I
Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 07 J a h r g a n g 2 0 1 3 20.04.2013
NA C H R U F
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Alois Klostermeier
Scheinfeld
Der Verstorbene wurde zum 01.11.1945 als Sachbearbeiter der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beim Altlandkreis Scheinfeld eingestellt.
Ab 01.10.1948 wurde ihm die Leitung der Zulassungsstelle übertragen. Nach der Gebietsreform war er drei Jahre stellvertretender Leiter der Zulassungsstelle in Neustadt a.d.Aisch. Am 01.10.1975 wurde er zum Leiter des Sachgebietes II/2 Schulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges, Kindergartenwesen, Ausbildungsförderung,
Kreisbücherei bestellt. Diese Tätigkeit führte er bis zum Bezug seiner Altersrente am 31.03.1984 aus. Zudem war er von 1980 bis 1984 Vorsitzender des Personalrates.
Durch großem Fleiß und vorbildlicher Pflichtauffassung erfüllte er die ihm übertragenen Aufgaben.
Bei Vorgesetzten und Kollegen sowie seinen Mitarbeitern war er wegen seiner ausgeglichenen freundlichen Art sehr beliebt.
Der Landkreis sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
März 2013
Landkreis Personalrat des Landratsamtes
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende
NA C H R U F
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Berthold Seemann
Neustadt a.d.Aisch
Der Verstorbene war zunächst vom 01.02.1963 als staatlicher Angestellter am Ausgleichsamt des Altlandkreises Neustadt a.d.Aisch und später im Übergangswohnheim in Nürnberg tätig. Ab 01.04.1970 erfolgte die Anstellung beim Altlandkreis Neustadt a.d.Aisch. Dort war er ein Jahr in der Registratur
und ab 19.04.1971 bis zum Bezug der Altersrente am 01.02.1982 als Sachbearbeiter für die Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulweges beim Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim beschäftigt.
Seine Aufgaben hat er mit großem Pflichtbewusstsein und stets zuverlässig erfüllt. Von Vorgesetzten und Kollegen wurde er allseits sehr geschätzt.
Der Landkreis sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
April 2013
Landkreis Personalrat des Landratsamtes
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende
43.2-1711-I-2012-59
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der Bürgerwindrad Herrnberchtheim GmbH & Co. KG, Schlossplatz 1, 97258 Ippesheim, mit Bescheid vom 05.04.2013 die immissionsschutz- rechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errich- tung und zum Betrieb von insgesamt zwei Windener- gieanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 714 und 719 der Gemarkung Herrnberchtheim erteilt.
Bei den genehmigten Anlagen handelt es sich jeweils um Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-101 mit einer Nennleistung von 3,0 MW, einer Nabenhöhe von ca. 135,40 m, einer Gesamthöhe von ca. 186 m und einem Rotordurchmesser von 101 m.
Die Anlagenstandorte befinden sich auf einer Freiflä- che zwischen den Orten Herrnberchtheim und Unter- ickelsheim (Gemeinde Martinsheim), nördlich der Kreisstraße NEA 45 (Herrnberchtheim - Rodheim), öst- lich der BAB A 7 (Würzburg - Ulm) und westlich der Kreisstraße 44 (Herrnberchtheim - Gnötzheim).
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich be- kannt zu machen, weil dies der Träger des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV).
Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden
B E S C H E I D :
1. Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmi- gung (§ 16 BImSchG)
Für die nachstehend bezeichnete wesentliche Än- derung wird die immissionsschutz-rechtliche Ge- nehmigung (§ 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt.
1.1 Genaue Beschreibung der Anlage und der Anla- genänderung/en:
Errichtung und Betrieb von zwei Windenergiean- lagen:
- Typ: ENERCON E-101, - Nennleistung: 3,0 MW, Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch
Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der
jeweilige Verfasser
II
- Nabenhöhe: 135,40 m, - Gesamthöhe: 185,90 m, - Rotordurchmesser: 101,00 m.
1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen An- lage nach Anhang der 4. BImSchV:
„Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern“ (Nr. 1.6 Spalte 2 des An- hangs zur 4. BImSchV)
1.3 Genauer Standort der Anlage Flur-Nummer/n Gemarkung/en
714 Herrnberchtheim
719 Herrnberchtheim 1.4 Genehmigungsunterlagen
Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind: (…)“
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingun- gen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfs- belehrung versehen wurde:
„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Be- scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Be- gründung liegt in der Zeit vom 22. April 2013 bis ein- schl. 6. Mai 2013 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Ge- nehmigungsunterlagen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 6. Mai 2013) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zu- gestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.
Neustadt a.d.Aisch, 8. April 2013
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -Immissionsschutz-
Dr. Achatz, Regierungsrat
LkrABl. Nr. 07/2013 ____________________________
Vollzug des Ladenschlussgesetzes Offenhaltung von Blumenverkaufsstellen am Sonntag, dem 12. Mai 2013 aus Anlass des Muttertags Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und So- zialordnung, Familie und Frauen hat bewilligt, dass alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erhebli- chem Umfang Blumen feilgehalten werden, am Sonntag, dem 12. Mai 2013 (Muttertag), in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr, zum Zwecke des Verkaufs von Blumen und Pflanzen geöffnet sein dürfen.
Neustadt a.d.Aisch, den 28. März 2013
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kachel
LkrABl. Nr. 07/2013 ____________________________
BE R I C H T I G U N G
Manövermeldung April
Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde mitgeteilt, dass die gemeldeten Hubschrauber- landeübungen von Einheiten der amerikanischen Streitkräfte in den Gemeindegebieten Gerhardshofen, Trautskirchen, Uehlfeld, welche im Übungszeitraum vom 01.04.2013 bis 30.04.2013 stattfinden hätten sollen, verschoben worden sind. Als neuer Termin für obige Übungen im selben Gebiet, wurde der Übungszeit- raum vom 01.05.2013 bis 31.05.2013 dem Landratsamt mitgeteilt. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.
1. Schadensregulierungsstelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50
90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449
2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:
Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser
Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder
Luftwaffenamt Köln
Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten
Landepunkte:
Manöverbeauftragte der US-Army:
Tel. 09802 832634
LkrABl. Nr. 07/2013 ____________________________
EI N W O H N E R Z A H L E N
am 30. Juni 2012
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Daten- verarbeitung wurden die fortgeschriebenen Einwohner- zahlen zum Stand 30. Juni 2012 bekanntgegeben.
Bevölkerungsstand am 30. Juni 2012 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim,
Mittelfranken
Gemeinde Einwohner 575 112 Bad Windsheim, St 11.820
575 113 Baudenbach, M 1.170
575 115 Burgbernheim, St 2.916 575 116 Burghaslach, M 2.492
575 117 Dachsbach, M 1.777
575 118 Diespeck 3.731
575 119 Dietersheim 2.154
575 121 Emskirchen, M 5.997
575 122 Ergersheim 1.111
575 124 Gallmersgarten 767
575 125 Gerhardshofen 2.552
575 127 Gollhofen 811
575 128 Gutenstetten 1.371
575 129 Hagenbüchach 1.282
575 130 Hemmersheim 665
575 133 Illesheim 903
575 134 Ippesheim, M 1.085
575 135 Ipsheim, M 2.123
575 138 Langenfeld 997
575 143 Marktbergel, M 1.528 575 144 Markt Bibart, M 1.872 575 145 Markt Erlbach, M 5.576 575 146 Markt Nordheim, M 1.101 575 147 Markt Taschendorf, M 1.024
575 150 Münchsteinach 1.398
575 152 Neuhof a.d.Zenn, M 2.030 575 153 Neustadt a.d.Aisch, St 12.116
575 155 Oberickelsheim 694
575 156 Obernzenn, M 2.693
575 157 Oberscheinfeld, M 1.199 575 161 Scheinfeld, St 4.590
575 163 Simmershofen 890
575 165 Sugenheim, M 2.314
575 166 Trautskirchen 1.297
575 167 Uehlfeld, M 2.892
575 168 Uffenheim, St 6.164
575 179 Weigenheim 1.029
575 181 Wilhelmsdorf 1.343
Kreissumme 97.474 LkrABl. Nr. 07/2013
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FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G FR A N K E N
Werkausschusssitzung
Tagesordnung für die Werkausschusssitzung am Dienstag, 30. April 2013, um 09:00 Uhr, im Sitzungs- saal der Geschäftsstelle in Uffenheim, Fernwasserstr. 2.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit
III
2. Änderung der Zusammensetzung des Werkaus- schusses, der Verbandsversammlung und des Rechnungsprüfungsausschusses
3. Feststellung des Stimmrechts für das Jahr 2013 4. Situationsbericht der Werkleitung
5. Geschäftsbericht 2012
6. Änderung des Wasserlieferungsvertrages mit den Kunden FWF
hier: § 14 Abs. 2 Nichtöffentlicher Teil
LkrABl. Nr. 07/2013 ____________________________
AM T S G E R I C H T NE U S T A D T A.D. AI S C H
Abteilung für Zivilsachen Aufgebot 51 UR II 4/13 (2)
Herr Johann Pfeiffer, Kleinsteinach 25, 91468 Guten- stetten und Frau Gerda Pfeiffer, Kleinsteinach 25, 91468 Gutenstetten haben den Antrag auf Kraftloser- klärung einer abhanden gekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.
Es handelt sich um den Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Ge- markung Gutenstetten, Blatt 895, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 20.500,00 DM.
Eingetragener Berechtigter:
Wüstenrot Bausparkasse AG
Wüstenrotstraße 1, 71638 Ludwigsburg, vormals Bausparkasse Heimbau AG in Köln
Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 25.07.2013 vor dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch anzumelden, da an- sonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.
Neustadt a.d.Aisch, den 25. März 2013
LkrABl. Nr. 07/2013 ____________________________