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Academic year: 2022

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Versicherungsübersicht 2021

1. Säule

Versicherung Beschreibung / Leistungen Lohnbeiträge Versicherer

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Rentenleistungen (Altersrenten, Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten) der AHV sollen den Existenzbedarf sichern.

Die Renten werden individuell berechnet.

AN: 4.35 % * AG: 4.35 % *

*vom AHV-pflichtigen Lohn

AIHK

Aargauische Industrie- und Handelskammer Entfelderstrasse 11

Postfach 5001 Aarau Tel.: 062 837 18 58 www.ahv-aihk.ch IV Invalidenversicherung

Die Leistungen sollen:

 die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungs- massnahmen verhindern, vermindern oder beheben

 die verbleibenden ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer an- gemessenen Deckung des Existenzbedarfs ausgleichen

 zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der be- troffenen Versicherten beitragen

Die IV Leistungen werden individuell berechnet und gewährt.

AN: 0.70 % * AG: 0.70 % *

*vom AHV-pflichtigen Lohn

IV Stelle im Wohnkanton der Mitarbeitenden Kanton Aargau:

SVA Aargau Kyburgerstrasse 15 5000 Aarau Tel:062 836 81 81 www.sva-ag.ch

EO / MSE / VSE

Erwerbsersatzordnung /

Mutterschaftsentschädigung / Vaterschaftsentschädigung

Erwerbsersatz (80 % des AHV-pflichtigen Lohnes) für dienstleistende Personen (Militär, Zivildienst, Zivilschutz, Rotkreuzdienst, J + S Leiterkurse) sowie erwerbstä- tige Frauen während Mutterschaftsurlaub bzw. erwerbstätige Männer während Va- terschaftsurlaub.

AN: 0.25 % * AG: 0.25 % *

*vom AHV-pflichtigen Lohn

AIHK

Aargauische Industrie- und Handelskammer Entfelderstrasse 11

Postfach 5001 Aarau Tel.: 062 837 18 58 www.ahv-aihk.ch Total Lohnbeiträge AHV / IV / EO AN: 5.30 %

AG: 5.30 % 2. Säule

Versicherung Beschreibung / Leistungen Lohnbeiträge Versicherer

BVG Berufliche Vorsorge

Die Berufliche Vorsorge umfasst alle Massnahmen auf kollektiver Basis, die den äl- teren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versiche- rungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidge- nössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) die Fort- setzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben sollen.

Eintrittsschwelle:

CHF 21'510.00 brutto / Jahr Koordinationsabzug:

30 % vom AHV-pflichtigen Lohn

Minimaler Koordinationsabzug (60 % der max. AHV-Altersrente):

CHF 17'208.00

Maximaler Koordinationsabzug (100 % der max. AHV-Altersrente):

CHF 28'680.00 Versicherter Lohn:

AHV-pflichtiger Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug

Individuelle Arbeitnehmer- und Arbeitge- berbeiträge gemäss Vorsorgereglemente

Aargauische Pensionskasse APK Hintere Bahnhofstrasse 8 Postfach

5001 Aarau Tel. 062 838 91 31 www.agpk.ch

Für Assistenz- und Oberärzte Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32

Postfach 389 3000 Bern Tel. 031 560 77 77 www.vsao.ch

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Versicherungsübersicht 2021

Übrige Versicherungen

Versicherung Beschreibung / Leistungen Lohnbeiträge Versicherer

ALV Arbeitslosenversicherung

Verhüten von drohender Arbeitslosigkeit, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.

Die Arbeitslosentaggelder belaufen sich auf 80 % des AHV-pflichten Lohnes für Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern und 70 % des AHV-pflichten Lohnes für alle anderen.

Maximal versicherter Lohn: CHF 12'350.00 / Monat = CHF 148'200.00 / Jahr

Für Löhne bis CHF 148'200.00 / Jahr AN: 1.1 % *

AG: 1.1 % *

Für Löhne ab 148'200.00 / Jahr zusätzlich AN: 0 5 % *

AG: 0.5 % *

*vom AHV-pflichtigen Lohn

Individuell wählbar

Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Aargau:

Öffentliche Arbeitslosenkasse Bahnhofstrasse 78

5001 Aarau Tel. 062 835 17 60

www.ag.ch / Stellensuchende & Arbeitslose UVG Obligatorische Unfallversicherung

Versicherungsleistungen wie: weltweite Übernahme der Behandlungs- und Heil- kosten (allgemeine Abteilung bei stationärem Aufenthalt) bei Berufs- und Nichtbe- rufsunfällen sowie Berufskrankheiten, Taggeld, Renten

Taggeld entspricht 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfallereignis dem Arbeitsunfähigkeitsgrad entsprechend erstattet. Maximal versicherter AHV-pflichtiger Lohn: CHF 148'200.00 / Jahr

Mitarbeitende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tä- tig sind, sind obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Nichtberufsunfälle (NBU):

AN: 1.0418 % * Berufsunfälle (BU):

AG: 0.1963 % *

*vom AHV-pflichtigen Lohn bis CHF 148'200.00 / Jahr

Aargauische Gebäudeversicherung Abteilung Unfall

Bleichemattstrasse 12/14 5001 Aarau

Tel: 0848 836 800 www.agv-ag.ch

KTV Krankentaggeldversicherung

Versichert krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (Lohnausfall) bis maximal 730 Ka- lendertage pro Fall.

Lohnfortzahlung 100% 01. – 90. Krankheitstag.

Taggeld entspricht 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes und wird ab dem 91. Krank- heitstag dem Arbeitsunfähigkeitsgrad entsprechend erstattet.

AN: 0.525 % * AG: 2.535 % *

*vom AHV-pflichtigen Lohn bis CHF 450‘000.00 / Jahr

SWICA Gesundheitsorganisation Regionaldirektion Zürich Zollstrasse 42

Postfach 8031 Zürich www.swica.ch

044 404 83 34 / 044 404 83 14 UVGZ Unfallzusatzversicherung

Überobligatorische Taggeldleistungen für Löhne ab CHF 148‘200.00 / Jahr bis CHF 450'000.00 / Jahr

Taggeld entspricht 80 % des AHV-pflichtigen Lohnes und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfallereignis dem Arbeitsunfähigkeitsgrad entsprechend erstattet.

AN: 0.044 %*

AG: 0.044 %*

*zusätzlich vom AHV-pflichtigen Lohn zwi- schen CHF 148'200.00 / Jahr und CHF 450'000.00 / Jahr

elipsLife

Thurgauerstrasse 54 Postfach

8050 Zürich Tel. 044 215 45 40 www.elipslife.com

Legende

AN = Arbeitnehmer AG = Arbeitgeber

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