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Academic year: 2022

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Erklärung zum Datenschutz

Wir freuen uns über Ihr Interesse und danken Ihnen für Ihren Besuch auf unserer Webseite.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen informiert u. a. über Versicherungsschutz, Mitglied- schaft, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie das Seminarangebot.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ernst und möchten, dass Sie sich auf unserer Webseite nicht nur über Ihre Fragen zum Thema Unfallversicherung informieren können, sondern dass Sie sich dabei auch sicher fühlen. Vertraulichkeit und Datenschutz sind allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ein Anliegen.

Diese Erklärung zum Datenschutz gibt Hinweise zu personenbezogenen Daten, zu E-Mails und sonstige Informationen zum Datenschutz.

Personenbezogene Daten und Sozialgeheimnis

Beim Datenschutz geht es immer um personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Name, Anschrift, E-Mail-Adressen und sonstige Daten zu einer Person.

Grundsätzlich gilt: Alle von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erhobenen personenbezo- genen Daten unterliegen dem besonderen Schutz des Sozialgesetzbuches (SGB). Perso- nenbezogene Daten dürfen gemäß dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datenspar- samkeit nur nach den Bestimmungen des SGB (Bücher I, VII und X) nur erhoben, verarbeitet und genutzt werde, soweit dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, das Sozialgeheimnis zu wahren. Inter- ne Zugriffe auf personenbezogene Daten sind über Berechtigungsverfahren geregelt.

E-Mail-Kommunikation

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist per E-Mail erreichbar. E-Mail ist für allgemeine An- fragen geeignet. Wir empfehlen Ihnen, personenbezogene Daten oder vertrauliche Informa- tionen nicht über das Internet zu schicken. Denn E-Mails werden zurzeit unverschlüsselt über das Internet gesendet, können von unbefugten Dritten eingesehen und manipuliert wer- den. Auch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versendet keine personenbezogenen Daten und vertrauliche Inhalte über das Internet, sondern nutzt dafür weiterhin den Postweg.

Weitergabe von Daten an Dritte

Die dem Sozialdatenschutz unterliegenden Daten verarbeiten wir zweckgebunden für unsere Aufgabenerfüllung, sie werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

Auskunftsrechte

Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre von uns gespeicherten Daten.

Daneben können Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten ha- ben.

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Beauftragte für den Datenschutz

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unsere Beauftragte für den Datenschutz, Frau Ina Doppstadt, Tel.: 0211/9024-475, E-Mail: i.doppstadt@unfallkasse-nrw.de wenden.

Stellvertretender Datenschutzbeauftragter ist Herr Wolfgang Sperling, Tel.: 0211/9024-470, E-Mail: w.sperling@unfallkasse-nrw.de.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz perso- nenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwal- tungstätigkeit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen betreffen.

Sie hat gemäß § 32 a Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) insbesondere folgende Aufgaben:

• Unmittelbare Ansprechpartnerin aller Versicherten, Mitglieder, etc. in Fragen zu Daten- schutz und Datensicherheit in Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezo- genen Daten bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, ferner aller Beschäftigten der Un- fallkasse Nordrhein-Westfalen in Angelegenheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes,

• Überwachung der gesamten Behörde auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vor- schriften,

• Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Ausführung des DSG NRW und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften,

• Beratung und Unterstützung der gesamten Behörde einschließlich der Personalvertretun- gen in Angelegenheiten des Datenschutzes und der Datensicherheit,

• Federführung in der Korrespondenz mit der Landesbeauftragten für Datenschutz Nord- rhein-Westfalen,

• Führung des Verzeichnisses automatisiert geführter Verfahren für die gesamte Behörde gemäß § 32 a Abs. 3 DSG NRW; Gewährung von Einsicht durch berechtigte Personen,

• Beteiligung bei der Planung und Entwicklung (sog. Vorabkontrolle gemäß § 10 Abs. 3 DSG NRW), Einführung und dem Betrieb von IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbe- zogener Daten,

• Mitwirkung in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen, Dienstvereinbarungen, Geschäftsordnungen, Dienstanwei- sungen, Richtlinien und Rundschreiben,

• Mitwirkung bei der Entwicklung von Formularen und Makros, mit denen personenbezoge- ne Daten verarbeitet werden, und bei der Formulierung von Verträgen, deren Gegenstand die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (z. B. Datenverarbeitung im Auftrag),

• Vertretung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in externen Arbeitskreisen und Gremien;

Teilnahme an internen Arbeitskreisen,

• Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutz- rechtlichen Themen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

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