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Vorlage 97 2016 5000

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Academic year: 2022

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(1)

Gremium:

Sitzung am:

Einstimmig:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung:

lt. Beschluss- vorschlag:

lt. der gelben Seiten:

Stadt Ratingen Der Bürgermeister

Vorlagen-Nr 97/2016

Kommunale Dienste

Tel.-Nr.: 7000 Freigabe am: 28.04.2016

B E S C H L U S S V O R L A G E

- öffentlich: Ja -

Beratungsfolge:

Bezirksausschuss Ratingen West

Betreff:

BIWAQ-Gemeinschaftsgärten im Grünzug Ratingen West

1. Finanzielle Auswirkungen:

Nein

Ja, siehe nächste Seite

2. Beteiligung Rechnungsprüfungsamt:

Nein

Ja, Beanstandung: Keine / Ja, siehe Anlage

(2)

2. Finanzielle Auswirkungen gemäß NKF

A: Ergebnisrechnung / Finanzrechnung konsumtiv:

Gesamtaufwand der Maßnahme

Gesamterträge der Maßnahme

Zuschussbedarf der Maßnahme

Mittel stehen zur Verfügung

Ja Nein

davon:

davon:

im Teilergebnisplan der Produktgruppe

1. Betriebsaufwand * 1. Betriebserträge *

2. Nicht zahlungs- wirksamer Aufwand

2. Nicht zahlungs- wirksame Erträge

des / der

Jahre:

(z.B. Abschreibungen, Erhöhung Pensionsrück-

(z.B. Sonderposten)

stellungen) Planungsstelle/n

3. Durchschnittliche

Fremdkapitalzinsen

Ein- Lfd. Ein- Lfd. Ein- Lfd.

malig p.a. malig p.a. malig p.a.

* Betriebsaufwand / -erträge entsprechen in gleicher Höhe Betriebsauszahlungen / -einzahlungen

B: Teilfinanzrechnung (Investitionsmaßnahmen):

B: Gesamtfinanzrechnung (Rückstellungsabwicklung):

Gesamtauszahlung der Maßnahme

Investitions- zuschüsse

Finanzierungs- eigenanteil

Mittel stehen zur Verfügung

11.700 € 11.700 € Ja

Nein

davon:

davon:

im Teilfinanzplan der Produktgruppe:

Jahr 2017 € Jahr

Planungsstelle/n

Jahr

€ Jahr

Jahr

€ Jahr

Jahr

€ Jahr

(3)

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Plankonzeption wird zugestimmt. Die Mittel für die Einzäunung der Spielwiese in Höhe von 11.500 € werden außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Die Deckung erfolgt aus liquiden Mitteln.

Sachverhalt:

1. Anlass

Mit Schreiben vom 07.03.16 beantragt die SPD-Fraktion für den nächsten BZA West einen Tagesordnungspunkt „Urban-Gardening – Standortfestlegung“ (sh. Anlage 1).

Der Antrag wird damit begründet, dass gegen die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 25.02.2016 zum Standort Maximilian-Kolbe-Straße geäußerten Planvorstellungen erhebliche Bedenken vorgetragen worden sind. Insbesondere aus der Nachbarschaft des Lindwurms und von der Evangelischen Kirchengemeinde wurde befürchtet, dass wieder Angsträume entstehen könnten und mit nächtlicher Ruhestörung durch alkoholisierte Störer zu rechnen sei. Auch wurde der derzeitige Zustand der Wiese kritisiert und gefordert, diese als Kinderspielwiese zu nutzen. Auf den der Verwaltung vorliegenden Gemeinschaftsantrag vom 12.06.2014

 der Evangelischen Kirchengemeinde Ratingen, Versöhnungskirche Ratingen- West

 der Erich-Kästner-Grundschule

 der Evangelischen Kindertagesstätte Berliner Straße

 sowie des Katholischen Familienzentrums Maxi am Maximilian-Kolbe-Platz wird Bezug genommen (sh. Anlage 2).

Da andererseits für die hier vorgesehene Einrichtung eines Gemeinschaftsgartens dessen zentrale Lage im Stadtteil West und die Nähe zu benachbarten Kindergärten und Schulen sprechen, komme aus der Sicht der SPD-Fraktion als Kompromiss eine Nutzung der Wiese sowohl für das Kinderspiel, als auch das Gemeinschaftsgärtnern als Kompromisslösung in Betracht.

Mit der vorliegenden Drucksache legt die Verwaltung im Sinne der Antragstellung eine Plankonzeption zur künftigen Nutzung der Wiese am Maximilian-Kolbe-Platz vor.

2. Vorbemerkung

Zunächst ist folgendes anzumerken:

Das in Rede stehende Gemeinschaftsgarten-Projekt am Maximilian-Kolbe-Platz ist Bestandteil des Förderprojektes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“, kurz BIWAQ.

Kooperationspartner für das Gesamtprojekt sind:

 Stadt Ratingen als Träger des Projektes (Amt für Soziales, Wohnen und Integration, Ordnungsamt, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung)

 Caritasverband für den Kreis Mettmann

 Neander Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

 Sozialdienst katholischer Frauen .

Innerhalb des Gesamtprojektes gibt es Teilprojekte, für deren Umsetzung die einzelnen Kooperationspartner verantwortlich sind.

(4)

Unter der Bezeichnung InWest-Garten ist im Rahmen des BIWAQ-Projektes für Ratingen West am Maximilian-Kolbe-Platz die Errichtung eines interkulturellem Nachbarschaftsgartens vorgesehen. Der InWEST-Garten, soll von interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam gestaltet und gepflegt werden. Der Garten ist offen für alle an gärtnerischer Arbeit interessierten Menschen. Zusätzlich gibt es feste gemeinsame Gartenzeiten, bei denen Werkzeug zur Verfügung gestellt und zum Gartenbau angeleitet wird.

Teilprojektträger für den InWEST-Garten ist der Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. (sh. Anlage 3). Dieses Projekt wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2015-2018 „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Das BIWAQ-Projekt wurde am 27.10.2015 im Bezirksausschuss West in seiner Gesamtkonzeption durch Vertreter der Lenkungsgruppe (Neanderland Diakonie, Stadtteilkoordination in Ratingen West, Caritasverband und Sozialdienst Kath. Frauen sowie der Verwaltung (Ordnungsamt) vorgestellt und präsentiert. Bereits in dieser Sitzung wurde auf die öffentliche Grünanlage am Maximilian-Kolbe-Platz als angedachten Standort für Gemeinschaftsgärten hingewiesen. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Am 12.01.2016 stand das Thema unter dem Punkt „Sachstandsbericht BIWAQ, hier:

Bereitstellung einer städtischen Fläche zur gärtnerischen Anleitung “ erneut auf der Tagesordnung des Bezirksausschusses. In dieser Sitzung wurde ausschließlich auf die Anlage von Gemeinschaftsgärten am Maximilian-Kolbe-Platz eingegangen. Der Ausschuss hat das Vorhaben begrüßt und die Verwaltung gebeten, auch für eine Nachhaltigkeit Sorge zu tragen. Der Gemeinschaftsgedanke kam bei den Ausschussmitgliedern gut an und sollte nach deren Auffassung auch über das Jahr 2018 unterstützt werden. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst.

Nachdem der Bezirksausschuss Ratingen West in seiner Sitzung am 12.01.16 auf Antrag des Ordnungsamtes auf der in Rede stehenden Fläche der Bereitstellung einer Fläche zur gärtnerischen Anleitung zugestimmt hatte, hatte die Verwaltung versäumt, die Evangelische Kirchengemeinde Ratingen als Initiatorin des Gemeinschaftsantrages zur Einrichtung einer Spielwiese hiervon in Kenntnis zu setzten. Dafür hat sich die Verwaltung bereits entschuldigt.

3. Gemeinschaftsantrag vom 12.06.2014 zur Errichtung einer Spielwiese und planungsrechtliche Würdigung

Im Gemeinschaftsbrief vom 12.06.14 beantragt die evangelische Kirchengemeinde zusammen mit den eingangs genannten weiteren Kirchlichen und sozialen Einrichtungen die im Grünzug am Maximilian-Kolbe-Platz gelegene Wiese (rd. 2.000 m²) intensiver nutzen zu dürfen. Da diese Wiese bedauerlicherweise von vielen Anwohnern in Ratingen-West als Hundewiese genutzt würde, sei sie stark durch Hundekot verunreinigt.

Es wird angefragt, ob es möglich sei, die Wiese komplett einzuzäunen und die Zugänge mit sogenannten Hundetrittgittern zu versehen, damit zukünftig keine Hunde mehr auf die Wiese gelangen können. Dann könnte mit sämtlichen Kinder- und Jugendeinrichtungen die Wiese wieder als Spielwiese genutzt werden. Es wird vorgeschlagen, jeweils ein Tor auf jeder Seite vorzusehen.

(5)

In Antwortschreiben der Verwaltung vom 14.08.2014 wird insbesondere auf die planungsrechtliche Seite einer möglichen Realisierung des vorgenannten Vorschlages eingegangen. Danach ist die in Rede stehende Fläche als „Öffentliche Grünfläche/Parkanlage“ festgesetzt. Öffentliche Grünflächen dienen der Erholung im Nahbereich, bzw. einer gemeingebräuchlichen Nutzung. Der Begriff „Grünfläche“ ist insofern als Oberbegriff zu verstehen, der für sich allein zur Konkretisierung der Festsetzung nur ausreicht, soweit die Anlage und die Unterhaltung lediglich einer begrünten Fläche dient. Dagegen ist eine nähere Festsetzung erforderlich, soweit eine spezifische Anlage geplant ist. Mit der Festsetzung einer „Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage“ ist die Einrichtung etwa eines Kinderspielplatzes für alle Altersgruppen ohne Weiteres nicht vereinbar. Somit liegen die für die vorgeschlagene Nutzung erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Solange die aber nicht geklärt seien, könne keine Einzäunung veranlasst werden.

In der Stellungnahme des Planungsamtes vom 01.03.2016 wird diese Auffassung im Wesentlichen bestätigt:

Die in Rede stehende Grünanlage östlich des Kirchenzentrums Ratingen-West liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans E 135, 1. Änderung, in Kraft getreten am 28.02.1073. Dieser setzt die Fläche als eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung

„Parkanlage“ fest.

Mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB legt die Gemeinde (öffentliche oder private) Grünflächen fest, denen sie einen besonderen Zweck zuordnen kann und regelmäßig auch zuordnen muss. Der Begriff "Grünfläche" ist als Oberbegriff zu verstehen, der für sich allein zur erforderlichen Konkretisierung der Festsetzung nur insoweit ausreicht, als er die Anlage und Unterhaltung einer lediglich begrünten Fläche gestattet. In allen anderen Fällen sind Grünflächenfestsetzungen auf eine nähere Zweckkonkretisierung angelegt. Wird der Verwendungszweck der Grünfläche nicht spezifiziert, ist die Festsetzung zwar nicht notwendigerweise rechtsfehlerhaft und unwirksam. Vorhaben mit einem über den allgemeinen Nutzungszweck als Grünfläche hinausgehenden spezielleren Nutzungszweck können auf der Grundlage dieser Festsetzung dann allerdings nicht zugelassen werden. Mit "Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport- , Spiel- , Zelt-und Badeplätzen, Friedhöfen" nennt der Gesetzgeber in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB Zwecke, denen eine öffentliche (oder private) Grünfläche dienen kann, ohne damit die möglichen Zweckkonkretisierungen abschließend festzulegen.

Aus den vorherigen Erläuterungen ist ersichtlich, dass eine Nutzung der in Rede stehenden Wiese als Spielplatz ohne eine Befreiung nach § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplan unzulässig ist. Ob eine Befreiung für eine Nutzung der Fläche als Spielplatz zulässig ist, kann nicht ohne eingehende Untersuchungen der Auswirkungen auf die Nachbarschaft beurteilt werden. In einer ersten überschlägigen Betrachtung drängt sich der Eindruck auf, dass die Immissionsschutzrechtlichen Spannungen kaum lösbar sind und eine Befreiung nicht umsetzbar ist. Somit ist unter den gegebenen planungsrechtlichen Bedingungen nur die Nutzung als informelle Spielwiese, ohne zusätzliche Angebote, wie Fußballtore oder Spieleinrichtungen gesichert.

4. Auftaktveranstaltung zum Projekt „InWEST-Garten“

Am 25.02.16 fand um 18.00 Uhr am Maximilian-Kolbe-Platz 28 Auftaktveranstaltung zum Projekt „InWEST-Garten“ statt. Im Zusammenhang mit der Ankündigung dieser Veranstaltung hat die Evangelische Kirchengemeinde Ratingen/Versöhnungskirche Ratingen-West mit Mail vom 22.02.16 dringenden Klärungsbedarf in folgenden Punkten signalisiert:

(6)

 Die Stadt Ratingen wisse aus vielen Gesprächen um die Situation im Grünzug am Maximilian-Kolbe-Platz:

o Die nächtlichen Ruhestörungen.

o Die Bänke, die für Partys und auch als Standort von Dealern genutzt werden.

o Die Notdurft, die auf unserem Gelände verrichtet wird, weil Toiletten fehlen.

o Der Müll der dadurch entsteht.

o Die massiven Rattenprobleme an dem Bach und an der Wiese!

 Angesichts der Rattenproblematik wird gefragt, wie man sich den Anbau von Gemüse vorstelle. „Wir beködern seit über 10 Jahren zusätzlich in diesem Bereich, weil die Maßnahmen der Stadt nicht ausreichen. Und wir verzichten in unseren Gärten, die an diese Grünfläche angrenzen auf den Anbau von Gemüse, um die Ratten nicht noch anzulocken“.

 Eine Mischnutzung wirft da ganz neue Fragen auf, die zuvor geklärt werden sollten.

 Auch der Hinweis, dass es dort zukünftig Sommerfeste und Gartentreffen geben soll, weckt nach den nächtlichen Ruhestörungen und Erfahrungen der letzten Jahre ungute Befürchtungen.

Hierzu nehmen die Verwaltung und die Projektkoordinatorin wie folgt Stellung:

 Zentrale, gut einsehbare Lage mit vielen Passanten, kurzen Wegen für viele Anwohner, gute Erreichbarkeit für Kindergärten und Grundschulen.

 Grundsätzlich soll der Gemeinschaftsgarten am vorgeschlagenen Standort angesiedelt werden, weil im Vorfeld viele Bewohnerinnen und Bewohner aus Ratingen West die Gegend dort als Angstraum bezeichnen, an dem Drogen gedealt und Alkohol konsumiert werden oder nicht selten nachts randaliert wird. Wenn dieser Raum von GemeinschaftsgärtnerInnen eingenommen wird, wird dort unerwünschtes/gefährliches Verhalten verdrängt. Diese Methode war schon oft erfolgreich, sowohl in anderen Garten- als auch sonstigen sozialen Projekten. Es gibt zwar keine Garantie für ein Funktionieren, aber eine konkrete Möglichkeit, etwas zu ändern. Je größer die Unterstützergemeinschaft, desto größer die Chance, Erfolg zu haben.

 Die Gestaltung des Gartens soll gemeinsam geplant werden. Erste Ideen wurden bereits in den Workshops gesammelt. Um die Nachhaltigkeit zu sichern und die Gemeinschaft zu fördern, sollen von Anfang an gemeinsame Entscheidungen getroffen und Verantwortlichkeiten delegiert werden.

 Die mit der Durchführung des Caritas-Teilprojekts betraute Gärtnermeisterin (Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V). steht mit 19,5 Wochenstunden für den Gemeinschaftsgarten zur Verfügung. Dadurch wird es auch feste Gartenzeiten geben, in denen Werkzeug ausgegeben wird und gärtnerische und bautechnische Arbeiten auch unter fachkundiger Anleitung verrichtet werden können. Es wird Mitmach-und Bildungsangebote für Schulen und Kindergärten geben.

 Der Fokus liegt auf den gärtnerischen Aktivitäten. Dazu gehören jedoch Treffen zur gemeinschaftlichen Gartenarbeit und z.B. ein kleines Sommerfest, das nachmittags in familienfreundlichem Rahmen stattfindet.

 Die Fläche wird mit einem Holzzaun (Höhe 1,20 m) eingefriedet. Erfahrungen in anderen Gemeinschaftsgärten haben gezeigt, dass schon ein solcher Zaun eine gewisse Schutzwirkung hat. Es wird kein Tor bzw. ein offenes Tor geben, da der Garten ein öffentlicher Ort ist, der immer für alle zugänglich sein soll. Falls es wider

(7)

Erwarten Vandalismus geben sollte, wären Änderungen möglich (nachts geschlossenes Tor).

 Die Wasserversorgung erfolgt über einen in ca. 80 m von den Gärten entfernt gelegenes Wasserversorgungspunkt in der Pflasterfläche zwischen den beiden Kirchengemeinden. Er ist also leicht mit Schlauch zum Befüllen von Wassertonnen auf dem Gartengrundstück zu erreichen.

 Grünabfälle werden nach den anerkannten Regeln der Kompostwirtschaft verarbeitet. Da nur rein pflanzliche Abfälle „vor Topf“ kompostiert werden, werden die weit verbreiteten Wanderratten nicht angezogen, da diese vorwiegend Fleischfresser sind. Zu ihrer Beute zählen vorzugsweise Vögel und deren Eier, kleine Säugetiere und andere Wirbeltiere sowie Fische. Kamille, Minze und Pfefferminz sollen Ratten vertreiben bzw. fernhalten helfen. Dasselbe wird Chilischoten, Gewürznelken und Oleanderblättern nachgesagt.

 Da die Teilnehmer am Gartenprojekt aus der näheren Umgebung kommen, ist die Aufstellung einer mobilen Toilette nicht vorgesehen. Zur Not steht die Toilette über den Räumen des Maxi-Familienzentrums, Maximilian-Kolbe-Platz 38, zur Verfügung.

Dort hat die Caritas einen Büroraum angemietet, zu dem die Toilette gehört. Das Büro wird auch von der Praxisanleiterin genutzt, es besteht also unmittelbarer Kontakt und Zugangsmöglichkeit zur Verfügung.

 Es wird keinen Grillplatz im Garten geben.

 Der Gemeinschaftsgarten wird nicht als Spielfläche genutzt, deshalb wird es auch keine Geräteangebote geben. Angebote für Kinder sollen vielmehr naturnahen Charakter haben und der Natur- und Umweltbildung dienen, dies durchaus mit spielerischem Charakter.

 Die Stadt Ratingen stellt aus vorhandenen Beständen einen Container für die Aufbewahrung von Gartenwerkzeugen zur Verfügung. Ein Grundstock an Werkzeugen wird aus Projektmitteln angeschafft.

 Zu prüfen ist noch, ob der Container zur besseren Integration in die Grünanlage bemalt oder begrünt werden soll.

 Sachmittel, z.B. für den Zaun, Pflanzenbeschaffung, Dünger, etc. werden nach Absprache aus Projektgeldern finanziert.

 Das Projekt dauert bis Ende 2018, was gemessen an vergleichbaren sozialen Projekten sehr lange ist. Ziel des Projektes ist die Nachhaltigkeit, d.h. der Garten soll von Anfang an so organisiert werden, dass er nach Ende des Projektes an die Nutzerinnen zur weiteren Bewirtschaftung übergeben werden kann, z.B. indem ein Trägerverein gegründet wird.

 Ein Hinweisschild informiert über das Projekt und die Nutzungsbedingungen.

Zusammenfassend betrachtet ist nicht zu erkennen, wie sich vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen die befürchteten Störungen ergeben sollten.

5. Vorschlag der Verwaltung

In Abwägung der im Raum stehenden Nutzungsansprüche empfiehlt die Verwaltung die in Anlage 4 dargestellte Plankonzeption.

(8)

Unter Berücksichtigung der querenden Fernwärmeleitung und den in der Wiesenfläche vorhandenen Schachtdeckeln wird folgende Flächenaufteilung vorgesehen:

Nordseite

Spielwiese, rd. 1.000 m², eingefasst mit einem Stabgitterzaun (Höhe 1,20 m), zwei Zugänge mit Drängelgitter (Nordseite und Westseite) und zwei Dog-Stop-Gitter im Boden)

Die Kosten für das Sichern der Spielwiese mit einem Stabgitterzaun (1,20 m) gegen freilaufende Hunde werden gesamt mit brutto 11.500 € veranschlagt. Die Mittel stehen nicht zur Verfügung und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Mit den damit verbundenen Maßnahmen kann aus Sicht der Verwaltung die Situation im städt.

Grünzug deutlich verbessert werden.

Südseite

BIWAQ-/Gemeinschaftsgärten (sh. Detailplan), 450 m² ; Reservefläche von 550 m².

Die Errichtung der Gemeinschaftsgärten am vorgeschlagenen Standort empfiehlt sich nicht zuletzt aus den hier herrschenden Lichtverhältnissen.

Die Kosten für die Herrichtung ein Einrichtung der Gemeinschaftsgärten werden aus der Fördermaßnahme bestritten auf der Basis der Planung lt. Anlage 4.

Die Konzeption ist am 13.04.16 mit Vertretern der Evangelischen Kirchengemeinde Ratingen West einvernehmlich besprochen worden.

6. Weitere Vorgehensweise

Für die weitere Beratung, insbesondere auch der Vorlage 44/2016 „Urban Gardening - Ergebnis der Online Umfrage und weiteres Vorgehen“ ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das hier in Rede stehende Projekt zunächst nichts mit dem „Urban Gardening – Projekt“ in Ratingen zu tun hat. Der Wunsch des Bezirksausschusses West jedoch, für eine Nachhaltigkeit des BIWAQ-Projektes „InWEST-Garten“ Sorge zu tragen, veranlasst die Verwaltung vorzuschlagen, dieses Teilprojekt nach Ablauf des Förderzeitraumes (2015-2018) in das Urban Gardening-Projekt aufzunehmen.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bezirksausschusses kann die Umsetzung des Projektes „InWEST-Garten“ am Maximilian-Kolbe-Platz sofort an den Start gehen.

Anlagen:

Anlage 1: SPD-Antrag

Anlage 2: Seite 1, Gemeinschaftsantrag Seite 2 Gemeinschaftsantrag Anlage 3: Fleyer InWest-Garten

Anlage 4: Plankonzeption

Referenzen

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