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TOP 16 - Unterstützung für benachteiligte Familien bei der Maskenpflicht in Schulen

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 4. Mai 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

03.05.2021 S 8

Neufassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 04.05.2021

Unterstützung für benachteiligte Familien bei der Maskenpflicht in Schulen (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Von welchem Maskenbedarf geht der Senat pro Schüler:in und Woche aus?

2. Hält der Senat die zusätzlichen Kosten für durch die Regelsätze des SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz und den einmaligen Zuschlag für Leistungsempfänger:innen für abgedeckt?

3. Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien im Leistungsbezug, die schulpflichtige Kinder haben, sieht der Senat?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Unterstellt man, dass der Unterricht in Wechselgruppen oder in Präsenz stattfindet, dann bedarf es für Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren nach Schätzung der Senatorin für Kinder und Bildung fünf medizinischer Masken pro Monat. Individuelle Abweichungen sind hier möglich und wahrscheinlich. Die Senatorin für Kinder und Bildung stellt die Beschaffung von medizinischen Masken sicher, damit in den Schulen ein ausreichender Vorrat an Masken vorgehalten wird, um diese bei Bedarf an Schülerinnen und Schüler auszuhändigen. Dies kann unter anderem in Situationen erfolgen, in denen der Schüler seine Maske bzw. die Schülerin ihre Maske zuhause vergessen hat, die Maske während des Schultags schlicht kaputtgegangen oder zu Boden gefallen ist.

Zu Frage 2:

Mit dem Corona-Sozialschutzpaket wurde für Kinder und Jugendliche auch für 2021 der sogenannte Kinderbonus in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Der Kinderbonus wird mit dem Kindergeld ausbezahlt und wird nicht auf die Transferleistung angerechnet. Die Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass die Regelsätze ausreichend sind, weil den zusätzlichen Ausgaben, z.B. für Masken, pandemiebedingte Einsparungen entgegenstehen.

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Der Senat ist allerdings der Auffassung, dass die Regelsätze grundsätzlich sehr knapp bemessen sind. Daher setzt er sich auf Bundesebene regelmäßig für angemessenere Berechnungsgrundlagen ein.

Zu Frage 3:

Grundsätzlich werden Familien mit schulpflichtigen Kindern im Leistungsbezug auf vielfältige Weise unterstützt. So ist beispielsweise in der Stadtgemeinde Bremen der innerstädtische ÖPNV für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche mit dem Jugend StadtTicket seit 1.1.2021 kostenfrei. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in Bremen so umgesetzt, dass sie für die Schülerinnen und Schüler möglichst gut und unmittelbar zugänglich sind. Schulen in sozial benachteiligen Gebieten erhalten außerdem eine besondere Unterstützung. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Masken für Schülerinnen und Schüler ist nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann auf den Vorrat an Schutzmasken in den Schulen zurückgegriffen werden.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Beantwortung dieser Anfrage.

Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht in Schulen gleichermaßen betroffen.

Geschlechterspezifische Sachverhalte werden hier nicht berührt.

E. Beteiligung / Abstimmung

Der Antwortentwurf ist mit Senatorin für Kinder und Bildung abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 03.05.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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