• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Personalbedarf im psychiatrischen Krankenhaus" (16.09.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Personalbedarf im psychiatrischen Krankenhaus" (16.09.1983)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Schulkinder

veau ein weltanschaulich gefärb- ter Unterricht geboten."

Notwendige Prophylaxe

Nicht alle Schüler sind zum Glück den dargestellten Belastungen ausgesetzt, doch die eingangs zi- tierten Zahlen des Anstiegs von Fehlentwicklungen mahnen an die Notwendigkeit, Vorsorge zu tref- fen. Das heißt: unsere Verantwor- tung für das Schulkind beginnt mit der Beratung der Eltern des Klein- kindes. Nur seelisch gesunde Kin- der sind gegenüber den vielfälti- gen Verführungen im Schulalter gewappnet. Im Interesse und als Sprecher der uns anvertrauten Kinder dürfen wir nicht wortlos die angebliche „Wahlfreiheit" der El- tern akzeptieren, ihr Kind in den ersten Lebensjahren seelisch ver- hungern zu lassen, wodurch es dann anfällig wird gegenüber späteren Verführungen. Eltern sind sich oft — gerade in den er- sten Lebensjahren ihres Kindes — der negativen Folgen ihres Han- delns für seine weitere Entwick- lung nicht bewußt. Sehr wohl sind sie nach entsprechender Beratung aber wenigstens teilweise bereit, eigene Wünsche der harmoni- schen Entwicklung ihrer Kinder unterzuordnen. Besonders dann, wenn die Autorität von Medien zu ideologischen Zielen mißbraucht wird — wie erst kürzlich gesche- hen, wo eine Krippenerziehung als großartige Sache für Säuglinge dargestellt wurde —, dann müssen wir Eltern den Rücken stärken, da-

mit sie falsche Propheten erken- nen und sich ihnen gegenüber be- haupten können. Sicher wird dies nicht immer leicht sein. Doch als Anwälte der Kinder sind wir ihnen im Interesse ihrer seelischen Ge- sundheit diese Mühe schuldig.

Literatur beim Verfasser

Anschrift des Verfassers:

Dr. H. Schetelig

Kinderzentrum München Lindwurmstraße 131 8000 München 2

Manfred Bergener

Gegenwärtig geben nur die Emp- fehlungen der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft (DKG) „An- haltszahlen für die Besetzung der Krankenhäuser mit Ärzten und Pflegekräften" von 1969 und 1974 einen gewissen, nicht allgemein anerkannten Orientierungsrah- men, der jedoch auch nach Auf- fassung der DKG längst überarbei- tungsbedürftig ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft konnte jedoch in dieser Frage mit den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Krankenversiche- rung bisher keine Einigung er- zielen.

Angesichts der immer dringender werdenden Probleme gerade im Bereich der stationären Psychiat- rie kann die weitere Entwicklung nicht länger abgewartet werden.

Es sind neue Überlegungen erfor- derlich, um den Personalbedarf speziell im psychiatrischen Kran- kenhaus umfassend und neu zu bestimmen und schrittweise in die Praxis umzusetzen. Hierfür wurde in zweijähriger Arbeit von einem Arbeitskreis der Leiter öffentlicher psychiatrischer Einrichtungen der Bundesrepublik und Berlin-West ein detailliertes Konzept entwik- kelt („Personalbedarf im Psychia- trischen Krankenhaus. Aufgaben und Ziele einer zeitgemäßen psychiatrischen Behandlung"; M.

Bergener, Köln; H. P. Kitzig, Osna- brück, P. Kruckenberg, Bremen;

M. Rave-Schwank, Riedstadt; G.

Ritzel, Hildesheim; W. Werner, Merzig/Saar. In: Psychiat. Prax. 9 (1982) 1-16). Darin werden zu- nächst die nach modernen Er- kenntnissen für eine erfolgreiche Behandlung psychisch Kranker notwendigen Konzepte, das hier-

für erforderliche therapeutische Personal und seine Aufgabenstel- lung dargestellt. Anschließend werden die einzelnen Stationsty- pen, die Tätigkeitsbereiche und die sonstigen Einflußfaktoren für die Bestimmung des Personalbe- darfs definiert.

Die wichtigsten Schlußfolgerun- gen sind:

Auch in den besser ausgestatteten psychiatrischen Fachkrankenhäu- sern ist die gegenwärtige Stellen- ausstattung für eine angemesse- ne Patientenversorgung unzurei- chend. Wenn man davon ausgeht, daß die medizinische Grundver- sorgung im psychiatrischen Kran- kenhaus Priorität haben muß, dann wird deutlich, daß der ge- genwärtige Personalbestand in der Regel kaum für die medizini- sche Grundversorgung ausreicht und daß auch in den Krankenhäu- sern mit besserer Personalausstat- tung nur geringe Kapazitäten für die Tätigkeitsbereiche „gruppen- bezogene Angebote/Milieuthera- pie" und „einzelfallbezogene An- gebote" vorhanden sind.

Das hat folgende konkrete Konse- quenzen:

a) Auf den meisten Stationen gibt es über lange Strecken Leerlauf, Mangel an Kontakt und Tätigkeits- angeboten. In diesen Mißständen zeigen sich eindringlich

— die Abhängigkeiten aus verfehl- ten Personalbemessungen (star- res Festhalten an überalterten Schlüsselzahlen),

— die Reformbedürftigkeit der the- rapeutischen Berufsbilder.

THEMEN DER ZEIT

Personalbedarf

im psychiatrischen Krankenhaus

80 Heft 37 vom 16. September 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Psychiatrisches Krankenhaus

Es ergibt sich daraus einerseits die Gefahr von Hospitalisierungs- schäden, andererseits eine Zunah- me von Spannungen und Aggres- sivität mit Rückwirkung etwa auf psychotisches Erleben und ver- mehrten Einsatz von Psychophar- maka, um eine noch erträgliche Lebenssituation auf der Station zu erreichen.

b) Patienten und Angehörige im Akutbereich klagen darüber, daß nach der Aufnahmeuntersuchung für ausführliche Gespräche kaum noch Zeit ist, und fragen nach dem Sinn des Krankenhausaufent- halts.

c) Dem Patienten auf der Lang- zeitstation fehlt die Zeit, Selbstver- sorgung zu trainieren und Au- ßenorientierung zu fördern. Routi- neuntersuchungen, die durch Per- sonalmangel bedingt sind, verstär- ken Hospitalisierungstendenzen.

Auf vielen Stationen fehlt die Zeit, um wichtige Informationen zu- sammenzutragen, zu gemeinsa- men Therapievorstellungen zu in- tegrieren und die vorhandenen Angebote aufeinander abzustim- men. Dadurch lassen sich nicht immer gegensätzliche Einwirkun- gen ausschließen.

d) Die Dokumentation ist lücken- haft und sowohl für die Therapie- planung wie für spätere Behand- lungen ein unzureichender Hinter- grund.

e) Die Zusammenarbeit mit nie- dergelassenen Ärzten und ande- ren psychosozialen Diensten und Einrichtungen erfolgt nicht überall in der erforderlichen Intensität. Ei- ne weitgehende Diskontinuität zwischen stationärer und ambu- lanter Behandlung besteht fort.

Die Isolation psychiatrischer Kran- kenhäuser ist nicht aufgehoben.

f) Fortbildungsmaßnahmen müs- sen intensiviert und durchgreifen- der organisiert werden.

g) Der Krankenstand ist hoch und führt immer wieder zu Schwierig- keiten in der Patientenversorgung.

h) ZusätzliChe Kürzungsmaßnah- men (z. B. Vakanthalten von frei- werdenden Stellen) haben sofort Programmkürzungen zur Folge und führen zunehmend zur Resi- gnation der Mitarbeiter.

Dieser letzte Punkt ist gegenwär- tig besonders wichtig: In den zu- rückliegenden Jahren war immer- hin ein Trend zu einer allmähli- chen Verbesserung der Arbeitssi- tuation und der Funktionsfähig- keit des psychiatrischen Kranken- hauses zu erkennen, der viele Mit- arbeiter motivierte, mit einem überdurchschnittlichen Einsatz an der Neuorientierung und der Ver- besserung ihrer Tätigkeit mitzu- wirken. Die Entwicklung der letz- ten Monate wird vielerorts als Trendwende gesehen und so ver- standen, daß in schwierigen Zei- ten Belastungen dorthin weiterge- geben werden, wo sich die Betrof- fenen am wenigsten wehren kön- nen; einer dieser Bereiche ist die Psychiatrie.

Zusammenfassend ist festzustel- len, daß psychisch kranke Mitbür- ger heute wegen der Personalsi- tuation in den psychiatrischen Krankenhäusern die nach dem Stand der Wissenschaft mögliche Behandlung immer noch nicht er- halten. Hospitalisierungsschäden können nicht vermieden werden, noch können die Chancen für eine Stabilisierung und Neuorientie- rung bei einer akuten psychischen Erkrankung ausreichend genutzt werden. Es sind daher neue Über- legungen notwendig, um die Per- sonalsituation entscheidend zu verbessern. Die bisherigen Perso- nalbemessungsverfahren sind zu pauschal. Insbesondere hat sich die Zahl der Betten beziehungs- weise ihre Belegung als alleinent- scheidendes Kriterium als völlig unzureichend erwiesen. Es ist viel- mehr von einzelnen Stationstypen auszugehen unter Berücksichti- gung des Behandlungskonzepts und weiterer Einflußfaktoren. Die psychiatrischen Krankenhäuser der Bundesrepublik haben auf die- ser Grundlage für die personelle Besetzung der einzelnen Stations-

typen Zielvorstellungen entwik- kelt, die für eine patientengerech- te Versorgung erforderlich sind.

Ausgehend von diesen Zielvorstel- lungen kann nunmehr der kon- krete Personalbedarf für eine bestimmte Station abgeleitet werden (Details vgl. Anlage 1, Psychiat. Prax. 9 (1982)).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Kran- kenhäuser stimmte am 25. Novem- ber 1982 dem Verfahren und den Zielvorstellungen über den „Per- sonalbedarf im psychiatrischen Krankenhaus" auf der Grundlage der von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter öffentlicher psychiatri- scher Einrichtungen der Bundes-_

republik und Berlin-West erarbei- teten Stellungnahme zu. Dabei war man sich bewußt, daß vor al- lem im Hinblick auf die gegenwär- tige Finanzsituation der Träger die Umsetzung der erarbeiteten Per- sonalbedarfszahlen für die psych- iatrischen Krankenhäuser nur langfristig und stufenweise mög- lich ist. Die Bundesarbeitsgemein- schaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser setzt sich dabei zugleich das Ziel, in Zusammenar- beit mit der Deutschen Kranken- hausgesellschaft, der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, den Bundesverbänden der Kran- kenkassen, der Arbeitsgemein- schaft der Leiter öffentlicher psychiatrischer Einrichtungen der Bundesrepublik und Berlin-West, der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde und der Bundesärztekammer die Anerkennung des vorgeschlage- nen Personalbemessungsverfah- rens und stufenweise seine Ver- wirklichung auf Bundesebene zu erreichen.

Anschrift des Verfassers:

Professor Dr. med.

Manfred Bergener

Leitender Arzt der Rheinischen Landesklinik Köln

Wilhelm-Griesinger-Straße 23 5000 Köln 91 (Merheim) Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 37 vom 16. September 1983 83

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

"Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Mit den in Ziffern I und II jeweils genannten Gebühren sind sämtliche im Zusammenhang mit den erbrachten Verrichtungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten (u. auch die

Und so schmelzen die Vorstellungen von Freimut Duve und seiner Freunde denn auch in bezug auf die unmittelbaren Aufgaben einer sozialen Verteidigung in der Bundesrepublik

Anmerkungen: Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ausschnitt aus

Schwellung oder Rötung. Eine Abrechnung der Pos. 7a für denselben Hausbesuch ist nicht möglich.. Anleitung bei Leistung EURO- Beträge.

In ei- ner solchen Situation wird das verfassungsrechtlich gebotene Schutzniveau unter- schritten, wenn die Gerichte den Versicherungsvertrag so auslegen, dass die Versicherten

SchülerInnen können die Frage anonym beantworten. Diese werden gesammelt, dann ev. aufgelegt, um ein Stimmungsbild sichtbar zu machen. Wer möchte, kann über seine Antwort etwas

Die Verteilung findet deshalb vor der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis statt (§ 15a Abs. Erteilt die Ausländerbe-