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Interpellation betreffend Hochhaus am Rande des Landschaftsparks Wiese

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Interpellation betreffend Hochhaus am Rande des Landschaftsparks Wiese

Wie der Presse zu entnehmen war (u.a. Badische Zeitung vom 20. Juli 2013) plant die Wohnbau Lörrach die Erstellung eines Wohnturms von 50 Metern Höhe als Lörracher

„Stadteingang" am Ende der Zollfreien Strasse am Leibnizweg. Dieses Hochhaus kommt un- mittelbar an den Rand des Landschaftsparks Wiese zu liegen. Der Landschaftspark Wiese stellt einen grenzübergreifenden Richtplan dar zum Schutz des Wiesegebietes. Als Rechts- grundlage dient u.a. das baden-württembergische Gesetz zum Schutz, zur Pflege der Land- schaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft vom 18. Dezember 1995 (Naturschutzgesetz). Man darf sicher festhalten, dass ein Hochhaus am Rand dieser ge- schützten Landschaft massiv störend wirken kann und auf seine Verträglichkeit mit dem Landschaftschutz geprüft werden sollte. Zwar ist der obenerwähnte Richtplan für die Stadt Lörrach nicht behördenverbindlich, da der Landschaftspark Wiese nicht in ihr Gebiet hinein- reicht. Dennoch haben zwei Personen aus dem Bereich Stadtplanung resp. Stadtentwicklung Lörrach Einsitz in der zuständigen Arbeitsgruppe, was darauf schliessen lässt, dass auch mit der Stadt Lörrach die Planung koordiniert werden soll. Folgende Fragen drängen sich daher auf:

1. Wurden die Anrainer des Landschaftsparks Wiese von den Planern in Lörrach zum Vorha- ben Wohnturm begrüsst?

2. Falls nicht, lässt sich die Gemeinde Riehen gegenüber der Stadt Lörrach resp. den Planern zu diesem Vorhaben verlauten?

3. Wie ist die Meinung des Gemeinderates zur Aussicht, dass unmittelbar am Rand des Landschaftsparks Wiese dereinst ein Hochhaus stehen soll ?

Riehen, den 15. August 2013

An: r7 n i / J ^Bearbeitung l \ l l »/ i D dir. Erledig.

D z.K.

Bern. /Frist:

FF:

Bern. / Fris

19. AUG. 2013

D Bearbeitung D dir. Erledig.

D z.K.

Gemeinde Riehen Kop:

Vis:

R e g N r

/ n . / ü . a i ü i

wt

Christine Kaufmann, EVP

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