mitteln erneuten Einfluß Atrotts auf die DGHS und auch auf die Sterbehilfe allge- mein zu verhindern, einen Einfluß, den er nach Prozeß- ende siegessicher angekün- digt hat. Die Sterbehilfedis- kussion in Deutschland darf nicht zu einer Diskussion um Atrott und seine Machen- schaften verkommen. Dazu hat Kurt Gelsner am Schluß seines Berichtes einen für ei-

ne Ärztezeitung bemerkens- werten Vorschlag zum Grundsatz erhoben: daß nämlich die Ärzteschaft nur wünschen kann, daß die Grauzone um das Giftverbot durch klare justitiable Rege- lungen aufgehellt wird und moribunden Patienten von Gesetzes wegen vermeidbare Qualen erspart bleiben.

Nach allem Geschehenen ist eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe auch in Deutschland unumgänglich, und entgegen der Meinung des Juristentages in Berlin 1986 besteht nun Handlungs- bedarf. Bevor Politiker dar- über entscheiden, sind sie na- türlich angewiesen darauf, daß die Ärzteschaft sich des Themas annimmt, und da hoffe ich, sicher mit vielen an- deren, auf konstruktive Zu- sammenarbeit mit Ihrer Zei- tung und deren Träger.

Prof. Dr. med. Hermann Pohlmeier, Universität Göt- tingen, Präsident der Deut- schen Gesellschaft für Huma- nes Sterben e. V., Humboldt- allee 38, 37073 Göttingen

Gefährlicher Weg

Ich habe nicht das gering- ste Verständnis dafür, daß Ihr Autor am Ende seiner Reportage über den Atrott- Prozeß auf die seiner Mei- nung nach vorbildlichen Ver- hältnisse bezüglich der Ster- behilfe in den Niederlanden verweist. Es ist inzwischen all- gemein bekannt, daß der un- gemein gefährliche Weg der Niederlande in dieser Frage nun auch schon dazu geführt hat, daß in vielen Fällen dort Patienten von Ärzten auch ohne ihre Zustimmung getö- tet werden. Herr Gelsner schlägt also einen Weg vor, dem alle verfaßten Gremien der deutschen Ärzteschaft, einschließlich der Bundesärz- tekammer, aber auch der Deutsche Bundestag, bisher vehement und mit Recht wi- dersprochen haben. Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Dörner, Westfälische Klinik, Hermann-Simon-Straße 7, 33326 Gütersloh

Kunden betrogen

Auch in dieser Arbeit wurde zu meinem Erstaunen nicht näher auf einen Aspekt von Atrotts Unwesen einge- gangen. Er betrog seine Kun- den nämlich auch mit dem Versprechen „sanfter Tod".

KCN ist das Salz einer Säure, nicht einer sehr starken Base.

Deshalb wirkt es sehr stark ätzend, so, als schluckte man Ätzkali. Beim Einnehmen werden Mund, Speiseröhre und der Magen mit überaus

Krankenhaus

Zu dem Beitrag „Leitende Kranken- hausärzte: Kostenentwicklung und Mitverantwortung" von Dr. rer. biol.

hum. Eckehardt Ralle in Heft 15/1994:

Lösung: hauptamtlicher ärztlicher Manager

Dem Artikel ist in seiner Gesamtaussage zuzustimmen, einige Aspekte sind jedoch korrekturbedürftig. Die Ko- stenträgerrechnung ist bereits seit 1980 vorgeschrieben, nur wurde sie bisher nicht umge- setzt. Selbstverständlich muß die Strukturänderung im Krankenhaus auch die leiten- den Ärzte einbeziehen. Doch wirtschaftliches Handeln wurde von verantwortungsbe- wußten Klinikärzten schon lange praktiziert, nur wurden diese Ärzte nicht zu Chefärz- ten gewählt.

Ist es nicht Sache des KH- Trägers, Chefärzte einzustel- len, die primär das Wohl der gesamten Klinik berücksichti- gen? Warum wurden und werden dann immer noch überwiegend Ärzte der Uni- versitäten, die nie die Struk- turen peripherer Kranken- häuser kennengelernt haben, erfahrenen Oberärzten aus dem außeruniversitären Be- reich vorgezogen? Die Forde- rung von Zeitverträgen für Chefärzte ist der falsche An- satz. Natürlich muß es mög- lich sein, einen Chefarzt bei unwirtschaftlichem Handeln zu disziplinieren, doch gibt es

schmerzhaften Folgen ver- ätzt. Erst im Magen wird aus dem Salz die tödliche Blau- säure freigesetzt. Wie schnell das geschieht und damit der Qual ein Ende gemacht wird, hängt vom Mageninhalt ab.

Und ob der dann ausgelöste Tod wirklich sanft und be- schwerdefrei ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich jedenfalls, wollte ich mich mal umbringen, würde keinesfalls KCN schlucken.

Hans Wolfgang, Amselweg 10, 06449 Aschersleben

hierzu bessere Möglichkeiten, wie Beteiligung am Gesamt- gewinn eines Hauses, als die Drohung der vorzeitigen Ent- lassung. Anders als in der In- dustrie ist das Ergebnis nicht nur vom Produkt, sondern auch von der Person des Lei- stungserbringers abhängig.

Die Einbeziehung des ärztli- chen Direktors in die Ge- schäftsführung ist keine Neuerung. Viel eher sollte man sich überlegen, einen hauptamtlichen ärztlichen Manager einzustellen, da nur in der Kontinuität dieses Am- tes langfristig Vorteile zu er- warten sind und auch persön- liche abteilungsbezogene In- teressen nicht mehr den Blick für die Interessen des Ge- samthauses trüben.

Dr. med. Ulrich Ohl, Städt.

Krankenhaus Pforzheim, Kanzlerstraße 2-6, 75175 Pforzheim

Bundeswehr

Zum Leserbrief „Reine Schikane"

von Dr. Andreas Kilb in Heft 17/1994:

Eigenwillige Argumentation

Die Argumentation des Kollegen, der nach seinem Studium seinen Grundwehr- dienst ableisten muß, ist doch sehr unschlüssig. Wie viele meiner Kollegen auch habe ich meinen Wehrdienst (wa- ren es damals nicht 15 Mona- te?) vor dem Studium ablei- sten müssen, wodurch sich A-1578 (14) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 22/23, 6. Juni 1994

(2)

SIEMENS

Auf die Taste, fertig OS

das Studium und die Appro- bation verzögerten. In dieser Zeit konnte Kollege Dr. Asch bereits an seiner Weiterbil- dung basteln. Nun beklagt er sich über angebliche finan- zielle Einbußen (die er sich vom Versorgungsamt mildern lassen wird, was mir nach dem Abitur nicht gelang).

Das nun als Schikane hinzu- stellen, zeigt die Eigenwillig- keit seiner Schlußfolgerun- gen.

Roland Hirschelmann, Tele- mannstraße 24a, 58710 Men- den

Wo bleibt der

Gleichheitsgrundsatz?

. . . Ärzte werden auch nach dem neuen Wehrdienst- gesetz bis zum 32. statt allge- mein üblich bis zum 25. Le- bensjahr herangezogen — wo bleibt der Gleichheitsgrund- satz des Grundgesetzes?

Zur Einberufungspraxis kann ich aus eigener Erfah- rung mitteilen, daß weder auf Zeitarbeitsverträge noch an- dere Härtegründe eingegan- gen wird. Die Heraufsetzung des Einberufungsalters für Ärzte der neuen Bundeslän- der vom 23. auf das 32. Le- bensjahr wird als zumutbare Härte angesehen — die Wie- dervereinigung hätte ich also rechtzeitig einplanen müssen.

Markus Tittel, Sophienstraße 8, 07743 Jena

Der Kollege hat sich verspekuliert

. . . Der Kollege sollte auch erwähnen, daß man fast immer die Möglichkeit hat, seinen Grundwehrdienst be- reits vor dem Studium abzu- leisten. Dann wären die fi- nanziellen Einbußen auch nicht so gravierend. Die mei- sten spekulieren jedoch dar- auf, gar nicht „dienen" zu müssen, und lassen sich daher zurückstellen. Kollege Dr.

Asch hat sich im Zweifel schlicht verspekuliert!

Rainer Sempell, Lornsenstra- ße 45 b, 22869 Schenefeld

Transplantation

Zu der Nachricht und Grafik über Organ-Transplantationen in Heft 13/1994:

Hornhauttrans- plantation fehlt

Leider wird nicht nur in Ihrer Übersicht die Horn- hauttransplantation nicht er- wähnt: bekanntlich ist sie die mit Abstand als erste (1905 durch Zirm) und auch heute noch die am häufigsten und erfolgreichsten durchgeführte Transplantation beim Men- schen.

Im Auftrag der Vereini- gung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (V.O.L.) erfassen wir in Erlangen alle an den Universitäts-Augen- kliniken und Städtischen Au- genkliniken in Deutschland durchgeführten Hornhaut- transplantationen. Im Jahre 1991 waren dies insgesamt 3 367 und 1992: 3 245.

Die de facto-Zahl ist we- gen nicht kompletter Erfas- sung wahrscheinlich noch hö- her. Der Bedarf dürfte in der Größenordnung von 5 000 bis 6 000 im Jahr liegen. Der Mangel an geeignetem Spen- dermaterial ist das Hauptpro- blem bei Hornhauttransplan- tationen beim Menschen in unserem Land. Die Situation kann nur verbessert werden, wenn die Information der deutschen Ärzte über diesen in der Regel segensreichen Eingriff besser geschieht als im Deutschen Ärzteblatt .

Prof. Dr. med. G. 0. H. Nau- mann, Augenklinik mit Poli- klinik der Universität, Schwa- bachanlage 6, 91054 Erlangen

Ausbildung

Zu dem Beitrag „Sozialmedizinische Ausbildung im Stadtteil" von Dipl.- Sozialarbeiter W. Kunstmann und Prof. Dr. J. Bircher in Heft 14/1994:

Klinische Ausbildung:

unvollständig

Der Vorschlag, die medi- zinische Ausbildung über die Klinik hinaus auf das gemein- LESERBRIEFE

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 22/23, 6. Juni 1994 (15) A-1579

Referenzen

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