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Bericht des Gemeinderats zur Motion Conradin Cramer und Kons.

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 01-0201.013 Nr. 06-10.503.2

Bericht des Gemeinderats zur Motion Conradin Cramer und Kons.

betreffend Offenlegungspflicht von Interessenbindungen auch für Gemeinderäte

(überwiesen am 21. Juni 2006, stehen gelassen mit Beschluss vom 28. März 2007)

1. Motion

Wortlaut:

"Seit der Reform der Geschäftsordnung des Einwohnerrats im Jahr 2002 müssen die Einwohnerratsmitglieder ihre Interessenbindungen offen legen (§ 5 Abs. 1 GO). Das Re- gister über die Interessenbindungen wird im Kantonsblatt veröffentlicht.

Keine entsprechende Regelung gibt es für die Mitglieder des Gemeinderats. Das leuch- tet nicht ein, da die Gemeinderatsmitglieder (anders als die Regierungsmitglieder im Kanton) ebenfalls Milizpolitiker sind und ein mindestens so grosses Interesse an der Of- fenlegung ihrer Interessenbindungen besteht wie bei Einwohnerratsmitgliedern.

Die Unterzeichneten ersuchen den Gemeinderat, dem Einwohnerrat eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten, welche für Gemeinderatsmitglieder die gleichen Transparenz- bestimmungen vorsieht wie für Einwohnerratsmitglieder."

sig. Conradin Cramer Rolf Meyer

Daniel Albietz Peter Nussberger

Lukas Baumgartner Andrea Pollheimer

Rolf Brüderlin Ronald Rebmann

Roland Engeler-Ohnemus Franziska Roth-Bräm Simone Forcart-Staehelin Karin Sutter-Somm Marianne Hazenkamp-von Arx Heinrich Ueberwasser

Hans Heimgartner Guido Vogel

Salome Hofer Heiner Wohlfart

Marlies Jenni-Egger Peter Zinkernagel Roland Lötscher

2. Bericht des Gemeinderats

In einem ersten Bericht des Gemeinderats vom 20. Februar 2007 wurden dem Einwohnerrat zwei Möglichkeiten unterbreitet, um dem Anliegen der Motionäre zu entsprechen. Die eine, rascher realisierbare Möglichkeit wäre die Ergänzung des gemeinderätlichen Organisations- reglements. Die andere - dem berechtigten Anliegen gesetzgebungstechnisch besser ent- sprechend - eine Ergänzung der Gemeindeordnung.

(2)

Mit der nunmehr vorgelegten Teilrevision der Gemeindeordnung wird ein neuer § 3a. bean- tragt. Darin soll festgehalten werden, dass die Mitglieder des Gemeinderats und des Ein- wohnerrats, unter Vorbehalt des Berufsgeheimnisses, ihre Interessenbindungen in einem Verzeichnis offen legen. Das Ratssekretariat soll das Verzeichnis auf dem aktuellen Stand halten. Das Verzeichnis der Interessenbindungen kann beim Ratssekretariat eingesehen werden und soll jeweils zu Beginn des ersten und dritten Jahres einer Amtsperiode publiziert werden.

Seite 2

Der Einwohnerrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 2010 diesen Änderungsvorschlag für die Gemeindeordnung gutgeheissen.

Gleichzeitig mit der zweiten Lesung der Ordnungsrevision wird dem Einwohnerrat hiermit beantragt, die Motion nun als erledigt abzuschreiben.

Riehen, 30. März 2010

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

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