• Keine Ergebnisse gefunden

V 07/2009 - Postaustausch mit den Schulen in den Ferien Nr. 5 der Richtlinien über den Postaustausch mit den Schulen vom 10. Oktober 1997 (BrSBl. 547.03)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "V 07/2009 - Postaustausch mit den Schulen in den Ferien Nr. 5 der Richtlinien über den Postaustausch mit den Schulen vom 10. Oktober 1997 (BrSBl. 547.03)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulen

der Stadtgemeinde Bremen Ersatzschulen

in der Stadtgemeinde Bremen

Verfügung Nr. 07/2009

Auskunft erteilt Herr Mroz Zimmer 029 T 0421 361 15659 F 0421 361 4176 E-mail

horst.mroz@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 112-4

Bremen, 03.02.2009

Postaustausch mit den Schulen in den Ferien

Nr.5 der Richtlinien über den Postaustausch mit den Schulen vom 10. Oktober 1997 (BrSBl. 547.03)

In den Schulferien fällt der Postaustausch während der nachstehenden Zeiten aus:

Termin kein Postaustausch in der Zeit vom Hinweise

Osterferien 30. März bis 14. April 2009 Der dem Ferienende folgende Post- austausch verschiebt sich um einen Tag nach hinten:

Der Austausch vom Montag findet am Dienstag statt, der vom Dienstag am Mittwoch

Maifeiertag 1. Mai 2009

Kirchentag 20. Mai bis 22. Mai 2009 Pfingsten 2. Juni 2009

Sommer 25. Juni bis 5. August 2009 Herbst 5. Oktober bis 16. Oktober 2009 Winter 2009/10 23. Dezember 2009 bis 6. Januar 2010

Der Postaustausch nach dem Beginn bzw. vor dem Ende der Ferien muss künftig entfallen, weil an den Schulen, an denen der Austausch stattfindet, häufig kein Ansprechpartner anzutreffen war und keine Post hinterlegt werden konnte. In vielen Fällen gab es auch niemanden, der die Post abholte; die Post musste dann wieder in die Behörde zurück gebracht werden.

Ich bitte sicherzustellen, dass die Post an den in den Ferien verbleibenden Austauschtagen zur festgesetzten Zeit in den Austauschschulen abgeholt wird. In der übrigen Ferienzeit bleibt es den Schulen überlassen, eilige Sendungen mit der Deutschen Post AG zu verschicken bzw.

unmittelbar in meiner Dienststelle auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Isermann

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

mit diesem Erlass übersende ich Ihnen die Richtlinien über die Klassenfrequenzen der allgemein bil- denden Schulen der Stadtgemeinde Bremen bis Jahrgangsstufe 10 in aktualisierten

Für den Postaustausch durch die senatorische Dienststelle mit den Schulen der Stadtgemeinde Bremen wird folgende Regelung getroffen, die auch für die Ersatzschulen verbindlich

Der Träger der Schülerunfallversicherung im Lande Bremen, die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, übernimmt für Lehrkräfte die Kosten der Erste- Hilfe-Lehrgänge.. Die Schule

An Ferientagen, an denen kein Postaustausch erfolgt, bleibt es den Schulen überlassen, eilige Sendungen mit der Deutschen Post AG zu verschicken bzw. unmittelbar in meiner

An Ferientagen, an denen kein Postaustausch erfolgt, bleibt es den Schulen überlassen, eilige Sendungen mit der Deutschen Post AG zu verschicken bzw. unmittelbar in meiner

Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt dem Senator für Bildung und Wissenschaft spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung für den zu prüfenden

Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten mit Blick auf die gezielte Wahl von Praxismodulen nach 4.1., die Bewerbung auf Ausbildungsplätze, die Wahl von Bildungsgängen

An Ferientagen, an denen kein Postaustausch erfolgt, bleibt es den Schulen überlassen, eilige Sendungen mit der Deutschen Post AG zu verschicken bzw. unmittelbar in meiner